Diskussion:Amt für regionale Landesentwicklung
"Ihre Aufgaben werden von der Staatskanzlei und den fachlich zuständigen Ministerien in eigener fachlicher Verantwortung erfüllt."
BearbeitenDiesen Satz verstehe ich nicht. Gruß--Malabon 19:02, 1. Jan. 2012 (CET)
Zuständigkeiten
BearbeitenWelche Zuständigkeiten haben denn diese Landesbeaftragten, was dürfen sie entscheiden, in welchen Fällen müssen sie tätig werden? Gibt es Situationen, in denen sich der Bürger direkt an sie wenden kann bzw. sollte? Unterstehen sie einem Ministerium oder dem Ministerpräsidenten? Sind sie irgendeinem gewähltem Gremium verantwortlich? Kosten die Landesneauftragten bzw. ihre Dienststelle mehr als die früheren Regierungsbeuaftragten, wenn ja wieviel?... ...? --84.135.158.194 19:06, 21. Sep. 2014 (CEST)
Amt für regionale Landesentwicklung
BearbeitenHierzu müsste es einen eigenen Artikel geben. MfG Harry8 12:14, 27. Feb. 2017 (CET)
Landesbeauftragte
BearbeitenGibt es die Landesbeauftragten noch? Die Ämter sind ja abgeschafft worden. MfG Harry8 12:14, 27. Feb. 2017 (CET)
- Harry8, sind die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) abgeschafft worden? --Diwas (Diskussion) 23:51, 7. Jul. 2018 (CEST)
- Es gibt sie offensichtlich noch, siehe hier. Der Titel ist aber wohl ... für regionale Landesentwicklung. MfG Harry8 00:22, 8. Jul. 2018 (CEST)
- Hier ist als Ergänzung ein weiterer Link. MfG Harry8 00:26, 8. Jul. 2018 (CEST)
--Scxy Leider kenne ich mich mit der Arbeit an diesem Kompendium nicht gut aus, weshalb ich nicht weiß, wo ich den Nachweis zu meiner Änderung speichern kann. Hier ist zu sehen, dass im Amt Leine-Weser eine neue Landesbeauftragte eingesetzt wurde, deren Namen ich an passender Stelle gegen den vorherigen Namen ausgetauscht habe: https://www.arl-lw.niedersachsen.de/startseite/ (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Scxy (Diskussion | Beiträge) 09:25, 3. Sep. 2019 (CEST))