Diskussion:Ausschließliche Wirtschaftszone
Ist das ein Zeichenfehler, daß seeseitig der Insel in der Schemakarte keine 12-sm-Zolen eingetragen ist? 79.214.99.186 23:06, 26. Mär. 2010 (CET)
Norwegen ungünstiges Beispiel für Weltkarte/ Aussage betreffend Artikel 58 und hoher See ist falsch!
BearbeitenNorwegen als Beispiel zu nehmen, ist bei diesem Plattkartenentwurf äußert ungünstig. Durch die starken (Flächen)Verzerrungen in den Polgebieten, erscheint die AWZ besonders groß. Besonders betrifft dies das polnahe Svalbard/Spitzbergen. Besser wäre es einen Staat zu nehmen, der nicht so polnah ist. Im englischen Wikipedia gibt es gute Beispiele, wie Australien oder Chile. -- Feidl 23:42, 14. Mai 2010 (CEST)
Das Staaten innerhalb der EEZ eines anderen Staates alle Rechte wie auf Hoher See genießen, stimmt nicht. Die Fischerei, beispielsweise, ist davon ausgenommen. Dort gilt die Gesetzgebung des jeweiligen EEZ Staates, in Übereinstimmung mit UNCLOS. Vergleiche: United Nations Convention on the Law of the Sea, Part V, Article 58.
auffallende ungerade
BearbeitenWarum sieht die Deutsche Wirtschaftszone so wie angeknabbert auf der Karte aus ? Alle haben gerade, nur die Deutschen habens krumm. Und das rein zufällig genau dort entlang, wo sich die Öl und Gas vorkommen in der Nordsee befinden.
http://www.greenpeace.org/austria/Global/austria/grafiken/klima/klima_karte_nordseeoel_gpd.jpg (nicht signierter Beitrag von 37.5.49.23 (Diskussion) 06:43, 17. Mai 2015 (CEST))
- naja, da dürften eben jene Bodenschätze eine große Rolle gespielt haben, als der "Entenschnabel" ausgehandelt wurde ;-) mfG TomCat --79.220.174.8 17:40, 11. Aug. 2024 (CEST)
Kontrollrechte und Durchsetzung
BearbeitenKönnte jemand mit Wissen mal präzisieren, wieweit Staaten das Recht auf Kontrolle und Durchsetzung z.B. von Fischereiregelungen in Ihren AWZ haben? Was dürfen hier Wasserpolizei, Marine, Fischereibehörden ausserhalb ihrer 12-Meilen-Zone tun? Kipala (Diskussion) 15:54, 22. Sep. 2018 (CEST)
AWS im Mittermeerraum
BearbeitenZum besseren Verständnis des aktuellen Konflikts zwischen Griechenland, Zypern und der Türkei wäre eine Darstellung der AWS im Mittelmeer sehr nützlich. Offenbar ist die Türkei nicht Unterzeichnerin des Seerechtsabkommens. Warum - wurde sie nicht gefragt, ist sie weggelaufen, war sie politisch nicht verhandlungsfähig? Karsten Tinnefeld (Diskussion) 10:10, 4. Okt. 2020 (CEST)
"ausschließliche Wirtschaftszone"
BearbeitenIst ein "stehender Begriff" und setst groß zu schreiben, d. h. "Ausschließliche Wirtschaftszone". --Chtrede (Diskussion) 12:51, 4. Okt. 2022 (CEST)
Festlandsockel schmaler als maximale und/oder beanspruchte Ausschließliche Wirtschaftszone - was dann?"
BearbeitenSowohl im Text als auch in der Graphik wird lediglich der Fall abgedeckt, daß der Festlandsockel deutlich weiter als 200 sm reicht und somit sowohl Kontinentalfuß als auch Tiefsee auf jeden Fall außerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) liegen. Zu den 'souveränen Rechten' innerhalb der AWZ wird im ersten Abschnitt nur der Fischfang konkret erwähnt; im zweiten Abschnitt kommt jedoch die 'Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung ... des Meeresbodens und seines Untergrunds durch...' hinzu - soweit, so klar. Jedoch stellt sich die Frage: Was gilt, wenn Festlandsockel UND Kontinentalhang zusammen schmaler als 200 sm sind? Im Artikel Schelf findet sich dazu folgender Satz: 'Der Tiefseeboden außerhalb des Festlandsockels und die dort befindlichen Ressourcen sind hingegen nach SRÜ den Souveränitätsansprüchen einzelner Küstenstaaten dauerhaft entzogen und werden als gemeinsames Erbe der gesamten Menschheit betrachtet (Art. 136 SRÜ).' Dies würde m.E. bedeuten, daß in einem "nahe genug" (i.e. innerhalb der 200 sm bzw. maximal 350 sm), aber leider "zu tief" liegenden Bereich keine AWZ beansprucht werden kann ODER daß dies dann vor ggf. unterschiedlichen Zuständigkeiten auszuhandeln ist: 1. für den MeeresBODEN vor der 'Meeresbodenbehörde' (in der Graphik rot, "Das Gebiet") / 2. für die Gewässer ÜBER dem Meeresboden im Rahmen des Seerechtsübereinkommens (SRÜ, in der Graphik dunkelblau, "UNCLOS"). Diesen Fall sollte man m.E. auch erwähnen, da er anscheinend im Gegensatz zur Nordsee und zum Seegebiet rund um die Britischen Inseln an vielen, wenn nicht sogar den meisten Küsten weltweit der Regelfall ist. Weiß jemand mehr dazu? mfG TomCat --79.220.174.8 17:40, 11. Aug. 2024 (CEST)
- Nachtrag: Alternativ wäre folgende Argumentation vorstellbar: 1. Bei "ufernah" steil abfallendem Kontinentalhang endet die Nutzung des MeeresBODENs im Rahmen der AWZ bei einer bestimmten Wassertiefe unabhängig vom Uferabstand / 2. die Gewässer ÜBER dem Meeresboden gehören bis zu maximal 200 sm Uferabstand zur AWZ, und zwar unabhängig von der Wassertiefe. mfG TomCat --79.220.172.121 00:59, 19. Sep. 2024 (CEST)