Diskussion:Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung
Die Artikel Richtgeschwindigkeit und Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung überlappen sich. Was haltet Ihr davon, die beiden Artikel zusammenzuführen? --Rechercheur 23:09, 24. Jun. 2007 (CEST)
"Richtgeschwindigkeit"
BearbeitenIm Text muss klargestellt werden, dass die "Richtgeschwindigkeit 130 km/h" nicht die empfohlene Geschwindigkeit ist, sondern eine Empfehlung, nicht schneller als 130 km/h zu fahren.
- 1. Das Sprachgefühl ist da keineswegs so klar, wenn man bei duden.de das Stichwort eingibt, dann kommt heraus:
- (in der Bundesrepublik Deutschland) für den Kraftfahrzeugverkehr besonders auf Autobahnen empfohlene [Höchst]geschwindigkeit
- Vom Gesetz her bedeutet es Höchstgeschwindigkeit, vom Sprachempfinden eben auch empfohlene Geschwindigkeit.
- 2. Leicht ausräumbare Missverständnisse sollte man bereits in Artikel vermeiden und nicht den Links überlassen. --Fb8 (Diskussion) 22:55, 7. Sep. 2015 (CEST)
- PS. Wird sogar von Staatssekretär anders verstanden:
- Der Parlamentarische Staatssekretär des Hauses, Norbert Barthle (CDU), erinnert an die verpflichtende Wirkung der Richtgeschwindigkeit. "Die Straßenverkehrsordnung ist da eindeutig: Wenn es keine äußeren zwingenden Gründe gibt, sollte man nicht langsamer als 130 fahren. Wenn die Autobahn frei ist, gilt 130 oder mehr", stellt er klar. (http://www.welt.de/politik/deutschland/article143361838/Kommt-Mindesttempo-100-auf-Autobahnen.html)
- Der §1 der Verordnung lautet dagegen: Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen 1. auf Autobahnen (Zeichen 330.1), [...] nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.
- Der Staatssekretär im Verkehrsministerium legt die Verordnung seines Hauses also diametral zum Wortlaut aus. Sollte man da bei Wikipedia nicht ausnahmsweise das "nicht" betonen dürfen?
- Zu deiner abschließenden Frage betr. einer Hervorhebung: Nein. Wir erstellen hier eine Enzyklopädie und keinen Blog, Ratgeber, Aufklärungsartikel o.ä. Die Ergänzung, dass es sich um die Empfehlung handelt, nicht schneller als 130 km/h zu fahren, um die es dir dem Vernehmen nach zu oberst geht, ist, bereits vor deiner auf die (unsinnigen) Äußerungen von Barthle eingehenden obigen Ergänzung von 23:37 Uhr, im Artikel gesichtet eingearbeitet. Mehr tut hier nicht zur Sache. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 00:57, 8. Sep. 2015 (CEST)
Zeichen 393
BearbeitenDas Bild – hier bewusst in Originalformatierung aus dem Artikel eingefügt – hat unmittelbar nichts mit dem Lemma zu tun, wäre eine reine Zierde gewesen, so es nicht die Lesbarkeit des Artikels beeinträchtigt hätte (Bildgröße und -posi → Artikeltext zw. Bild und Infobox gequetscht). Vgl. WP:AI, das Bild war zu entfernen und ist, da das besagte Zeichen unmittelbar nichts mit der hier behandelten VO zu tun hat, auch an anderer Stelle und/oder in kleinerer Form (hochkant) umseitig nicht wieder einzufügen. @Fb8: Unterlasse doch bitte künftig zumindest das Zurücksetzen von wohlbegründeten Bearbeitungen, die ganz offensichtlich ohne (hinreichende) Kenntnisnahme der explizit benannten Richtlinie erfolgen, danke. --GUMPi (Diskussion) 22:17, 8. Sep. 2015 (CEST)
- Ich finde deine Argumentation nicht schlüssig: Natürlich hat das Bild (im Artikel seit Juni 2010) sehr viel mir der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung zu tun! Die Verordnung ist (leider) nur eine Empfehlung an die Autofahrer und entfaltet deshalb nur dann eine Wirkung, wenn sie hinreichend gut dargestellt wird. Und das Bild zeigt ein wichtiges Beispiel, wie dies geschieht. Es ist also mitnichten eine reine Zierde!
