Diskussion:Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Christian2003 in Abschnitt Link mit kostenpflichtiger Seite

Prognosen sind immer gefährlich ...

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... insbesondere dann, wenn sie die Zukunft betreffen:

Es wurde am 10. März 2006 im Bundestag verabschiedet

Woher wissen wir das? Zeitmaschine? --Forevermore 11:27, 26. Feb 2006 (CET)

ich hab es korrigiert. Außerdem war Bundestag/Bundesrat vertauscht. --Rebiersch 12:01, 26. Feb 2006 (CET)

Zu den Ergänzungen von Benutzer:193.5.216.70:

Ärzte werden belohnt, wenn sie den Aspekt der Wirtschaftlichkeit bei der Verordnung von Medikamenten berücksichtigen.

falsch! Schön, wenn es so wäre, aber die Bonus-Malus-Regelung berücksichtigt allein den Preis pro Medikamenteneinheit. Bei Umsetzung des AVWG werden die Ärzte belohnt, die möglichst billige Medikamente in niedriger Dosierung verordnen. Mögliche Folgekosten durch z.B. unzureichende Blutdrucksenkung fliesen in die Betrachtung nicht ein.

Der Einfluss von Werbung, in welcher Patienten ein künstlicher Bedarf an teuren neuen Medikamenten eingeredet wird, die dann die Krankenkassen bezahlen müsen, wird eingeschränkt

falsch! Die Praxissoftware soll manipulationsfrei sein und keine Werbung für einzelne Hersteller hervorheben. Patienten drucken ihre Rezepte nicht selbst. Werbung in den allgemein zugänglichen Medien wird vom AVWG nicht tangiert.

Ärzte werden motiviert, sich kritisch mit den Versprechungen von Pharmareferenten auseinanderzusetzen. Bisher waren sie leicht auf die Formel "Neues und Teures verordnen heisst dem Patienten Gutes tun" einzuschwören. Ärzte wurden mit professionell erarbeiteten Werbestrategien dazu gebracht, Medikamente zu verordnen, die nicht nur teurer, sondern auch gefährlicher sind, als etablierte Standardtherapien (z.B. Vioxx und Elidel).

falsch! "wirkliche Innovationen" sind ausdrücklich vom AVWG ausgenommen. Es sollen gerade etablierte Medikamente, die sich seit mehr als 10 Jahre in der Praxis bewährt haben, durch billigere Tabletten von Generikaherstellern ersetzt werden. Zum Medikament Vioxx: Es wurde vom Markt genommen, nachdem sich in Studien ein erhöhtes kardiovasculäres Risiko ergeben hatte. Die Vorläufersubstanz Diclofenac steht im Verdacht mit dem gleichen Risiko behaftet zu sein - die Diskussion hierüber ist noch nicht abgeschlossen.

Der Arzt muss sich mehr auf seine Kernaufgaben besinnen...,

Kernaufgabe = Umsetzung des AVWG? Gerade die Umstellungen benötigen lange Gespräche. Einfach das neue Medikament auf das Folgerezept zu schreiben reicht nicht.

Die Umstellung auf Generika erfordert kurzfristig ärztliche Überwachung, da die Wirkstoffreisetzung leicht abweichen kann oder vielleicht auch mal stark abweichen kann oder ältere Patienten die "neuen" Packungen vertauschen oder der Patient die Medikamente nicht mehr nimmt, da Form und Packung ungewohnt sind. --Rebiersch 22:02, 27. Mär 2006 (CEST)

Die Folgen des AVWGs...ob das hier so richtig ist?

   * Die angestrebten Einsparungen von mehr als 1 Mrd. Euro pro Jahr betreffen in erster Linie chronisch kranke Patienten.

Da könnte man ja meinen die chronisch kranken Patienten bezahlen die 1 Mrd. Euro...dem ist nicht so!

