Diskussion:Architektenkammer

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 178.250.162.154 in Abschnitt Bundesarchitektenkammer

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nach hinweis von Benutzer:Bauforscher findet sich en

--W!B: 21:18, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Deutschland / andere Länder

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Sollte die polnischen Architektenberufsselbstverwaltung (samorząd zawodowy architektów) nicht einen eigenen Artikel bekommen wie z.B. der Bund Schweizer Architekten und das Japanisches Institut der Architekten? Vielleicht ist es auch Zeit, eigene Artikel anzulegen für Architektenkammer als übersichtsartikel und die Bundesarchitektenkammer auszugliedern. TomAlt 14:11, 4. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ja ich finde das auch ein bisschen falsch platziert, wenn alle anderen vergleichbaren Systeme aufgeführt würden, hätte es vielleicht einen Sinn, aber nur Deutschland und Polen? -- 93.104.37.219 19:20, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Das ist auch meine Meinung, denn besser wäre es dann die deutschen Länderkammern aufzuzählen/zu verlinken. (nicht signierter Beitrag von 77.184.96.90 (Diskussion) 13:52, 18. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Habe den Artikel auf die Bundesdeutschen Kammern gestutzt, die polnische Kammer hat einen EIgenen Artikel bekommen. Folgende Organisationen gehören als Weblinks nicht mehr hierher, können ggf als eigenes Lemma angelegt werden:

TomAlt (Diskussion) 23:27, 20. Nov. 2012 (CET)Beantworten

"vierte Dimension" fehlt

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Entstanden die Architektenkammern eigentlich am sechsten Tage der Schöpfung oder anlässlich des Aussterbens der Dinosaurier? Oder sind sie am Ende eine Gründung Pippins des Kurzen? ;-)) 79.229.248.81 12:35, 9. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Die Satzung des e. V. nennt als Datum den 2. Juni 1969 http://www.bak.de/userfiles/Justitiariat/Satzung/Satzung%2085.BKV.pdf Die Länderkammern entstanden nach dem Krieg über die Jahre verteilt, die letzten nach der Wiedervereinigung Anfang der 1990er Jahre. Da die „Bundeskammer“ vor vielen Länderkammern gegründet wurde, war sie anfangs vermutlich nicht ganz so bedeutend.
vor 1969
Saarland 1948 http://www.aksaarland.de/ueber-uns
Rheinland-Pfalz 1950, feierten 2000 50-Jähriges http://www.diearchitekten.org/videos/content/akrp/newsforum/live.htm
Baden-Württemberg 1955, feierte 2005 50 Jahre
Schleswig-Holstein 1964 http://www.aik-sh.de/fileadmin/media/documents/DAB0413_SchleswigHolstein.pdf
Hessen 1968 http://www.akh.de/ueber-uns/historie/
nach 1969
NIedersachsen April 1970 http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/servicedb/00031-narchtg.03.pdf
Nordrhein-Westfalen 1970 http://www.aknw.de/wir-ueber-uns/aufgaben/
Bayern 1. Januar 1971 http://www.byak.de/start/die-kammer
Bremen 1972 http://www.architektenkammer-bremen.de/ueber-uns/architekenkammer-bremen.html
Hamburg November 1972 http://www.akhh.de/fileadmin/download/Recht/HAK_Berufsordnung_19971124.pdf
Berlin 1985 (Google gibt ein paar Sekundärtreffer her)
Sachsen-Anhalt 1990 http://www.ak-lsa.de/index.php?id=verbaende
Brandenburg April 1991 http://www.ak-brandenburg.de/geschichte.html
Mecklenburg-Vorpommern Mai 1991 http://www.architektenkammer-mv.de/de/ueber-die-ak-m-v/
Sachsen 1991, feierten 2011 20-Jähriges http://dat2011.aksachsen.org/index.php?action=detail&id=102
Thüringen 1991 http://www.architekten-thueringen.de/kammer/ (nicht signierter Beitrag von 91.19.22.58 (Diskussion) 13:33, 4. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Kammer oder Verband?

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Eine (Freiberufler-)Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gerade kein Verband oder Berufsverband. Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist für Berufsangehörige obligatorisch, die Kammer ist neben den Interessen ihrer Mitglieder immer auch dem Allgemeininteresse gesetzlich verpflichtet. Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband dagegen ist freiwillig, der Verband ist ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder verpflichtet. Insofern ist der Artikel wohl nicht richtig kategorisiert. Ich habe den Artikel verbessert (na ja, jedenfalls habe ich es versucht), er ist aber noch nicht gesichtet und ich weiß auch nicht, wie das mit Änderungen der Kategorie funktioniert. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen? --CaDe-AKH-pö (Diskussion) 10:34, 12. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Bundesarchitektenkammer

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Im Text steht, daß die Bundesarchitektenkammer keine "öffentlich-rechtliche Körperschaft" ist. Kann sie dennoch eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts" sein oder ist sie eine solche in der Vergangenheit gewesen? --Georg Hügler (Diskussion) 19:13, 18. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Die Länderarchitektenkammern sind jeweils Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Bundesarchitektenkammer ist selbst keine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist ein Verein, Mitglieder sind die 16 deutschen Länderarchitektenkammern --178.250.162.154 14:04, 21. Mai 2024 (CEST)Beantworten