Diskussion:Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands

Letzter Kommentar: vor 17 Tagen von 2003:EB:173C:AA57:701F:26B:B911:776A in Abschnitt Kommunalwahl in Freiburg 2024
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Zu Zeiten von Karl Nagel verwendete die APPD das sogenannte „Balkanium“, das einem V ähnelt, das durch einen Kreis gezogen ist und dem Zeichen aus dem Comic V wie Vendetta sehr ähnlich sieht. Nach Angaben von Karl Nagel ist diese Ähnlichkeit ein Zufall.

Zu Zeiten von Volker Stoi (nach der Abspaltung von Christo Großmann) verwendete die APPD einen Zahnkranz mit 14 Zähnen und darin die Letter „APPD“ sowie in Kreisform „Anarchistische Pogo-Patei Deutschlands“. Davon gab und gibt es verschiedene Versionen. Dieser Zahnkranz mit 14 Zähnen wurde zeitgleich als Zeichen der Partei Der III. Weg benutzt, bis diese kurz darauf auf ein anderes mit Eichenkranz wechselte, der ebenso kurz darauf in leichter Abwandlung (3 Bierflaschen anstatt der römischen Zahl „III“) von der APPD verwendet wurde und wird. Der Original Zahnkranz mit 14 Zähnen war das Zeichen des nationalsozialistischen Einheitsverbands Deutsche Arbeitsfront.

Seit dem Ausscheiden von Volker Stoi aus dem Bundesvorstand verwendet dieser in seiner Version der APPD (GDNK der APPD) einerseits den RAF-Stern mit einer Banane anstatt Uzi, sowie ein Hakenkreuz aus 4 Bananen.

Zum 100-jährigen Bestehen des nationalsozialistischen Hakenkreuzes im Jahr 2019, und unter der Angabe „Mit freundlicher Unterstützung: Bundesamt für Verfassungsschutz“, wurden zwei Grafiken mit dem Hakenkreuz-Symbol der NSDAP veröffentlicht, die je nur nach dem Klick auf einen Button zu sehen waren.Webseite des GDNK der APPD (Memento vom 6. Dezember 2020 im Internet Archive) Eines davon im Form eines Plakates mit dem Text „Es ist kein Faschismus, wenn wir es tun! - APPD ✘“ und ein rundes Abzeichen mit dem Text „Frieden! Freiheit! Abenteuer! - Pogo-Anarchie -“ im Kreis. Zu dieser Zeit warnte das Bundeskriminalamt vor einer Mystifizierung von Symbolen als wesentlicher Bestandteil bei der Bildung von Problemgruppen und forderte eine Ent-Mystifizierung — mit Bezug zum Buch „Die Problematisierung sozialer Gruppen in Staat und Gesellschaft“ aus dem Jahr 2019 von Dörte Negnal, in dem von den Problemen der Mystifizierung geschrieben wird. --77.11.83.185 13:29, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Vorstand und MLPD-Fall

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Im Fall MLPD stellte der Bundeswahlausschuss mit 7 zu 3 zu 1 Stimmen fest, dass ein Vorstand nach 2 Jahren seine Handlungsfähigkeit verliert. Der Bundeswahlausschuss entschied wie folgt: "Der Vorstand könnte nach Ablauf von zwei Kalenderjahren die Partei nicht mehr wirksam nach außen vertreten." "Mit Schreiben vom 11.10.2024 und 05.11.2024 hat die Vorsitzende die Vereinigung darauf hingewiesen, dass die die Beteiligungsanzeige einreichenden orstandsmitglieder handlungsfähig sein müssten, damit die Anzeige gültig sei. Daran fehle es, wenn eine Vereinigung ihren Vorstand entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 PartG nicht in jedem zweiten Kalenderjahr wähle." Ergebnis der Abstimmung: 7 ja 3 nein 1 Enthaltungen. Quelle: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/47e72646-87ac-4553-9968-99d3a8b816c0/niederschrift_sondersitzung.pdf Die Bundeswahlleiterin entschied 10 Tage später, die Beteiligungsanzeige der MLPD doch als gültig zu erklären. Der Bundesvorstand der APPD wurde zuletzt am 7. Mai 2022 gewählt und hat somit seine Handlungsfähigkeit verloren. Das dürfte der falschen Annahme widersprechen, dass Vorstandsmitglieder ihr Amt weiterhin "faktisch" inne hätten, wie das bei Stoi von 2010 bis 2016 hier in Wikipedia behauptet wurde. Die jetzige Sonderregelung für die MLPD trifft nicht automatisch auf die APPD zu. Die APPD hat somit keinen relevanten Vorstand.