Die zur Diskussion stehende Medikamente werden abgesehen von den Protonenpumpenhemmern nahezu ausschließlich bei chronisch kranken Patienten verordnet. Daher sind von den Auswirkungen dieses Spargesetzes die chronisch kranken Patienten betroffen.
   * Deutschland wird das erste Land sein, in dem Ärzte belohnt werden, wenn sie Patienten Medikamente vorenthalten.

Ärzte dürfen laut dem Berufsrecht Patienten gar keine Medikamente bzw. eine Therapie vorenthalten. Sie sind nur dazu verpflichtet wirtschaftlich und zweckmäßig zu Verordnen.

das ist richtig und stürzt die behandelnden Ärzte in ein Dilemma. Vielleicht ist dies sogar der Hauptgrund für den Widerstand auf ärztlicher Seite. Ärzte werden auch kaum eine Notfallbehandlung ablehnen. Hinauslaufen wird es wahrscheinlich auf "Verschiebetechniken". Der Facharzt rezeptiert gut begründet eine kleine Medikamentenpackung und verweist auf den Hausarzt. Dieser wird im Gegenzug im nächsten Quartal wieder überweisen. Anmerkung: Ärzte waren schon vor dem AVWG verpflichtet wirtschaftlich zu verschreiben. Zur Steuerung wurden Medikamentenbudgets eingeführt. Weltweit einzigartig ist die deutsche Malus-Bonus-Regelung.
   * Die vertrauungsvolle Arzt-Patient-Beziehung, in der die Medikamentenverordnung eine ganz zentrale Rolle spielt, wird beeinträchtigt.

Wenn man davon ausgeht, dass man vor dem AVWG nicht wirtschaftlich und zweckmäßig verordnet hat, wird die Arzt-Patienten-Beziehung auf die Probe gestellt.

wie soll das nun aber ein Patient beurteilen und wie entscheiden, ob bei einer Änderung der Medikation der behandelnde Arzt nur auf seinen Bonus abzielt oder das Wohl des Patienten im Vordergrund steht? Ein Arzt, der seinem Patienten bislang ein Erstanbieterpräperat verordnet hat, wird gut argumentieren können, dass er dies nun nicht mehr darf und ein Generikum verschreiben.
   * Das Gesetz führt zu mehr Regulierung und Reglementierung.

das stimmt...erscheint aber notwendig, da immer noch Wirtschftlichkeitsreserven erschlossen werden können...

In welchen Fällen hat eine größere Regulierung und Reglementieren zu einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit geführt? Diese Parameter verhalten sich doch eher diametral zueinander.
   * Die etablierten Disease-Management-Programme werden gefährdet, da die Medikamentendosierungen in den DMP-Leitlinien erheblich von den definierten Tagesdosen des DIMDI abweichen.

Belege hierzu würden mich brennend interessieren...kann ich mir nicht vorstellen, da dies der DDD-Systematik wiederspricht (zumindest bezogen auf die DMP Diagnosen), außerdem müssen Ausgleichregelungen geschaffen werden die eine sachgrechte Versorgung sicherstellen...

Solche Ausgleichregelungen sind aber gerade nicht vorgesehen. Auch die WHO weist darauf hin, dass es sich bei der Daily Defined Dose um eine rechnerische Größe handelt, die nicht mit einer therapeutischen, empfohlenen oder verschriebenen Dosis verwechselt werden darf. Als Beispiel: Der Zielwerte des Ldl-Choesterins liegt bei Patienten mit KHK bei <100 mg/dl, <2,6 mmol/l. Behandelt ein Arzt viele KHK-Patienten leitliniengerecht und verschreibt daher häufig Simvastatin in der Höchstdosierung, so liegt er bei seinem Patientengut weit über der DDD und zahlt einen Malus. Sein Kollege verordnet ev. auch Nichtrisikopatienten mit grenzwertigem Cholesterin kleine Mengen Simvastatin. Dies ist dann zwar nicht leitliniengerecht aber dieser Kollege erhält für seine vermeintliche Wirtschaftlichkeit auch noch einen Bonus.
  * Für die Patienten wird das AVWG zu der Frage führen, welche Krankenversicherung die individuellen Medikamente bezahlt, da jede Kasse spezielle Rabatte mit der Pharmaindustrie aushandeln kann.