- WP:AI bedeutet übrigens ausgeschrieben Wikipedia:Artikel illustrieren und der Einleitungstext dazu lautet: Die Einbindung von Medien kann zum Verständnis des Artikeltextes beitragen, außerdem lockert sie den Artikel auf. Manche Bilder, Tonaufnahmen und Videoclips vermögen komplexe Beschreibungen zu verdeutlichen. In der Wikipedia sind Medien aller Art, darunter Fotos, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen und Videoclips, willkommen. --Fb8 (Diskussion) 23:17, 8. Sep. 2015 (CEST)
- 3M Natürlich gehört das Zeichen in den Artikel. --Pölkkyposkisolisti 23:37, 8. Sep. 2015 (CEST)
- Noch einmal: Das Bild hat nichts mit dem Lemma selbst zu tun: Hier geht es um die VO selbst und nicht die Richtgeschwindigkeit als solches oder gar deren Beschilderung; dafür haben wir entsprechende Artikel, in denen das Bild bereits passend untergebracht ist. Es besteht umseitig weder ein Textbezug noch wäre dieser in relevanter Weise herzustellen, da die Beschilderung eine Sache der StVO und nicht der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V ist und hier noch immer nicht die Richtgeschwindigkeit selbst behandelt wird. --GUMPi (Diskussion) 00:02, 9. Sep. 2015 (CEST)
- @Pölkkyposkisolisti: "Natürlich" ist wohl kaum eine fundierte Begründung, magst du selbige bitte unter Berücksichtigung von WP:AI sowie der Argumentation beider Konfliktparteien nachreichen? Dank & Gruß --GUMPi (Diskussion) 00:18, 9. Sep. 2015 (CEST)
- Um meinen Senf dazuzugeben: in diesem Artikel geht es um ein Gesetz bzw. um eine Verordnung. Das Bild wäre im Artikel Richtgeschwindigkeit sicher gut aufgehoben, aber nicht hier. Ich sehe keinen Grund darin, Bilder lediglich der Bilder wegen wahllos in Artikel einzufügen, Wikipedia ist kein Bilderbuch für kleine Kinder. -- Liliana • 02:35, 9. Sep. 2015 (CEST)
- @Liliana Dass es „um ein Gesetz bzw. um eine Verordnung“ geht ist zumindest in der Abteilung Verkehrsrecht von Wikipedia kein Argument gegen das Einfügen von Grafiken von Verkehrszeichen, siehe das Beispiel Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland). --Fb8 (Diskussion) 20:02, 9. Sep. 2015 (CEST)
- Sry (scnr), doch was für ein Unsinn: Die Verkehrszeichen sind Bestandteil der StVO, darüber hinaus sind die Bilder in besagtem Artikel eng am Text ausgerichtet, dienen tatsächlich dem Textverständnis, so wie das hier strittige Bild u.a. es im Artikel Richtgeschwindigkeit tun. --GUMPi (Diskussion) 21:20, 9. Sep. 2015 (CEST)
- 3M, da das Zeichen Richtgeschwindigkeit [File:Zeichen 380 - Richtgeschwindigkeit, StVO 1992.svg] in der unendlichen
SchwachsinnWeisheit des Verkehrsministeriums entfallen ist, bleibt als Illustration nur die Informationtafel [File:Zeichen 393 b - Informationstafel an Grenzübergängen (an sonstigen Straßen außerhalb der Autobahn), StVO 1981.svg] für Einreisende, um sich über die Gepflogenheiten des germanischen Autobahnnetzes zu informieren. Klares Votum fürs einfügen. -- Beademung (Diskussion) 21:13, 9. Sep. 2015 (CEST)
3M Dieses Schild ist die unmittelbahre Auswirkung dieser Verordnung. Sollte irgendwann einmal diese Verordnung zurückgezogen werden, dann müssten alle diese Schilder geändert werden. Daher ist das Bild für diesen Artikel relevant. --Julius-m (Diskussion) 20:04, 13. Okt. 2015 (CEST)
3M Das Bild ist in diesem Artikel vollkommen überflüssig, da es hier nur um die Richtlinie geht, und nicht um die Beschilderung auf den Autobahnen. Im Artikel Richtgeschwindigkeit, der in diesem Artikel verlinkt ist, ist das Bild sehr gut aufgehoben. --Saliwo (Diskussion) 23:38, 6. Nov. 2015 (CET)
3M Ohne die "Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824)" würde das auf Zeichen 393 enthaltene Zeichen 380 (Richtgeschwindigkeit) nicht die Zahl 130 zeigen. Es geht damit unmittelbar auf diese VO zurück. Zudem findet sich das Zeichen 393 an allen Autobahn-Grenzübergängen Deutschlands und ist das naheliegendste Verkehrszeichen, wenn es um die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen geht. Der Artikel Richtgeschwindigkeit verweist ja gerade auch auf die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung, weshalb sie nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können und das Bild im einen genauso etwas zu suchen hat wie im anderen. Bild ist damit relevant. - TalkingToTurtles (Diskussion) 09:17, 28. Nov. 2015 (CET)