WP:Q beachten

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Inhalte, die nicht durch Quellen nach WP:Q belegt sind, gehören nicht in den Artikel.--Tohma (Diskussion) 18:56, 12. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Wurde alles mit Quellen belegt. Sogar mit Wayback Machine Snapshots. Siehe hier im Abschnitt "Sicherung gelöschter Informationen". Der Domainstreit ist bei dieser Partei fundamentaler Bestandteil ihrer Geschichte. Wenn du nichts darüber weißt, dann fragen bevor löschen. (nicht signierter Beitrag von 89.12.12.49 (Diskussion) 16:58, 15. Jan. 2025 (CET))Beantworten
Da hier keine Antwort kommt und hier exakt nach den gelöschten Informationen gefragt wurde, wurden diese nun wieder eingefügt. Relevanz vorhanden. (nicht signierter Beitrag von 77.183.137.59 (Diskussion) 20:55, 16. Jan. 2025 (CET))Beantworten
Es wurde keine Quellen, die WP:Q entsprechen, geliefert. Das hat also nichts im Artikel zu suchen. Zulässige Quellen sind Fachliteratur und reputable Presse.--Tohma (Diskussion) 06:20, 17. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Das stimmt so generell nun auch wieder nicht. Welche Quellen als Belege geeignet sind, hängt davon ab, was belegt werden soll. Dass zum Beispiel die APPD eine bestimmte Internet-Domäne benutzt hat oder es noch tut, ist mit Webseiten von eben dieser Domäne bzw. deren archivierten Versionen sehr wohl ausreichend belegbar. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 23:24, 17. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Und wo finde ich die Berichterstattung, aus der sich eine enzyklopädische Relevanz ergeben könnte? Davon wurde rein gar nichts geliefert. Wenn es nigendwo interessiert hat, warum sollte es hier stehen?--Tohma (Diskussion) 07:28, 18. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Der WP:Q Einwand von Tohma ist nur vorgeschoben. Es wird hier seit vielen Jahren versucht das GDNK der APPD totzuschweigen. Auch die zuletzt hier veröffentlichten sehr präzise formulierten und referenzierten Informationen sollten gleich nach Veröffentlichung totgeschwiegen werden. Nun ein erneuter Versuch. Mittels Machtmissbrauch von WP-User-Status wird es jedes Mal erneut versucht. Es muss hier auch gar nicht begründet werden, dass das GDNK der APPD inklusive Link zur Website absolute enzyklopädische Relevanz hat, ebenso die Chronik der verwendeten Domains, weil das aus den (von Tohma gelöschten) Informationen hervorgeht, sozusagen selbsterklärend ist. Dass diese Infos zum GDNK der APPD inklusive Link zur Website relevant sind, zeigt die Frage "APPD ≠ APPD ?" hier von NikiNevermind. Dass eine Böswilligkeit zum Löschen dieser Informationen besteht, zeigt auch, dass diese Informationen hier aus der Diskussionsseite gelöscht wurden, die als Referenz für die Diskussionen hierher kopiert wurden. Die gelöschten Informationen und ein Link zu appd-gdnk.de sind enzyklopädisch relevant und zudem sehr gut referenziert. Ein absolutes Zeugnis von Machtmissbrauch ist, dass die jetzige Version und nicht die vor dem Löschen als Dikussionsgrundlage dient. Korrekt wäre, dass nicht sofort gelöscht, sondern die Sache vorher und nicht nachher hier diskutiert wird. Von daher hat sich Tohma bereits disqualifiziert, mogelt sich damit aber durch. Solange das GDNK der APPD plus Link zu dessen Website fehlt, ist der Artikel unvollständig. (nicht signierter Beitrag von 77.13.254.158 (Diskussion) 00:03, 19. Jan. 2025 (CET))Beantworten
Hier ist keine Nachrichtenseite für Interna sondern Enzyklopädie. Informationen müssen ihre Relevanz mit entsprechenden Belegen nachgewiesen haben.--Tohma (Diskussion) 06:00, 19. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Der User Tohma ist befangen und hat hier kein Mitspracherecht. Es wird verlangt, dass seine Löschungen rückgängig gemacht werden. Beweis für die Befangenheit ist das Löschen der Informationen nicht nur im Artikel, sondern auch hier auf der Diskussionsseite. Die Intention dabei ist, die Informationen totzuschweigen. Das GDNK der APPD ist enzyklopädisch relevant, seit 2004. Ebenso die Website des GDNK der APPD. Das GDNK der APPD war zudem 6 Jahre lang der sozusagen Vorstand der APPD. Das alles ergibt sich aus den perfekt mit Quellen referenzierten Informationen. Jeglicher Einwand dagegen ist ein Versuch das GDNK der APPD totzuschweigen. Die gelöschten Informationen sind enzyklopädisch relevant und sehr gut mit Quellen belegt. (nicht signierter Beitrag von 78.54.45.103 (Diskussion) 11:43, 19. Jan. 2025 (CET))Beantworten
Wikipedia:Belege - Grundsätze https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Belege#Grunds%C3%A4tze
1. Artikel sollen nur überprüfbare Informationen aus zuverlässigen Veröffentlichungen enthalten.
- "aus zuverlässigen Veröffentlichungen": Veröffentlichung = Die Websites der Partei. zuverlässig = Snapshots auf archive.org.
2. Angaben, die nur mit Rechercheaufwand bestätigt werden können, sowie strittige Angaben und Zitate sind mit Herkunftsangaben zu belegen.
- trifft hier nicht zu, bzw. siehe Punkt 1.
3. Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.
"der sie im Artikel haben möchte" - also der User Tohma steht in der Pflicht. Das betrifft auch den Wunsch nach anderen Belegen als den bereits existierenden. Es ist kein Löschgrund, wenn keine anderen gefunden werden. "können unbelegte Inhalte ... entfernt werden" - "unbelegte" - Die Informationen sind absolut sehr gut belegt. Belegte Informationen sollen nicht gelöscht werden.
Grundsätzliches: Punkt 7. - Websites als Belege sind zulässig, wenn diese die erforderliche Dauerhaftigkeit erfüllen, was mit Snapshots auf archive.org erfüllt ist. Dass der Beleg eine Website ist, spricht nicht gegen den Fakt "Beleg".
Die Behauptung von User Tohma, dass die Belege nicht zulässig seien ist ein Windei, das benutzt wird, um von der eigentlichen Intention abzulenken das GDNK der APPD aus dem Artikel zu löschen. Diese Bemühungen bestehen hier schon längere Zeit.
Was hier auf Wikipedia und dem User Tohma der Fall ist: Es besteht eine extreme Voreingenommenheit als User mit gewissem Ranking über anderen zu stehen und insbesondere über IP-Editorinnen (jetzt kommt vermutlich noch typische Frauenfeindlichkeit hinzu). @Tohma: Wikipedia ist nicht dein persönlicher Blog. Wegen den misserablen Zuständen auf Wikipedia wird das geduldet und sogar unterstützt. Gratulation User Tohma für diese Feindlichkeit. Dein Bad-User Ranking steigt. Wieso nicht noch mehr löschen? Hast jetzt einen Freischein. --77.183.107.208 21:09, 20. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Mh ich finde es schwierig aus den von mir gesehenen Belegen die enzyklopädische Relevanz abzuleiten. Ich bin jetzt ja kein Experte für APPG aber für die Relevanz der APPG ist der Artikel doch schon lang. Bei Parteien sollten wir uns ja schon, entsprechend dem breiteren öffentlichen Interesse, inhaltlich beschränken. Es wäre ja schön, wenn die Bearbeitungen im Konsens ablaufen, aber die Belege erscheinen mir hier mehr als Eigenrepräsentationen und dann Tohma Vorwürfe zu machen, weil er die im Artikel kürzt, sieht mir ungerechtfertigt aus.
Löschungen auf den Diskussionsseiten hab ich mir nicht angeschaut, hätte erwartet, dass dort späteres archivieren ausreicht um die Diskussionsseite aufgeräumt zu halten. --R Focke (Diskussion) 23:57, 20. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Einerseits geht es hier darum, dass die WP:Q Regeln nur als Vorwand benutzt werden, weil andererseits zu erkennen ist, dass bei den Löschungen die Tendenz besteht das GDNK der APPD aus dem Artikel zu löschen, so als wenn es dieses nicht gäbe. Dieses ist jedoch enzyklopädisch relevant. Dass die Informationen zur APPD sehr komplex sind, und es in der Vergangenheit nicht nur eine Website gab, ist kein Grund zu vereinfachen, zu reduzieren und zu löschen. Die Informationen zur Komplexität, an denen bereits Interesse bekundet wurde, wurden sehr präzise und sehr kurzgehalten sowie sehr gut referenziert (belegt) dargestellt. Daran gibt es nichts auszusetzen. Die Situation, dass es nicht nur einfach um irgendwelche Löschungen geht, sondern um gerichtete, scheint hier auf Wikipedia ein Freischein fürs Löschen zu sein. Da läuft etwas massiv falsch. Mit der Argumentation vom User Tohma könnten massenweise Artikel geleert werden. --77.183.252.163 11:56, 21. Jan. 2025 (CET)Beantworten