Mehr Wettbewerb hat in diesem Fall noch nie geschadet...

Vorsicht! Wettbewerb im Gesundheitswesen ist nicht zu vergleichen mit anderen Wirtschaftzweigen. Unsere "kranken Kassen" werden kaum um Risikopatienten werben.
   * durch Umstellung der bewährten Medikation entstehen Zusatzkosten bei Unverträglichkeitsreaktionen oder fehlender Teilbarkeit der Billigtabletten

die aber durch die Einsparungen mehr als aufgefangen werden...außerdem sind Unverträglichkeitsreaktion bezogen auf die Hilfmittel (im Falle einer Generikaumstellung) extrem selten...

ich vermute auch, dass objektivierbare Unverträglichkeitsreaktionen im Doppelblindversuch selten sind. In der täglichen Praxis berichten Patienten nun aber häufig, dass das neue Medikament nicht vertragen wurde. Nun ist es bezüglich der daraus resultierenden Folgekosten aber unerheblich, ob die Unverträglichkeit auf ein subjektives Empfinden oder eine reproduzierbare biologische Reaktion zurückzuführen ist. Behandelt werden Patienten, keine Reagenzgläser. Auf wieviele Medikamentenumstellungen von Antihypertensiva aus wirtschaftlichen Gründen kommt eine hypertensive Entgleisung mit Notarzteinsatz und nachfolgender stat. Einweisung wg. fehlerhafter Einnahme? Solche versteckten Folgekosten wurden bislang nirgendwo ermittelt oder abgeschätzt.
   * bei konsequenter Durchführung sind quartalsmäßige Anpassungen der Medikation an aktualisierte Preislisten notwendig

das ist richtig...die Häufung solcher Fälle dürfte sich aber im Rahmen halten...

die Preislisten ändern sich ständig. Verständlicherweise heben Pharmaunternehmen immer die Preissenkungen hervor. Es vergeht aber keine Woche, in der keine Änderungen mitgeteilt werden.
   * Patienten, die bislang mit einer Monotherapie gut eingestellt waren, werden aufgrund der geplanten Berechnungen nach definierten substanzbezogenen Tagesdosen vermehrt auf Kombinationen mit mehreren Präparaten umgestellt werden. Die Kosten der Einzelwirkstoffe liegen dann unter den definierten Tagesdosen. Die Medikamentenkosten für diese Patienten werden ansteigen.

es wird keinen Sinn machen auf eine Arzneimittel-Kombination umzustellen, wenn der Patient mit einer Monotherapie zurecht kommt.

Nehmen wir mal an ein niedergelassener Arzt liegt mit den DDDs an der oberen Grenze und hast noch Luft im Arzeimittelbudget. Ein Patient erhält seit längerem einen Betablocker in einer hohen Dosierung. Selbstverständlich wird dieser Arzt versuchen, die Betablockerdosierung zu halbieren um einen Malus zu vermeiden.
   * Die geplanten Veränderungen führten am 24.03.2006 zur bislang größten Ärztedemonstration in der Geschichte der Bundesrepublik.

Ich glaube das die derzeitige wirtschaftliche Sitution der Ärzte dazu geführt hat...Auswirkung des AVWGs werden die Ärzte ja frühestens 2007 treffen, und außerdem können sie ja auch von dem Bonus profitieren und so ihre wirtschaftliche Situtation verbessern (die geht übrigens auch...)

bis 2007 sind es nur noch 9 Monate! Die wirtschaftliche Situation sowohl der deutschen Krankenhausärzte, als auch der niedergelassenen Mediziner ist schon seit Jahren im internationalen Vergleich schlecht. Kritisiert wird von den Ärzten insbesondere die Bezahlung der geleisteten Arbeit, also der Stundenlohn. Dies ist auch Folge der ausufernden Reglementierungen und Formularflut. Eigentlich müßte man daher eher schreiben die Nichtbezahlung von geleisteter Arbeit ist das Problem. In den letzten Monaten hat dies zu Protesten und Streiks der Klinkärzte geführt. Ziel der Ärztdemonstration am 24.3. 2006 auch unter Mitwirkung von Patientenverbänden war die Verhinderung des AVWG. Ärzte wollen für Ihre Arbeit bezahlt werden und nicht für Medikamentenkürzungen mit einem Bonus bestochen werden. --Rebiersch 00:37, 23. Apr 2006 (CEST)

Also irgendwie kann ich die beschrieben Folgen nicht nachvollziehen. Eine ausführlichere Berschreibung würde helfen. Also irgendwie kann ich die beschrieben Folgen nicht nachvollziehen. Eine ausführlichere Berschreibung würde helfen


Bitte sachlich bleiben!

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Deutschland wird das erste Land sein, in dem Ärzte belohnt werden, wenn sie Patienten Medikamente vorenthalten.

Diesen Satz finde ich so nicht haltbar und extrem tendenziös. Auch die Argumentation auf dieser Seite:

Man mag diese Entwicklung bedauern oder auch als fortschrittliche Entwicklung zur Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen begrüßen. Mir ist kein Land mit einer auch nur ansatzweise vergleichbaren Regelung bekannt. Es reicht ja ein Gegenbeispiel um diese Aussage zu widerlegen. --Rebiersch 00:49, 2. Jun 2006 (CEST)
die Bonus-Malus-Regelung berücksichtigt allein den Preis pro Medikamenteneinheit. Bei Umsetzung des AVWG werden die Ärzte belohnt, die möglichst billige Medikamente in niedriger Dosierung

ist falsch, da nicht die tatsächlich vom Arzt verordnete Dosis zählt, sondern die - keinesweg vom DIMDI, sondern von der WHO oder dem WIdO - festgelegten DDD-Definitionen zur Berechnung der Kosten pro verordneter DDD herangezogen werden. Das ist mit Verlaub reine Stimmungsmache,und dass Ärzte niemandem Medikamente vorenthalten dürfen, wurde ja bereits schon gesagt. Also bitte sachlich bleiben. --Barbara Grün 14:32, 1. Jun 2006 (CEST)

Richtig ist: Die aktuelle Klassifikation der deutschen Arzeimittel mit Tagesdosen (veröffentlicht vom Forschungsprojekt GKV-Arzneimittelindex im Wissenschaftlichen Institut der AOK ) basiert auf dem international geltenden anatomisch-therapeutisch-chemischen System der Weltgesundheitsorganisation, wurde aber „speziell“ an die Situation des deutschen Arzeimittelmarktes angepasst und erweitert. Sie sind also nicht identisch! Wer die Unterschiede im Detail nachlesen möchte, kann die Veröffentlichung unter: http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/atcddd/version2006 kostenlos herunterladen. Zur Information: Die amtliche Fassung des ATC-Index mit DDD Angaben für Deutschland im Jahr 2006 wurde erstellt vom GKV-Arzneimittelindex im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WidO), herausgegeben vom DIMDI. Für den deutschen Markt gelten die kursiven Angaben, die Angaben der WHO sind in normaler Schrift gehalten. Als Beispiel: Pantoprazol DDD-WHO: 40 mg, DDD-deutscher Markt: 20 mg. Es handelt sich also keinesfalls um unbedeutende Abweichungen.In einem Punkt gebe ich Barbara Grün vollkommen recht: Ärzte dürfen aus finanziellen Gründen Patienten keine akut notwendigen Medikamente vorenthalten. Andererseits ist die Vorstellung abwegig, dass Ärzte in Zukunft freiwillig die Behandlung von „teuren“ Patienten übernehmen, wenn sie mit ihrem Einkommen für die Mehrkosten (Malusregelung) ohne vorherige Einzelfallprüfung haften sollen. Im Klartext: wie auch immer die Zahlenwerte für die Malus-Bonus-Regelung ab dem 1.1.2007 genau aussehen mögen - es sollen auf der Grundlage von DDD und Medikamentenkosten aus dem unteren Preisdrittel Grenzwerte in Euro errechnet werden. Liegt ein Arzt mit den Verordnungen für seine Patienten > 10% über diesem Grenzwert, so soll er unabhängig von individuellen Besonderheiten einen Malus zahlen. Bonuszahlungen erfolgen an die KV, wenn ein Arzt mit den Verordnungen unterhalb dieses Grenzwertes liegt. --Rebiersch 00:49, 2. Jun 2006 (CEST)

Ich finde auch: bitte sachlich bleiben. Ein solcher Artikel gehört auf keinen Fall in ein Lexikon. Persönliche Meinung und Stimmungsmache sollten nicht Gegenstand sein. Folgen werden dort beschrieben von etwas, was es noch garnicht gibt; alles reine Spekulation und extrem gefärbt. Wenn überhaupt so schreibbar dann vielleicht als mögliche Folgen.

-- Michael.stegen


hallo Michael, eine sachliche Diskussion ist immer hilfreich, daher helfen auch Vorwürfe wie "persönliche Meinung", "Stimmungsmache", "reine Spekulation" und "extrem gefärbt" kaum weiter. Du solltest schon konkret ausführen, welche Aussagen Du meinst. Du schreibst, dass Folgen beschrieben werden, "von etwas, was es noch garnicht gibt". Das AVWG gibt es bereits, auch wenn die Malus-Bonus-Regelung noch nicht umgesetzt wird. Ein Artikel über ein Gesetz, das 90 % der Bevölkerung direkt betrifft, gehört selbstverständlich hierher. Ob die Formulierung "mögliche Folgen" als Überschrift geeigneter ist, sei dahingestellt. Fest steht, dass es schon jetzt eine Vielzahl von Reaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit der Gesetzesänderung gibt. Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände führt schon jetzt den Rückgang der Arzneimittelkosten auf die ersten Auswirkungen des neuen Arzneimittelspargesetzes zurück. Ich halte nichts davon, jede Aussage in einen Konjuktiv umzuwandeln, so wie es in der aktuellen Version gemacht wurde. Die angestrebten Einsparungen betreffen selbstverständlich chronisch kranke Patienten und die Arzt-Patientenbeziehung wurde schon im Vorfeld allein durch die Vorabankündigungen belastet. Eine Bewertung, ob die Beziehung das aushalten muss, ob Ärzte das finanzielle Verordnungsrisiko tragen sollten oder ob Unverträglichkeitsreaktionen als notwendiges Übel hingenommen werden müssen, finde ich hier nicht. --Rebiersch 21:35, 14. Jun 2006 (CEST)

Was heißt das, daß es schon Folgen gibt? Das schreib es doch rein, mit Quelle! Hab ich doch nicht gegen. Aber so ist nicht entscheidbar, was einfach persönliche Kritik an dem Gesetz ist und was wirkliche Folgen sind. Man könnte das auch unterteilen. Ein Abschnitt, der sich mit den Folgen auseinandersetzt (die es sicherlich jetzt schon gibt) und einer mit der Kritik. Wenn es eine Änderung im Patient-Arzt-Verhältnis gegeben hat, gehört hier eine ordentlich geführte Erhebung mit Quellenangaben dazu. Welche Patienten sind das denn? Hast Du mit denen gesprochen?? Das sind so alles reine Spekulationen. Schreibe, auf welcher Grundlage Du diese Aussagen triffst und lass es drin. Oder zitiere irgendwelche Verbände oder Politiker. Aber so ist das sicherlich nicht lexikontauglich. --Michael.stegen


