Diskussion:Ausbilder
Ausbilder und Ausbildender
BearbeitenGrundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen. Als Ausbilder kann man als Ausbildungsbeauftrager in einer ausbildenden Firma bzw. einem ausbildenden Unternehmen (Ausbildende(r)) tätig sein. Sowohl Ausbilder wie auch Ausbildende(r) müssen Ihre pers. Eignung nachweisen können.
Zudem ist es nicht notwendig, ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert zu haben, um als Ausbilder tätig sein zu können. Auch über die nötige Berufserfahrung ist es möglich, die Zuerkennung der fachlichen Eignung zu erhalten (vgl § 30, Satz 6 BBiG). -- 141.88.235.155 10:36, 17. Apr. 2012 (CEST)
Infromation hierzu in Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 BBiG (§14) Pflichten der Ausbildenden und Abschnitt 3 Eignung der Ausbildungstätte (§27) und §§ 28 ff. BBiG Eignung von Ausbildenden und Ausbildern
Die Vollendung des 24. Lebensjahres ist sit 01.04.2005 nicht mehr nötig! Nach BBiG (neues Berufs Bildungs Gesetz) besteht keine Altersbeschränkung!!!
Meisterzulassung/Gesellenjahre
BearbeitenSeit dem 1.1.2005 sind die so genannten Gesellenjahre für den Meister keine Pflicht mehr. Aus diesem Grund ist es möglich das Gesellen die gerade aus der Ausbildung kommen den Ausbilderlehrgang machen.
Gesetz
Bearbeitenstimmt das mit dem Berufsausbildungsgesetz ?? oder ist da das BBiG gemeint? 141.113.100.23 16:07, 20. Dez 2005 (CET)
??? Löschen!
Löschen:
Die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO in Verbindung mit BBiG ist eine Gelddruckmaschine und total überflüssig. Der ursprüngliche Zweck, eine arbeits- und berufspädagogische Grundlage der Ausbildung zu schaffen wurde pervertiert. Die vermittelten Inhalte sind alles andere als pädagogisch. Was zum Beispiel ist "Prüfungspädagogik". Das ist ein Inhalt der Vorbereitungskurse. Oder wie bitteschön soll eine "Unterweisung" handlungsorientiert sein. Und was bitteschön ist eine "pädagogische Strafe". Die Erziehungswissenschaft kennt dien Begriff auch, aber nur als Beispiel für die Pervertierung der Pädagogik. Da werden pädagogische Begriffe von Nichtpädagogen missbraucht, um eine Schulungsindustrie mit hohen Kursgebühren und hohen Prüfungsgebühren am Leben zu erhalten, die inhaltlich und fachlich zu solchen Kursen nicht qualifiziert sind. Es wäre gut, wenn dieser Betrag gelöscht wird. Zumindest bedarf es der Überarbeitung. Die AEVO und die damit zusammenhängende Schulungsindustrie muss dringend kritisch betrachtet werden.
Zumal man beim Meisterbrief, im Fachrichtungsübergreifenden Teil, für das doppelte Geld den ganzen Kram nochmal durcharbeiten muss, nur noch tiefer.
Allerdings wird er wohl ab September wieder Pflicht für Ausbildungsbetriebe, der ADA-Schein. (nicht signierter Beitrag von 89.48.4.37 (Diskussion | Beiträge) 20:18, 24. Jun. 2009 (CEST))
- Alle hier geäußerten Meinungen sind nur persöhnliche Meinungen und haben nichts mit der tatsächlichen Gesetzeslage zu tun. Der AdA Schein ist nur ein berufs- und arbeitspädagogischer Nachweis um überhaupt ausbilden zu können. Er konzentriert sich während der Erlangung desselben vorranging an der Ausbildung von Auszubildenenden mit Lehrvertrag. Er ist aber auch ein elementarer Grundeinstieg für Studenten der naturwissenschaftlichen Wissenschaften, die während ihrer Berufsentwicklung sich mit Personalentwicklung auseinander setzen müssen (bekanntlicher Weise besitzen die wenigsten Führungskräfte heute diesen Abschluss. Weil es nicht Bestandteil des Studiums ist. (vgl. Studienordnung Bachelor und Master der neturwissenschaftlichen Berufe und Ing. Wissenschaften. (oft genug so welche ausgebildet)) Es mag vor allem daran liegen das die Lehrbefähigung bis 2009 ausgesetzt war). Überall dort wo ausgebildet wird, benötigt man einen entsprechenden pädagogischen Abschluss. Schaut mal ins Gesetz, bevor ihr hier so einen Schwachsinn absetzt! mfg --Torsche (Diskussion) 00:13, 24. Jun. 2016 (CEST)
Defekter Weblink
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- http://www.zhsf-edu.ch/webautor-data/46/faq.pdf
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.