Diskussion:Alexander V. (Gegenpapst)
Der letzte Absatz
BearbeitenDie Formulierung Interessant ist der Wandel der historischen Betrachtung: Auch nach dem Konzil von Konstanz wurden Alexander V. und Johannes XXIII. als rechtmäßige Päpste betrachtet - siehe die Nummerierung des berühmt-berüchtigten Alexander VI. Noch in „Meyers Enzyklopädischem Lexikon“ von 1897 werden die Päpste der Obedienz von Pisa, also Alexander V. und Johannes XXIII., ohne Hinterfragung als die rechtmäßigen betrachtet. ist in meinen Augen etwas schwammig. Endgültig zum Gegenpapst wurden Alexander und Johanne seigentlich erst, als Johannes XXIII. sich diesen Namen gab (was er übrigens bewusst getan hat). Hätte er sich Johannes XXIV. genannt, hätten die Pisaner Päpste, die in der röm.-kath. Kirchengeschichte lange anerkannt waren, heute noch Gültigkeit. Da ich die Umstände aber nicht mehr im Detail weiss und mich nur noch an eine Kirchengeschichtsvorlesung erinnere, in dem der Sachverhalt Thema war, lasse ich es für den Moment mal so im Artikel. Aber wenn jemand Literatur kennt, in der diese Neueinschätzung Alexanders und Johannes' behandelt wird, wäre das klasse. --BADEN ER 22:10, 26. Mär. 2011 (CET)
Verwechslung?
BearbeitenAlexander V. soll von Pietro d'Argellata einbalsamiert worden sein. Der Mediziner starb jedoch 1523. Somit könnte allenfalls Alexander VI. von ihm einbalsamiert worden sein, falls es nicht Vater und Sohn d'Argellata gab. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 18:21, 10. Mai 2017 (CEST)