APPD ≠ APPD ?

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Werden hier ggf. zwei verschiedene Parteien beschrieben? Im Live-Stream des Parlamentsfernsehen ([1]) sagte die Bundeswahlleiterin im Stream des ersten der beiden Tage in Minute 55:43 explizit, dass die zur BTW '25 nicht zugelassene APPD nicht die bei ihr in Vergangenheit aufgeführte Anarchistische Pogo Partei Deutschlands sei, sondern die Anarchische Pogo Partei Deutschlands. Die Partei hat sich daher wohl auch nicht umbenannt, sondern es scheint wohl eine eigene Partei zu sein (Neugründung?) – zumindest nach Ansicht der Bundeswahlleiterin. Wie ist die Ansicht der Partei? Auch die hier verlinkte Website scheint sich auf letztere anstatt erstere APPD zu beziehen. Vielleicht eine Information, die weiterhilft: Vorsitzender der "neuen" APPD scheint Volker Stoi zu sein, der auch vier weitere, allesamt abgelehnte Beteiligungsanzeigen (Anarcho-Partei, Anarchie-Partei, Ultranation und iNSDAP) zur BTW '25 anmeldete. Stoi war auch in der "alten" APPD aktiv, lt. Wiki-Artikel. Noch zur LTW '23 in Hessen wird die "alte" anarchistische APPD auf Quellen wie z.B. die offizielle Website von Hessen ([2]) angegeben. --NikiNevermind (Diskussion) 11:08, 15. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Nachtrag:
In einem Beitrag vom Januar '25 in der jungle-world ([3]) spricht ein Mitglied des Bundesvorstandes (nicht Stoi) der "alten" APPD, dass die Partei nicht an der BTW '25 teilnimmt. Stoi hat mit seiner "neuen" APPD aber eine Beteiligungsanzeige angemeldet. Ein weiteres Indiz, dass das nicht die selben Parteien sind? --NikiNevermind (Diskussion) 11:37, 15. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Die interviewte Person war Beisitzer im Bundesvorstand (2022) und ist zugleich Admin der (gehackten) Website appd.at. Der User "Thoma" hat hier vor 3 Tagen die dir nützlichen Informationen gelöscht und kommt sich dabei sehr intelligent vor. Es handelt sich bei der "Anarchischen" um das GDNK der APPD. Bedanke dich beim User "Thoma". Das GDNK ist eine relevante Instanz innerhalb der APPD seit mindestens 2004. Wird hier allerdings absolut unwissend als irrelevant angesehen. Stattdessen Reduzierung und Pauschalisierung. Und dann blickt es keiner mehr.
Innerhalb der APPD und für die APPD mag dieses relevant sein, eine Relevanz im enzyklopädischen Sinne für die Welt da draußen oder die Wikipedia konnte durch das kontinuierliche Gepöbel bislang allerdings nicht nachgewiesen werden. --131Platypi (Diskussion) 13:45, 21. Jan. 2025 (CET)Beantworten

GDNK der APPD / Domains

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2010er Jahre

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In Vorbereitung zur Bundestagswahl 2013 rief Stoi Anfang 2013 das von Karl Nagel erstmals kurz vor der Bundestagswahl 2005 und nochmals kurz vor der Europawahl 2009 ausgerufene „Geheime Diktatorische Notstandskomitee“ (GDNK) erneut aus.[1] Grund dafür waren unter anderem erneute Querelen wegen der Domain appd.de, die weiterhin auf Großmann registriert war, sowie weil bis dato kein neuer Bundesvorstand gewählt und keine Wahlteilnahme beschlossen wurde. Im Zuge dessen verlegte Stoi die Webseite der APPD auf die Domain appd.tv.[2][3] Anfang des Jahres 2014 wurde die Domain der Webseite der APPD durch Stoi nochmals gewechselt auf appd-gdnk.de.[4] Großmann nutzt die Domain appd.de seit 2013 für private Zwecke.[5]

Am 2. Juli 2016 wurde in Nürnberg ein neuer Bundesvorstand gewählt (Parteivorsitzender: Peter Vehreschild).[6] Da der neue Bundesvorstand das GDNK der APPD ablehnte, bestand von Seiten der APPD kein Interesse an der Domain appd-gdnk.de sowie auch kein Interesse an der Facebook Fanpage des GDNK der APPD. Infolgedessen vollzog Stoi bei der von ihm administrierten APPD (GDNK) die schon länger geplante Umbenennung in „Anarchische Pogo-Partei Deutschlands“ und betreibt diese weiterhin fort.[7] Die Facebook Fanpage des GDNK der APPD wurde hingegen von ihm unwiderruflich gelöscht.[8] Die APPD bemühte sich vergebens die Domain appd.de von Großmann zu bekommen.[9] Stattdessen wird seitdem alternativ eine eigene Facebook Fanpage genutzt.[10]

Entwicklung seit 2020

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Seit 2020 nutzt/e die APPD die Domain appd.at für ihre Internetpräsenz.[11] In den Monaten Juni/Juli 2024 wurde die Website unter dieser Domain den eigenen Angaben nach gehackt und beinhaltet seit Mitte September 2024 einen Platzhalter-Text.[12] (nicht signierter Beitrag von 78.54.45.103 (Diskussion) 11:45, 19. Jan. 2025 (CET))Beantworten

Info nicht gedeckt trotz wortwörtlicher Erwähnung in der Quelle?

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Wieso soll die Info nicht durch die Quelle nicht gedeckt sein? Wortwörtlich heißt es dort "An der kommenden Bundestagswahl nimmt die APPD nicht teil. [...]" sowie unter der Bildunterschrift "[...] auch, wenn die APPD zur Bundestagswahl 2025 gar nicht antritt".

Der Artikel ist vom 2. Januar 2025. Lange vor der Nicht-Zulassung durch den Bundeswahlausschuss. Auch die APPD hat keine Glaskugel in die Zukunft! Welche Information soll den konkret in der Quelle fehlen, die eine geplante Nicht-Teilnahme nicht genug belegt? Ich spreche hier auch konkret den User @Zinnmann an. Meinetwegen kann die Information gerne raus, aber die von Zinnmann editierte Version war inhaltlich einfach falsch. In dieser Version vom 17:26, 20. Jan. 2025 heißt es "Zur Bundestagswahl 2021 wurde die APPD nicht zugelassen, weil eine Wahlbeteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter nur online eingegangen war." Das ist nicht korrekt, da die nicht-zugelassene APPD nicht die im Artikel behandelte APPD ist - also auch laut Unterlagen der Bundeswahlleitung keine Umbenennung der bereits bestehnden Partei stattfand. Siehe expliziten Hinweis der Bundeswahlleiterin (Minute 55:43!). Ob das de facto vielleicht doch die selbe Partei sein soll, da personelle Überschneidung, spielt keine Rolle, weil das wäre Spekulation und nicht durch Quellen gedeckt! So, wie es jetzt ist, ist es jedenfalls falsch, zumindest den ersten Satz im betreffenden Absatz.

Das Problem mit APPD ≠ APPD wurde aber schon vor Tagen im Disk von mir angemerkt, nur kam darauf kaum eine Reaktion, somit auch kein Widerspruch von anderen. Ich hoffe, dass nun mehr Reaktion kommt, dass man zu einer Einigung auf Konsens kommen kann!

--NikiNevermind (Diskussion) 11:52, 21. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Wer ist denn dieser "Jan" von der APPD? Warum sollte ein Interview mit einer nicht klar identifizierten Person als verlässliche Quelle gewertet werden? Dass die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands nicht zur Bundestagswahl 2025 antritt lässt sich klar sagen. Dass sie es nie plante, dagegen nicht. --Zinnmann d 12:15, 21. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Wer die betreffende Person ist, steht in der Quelle.... "[...] dem Ersten Beisitzenden im Bundesvorstand der APPD". Also, jemand im Parteivorstand. Ein Wayback Snippet der appd.at im Impressum gibt weitere Aufklärung über Jan F. Bäcker: https://web.archive.org/web/20240505153243/https://appd.at/impressum/
Zum Nicht-Antreten: In meiner Version stand ja auch nicht, dass die APPD nie geplant hatte anzutrefen. Aber naja, ich mache Gegenvorschläge:
Meine Vorschläge für den ersten Satz des Absatzes wären:
-"Zum Zeitpunkt des ... plante die APPD keine Wahlteilnahme" oder "Noch im Januar 2025 plante die APPD keine ..."
oder allgemeiner
-"Die APPD zeigte keine Beteiligungsabsicht bei der BTW 2025 bei der Bundeswahhleitung an, jedoch [das was schon im Absatz steht]" --NikiNevermind (Diskussion) 12:28, 21. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Das gesamte Problem entstand und besteht wegen der massiven Löschungen durch den User Tohma, weil damit die relevanten Informationen gelöscht wurden. Aber der User Tohma beharrt auf seiner Löschung und setzt diese mittels seines Status durch. Diese Version vom 9.1.2025 enthält alle relevanten Informationen: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anarchistische_Pogo-Partei_Deutschlands&oldid=252087062 in den Abschnitten "2010er Jahre" und "Entwicklung seit 2020". Die durch den User Tohma gelöschten Informationen müssen wieder in den Artikel. Sie wurden auf der Diskussionsseite hier gesichert: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Anarchistische_Pogo-Partei_Deutschlands#GDNK_der_APPD_/_Domains Aus diesen Informationen geht hervor, dass nicht die Facebook-APPD (appd.at), sondern das GDNK der APPD (appd-gdnk.de) eine Beteiligungsanzeige zur Bundestagswahl 2025 gestellt hat. Bei einigen scheint die Hirnleistung nicht auszureichen, dass es sowohl die APPD als auch das GDNK der APPD gibt, das fester Bestandteil der APPD ist. Solange dem so ist, bleibt der Konflikt unlösbar, woran wiederum einige User ein Interesse haben. --77.183.252.163 12:27, 21. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@NikiNevermind, dir fehlen relevante Informationen: Die Facebook-APPD (appd.at) hat seit Mitte 2024 keinen handlungsfähigen Bundesvorstand mehr und kann von daher gar keine Beteiligungsanzeige zur Wahl stellen. Diese Facebook-APPD (appd.at) hat ihre Handlungsfähigkeit verloren. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Anarchistische_Pogo-Partei_Deutschlands#Vorstand_und_MLPD-Fall Allerdings kann jede Person behaupten was sie will, ob nun irgendetwas geplant ist oder nicht. Enzyklopädisch relevant sind nur Fakten, und dies wäre diesbezüglich, dass diese APPD die Wahlteilnahme auf einem Bundesparteitag beschlossen hätte, was sie nicht hat, weil handlungsunfähig. Die Facebook-APPD (appd.at) ist seit Mitte 2024 so etwas wie ein nicht eingetragener Verein, eine Gang. Davon zu unterscheiden sind die eigenständigen Landesverbände und Ortsverbände, die an Wahlen teilnehmen. --77.183.252.163 12:39, 21. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@Zinnmann Der inhaltlich falsche Satz steht leider noch in der gesichteten Version. Bist du mit einem meiner Vorschläge einverstanden? Falls nicht, was ist dein/sind deine Gegenvorschlag/-vorschläge? --NikiNevermind (Diskussion) 10:21, 22. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Die aktuelle Formulierung "Für die Bundestagswahl 2025 wurde die Partei APPD, die unter dem Namen Anarchische Pogo-Partei Deutschlands geführt wurde, nicht zugelassen." ist zumindest inhaltlich richtig. Etwas unglücklich ist, dass die Zusammenhänge bzw. Nichtzusammenhänge zwischen anarchistischer und anarchischer APPD nur zwischen den Zeilen zu lesen sind. Angesichts der genannten Quellen können wir aber keine Aussage darüber treffen, ob beide Gruppierungen identisch sind. --Zinnmann d 11:24, 22. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Aus der Liste der zugelassenen Parteien geht hervor, dass die Lemmapartei nicht zugelassen ist. Alles andere ist hier nicht von Belang.--Tohma (Diskussion) 11:46, 22. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@Zinnmann "Für die Bundestagswahl 2025 wurde die Partei APPD, die unter dem Namen Anarchische Pogo-Partei Deutschlands geführt wurde, nicht zugelassen." --> Genau deswegen ist der Satz doch falsch oder - zumindest - nicht ausreichend belegbar. Die Bundeswahlleiterin hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beteiligungsanzeige der APPD nicht mit der APPD, die bei ihr im Parteienverzeichnis bereits verzeichnet ist und die hier im Artikel behandelt wird, übereinstimmt. Wieso das so ist, das lässt sich mit Quellen nicht sagen. Davon zu sprechen, dass "die" APPD nicht zugelassen wurde ist ungenau und daher mMn fehlerhaft.
@Tohma Von Belang ist sicher, dass die Bundeswahlleiterin explizit darauf hingewiesen hat, dass die Beteiligungsanzeige der APPD nicht mit der APPD übereinstimmt, die im Artikel behandelt wird. Diese Quelle habe ich bereits X mal hier im Disk angegeben, einfach im Parlamentsfernsehen bei Minute 55:43 selbst nachschauen! Es gibt also mindestens eine seriöse Quelle, die aussagt, dass die Lemmapartei eben nicht nicht-zugelassen wurde, da von ihr keine Beteiligungsanzeige kam, sondern von einer Partei mit gleichem Kürzel. Gibt es nicht zum ersten mal, dass Parteien (fast) gleich heißen, siehe auf Wiki die Partei Die Rechte, Wir2020 oder die Neugründung der NPD nach Ihrer Umbebennung oder dass es mehrere Namensgleiche Vereinigungen mit dem Namen "Freie Wähler" gibt, die teils auch schon gegeneinander klagten. Falls Du immernoch der Ansicht bist, dass die Lemmapartei die Beteiligungsanzeige aufgab und nicht zugelassen wurde, würde ich gerne Quellen dafür sehen --> WP:Q --NikiNevermind (Diskussion) 13:01, 22. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@Tohma Nachtrag: Genau aus den genannten Gründen (Namensgleichheit) sind von dir genannte reine Listen von Parteien, gerade Kleinstparteien, bei solchen Unklarheiten (siehe Kommentar Bundeswahleiterin) als Beleg ungeeignet. --NikiNevermind (Diskussion) 13:06, 22. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@Tohma @Zinnmann
Wie bereits geschrieben kam die Beteiligungsanzeige mutmaßlich nicht von der Lemmapartei, sondern einer Partei mit gleichem Kürzel. Beleg: Bundeswahlleiterin im Parlamentsfernsehen.
Da nicht genau bekannt ist, wie genau die beiden Parteien zusammenhängen, möchte ich nochmal einen konkreten Vorschlag machen:
Anstatt "Für die Bundestagswahl 2025 wurde die Partei APPD, die unter dem Namen Anarchische Pogo-Partei Deutschlands geführt wurde, nicht zugelassen." würde ich vorschlagen "Für die Bundestagswahl 2025 wurde eine Partei mit dem gleichen Kürzel APPD, die unter dem Namen Anarchische Pogo-Partei Deutschlands geführt wurde, nicht zugelassen."
Den Rest des Absatzes würde ich so belassen. Da steht auch das von mir beschriebene bereits ausgeführt - mit Beleg! Ansonsten widerspricht es sich ja, zu schreiben, dass "die APPD" nicht zugelassen wurde, nur um ein paar Sätze weiter zu schreiben, dass eben diese gar keine Beteiligungsanzeige aufgab, sondern eine andere. --NikiNevermind (Diskussion) 13:24, 22. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Ich schlage vor, den Absatz durch die zwei Sätze zu ersetzen, die ich ähnlich letzte Woche schon geschrieben hab: "Bei der Bundestagswahl 2025 hatte eine Anarchische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) ihre Beteiligung angezeigt, wurde aber nicht zugelassen.(Referenz auf Meldung Bundeswahlleiterin). Eingereicht hatte die Beteiligungsanzeigen der ehemalige APPD-Vorsitzende Volker Stoi." So wichtig ist die Aktion jetzt nicht, dass man die hier breit auswalzen muss. --ElTres (Diskussion) 15:42, 22. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@ElTres Den Satz fände ich zur Einleitung gut geeignet, allerdings fände ich es sinnvoll, wenn die weitere Erklärung (gerne auch umformuliert) stehen bleibt. Andere, die das Thema nicht auf dem Disk mitverfolgt haben, wundern sich dann über die Formulierung "eine" APPD und denken dann, ohne den Kontext zu kennen, dass die Beteiligungsanzeige von der Lemmapartei kam. --NikiNevermind (Diskussion) 03:19, 24. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Solange hier keine der beteiligten Personen dazu bereits ist die zu dieser einen(!) APPD bereits bestehenden Informationen auch Mal zu lesen, wird immer nur Bockmist rauskommen. Der User Tohma lacht sich hier krum und schief, wegen seines hier angerichteten Chaos und ihr fallt drauf rein. Ihr müsst euch schon die Mühe machen und auch gewillt sein in die Geschichte der APPD einzutauchen. Hier scheint es jedoch nur Heuschrecken zu geben. Stattdessen werden User, die sich die Mühe machen richtig tief zu recherchieren, als Parteimitglieder difamiert - typischer Wikipedia-Troll-Shit. Diesen Trollen wird auch noch recht gegeben. Also nochmal: Es existiert nur eine(!) APPD. In dieser APPD wurde 2004 das erste Mal das "GDNK der APPD" durch Karl Nagel vor der Bundestagswahl 2005 ausgerufen, dass eine ganz spezielle Funktion hat, den Erhalt der APPD auch ohne Parteistatus. Soweit das per verfügbarer Quellen nachvollziehbar ist, war die Wahlteilnahme 2005 und vieles weitere nicht sicher, was nach der Wahl 2005 zur Abspaltung der Pogo-Partei führte. Dieses GDNK der APPD wurde 2013 von Stoi erneut ausgerufen, wieder vor einer Bundestagswahl. Zu diesem Zeitpunkt gab es seit 2010 keinen handlungsfähigen Bundesvorstand mehr, der eine Wahlteilnahme hätte durchführen können. Siehe dazu auch hier auf der Disk den Abschnitt "MLPD-Fall". Nachdem (erst) 2016 / 2018 / 2020 jeweils ein neuer Bundesvorstand gewählt wurde, blieb das GDNK der APPD in der APPD bestehen, als nun fester Bestandteil der APPD. Sozusagen ein Bundesvorstand in Reserve mit Selbstlegitimation ohne Beschluß durch einen Bundesparteitag. GDNK = Geheimes Diktatorisches NotstandsKomitee. Das GDNK der APPD benannte die APPD in "Anarchische ..." um. Dies wurde - wie auch immer dies gesehen werden will - (noch) nicht durch einen Bundesparteitag beschlossen. Das GDNK benötigt keine Beschlussfassung durch einen Bundesparteitag, da es diktatorisch agiert. Aktuell: Seit 2022 hat die APPD keinen handlungsfähigen Bundesvorstand mehr. Hier springt die Reserve, das GDNK der APPD ein. Dieses GDNK der APPD, dass die Partei bereits ohne Beschluss in "Anarchische ..." umbenannt hat, und von Stoi als "Imperator" regiert wird, hat eine Beteiligungsanzeige zur Bundestagwahl für die APPD unter dem (umbenannten) Namen "Anarchische ..." bei der Bundeswahlleiterin eingereicht. Wie zu erfahren ist, mit nur einer anstatt drei Unterschriften. Hier ist davon auszugehen, dass keine tatsächliche Wahlteilnahme vorgesehen war, da Stoi mit der (geplanten) Teilnahme an der LTW in Bayern (nur an Unterstützungsunterschriften gescheitert, sonst alles OK) und der Teilnahme an der AGH-Wahl in Berlin, bereits weiß wie sowas geht. Also bestanden jetzt zur BTW 2025 irgendwelche bisher unbekannten Absichten, bzw. wurden die Formfehler beabsichtigt in Kauf genommen. Wer so denkt, dass andere zu dumm sind, ist meist selbst dumm. Es wird viel eher eine bisher unbekannte Absicht gegeben haben. Stoi hat zur BTW 2025 zudem nicht nur eine Partei zur Teilnahme eingereicht. Stoi ist ansonsten Künstler. Diese seine Aktionen haben eher einen künstlerischen Charakter. Ihr müsst das selbst lesen, um es zu verstehen, was es mit dem GDNK der APPD auf sich hat. Es wurde vom User Tohma aus dem Artikel gelöscht, von mir auf der Disk veröffentlicht, dann auch dort vom User Tohma gelöscht (Anzeichen von Anti-GDNK Troll), und nochmals von mir hier in der Disk veröffentlicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Anarchistische_Pogo-Partei_Deutschlands#GDNK_der_APPD_/_Domains Am einfachsten ist es, den Artikel mit diesem Stand durchzulesen, da bei diesen alle relevanten Infos noch vorhanden sind: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anarchistische_Pogo-Partei_Deutschlands&oldid=252087062 --78.54.30.49 19:29, 26. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Schön, danke für die Info. Ist halt alles nicht relevant genug, um es hier seitenweise in den Artikel aufzunehmen. Das hat die 40-jährige Geschichte der APPD doch genug zu bieten. Stoi‘s Kunst steht in seinem Artikel. --ElTres (Diskussion) 00:14, 27. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@Tohma @Zinnmann Es kamen ja nun schon mehrere Vorschläge. Wie ist eure Meinung zu diesen? mMn ist das immer noch missverständlich formuliert, da es suggeriert, die Lemmapartei habe die Beteiligungsanzeige gestellt, anstatt eine Partei mit gleichem Kürzel und fast gleichem Namen. Wieso das nicht von der Lemmapartei kam, habe ich ja auch schon mit einer reliablen Quelle (Parlamentsfernsehen auf bundestag.de) belegt. --NikiNevermind (Diskussion) 01:47, 27. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Nach der Wahl ein Satz, dass keine Teilnahme erfolgte. Kann auch ganz raus, es hat ja nichts stattgefunden.--Tohma (Diskussion) 06:38, 27. Jan. 2025 (CET)Beantworten
"Zur Bundestagswahl 2025 trat die APPD nicht an. Der ehemalige Vorsitzende Stoi, selbsternannter Imperator des Geheimen Diktatorischen Notstandskomitees der APPD, reichte mehrere Beteiligungsanzeigen ein, darunter für eine Anarchische Pogo-Partei Deutschlands (APPD). Die Bundeswahlleiterin stellte fest, dass es sich dabei nicht um die früher im Parteienverzeichnis gelistete APPD handele. Die Beteiligungsanzeigen wurden abgelehnt." Eigentlich schon zu viel Text, aber alle Infos drin. Referenzen müssen natürlich noch rein. --ElTres (Diskussion) 11:42, 27. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@Tohma Ganz raus fände ich nicht gut, da es schon enzyklopädisch relevant ist. Namensgleiche oder -ähnliche Parteien wurden ja, teils auch bei nicht Zulassung oder fehlender öffentlichen Wahrnehmung, wie oben geschrieben auch in diversen anderen Artikeln erwähnt (Wir2020, Die Rechte, NPD, usw...). Würde auch deswegen Sinn machen, es zu erwähnen, da einige Medien wie der öffentlich-rechtliche funk-Kanal "DIE DA OBEN" fälschlicherweise über eine Nicht-Zulassung der Anarchistischen Pogo Partei berichteten (siehe hier: [4]).
@ElTres Den Vorschlag finde ich gut! Falls es weiter gestrafft werden soll, kann ja noch das "selbsternannter Imperator des Geheimen Diktatorischen Notstandskomitees der APPD" raus, da bei Stoi für diesen Absatz v.a. relevant ist, dass er ehemaliger Vorsitzender ist. Wäre aber auch mit einer 1:1-Übernahme einverstanden.
@Tohma @Zinnmann Seid ihr auch einverstanden? --NikiNevermind (Diskussion) 15:45, 27. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Wenn niemand (keine Quelle nach WP:Q) darüber berichtet, gehört es auch nicht in den Artikel.--Tohma (Diskussion) 15:54, 27. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@Tohma Alle Infos stehen schon X mal ausgeführt im Disk, WP:Q ist erfüllt. Aber gerne nochmal...
- Berichtet haben jungeworld über die Nicht-Teilnahme, sowie das öffentlich-rechtliche Format "DIE DA OBEN" von funk, letztere allerdings aufgrund der Ähnlichkeit auf die falsche Partei bezogen
- Auch außerhalb davon sind die Relevanzkriterien erfüllt. Die Lemmapartei APPD ist enzyklopädisch relevant, eine mit dem Kürzel namensgleiche Partei bei der Verwechslungsgefahr besteht ist daher ebenfalls relevant, zumindest in solch einem Absatz. Wie bereits mehrfach ausgeführt, wurde das auch bei anderen Parteien auf de-Wiki so gehandhabt (Die Rechte, Wir2020, uvm...), und das macht auch Sinn so. Wenn mindestens ein Medium (welches relevant ist) berichtet, die Lemmapartei sei nicht zugelassen worden, macht es Sinn im Artikel eine Abgrezung vorzunehmen. Diese kann mit mehreren Quellen belegt werden.
- Es gilt zudem immernoch die Quelle der Bundeswahlleiterin auf bundesag.de
Ich habe leider immer noch keine Argumente gehört, wieso diese Quellen, insb. die der Bundeswahlleiterin, nicht ausreichen sollen. Den Vorschlag von @ElTres befürworte ich weiterhin, bin aber auch immer offen für sinnvolle Gegenvorschläge. --NikiNevermind (Diskussion) 16:50, 27. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Auch wenn Ihr es gelesen habt, was bereits ein halbes Jahr in Artikel stand und von Tohma geschichtsrevidiert wurde, Ihr müsst es auch verstehen. Zudem müsst Ihr die Referenzen (Verlinkungen) dazu lesen. Dort steht alles was zu wissen ist: Das GDNK der APPD ist seit 2004 fester Bestandteil der APPD. Das GDNK der APPD hat die APPD umbenannt in "Anarchische ...". Es gibt keine 2 APPDs. Das GDNK und die "Anarchische ..." sind die APPD. Stoi ist (auch) weiterhin Teil der einen APPD. Die APPD ist keine herkömmliche Partei, das sollte wohl allen klar sein. Sie hier zu einer herkömmlichen Partei zurechtsstutzen ist idiotisch und endet in solchen vandalistischen Löschungen wie von Tohma, der hier schon mehrmals eine Asympathie gegenüner das GDNK offen gezeigt hat. Tohma ist wegen Befangenheit raus. Lest nochmal hier und auch die Quelltexte: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Anarchistische_Pogo-Partei_Deutschlands#GDNK_der_APPD_/_Domains Das GDNK und die "Anarchische ..." ist (auch) die eine APPD. Jeglicher Versuch das zu leugnen, wie hier energisch versucht wird, ist reine Idiotie. Zu den Fakten: Die AnarchistischePPD wurde 2022 aus der Unterlagensammlung der Bundeswahlleiterin herausgenommen und der 2022 gewählte Bundesvorstand ist seit 2024 handlungsunfähig, existiert also nicht mehr. Die APPD existiert also so gesehen nicht mehr (Kein Bundesvorstand), und eben doch, weil keine herkömmliche Partei. Der Bundesvorstand hätte also erst einmal neu gewählt werden müssen, um die APPD zur Wahl anzumelden. Das ist nicht passiert und war auch nicht geplant. Das GDNK ist sozusagen der Ersatz-Bundesvorstand, der nicht gewählt werden muss ("G Diktatorisches Notstand K"). Seit 2024 existiert kein Bundesvorstand mehr, aber das GDNK. Das GDNK nennt die APPD "Anarchische ...". Solange Ihr das GDNK und all diese Infos leugnet, kommt Ihr aus der Idiotie nicht raus. Vorschlag: Artikel auf diesen Stand zurücksetzen (als noch alles OK war. bevor Tohma das Chaos anrichtete. Eventuell nicht per Zuücksetzen, sondern per Edit.) und ab da weitermachen: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anarchistische_Pogo-Partei_Deutschlands&oldid=252087062 (nicht signierter Beitrag von 77.183.174.177 (Diskussion) 12:30, 2. Feb. 2025 (CET))Beantworten