Zunächst einmal bin ich mehr als erstaunt, dass gerade eine Auswirkung auf die Arzt-Patient-Beziehung angezweifelt wird. Ich werde weder irgendwelche Verbände oder Politiker zitieren noch vertrauliche Patientengespräche wiedergeben, sondern hatte bereits unter "Weblinks" wesentliche Quellen aufgeführt und damit deutlich gemacht, auf welcher Grundlage die Aussagen getroffen wurden. Um das Nachlesen zu erleichtern, seien auszugsweise hier noch einmal genannt:
In *Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Die vorgesehene verpflichtende Malus-Bonus-Regelung im Rahmen der arztindividuellen Versorgung mit Arzneimitteln führt zur Verunsicherung von Vertragsärzten, stürzt den Arzt in ein ethisches Dilemma und führt zur Belastung der Arzt-/Patienten-Beziehung, insbesondere in der hausärztlichen Versorgung.
In *Stellungnahme der Bundesärztekammer: Tagestherapiekosten als Wirtschaftlichkeitsanreiz sind ein zweifelhaftes Instrument. Sie werden auf Dauer eine negativ-verhaltensprägende Wirkung auf die Ärzte haben, weil sie die Kosten der Arzneimitteltherapie zum ersten Parameter machen werden und nicht das Patientenproblem, zumal dann wenn das System mit Malus-Bonus-Elementen verbunden ist.
In *Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.: Gänzlich abzulehnen ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE die geplante Malus/Bonus-Regelung für die vertragsärztliche Versorgung, die zu einer weiteren Stigmatisierung teurer Patientinnen und Patienten, also insbesondere behinderter und chronisch kranker Menschen, führen wird. --Rebiersch 03:33, 17. Jun 2006 (CEST)


Ich frage mich, ob es noch niemandem aufgefallen ist, dass es bei der Beurteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Festbeträge respektive welche Medikamente von der Festbetragsregelung ausgenommen werden bemerkenswerte Änderungen vorgenommen wurden. von dem Festbetrag ausgenommene Präparate werden besonders von den Pharmaherstellern angestrebt, da sie den Preis selbst festsetzen können und dieser Preis im vollen Umfang von den Krankenkassen erstattet wird....böse Zungen sprechen von der Lizenz zum Geld drucken....

folgende änderungen wurden beschlossen: §35 Absatz 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 zweiter Halbsatz wird nach den Wörtern „deren Wirkungsweise neuartig ist“ das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt.

es steht also jetzt da: ...ausgenommen von diesen Gruppen sind Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neuartig ist '''oder''' die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bedeuten.

Es reicht demnach also jetzt, dass von der Gemeinsamen Bundesausschuss festgestellt wird, dass die Wirkungsweise neuartig ist, um von der Festbetragsregelung ausgenommen zu werden.

eingeleitet wird diese "kleine" änderung mit folgender begründung:

Um den Pharmastandort Deutschland zu stärken, sind echte Innovationen mit therapeutischem Zusatznutzen erwünscht. Deshalb werden diese klar definiert, von Analogarzneimitteln ohne patientenrelevanten Zusatznutzen abgegrenzt und unterliegen nicht den Festbetragsregelungen.

