Diskussion:Anamnese (Pflege)

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von CommanderKefir in Abschnitt Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

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"Ebenfalls ergibt sich eine Verpflichtung zur Pflegeanamnese aus den Qualitätsprüfrichtlinien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)."

Seit der Neufirmierung des MD durch das MDK-Reformgesetz ist die Pflegeanamnese zumindest nicht mehr wörtlich Inhalt der Qualitätsprüfungsrichtlinien, sodass dieser Absatz überarbeitet werden sollte. --CommanderKefir (Diskussion) 12:05, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten