Diskussion:Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands

Letzter Kommentar: vor 1 Tag von 78.55.49.205 in Abschnitt Vorstand und MLPD-Fall
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Keine Zulassung zur Bundestagswahl 2021

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Auch die APPD - die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands - scheiterte. Diese Gruppierung, die mit dem Slogan "Arbeit ist Scheiße" im Internet auftritt, erhielt keine Zulassung. Grund: Der Antrag auf Zulassung zur Wahl kam nur per Mail und nicht - wie vorgeschrieben - per Post an. Der Bundesvorsitzende der APPD, Andreas Reiter, reagierte ungehalten. "Und für den Scheiß habe ich heute nüchtern bleiben müssen. Danke dafür!" https://www.tagesschau.de/inland/btw21/kleinstparteien-bundeswahlausschuss-101.html (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:64A7:FF00:E0CE:2A6A:C14:FDEB (Diskussion) 14:33, 9. Jul. 2021 (CEST))Beantworten

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Zu Zeiten von Karl Nagel verwendete die APPD das sogenannte „Balkanium“, das einem V ähnelt, das durch einen Kreis gezogen ist und dem Zeichen aus dem Comic V wie Vendetta sehr ähnlich sieht. Nach Angaben von Karl Nagel ist diese Ähnlichkeit ein Zufall.

Zu Zeiten von Volker Stoi (nach der Abspaltung von Christo Großmann) verwendete die APPD einen Zahnkranz mit 14 Zähnen und darin die Letter „APPD“ sowie in Kreisform „Anarchistische Pogo-Patei Deutschlands“. Davon gab und gibt es verschiedene Versionen. Dieser Zahnkranz mit 14 Zähnen wurde zeitgleich als Zeichen der Partei Der III. Weg benutzt, bis diese kurz darauf auf ein anderes mit Eichenkranz wechselte, der ebenso kurz darauf in leichter Abwandlung (3 Bierflaschen anstatt der römischen Zahl „III“) von der APPD verwendet wurde und wird. Der Original Zahnkranz mit 14 Zähnen war das Zeichen des nationalsozialistischen Einheitsverbands Deutsche Arbeitsfront.

Seit dem Ausscheiden von Volker Stoi aus dem Bundesvorstand verwendet dieser in seiner Version der APPD (GDNK der APPD) einerseits den RAF-Stern mit einer Banane anstatt Uzi, sowie ein Hakenkreuz aus 4 Bananen.

Zum 100-jährigen Bestehen des nationalsozialistischen Hakenkreuzes im Jahr 2019, und unter der Angabe „Mit freundlicher Unterstützung: Bundesamt für Verfassungsschutz“, wurden zwei Grafiken mit dem Hakenkreuz-Symbol der NSDAP veröffentlicht, die je nur nach dem Klick auf einen Button zu sehen waren.[1] Eines davon im Form eines Plakates mit dem Text „Es ist kein Faschismus, wenn wir es tun! - APPD ✘“ und ein rundes Abzeichen mit dem Text „Frieden! Freiheit! Abenteuer! - Pogo-Anarchie -“ im Kreis. Zu dieser Zeit warnte das Bundeskriminalamt vor einer Mystifizierung von Symbolen als wesentlicher Bestandteil bei der Bildung von Problemgruppen und forderte eine Ent-Mystifizierung — mit Bezug zum Buch „Die Problematisierung sozialer Gruppen in Staat und Gesellschaft“ aus dem Jahr 2019 von Dörte Negnal, in dem von den Problemen der Mystifizierung geschrieben wird. --77.11.83.185 13:29, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Vorstand und MLPD-Fall

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Im Fall MLPD stellte der Bundeswahlausschuss mit 7 zu 3 zu 1 Stimmen fest, dass ein Vorstand nach 2 Jahren seine Handlungsfähigkeit verliert. Der Bundeswahlausschuss entschied wie folgt: "Der Vorstand könnte nach Ablauf von zwei Kalenderjahren die Partei nicht mehr wirksam nach außen vertreten." "Mit Schreiben vom 11.10.2024 und 05.11.2024 hat die Vorsitzende die Vereinigung darauf hingewiesen, dass die die Beteiligungsanzeige einreichenden orstandsmitglieder handlungsfähig sein müssten, damit die Anzeige gültig sei. Daran fehle es, wenn eine Vereinigung ihren Vorstand entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 PartG nicht in jedem zweiten Kalenderjahr wähle." Ergebnis der Abstimmung: 7 ja 3 nein 1 Enthaltungen. Quelle: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/47e72646-87ac-4553-9968-99d3a8b816c0/niederschrift_sondersitzung.pdf Die Bundeswahlleiterin entschied 10 Tage später, die Beteiligungsanzeige der MLPD doch als gültig zu erklären. Der Bundesvorstand der APPD wurde zuletzt am 7. Mai 2022 gewählt und hat somit seine Handlungsfähigkeit verloren. Das dürfte der falschen Annahme widersprechen, dass Vorstandsmitglieder ihr Amt weiterhin "faktisch" inne hätten, wie das bei Stoi von 2010 bis 2016 hier in Wikipedia behauptet wurde. Die jetzige Sonderregelung für die MLPD trifft nicht automatisch auf die APPD zu. Die APPD hat somit keinen relevanten Vorstand.

Die im Artikel angegebene Website appd.at ist seit 1. September 2024 (also bereits 4 Monate) statisch ohne relevanten Inhalt. Die Website des GDNK der APPD appd-gdnk.de ist weiterhin seit ihrem Bestehen (2014) online mit relevanten Inhalt.

Bundestagswahl

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Die APPD des GDNK der APPD hat ihre Teilnahme zur Bundestagswahl 2025 bei der Bundeswahlleiterin angezeigt. Quelle: https://bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/02_25_eingereichte-beteiligungsanzeigen.html (nicht signierter Beitrag von 78.55.49.205 (Diskussion) 17:23, 9. Jan. 2025 (CET))Beantworten

  1. Webseite des GDNK der APPD (Memento vom 6. Dezember 2020 im Internet Archive)