Also für mich passt das nicht ganz zusammen. Echte Innovationen mit therapeutischem Zusatznutzen? Wieso dann die Änderung von ...UND die eine therapeutische Verbesserung..bedeuten in ODER die eine therapeutische Verbesserung..bedeuten

weiterhin wurden folgende änderungen beschlossen: §35 bb) Folgende Sätze werden angefügt: „Für die Vorbereitung der Beschlüsse nach Satz 1 durch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses gilt § 106 Abs. 4a Satz 3 und 7 entsprechend. Soweit der Gemeinsame Bundesausschuss Dritte beauftragt, hat er zu gewährleisten, dass diese ihre Bewertungsgrundsätze und die Begründung für ihre Bewertungen einschließlich der verwendeten Daten offen legen. Die Namen beauftragter Gutachter dürfen nicht genannt werden.“

Diese sogenannten "Dritten" werden in dem Gesetzestext u.a folgendermaßen behandelt: §35(2) Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker ist vor der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; bei der Beurteilung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen sind auch Stellungnahmen von Sachverständigen dieser Therapierichtungen einzuholen. Die Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen.

Stellungnahme der Spitzenverbände der Krankenkassen dazu: Die Spitzenverbände der Krankenkassen teilen die Einschätzung der Bundesregierung, dass die aktuelle Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich unverhältnismäßig und größtenteils medizinisch nicht begründet ist. Der seit Jahren zu beobachtende Trend zu teureren Arzneimitteln würde bei Fortschreibung für das Jahr 2006 ohne Berücksichtigung von Mengen- und Preiseffekten zu Mehrausgaben der GKV in Höhe von 1,4 Milliarden Euro führen. Sie haben mehrfach auf diese Fehlentwicklung hingewiesen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf abgeleitet und begrüßen, dass schon im Vorfeld der angekündigten umfangreichen Reform der GKV dieses Problem aufgegriffen wird. In der Gesamtbewertung der mit dem AVWG-Entwurf angestrebten Rechtsänderungen kommen die Spitzenverbände der Krankenkassen allerdings zu dem Ergebnis, dass sich das gesetzgeberische Ziel einer wirtschaftlichen und am Bedarf ausgerichteten Arzneimittelversorgung nicht in vollem Umfang erreichen lässt. Zwar erscheinen viele der Rechtsänderungen für sich genommen zweckmäßig, jedoch wird ihre kombinatorische Wirkung zu weiteren Verwerfungen der Versorgungs- und Marktstrukturen führen.

also ich halte diese Änderung für sehr brisant und merkwürdig, gerade auch in Bezug auf die Stellungnahme der Krankenkassenverbände... Vor allem frag ich mich aber, wem diese kleine aber feine Änderung letztendlich zugute kommt....

in diesem Sinne Munter bleiben...und vor allem gesund

Neutralisierung

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Ich habe den Text überarbeitet. Neben dem Infokasten Gesetze und dem genauen Hergang der Gesetzgebung habe ich die Kritik und die Regelungen neu strukturiert. Sie sind jetzt zum einen im Fließtext gehalten, zum anderen habe ich die Kritik nach Ursprung aufgeteilt. Die Kritikpunkte sind somit durch Quellen belegt nachvollziehbar. Wage Vermutungen habe ich gelöscht. Die Weblinks habe ich entrümpelt. Einige funktionierten nicht mehr, grundsätzlich war ein Überhang zu kritiklastigen Webseiten erkennbar, was mit dem NPOV-Grundsatz nicht vereinbar ist. Abschließend habe ich noch die neuesten verfügbaren Zahlen zur Zuzahlungsbefreiung und Kostenentwicklung gepostet. --Zombi 04:07, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Danke -- Michael.stegen

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Hallo,

ich habe den link wieder herausgenommen, so ist es nun ein einfacher wissenschaftlicher Aufsatz, den man in einer Bibliothek besorgen kann. Obwohl ich nicht wirklich verstehe, warum Wikipedia auf den Service verzichtet, unmittelbar auf den link zu verweisen. Anyhow: Ich hoffe so isses jetz in Ordnung!(Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Caligo57 (DiskussionBeiträge) 10:30, 22. Okt. 2008 (CET)) Beantworten

Ja, ist gut so. Ich habe das dennoch mal zur Diskussion in der Redaktion Medizin gestellt, da ich das für eine wichtige Frage halte. Gruß, Christian2003 11:26, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten