Sonderstellung des 'deutschen' Aufsichtsrates

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Könnte jemand nachprüfen, ob die Sonderstellung des 'deutschen' Aufsichtsrates wirklich in der Zusammensetzung aus Arbeitnehmern und Anteilseignern besteht? Ausserdem war mir beim hierherverschieben aus Mitbestimmung nicht ganz klar, was es mit dem Arbeitsdirektor auf sich hat. Wäre dankbar für Nachbesserung. Azdak 21:21, 27. Mär 2004 (CET)

Gesetzliche Situation in Deutschland

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"Bei einer GmbH kann ein Aufsichtsrat freiwillig eingerichtet werden, wobei in diesem Fall die Vorschriften des AktG nach § 52 GmbHG entsprechend gelten. Große GmbHs (ab 500 Mitarbeitern), gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und in Form einer GmbH betriebene Kapitalgesellschaften müssen einen Aufsichtsrat haben." Dieser Abschnitt widerspricht sich. Erst heißt es bei einer GmbH kann ein Aufsichtsrat freiwillig eingerichtet werden. Später heißt es GmbHs (jede GmbH ist eine Kapitalgesellschaft) müssen einen Aufsichtsrat haben. (nicht signierter Beitrag von 194.8.120.148 (Diskussion) 14:56, 23. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

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Der Link ins franz. Wikipedia ging ins Leere. "conseil d'administration" war auch nicht die entsprechende Bezeichnung. Das liegt daran, dass es in Frankreich zwei Typen von Aktiengesellschaften gibt. Einer davon entspricht der deutschen AG und hier heißt es dannn: "conseil de surveillance". Es gibt allerdings dafür noch keinen Eintrag im französischen Wikipedia. --Vileda 12:46, 9. Okt 2005 (CEST)

"conseil de surveillance" ist jetzt im franz. Wikipedia verfügbar --Vileda 11:59, 25. Jan. 2007 (CET)

Berücksichtigung GmbH-Aufsichtsräte

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habe ich etwas übersehen, oder fehlt hier eine diskussion des aufsichtsrats einer gmbh? J.Denman, 15.11.05

Bei GmbHs sind die meisten der Vorschriften aus dem AktG sinngemäß anzuwenden (§ 52 GmbHG). Viele GmbHs haben jedoch Beiräte. --Ulle 11:32, 4. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Zur Einrichtung eines Beirats besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Rechte und Pflichten können somit durch die eigene Satzung festgelegt werden. Dass er als Lenkungsinstrument, wie bei der Würth KG eingesetzt wird, ist eher die Ausnahme. Drei der vier in Deutschland maßgeblichen Energieversorger verwenden ihn dagegen zur Beziehungspflege. Den Satzungsgemäß festgelegten Tantiemen stehen dort keine konkreten Verpflichtungen gegenüber. --Vileda 21:26, 4. Mai 2006 (CEST)
Deutsche GmbH, die unter das MitbestG fallen, haben aufgrund der Mitbestimmung sehr wohl einen Aufsichtsrat. --Pischdi >> 22:01, 4. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ihr widersprecht euch doch alle nicht. ;) --Ulle 17:31, 5. Mai 2006 (CEST)Beantworten

zu AG lastig

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analog den GmbHs gibt es auch Aufischtsräte für Genossenschaften.

Irgendwie macht der Artikel auf mich einen konfusen Eindruck.

Dann leg doch los und füll die Lücken --Vileda 09:15, 16. Dez 2005 (CET)
Den meisten Menschen dürften Aufsichtsräte auch nur im Zusammenhang mit AGs bekannt sein. Die Mehrzahl der AGs gegenüber den Genossenschaften rechtfertigt IMO auch die "AG-Lastigkeit". Ansonsten gilt natürlich das vom Vorredner Gesagte uneingeschränkt. ;) --Ulle 11:33, 4. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hallo, ich habe die GmbH's mit einem Verweis "verarztet", gibt es den auf im Genossenschaftsrecht? Wenn ja: bitte ergänzen. Trotzdem ist der Artikel zielich Konfus, ich habe deswegen mal den Unverständlich-Textbaustein aufgenommen, vielleicht erbarmt sich jemand...--Badenserbub 09:04, 6. Jun 2006 (CEST)
Ich hab den Unverständlich-Textbaustein wieder entfernt. Der Artikel hat nicht mehr viel mit der Version gemein, bei der der Baustein gesetzt wurde. --Exception Handler 19:33, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Enzyklopädisch ist aber eine Darstellung aller Formen schon. Zudem stimmt es auch bei AGs nicht, dass nur Anteilseigner in den Aufsichtsräten sitzen. --Kulturkritik (Diskussion) 13:45, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Hättest du auch selbst tun dürfen: sei mutig! Yotwen (Diskussion) 14:52, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

paritätische Besetzun

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Hallo,

müssen wirklich alle Aufsichtsräte paritätisch besetzt werden, oder erst ab einer bestimmten Größe. In jedem Fall währe eine Gesetztes-/Quellangabe hilfreich. --Badenserbub 20:21, 5. Jul 2006 (CEST)

NEIN!

Grüße, MBL 17:10, 8. Aug 2006 (CEST)

-- eine eigentliche Parität existiert nur in der Montanindustrie. Sonstige Gesellschaften über 2000 Beschäftigte erfüllen 2 Kriterien einer Parität nicht: 1. der leitende Angestellte gehört nicht wirklich zur Belegschaft, sondern verkörpert die Interessen der Firmenleitung. 2. In Pattsituationen entscheidet der Aufsichtsratsvorsitzende, der stets ein Vertreter der Kapitalseite ist. --HorstTitus 00:59, 29. Sep 2006 (CEST)

paritätische Besetzung

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Hallo, müssen wirklich alle Aufsichtsräte paritätisch besetzt werden, oder erst ab einer bestimmten Größe. In jedem Fall währe eine Gesetztes-/Quellangabe hilfreich.--Badenserbub 20:22, 5. Jul 2006 (CEST)

Aufsichtsrat entlasten

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Was bedeutet: einen Aufsichtsrat zu entlasten, was bedeutet, ihn nicht zu entlasten ? -- 84.189.239.215 18:28, 1. Aug 2006 (CEST)

--die Entlastung des Aufsicchtsrats nimmt die Hauptversammlung vor. Das Verhältnis dieser beiden Organe taucht im Artikel überhaupt nicht auf. Gehört aber unbedingt hinein. Bitte daher nachbessern. --HorstTitus 01:02, 29. Sep 2006 (CEST)

Aufspalten ?

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Sollten wir nicht die Zeitung in einen eigenen Artikel auslagern? Würde mich bereit erklären, das zu übernehmen. Dann ein BKL Hinweis am Anfang des Artikel und alles passt besser. --Lapicida 23:02, 19. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Rein systematisch ist das natürlich richtig. Eine Zeitschrift und ein Aufsichtsorgan im gleichen Artikel zu behandeln ist nicht gewünscht. Auf der anderen Seite: Ist die Zeitschrift relevant genug, ein eigenes Lemma zu rechtfertigen?Karsten11 08:58, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Kommt darauf an, ob man nachweisen kann, welche Aufsichtsräte das Lesen. Wenn die Zeitschrift zu mehr als 10% von DAX-Aufsichtsräten gelesen wird, müsste von von Einfluss, ab 25% der Auflage in diesen Kreisen müssen wir erheblichen Einfluss auf das Verhalten der Aufsichtsräte vermuten. Multiplizieren wir den Einfluss mit dem Umsatz, den diese Unternehmen generieren, dann ist sie sogar sehr relevant. Yotwen 10:39, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ich wollte die Relevanz nicht bestreiten. Sie müsste nur aus dem neuen Artikel hervorgehen.Karsten11 11:28, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Haftung von Aufsichtsräten

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Wie haften Aufsichtsräte ?

Antwort: theoretisch! (nicht signierter Beitrag von 80.171.36.5 (Diskussion) 06:00, 1. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Gar nicht. Es besteht keine gesetzliche Grundlage einen Aufsichtsrat haften zu lassen. er greift ja nicht in das operative Geschäft ein. Allerdings würden die Arbeitnehmervertreter, selbigen erklären müssen warum sie entlassen werden. Ein Anteilseigner wird, höchstwahrscheinlich, ein Großteil seines Vermögens verlieren. (nicht signierter Beitrag von 2001:7C0:710:C23B:813B:9232:91DD:1C7F (Diskussion | Beiträge) 03:57, 8. Dez. 2016 (CET))Beantworten

Überarbeiten "Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats"

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Der Abschnitt widerspricht sich selbst. Der Anfang ist in der jetztigen Fassung wohl unbrauchbar. Was bedeuten die Sterne in der Tabelle? Das Ganze wirkt recht konfus. --84.161.184.187 14:18, 19. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Mitgliederzahl

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Die Zahlen: 10, 16 und 20 sind korrekt. Die Regelungen des MitbestG (§7 I MitbestG) gehen an dieser Stelle dem AktG vor (lex specialis vor lex generalis).

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Ich versuche wiederholt einen Link einzutragen, nämlich für die Initiative Aufsichtsräte Austria www.inara.at, ein Webportal für Aufsichtsräte. Er wird immer wieder gelöscht, kann mir jemand helfen und sagen: warum? Der Link ist einschlägig und überprüfbar. (nicht signierter Beitrag von Anna.fuhrmann (Diskussion | Beiträge) 00:31, 6. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Link zum Aufischtsratsportal www.inara.at das dritte Mal (?) gelöscht ohne Kommentar. Könnte ich bitte um eine Begründung bitten? Das Portal ist sowohl real als auch absolut einschlägig, mindestens so sehr, wie die Zeitschrift "Der Aufsichtsrat", der ebenfalls verlinkt ist. Mir ist bewusst, dass Inhalte besser sind als Links - aber im Fall von Portalen kann man wohl nicht den gesamten Inhalt im Wiki-Artikel ansiedeln. (nicht signierter Beitrag von Anna.fuhrmann (Diskussion | Beiträge) 22:15, 8. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Die Angabe von Weblinks ist in WP:WEB geregelt. Kernaussage ist "Bitte sparsam und vom Feinsten. Nimm nicht irgendwelche Links zum Thema, sondern wähle das Beste und Sachbezogenste aus, was im Netz zu finden ist." Wenn ich "Online-Kompetenzzentrum" lese, würde ich den Link spontan als Werbung entfernen. Folge ich dem Link, so ist es eher grenzwertig. Aber ob diese Firma zu den besten Links gehört, die das Netz zu bieten hat, würde ich bezweifeln.Karsten11 22:41, 8. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Arbeitstag eines Aufsichtsrates?

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Als Laie glaubt man, Aufsichtsratmitglied sei ein Vollzeitberuf wie jeder andere, und wundert sich dann wie Leute neben ihrem angestammten Beruf noch in gleich mehreren Aufsichtsräten tätig sein können (Bsp: Friedrich Merz). Kann da vielleicht jemand Licht in die Sache bringen? --Morgentau 22:32, 25. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ich zweifele ein wenig daran, dass man da allgemein zutreffende Aussagen machen kann. Wieviele Arbeitstage pro Jahr in ein Aufsichtsratsmandat investiert werden müssen, hängt stark von der Lage im betreffenden Unternehmen ab.Karsten11 11:18, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Ja, das hatte ich mir auch schon so gedacht. Aber vielleicht wäre ja eine Aussage wie die folgende möglich: "Je nach ... kann sich die Arbeit eines Aufsichtsratsmitglied durchaus auf nur wenige Stunden pro ... beschränken.". Das würde dem Laien zumindest eine grobe Einschätzung ermöglichen. --Morgentau 19:53, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Rund 20 Prozent Frauenanteil in den größten 30 DAX-Konzernen

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Rund 20 Prozent Der Aufsichtsräte in den 30 größten DAX-Aufsichtsräten sind Frauen: Stand Juni 2013. 178.3.28.185 22:37, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Hat nicht wirklich etwas mit dem Thema hier zu tun, da Kritik diesbezüglich auch an der Zusammensetzung der Vorstände geübt wird.--Kulturkritik (Diskussion) 13:30, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Betriebsfremde Gewerkschaftsvertreter

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Hier wird "die zwingende Beteiligung betriebsfremder Gewerkschaftsvertreter" genannt. Ein aktuelles Beispiel ist Carsten Sieling, seit 2014 als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der ArcelorMittal Bremen. Ich vermute, er hat da nie gearbeitet. Wie also kommt er in diese Position? Und ist das zwingend, d.h. gibt es eine gesetzliche Grundlage oder eine bremische Satzung? Soweit ich herausfinden konnte, ist er als Nachfolger von Henning Scherf - Ex-Bürgermeister - vom Betriebsrat gewählt worden. --House1630 (Diskussion) 12:31, 12. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

2.1.8 Kritische Diskussion

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Ich habe die kritische Diskussion gelöscht im Artikel, weil schon zu lange die fehlenden Belege angemahnt werden. Ausserdem hat sich das Thema in den meisten Punkten überholt, da der Deutsche Corporate Governance Kodex die meisten dieser Themen löst bzw. mit Handlungsempfehlungen hinterlegt. --Bmwtroll (Diskussion) 14:15, 4. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Eben dass der Deutsche Corporate Governance Kodex diese Themen behandelt, zeigt deutlich, dass das Themen sind, die diskutiert werden/wurden. Richtiges zu löschen, ist nicht von den Regeln gedeckt.--Karsten11 (Diskussion) 14:33, 4. Nov. 2021 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 02:27, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Formulierung "überwachen und kontrollieren"?

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Moin, Einleitung: "...Aufgabe, den Vorstand zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren." Was ist denn der Unterschied zzwischen überwachen und kontrollieren? Viele Grüße --TRG. 19:45, 16. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Da ich selbst Aufsichtsrat bin, kann ich das so beantworten: überwachen bezieht sich auf seine Tätigkeiten und Aktionen, kontrollieren auf Kennzahlen. Also zwei unterschiedliche Pflichten des Aufsichtsrates. Wenn Dich das Thema mehr interessiert, gibt es z.B. bei der HBS sehr gute Beschreibungen der Pflichten des Aufsichtsrates --Bmwtroll (Diskussion) 12:32, 5. Dez. 2021 (CET)Beantworten