Diskussion:Adel/Archiv/2012

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von B.Vetter in Abschnitt Ein paar kleine Änderungen

Adel bzw adelige Namen in der DDR

Anmerkung A1: "V. SBZ/DDR: In der DDR gab es, bis auf wenige einzelne Ausnahmen (z. B. Karl-Eduard von Schnitzler), keine Adeligen. Alle Güter des Adels wurden in der Sowjetischen Besatzungszone von deutschen Behörden 1945–48 durch die Bodenreform entschädigungslos konfisziert, die Familien wurden vertrieben oder interniert oder ermordet." Ich halte die Formulierung dieser Anmerkung für sehr irreführend. Erstens gibt es formaljuristisch in ganz Deutschland seit 1919 keinen Adelsstand mehr. Adelige Namenszusätze hingegen bestanden auch in der DDR, ohne Unterschied zur BRD. Das mit der Enteignung ist zwar korrekt, allerdings wurden alle Großgrundbesitzer - ob adelig oder nicht - enteignet, dies ist also kein Alleinstellungsmerkmal des dortigen Adels. Adelige, die nur wenig besaßen (zB alte Familienerbstücke wie Möbel, Kunst etc), wurden nicht enteignet, genausowenig wie kleiner und mittlerer bürgerlicher Besitz. Sicher gab es in der DDR deutlich weniger Leute mit adeligen Namen als in der BRD, aber ob es nur "wenige einzelne Ausnahmen" waren, bezweifle ich, zumal diese Angabe sehr ungenau ist. Außerdem war v.Schnitzler nicht die einzige prominente "Ausnahme", zB könnte man hier auch den Baron v. Ardenne nennen.

"die Familien wurden vertrieben oder interniert oder ermordet." Solche Fälle mag es zur Zeit der SBZ wohl gegeben haben, allerdings bin ich ganz sicher, daß die Mehrheit der dortigen Adeligen nach der Enteignung die SBZ (mehr oder weniger) freiwillig verlassen hat und eben nicht "vertrieben oder interniert oder ermordet." wurde. Eine solche Formulierung verstößt m.E. auch gegen das NPOV-Gebot, solange sie nicht belegt werden kann.Zebaba (Diskussion) 16:52, 17. Jun. 2012 (CEST)

Ein Beleg steht ja dabei. Ansonsten stimme ich Dir zu, die Anmerkung könnte man umformulieren. -- Perrak (Disk) 10:26, 18. Jun. 2012 (CEST)

Auch vor 1918 hatten nur wenige Familien "öffentlich-rechtliche Vorteile"

In der ganzen Diskussion kommt m.E. zu wenig zur Sprache, dass die "öffentlich-rechtlichen Vorteile des Adels" auch schon vor 1918 nur eine verschwindend geringe Anzahl von Personen betrafen, nämlich bloß die Angehörigen der regierenden Häuser und der wenigen standesherrlichen Familien. D.h. für weit über 90% des deutschen Adels hat sich 1918 - juristisch gesehen - nichts geändert. Die Auflösung der Fideikommissbesitzungen erfolgte erst in den 1920er Jahren und betraf ebenso bürgerliche Familien. --Peter K. (nicht signierter Beitrag von 91.21.35.192 (Diskussion) 20:37, 5. Jul 2012 (CEST))

Dreiklassenwahlrecht --Wangen (Diskussion) 22:22, 5. Jul. 2012 (CEST)
Im Dreiklassenwahlrecht spielte die Zugehörigkeit eines Wahlteilnehmers zum Adel keine Rolle. Die Bemerkungen des Benutzers 91.21.35.192 sind berechtigt, stehen aber mit dem Thema „Adel bzw adelige Namen in der DDR“ nicht in Zusammenhang.--Gloser (Diskussion) 22:50, 5. Jul. 2012 (CEST)
Letzteres stimmt, ich habe daher eine neue Zwischenüberschrift eingezogen. -- Perrak (Disk) 23:51, 5. Jul. 2012 (CEST)

Genealogie

Hallo zusammen, ich weiß nicht ob ich hier hundertprozentig richtig bin, aber aufgrund des thematischen Bezugs versuche ich es einfach mal.

Könnte bitte ein Interessierter sich diesen Fall ansehen? Das Ganze wirkt recht obskur, daher wäre es prima wenn jemand draufschaut der sich auskennt. Gruß, Nemissimo RSX 12:08, 16. Aug. 2012 (CEST)

Ich habe mir mal erlaubt, aus Deinem Link einen richtigen WP-Link zu machen, das erleichtert die Navigation.
Zu Deiner Frage habe ich auf der angegebenen Seite geantwortet. -- Perrak (Disk) 14:28, 16. Aug. 2012 (CEST)
Danke für die Antwort. Nemissimo RSX 19:45, 16. Aug. 2012 (CEST)

Überarbeitung nötig: Einzelnachweise und Anmerkungen

Bitte den Begriff Anmerkungen beachten. Dies sind in geisteswissenschaftlichen Themenfeldern grade keine Kommentare. Ich bin nicht mehr gewillt dieses wikipedia Begriffskauderwelsch zu akzeptieren. Auch sonst sind die Belege vielfach ungenau (mindestens einmal wird gar auf andere wp Artikel verwiesen). Fraglich, ob überhaupt weitere Ausführungen in die Fußnote gepresst werden müssen. Wenn es nicht in den Artikel gehört, warum muss es dann in die Fußnote gepresst werden? --Armin (Diskussion) 16:03, 17. Aug. 2012 (CEST)

Weil es den Lesefluss im Haupttext stört, aber glaichwohl nicht unwichtig ist. Fingalo (Diskussion) 12:36, 22. Aug. 2012 (CEST)
Grundsätzlich sind solche ausufernden Anmerkungen natürlich nicht wünschenswert. Im vorliegenden Fall ist aber die Vorgeschichte zu berücksichtigen: Es hatte hier sehr lange und erbitterte Diskussionen über die Frage gegeben, ob der Begriff "Adel" für Deutschland nach 1919 überhaupt noch anwendbar sei. Um diesen Streit schließlich beizulegen, erschienen in diesem speziellen Fall besonders umfangreiche Belege notwendig, die so natürlich nicht in den Artikeltext gepasst hätten. Deshalb hier ausnahmsweise dieses Anmerkungsmonster. --Jossi (Diskussion) 14:46, 22. Aug. 2012 (CEST)
Das stimmt, dass dieser Fall etwas Singuläres hat. Daher wirkt auch die Trennung der zwei Fußnotenapparate hier nicht so störend und absurd wie in anderen Artikeln. Dennoch wäre es erfreulich, wenn man sich dazu durchringen könnte, sie aufzuheben und dem in jeder wissenschaftlichen Literatur üblichen Grundsatz des einheitlichen Fußnotenapparats zu folgen; auch um keinen Präzedenzfall zu setzen, der zu gedankenloser Nachahmung in anderen Artikeln führen kann. Nwabueze 17:45, 22. Aug. 2012 (CEST)
Jetzt erledigt. Formal sieht der Fußnotenapparat jetzt einigermaßen vernünftig aus. Die Frage, ob die extrem langen Fußnoten angebracht sind, bleibt aber offen. Nwabueze 23:05, 12. Sep. 2012 (CEST)
Danke, dass du dir die Arbeit gemacht hast. --Jossi (Diskussion) 10:02, 13. Sep. 2012 (CEST)

Ein paar kleine Änderungen

1. Ich habe mir aus folgendem Grunde erlaubt, die Korrektur von 213.39.206.227 wieder rückgängig zu machen:

Zitat von 213.39.206.227: Anmerkung zum EInleitungssatz: "Der Herrschaftsanspruch gründet sich unter anderem auf Leistung, Abstammung sowie unterstellte göttliche Absicht" Ich schlage vor, hier Präteritum zu verwenden. "Der Herrschaftsanspruch gründete (!) sich ..." Alles andere ist doch etwas unzeitgemäß. (nicht signierter Beitrag von 213.39.206.227 (Diskussion) 02:06, 25. Feb. 2012 (CET))

Denn Adel ist ein Phänomen, das es jetzt gibt (nicht nur soziologisch, wie vielleicht in Österreich, sondern ganz konkret rechtlich, von Großbritannien über Saudi Arabien bis nach Japan), deswegen ist der Präsens die richtige Zeit. Die Tatsache, dass er in einigen Ländern, v.a. Europas, einschneidende Veränderungen erfahren hat, wird dann im nächsten Absatz behandelt.

2. Änderung aus sprachlich-ästhetischen Gründen: Es scheint mir sprachlich nicht sehr gelungen, in den ersten drei Sätzen diesen langen Begriff aus mehreren Wörtern gleich zwei mal zu verwenden: „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang”. Deswegen habe ich den Teil aus der Wiederholung rausgenommen, schließlich weiß man das ja dann an diesem Punkt. --B.Vetter (Diskussion) 13:12, 3. Mär. 2013 (CET)

Anmerkung zum Einleitungssatz

Anmerkung zum EInleitungssatz: "Der Herrschaftsanspruch gründet sich unter anderem auf Leistung, Abstammung sowie unterstellte göttliche Absicht" Ich schlage vor, hier Präteritum zu verwenden. "Der Herrschaftsanspruch gründete (!) sich ..." Alles andere ist doch etwas unzeitgemäß. (nicht signierter Beitrag von 213.39.206.227 (Diskussion) 02:06, 25. Feb. 2012 (CET))