APPD - Domain

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Aktuelle Domain: appd-gdnk.de Lese dazu auch die weiteren Abschnitte hier in der Diskussion. Die APPD hat seit 2022 keinen handlungsfähigen Bundesvorstand mehr. In diesen Fällen springt bei der APPD das GDNK der APPD ein. GDNK = Geheimes Diktatorisches NotstandsKomitee. Dies kann die APPD in allen Angelegenheiten verwalten. Änderungen werden sofort gültig und benötigen nur für eine amtliche Anerkennung einen Beschluss durch einen Bundesparteitag. --78.54.30.49 19:38, 26. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Kommunalwahl in Freiburg 2024

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Bei der Auflistung der Wahlteilnahmen fehlt die Teilnahme bei der Kommunalwahl in Freiburg im Breisgau am 09.06.2024


https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ergebnisse_der_Kommunalwahlen_in_Freiburg_im_Breisgau


https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08311000/praesentation/ergebnis.html?wahl_id=1959&stimmentyp=0&id=ebene_-7575_id_12506


https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kommunalwahl-in-baden-wuerttemberg-immer-mehr-listen-sogar-punks-draengen-in-die-politik.adc64b0c-f552-4cb3-b03d-1b0ecff972fd.html


https://www.badische-zeitung.de/kommunalwahl-2024/freiburg-xusgkixyx

--2003:EB:173C:AA57:701F:26B:B911:776A 03:32, 3. Feb. 2025 (CET)Beantworten

  1. Das Geheime Diktatorische Notstandskomitee (GDNK) in Online-Artikel "Köpfe müssen rollen!" vom 1. Dezember 2004 auf appd.de (Memento vom 23. Dezember 2004 im Internet Archive)
  2. Ausrufung des GDNK der APPD (Memento vom 21. April 2013 im Internet Archive)
  3. Bekanntmachung: Mitglieder des GDNK der APPD in "Armes Deutschland" Ausgabe vom 20. April 2013 (Memento vom 1. Oktober 2013 im Internet Archive)
  4. Webseite des GDNK der APPD (Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive)
  5. Webseite appd.de (Memento vom 29. April 2013 im Internet Archive)
  6. Ergebnisse des Bundesparteitag 2016. APPD Bayern / Franken, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 20. Mai 2018.
  7. Anarchische Pogo-Partei Deutschlands (Memento vom 27. September 2017 im Internet Archive)
  8. Facebook Fanpage APPD (Memento vom 11. Mai 2016 im Internet Archive)
  9. Die Blockade der Internet-Seite www.appd.de (Facebook-Video). 8. Dezember 2016, abgerufen am 22. Juli 2023.
  10. Facebook Fanpage APPD. Abgerufen am 22. Juli 2023.
  11. APPD Webseite unter appd.at (Memento vom 6. November 2020 im Internet Archive)
  12. APPD Webseite unter appd.at (Memento vom 18. September 2024 im Internet Archive)