Diskussion:Altteilsteuer
Der Artikel „Altteilsteuer“ wurde im Juli 2017 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?“ vorgeschlagen. Die Diskussion wird voraussichtlich hier archiviert. Der Artikel wurde nicht auf der Hauptseite präsentiert. |
Lemma
BearbeitenWie es schon im Artikel steht: Der Begriff „Altteilsteuer“ findet sich nicht im Gesetz und ist zudem irreführend. Umgangssprachlich (Fachjargon) finden sich auch „Steuer auf Altteile“, „Altteilesteuer“. In der deutschen Finanzverwaltung wird der Sachverhalt mit dem sperrigen Begriff „Umsätze beim Austauschverfahren in der Kraftfahrzeugwirtschaft“ beschrieben. Ein Artikel, der ausschließlich die umsatzsteuerrechtlichen Aspekte beim Tausch darlegt, wurde in der Löschdiskussion befürwortet, in diesem kann auch der Spezialfall einen eigenen Abschnitt bekommen. Weitere Anwendungsfälle könnten sich in der Medizintechnik, bei der Wartung von Flugzeugen und im Maschinenbau ergeben. Mir sind auch noch die „Bettfedernreinigung“ (Austausch alter gegen gereinigte Daunen) und die Obstmosterei (Tausch von Früchten gegen Saft oder Wein) eingefallen; alles natürlich nur Assoziationen, die belegt werden müssten.
Zu bedenken ist auch der tauschähnliche Umsatz, wenn eine Sache gegen eine Dienstleistung getauscht wird.
Legaldefinitionen finden sich in § 480 BGB (naja, nicht wirklich) und für die Umsatzsteuer in § 3 Abs 12 UStG.
Im Ergebnis sollte das Lemma umgestellt werden. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Tausch (Umsatzsteuer): als Klammerlemma etwas sperrig
- Tausch (Recht): da § 480 BGB nicht viel hergibt, wohl das bessere Klammerlemma
- Tauschgeschäft: umgangssprachlich verbreitet, zurzeit lediglich eine Weiterleitung auf Tauschhandel
- Einbau in Tausch: Nicht so gut, da das Lemma sonst mit zu vielen Aspekten überfrachtet wird
- Einbau in Tauschhandel: Sachlich angebracht, liegt aber dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht so nahe, zudem ist dieser Artikel überarbeitungswürdig.
--Altkatholik62 (Diskussion) 23:05, 14. Jul. 2017 (CEST)
- Das korrekte Lemma wäre Austauschverfahren in der Kraftfahrzeugwirtschaft, was zugegeben ziemlich sperrig ist. Alles andere sind eigentlich nur umgangssprachliche Alternativbezeichnungen. "Tausch" als Lemma wäre irreführend, weil es sich nur um einen Spezialfall des umsatzsteuerlichen Tausches handelt. --Jaroslaw Jablonski (Diskussion) 12:53, 29. Sep. 2017 (CEST)
Abschnitt "Begriff"
BearbeitenIch habe einen Abschnitt wieder herausgenommen, [1]. Die umsatzsteuerrechtlichen Gegebenheiten sind folgende:
Nach allgemeinen Grundsätzen stehen sich beim Tausch (hier mit Baraufgabe) zwei Umsätze gegenüber: Die Lieferung des Neuteils durch den Kfz-Unternehmer und die Lieferung des Altteils durch den Kunden. Da es sich bei vielen Kunden um Privatpersonen handelt, welche die Umsatzsteuer auf die Lieferung des Altteils mangels Unternehmereigenschaft nicht an das Finanzamt abführen müßten, gäbe es hier ein Erhebnungsdefizit. Deshalb muß der Kfz-Unternehmer neben der eigenen Umsatzsteuer auch die Umsatzsteuer, die auf die Lieferung des Altteils an ihn entfällt, kassieren und an das Finanzamt abführen. Damit handelt es sich bei der Altteilesteuer in der Tat um die Umsatzsteuer auf eine Lieferung in Form der ausgebauten Altteile. --Jaroslaw Jablonski (Diskussion) 12:51, 29. Sep. 2017 (CEST)
- Aber berechnet wird sie doch in der überwiegenden Zahl der Fälle anhand des Preises des Neuteils! Deshalb halte ich den Absatz zur Benennung durchaus für gerechtfertigt. --Bernd Bergmann (Diskussion) 21:45, 3. Okt. 2017 (CEST)
- Die Umsatzsteuer wird auf den Wert des Altteils berechnet. Weil dieser oft schwierig festzustellen ist, gibt es die Vereinfachung, den Altteilwert mit 10% des Neuteilwerts als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer anzunehmen. Daher ist der Abschnitt zum Begriff umsatzsteuerrechtlich völlig falsch. --Jaroslaw Jablonski (Diskussion) 16:26, 4. Okt. 2017 (CEST)
- Ich hatte den Abschnitt doch entsprechend umformuliert. Kannst du mit der neuen Formulierung leben? --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:00, 4. Okt. 2017 (CEST)
- Die Umsatzsteuer wird auf den Wert des Altteils berechnet. Weil dieser oft schwierig festzustellen ist, gibt es die Vereinfachung, den Altteilwert mit 10% des Neuteilwerts als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer anzunehmen. Daher ist der Abschnitt zum Begriff umsatzsteuerrechtlich völlig falsch. --Jaroslaw Jablonski (Diskussion) 16:26, 4. Okt. 2017 (CEST)