Diskussion:Amt für regionale Landesentwicklung

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Scxy in Abschnitt Landesbeauftragte

"Ihre Aufgaben werden von der Staatskanzlei und den fachlich zuständigen Ministerien in eigener fachlicher Verantwortung erfüllt."

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Diesen Satz verstehe ich nicht. Gruß--Malabon 19:02, 1. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Zuständigkeiten

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Welche Zuständigkeiten haben denn diese Landesbeaftragten, was dürfen sie entscheiden, in welchen Fällen müssen sie tätig werden? Gibt es Situationen, in denen sich der Bürger direkt an sie wenden kann bzw. sollte? Unterstehen sie einem Ministerium oder dem Ministerpräsidenten? Sind sie irgendeinem gewähltem Gremium verantwortlich? Kosten die Landesneauftragten bzw. ihre Dienststelle mehr als die früheren Regierungsbeuaftragten, wenn ja wieviel?... ...? --84.135.158.194 19:06, 21. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Amt für regionale Landesentwicklung

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Hierzu müsste es einen eigenen Artikel geben. MfG Harry8 12:14, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Landesbeauftragte

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Gibt es die Landesbeauftragten noch? Die Ämter sind ja abgeschafft worden. MfG Harry8 12:14, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Harry8, sind die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) abgeschafft worden? --Diwas (Diskussion) 23:51, 7. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Es gibt sie offensichtlich noch, siehe hier. Der Titel ist aber wohl ... für regionale Landesentwicklung. MfG Harry8 00:22, 8. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Hier ist als Ergänzung ein weiterer Link. MfG Harry8 00:26, 8. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

--Scxy Leider kenne ich mich mit der Arbeit an diesem Kompendium nicht gut aus, weshalb ich nicht weiß, wo ich den Nachweis zu meiner Änderung speichern kann. Hier ist zu sehen, dass im Amt Leine-Weser eine neue Landesbeauftragte eingesetzt wurde, deren Namen ich an passender Stelle gegen den vorherigen Namen ausgetauscht habe: https://www.arl-lw.niedersachsen.de/startseite/ (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Scxy (Diskussion | Beiträge) 09:25, 3. Sep. 2019 (CEST))Beantworten