Diskussion:Amtsgericht Berchtesgaden

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2001:A61:5B4:E101:94CA:AD9B:BE17:7C6C in Abschnitt Jahr der Auflösung

Jahr der Auflösung

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Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl. S. 189) ist das Gericht nicht mehr aufgeführt und somit spätestens zum 1. Juli 1973 aufgelöst worden. Ein Gesetz, das das Gericht schon 1972 aufheben würde, kann ich aber nicht finden. Wenn sich also 1972 nicht belegen lässt, würde ich die Jahreszahl also in 1973 ändern. --Mark (Diskussion) 19:38, 4. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Erledigt. --HerrZog (Diskussion) 20:01, 4. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
hier wurde ohne jeden Nachweis behauptet, dass das AG Berchtesgaden zwar 1973 aufgehoben wurde, aber dessen Bezirk erst 1975 (?) ans AG Laufen ging. --2001:A61:501:BC01:C452:3F2F:349A:43AA 12:12, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Der Beleg dazu findet sich im Abschnitt Geschichte vom Amtsgericht Laufen. Wie und warum die Zeit zwischen 1973 und 1975 zu überbrücken war, wird weder hier noch dort thematisiert. Wenn du also genaueres weißt und belegen kannst, nur zu ... --HerrZog (Diskussion) 00:23, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Herr Schöner hat da wohl irgendwas falsch verstanden. Mit dem Gerichtsorganisationsgesetz, wirksam 1. Juli 1973, wurde die erwünschte "Einheitlichkeit" von Verwaltungs- und Justizbezirken nach der Landkreisreform, die schon 1 Jahr vorher zum 1. Juli 1972 durchgezogen worden war, verwirklicht. Was das Weiterbestehen eines weiteren vollen Amtsgerichts (Berchtesgaden) neben dem für den LK BGL einheitlich zuständigen AG Laufen hätte bringen sollen, fragt man sich. Sie werden keine "amtliche" Belegstelle für sowas finden. Nachschlageempfehlung betr. AG BGD auch bei: Volkert, 'Handbuch der bayer. Ämter, Gemeinden und Gerichte' (1983), S. 607: Enddatum 1973, and that was it. --2001:A61:5B4:E101:6079:3BC6:97EF:998 21:59, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Eine andere IP - vermutlich du - hat das ja nun inzwischen überzeugend belegt und passend geändert. Vielen Dank dafür. --HerrZog (Diskussion) 23:57, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ja. Das Ziel war, genauer, "Einräumigkeit". Es war beabsichtigt, nach 1972 auch die AG-Bezirke je Landkreis in Deckung zu bringen mit genau einem zuständigen Gericht. Vorher war es vielfach überlappend, mit teilweise mehreren AG je Landkreis. --2001:A61:5B4:E101:94CA:AD9B:BE17:7C6C 09:59, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten