Diskussion:Arzneimittel

Letzter Kommentar: vor 15 Tagen von Georg Hügler in Abschnitt Rücksetzung
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Außerhandelnahme

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Über die Spezialseite Wikipedia:WikiProjekt Verwaiste Seiten/Kategorien/Wirtschaft#A bin ich auf den Artikel Außerhandelnahme gestoßen, d. h., auf diesen wird bisher von keinem anderen WP-Artikel verwiesen. Über Google bin ich darauf gestoßen, dass der Begriff Außerhandelnahme v. a. im Bereich der Medikamente verwendet wird. Im Artikel Arzneimittel findet sich auf dieses allerdings kein Hinweis. Da ich kein Pharmazeut oder Jurist bin, bitte ich Sachkundige höflichst, dies in diesen Artikel einzuarbeiten und auf den Artikel Außerhandelnahme zu verlinken. Danke im Voraus -- faltenwolf · diskussion 23:48, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Rücksetzung

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Mein lieber Georg Hügler,

Dein Kommentar war:

widerspricht zum Teil dem Einleitungstext, in dem Arzneistoff verlinkt ist. Ggf. ist hier Abweichendes zu belegen. 

Erklärst Du mir mal den Teil-Widerspruch?

Und falls es einen geben sollte, hast Du schonmal an eine Teil-Rücksetzung oder Verbesserung des Textes gedacht, damit es in Deinem Sinne stimmt?

Warum sollten wir dem interessierten Leser hier den Unterschied nicht erläutern?

liebe Grüße, kai kemmann  Verbessern statt löschen 23:38, 3. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Wir erläutern, wenn wir belegen können. Eine Verbesserung sollte im Sinne der Belege/Quellen stimmen, nicht in meinem. --Georg Hügler (Diskussion) 05:42, 4. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich wäre froh, wenn Du mir noch den Widerspruch erläuterst, den Du erwähntest.
Ansonsten entspricht meine Ergänzung dem, was sich in der Einleitung von Arzneistoff findet. Dabei scheint es sich um eine stabile, also von den beteiligten Fachautoren anerkannte Version zu handeln. An den relevanten Passagen ist dort keine Quelle angegeben, der Artikel hat jedoch eine Literaturliste.
Wir haben also zwei unbelegte Versionen, die sich meiner Meinung nach nicht widersprechen. Wonach hattest Du entschieden, welche die richtige ist?
Eine mit validen Belegen (nicht mit WP-Artikeln) versehene Version ist die richtigere. --Georg Hügler (Diskussion) 16:37, 4. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Um hier weiterzukommen helfen Allgemeinplätze nicht so viel weiter, mein Lieber. Welches sind die validen Belege und welche Version stützen sie? kai kemmann  Verbessern statt löschen 17:36, 7. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Um zu beurteilen, welche Belege valide sind, sollten diese als Einzelnachweise oder als Vorschlag zur Verfügung stehen. --Georg Hügler (Diskussion) 18:11, 7. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Vielleicht hat Benutzer:Benff hierzu eine Meinung?
liebe Grüße, kai kemmann  Verbessern statt löschen 14:56, 4. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich finde, den Satz kann man wie von KaiKemman vorgeschlagen grundsätzlich in der Einleitung belassen. Weiter oben im Einleitungstext sollte man dann die verlinkte, in Klammern erwähnte Bezeichnung Arzneistoff entfernen, da der ganze Einleitungstext sehr am Gesetzestext orientiert ist, das den Begriff nicht nennt, und sie dort somit weniger passend ist. Und was sollte an dieser Trivialität „belegt“ werden, hier [1] wurde ja auch unbelegt eingefügt. Zumal die Einleitung eigentlich den Artikelinhalt zusammenfasst und daher meist ohne zusätzliche EN auskommt. Weiter unten im Artikel steht, dass Arzneimittel meistens aus dem Arzneistoff (=arzneilich wirksamer Stoff) und Hilfsstoffen besteht.
Überflüssig finde ich aber in der Einleitung die Auflistung der Alternativbezeichnungen für Arzneistoff, die reichen mE im Hauptartikel. --Benff ʘ 16:29, 5. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Den letzten Satz von KK halte ich in dieser Form für ungeeignet: "In manchen Fällen wird der Wirkstoff im Körper in eine andere Wirksubstanz umgewandelt." 194.230.147.194 22:21, 5. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ja, stimmt, ist unzutreffend und sollte auch wegbleiben; in diesem Artikel habe ich es schon geändert [2]. --Benff ʘ 23:11, 5. Dez. 2024 (CET)Beantworten