Diskussion:Automatensprengung
Der Artikel „Automatensprengung“ wurde im Juni 2018 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?“ vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 3.08.2018; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels. |
Fallzahlen
BearbeitenBenutzer:Woodie Wood fügte bequellt ein, dass es 2017 in NRW ca. 130 Fälle gab. Laut BKA-Statistik sind es aber nur 91. Auch die Zunahme in Franken (Bayern) ist nicht ersichtlich, da es dort 11 Sprengungen von Geldautonmanten gab, in Baden Würrtemberg aber mehr mit 18. --AxelHH (Diskussion) 10:38, 29. Jun. 2018 (CEST)
- Bei den Statistiken sollte man darauf achten, nicht Automaten und Geldautomaten in einen Topf zu werfen. Es werden auch andere Automaten gesprengt.
- Da werden hier auch Ergänzungen gemacht wie "zumeist" im Schutze der Dunkelheit/Nacht. Die Orginalaussage in den Zeitungen lautet: Es findet dann statt, wenn am wenigsten Passanten unterwegs sind, in den frühen Morgenstunden.
- Gleichwohl, gut, dass ein Interesse da ist, freut mich. -- Woodie Wood (Diskussion) 11:11, 30. Jun. 2018 (CEST)
getöteter nachahmungstäter
Bearbeiten[1] -- ?
- danke! Eingearbeitet. -- Woodie Wood (Diskussion) 00:58, 3. Aug. 2018 (CEST)
Grunddelikt?
BearbeitenDie Automatensprengung an sich stellt noch keinen Diebstahl dar, sollte etwas präzisiert werden...--178.10.95.231 19:03, 3. Aug. 2018 (CEST)
- Steht doch unter Rechtliche Situation. --AxelHH (Diskussion) 21:36, 3. Aug. 2018 (CEST)
- Den Einwand von 178.10.95.231 finde ich durchaus nachvollziehbar und berechtigt. Meines Wissens kommt der Begriff Automatensprengung im Strafrecht nicht vor. Ich kann mir vorstellen, dass im Zusammenhang mit sicherheitstechnischen Entwicklungen Automatensprengungen auf absolut legaler Basis durchgeführt werden. Auch wenn ich einen Kaugummiautomaten erwerbe und diesen auf meinem eigenen Grund und Boden mit Sylvesterböllern in die Luft jage, dürfte damit keine Straftat per se nach §308 StGB begangen worden sein. Die Formulierung ist nicht gründlich durchdacht und bedarf der Überarbeitung. --dircules (Diskussion) 14:26, 4. Aug. 2018 (CEST)
- Meines Wissens wird zumindest in der Schweiz selbst "harmloses" Briefkastensprengen nach dem Sprengstoffartikel behandelt, aber das stellt natürlich ebensowenig qualifiziertes Wikiwissen dar. Für deine Aussage bräuchte es, falls es wirklich der Kern der Sache betrifft und nicht nur nachzuliefernde, alternativ zu formulierende Aussagen im Artikel betrifft, entsprechende Quellen (Gerichtsurteile zB). Zum Anliegen der IP: Ob eine Automatensprengung zur Qualifikation des Tatbestandes Diebstahls reicht, weiss ich auch nicht, auch nicht (als juristischer Laie), ob das überhaupt einen Unterschied macht, und/oder die damit begangenen Straftaten den Diebstahl bei weiten insofern überwiegen, als dass das Strafmass nicht nach dem Diebstahl bemessen wird. Der Albtraum (Diskussion) 14:42, 4. Aug. 2018 (CEST)
- Im Strafrecht braucht es keine Automatensprengung geben. Im BKA Lagebericht von 2017 wird es als kriminologisch als besonders schwere Fälle des Diebstahls aus Geldautomaten mit dem Modus Operandi Sprengung bzw. als besonders schwere Fälle des Diebstahls durch Sprengung von Geldautomaten bezeichnet. Dort stehe auch, dass Täter wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und schweren Raubes verurteilt wurden. --AxelHH (Diskussion) 21:10, 4. Aug. 2018 (CEST)
- Dennoch ist eine Automatensprengung an sich keine Straftat, auch wenn der Begriff von Presse oder im internen Polizeijargon so verwendet werden mag. In §308 ist ausdrücklich und ausschließlich von Herbeiführung einer Explosion mit Gefährdung die Rede. Die entsprechenden Stellen im Text sollten besser formuliert werden, andernfalls stellt der Artikel grundlagenlose Behauptungen auf.--dircules (Diskussion) 19:34, 5. Aug. 2018 (CEST)
- Dann mach es doch. Hier geht es nicht darum, ob Automatensprengung eine eigenständige Straftat ist. Das selbe gibt es bei Brandanschlag und Brandstiftung. --AxelHH (Diskussion) 21:52, 5. Aug. 2018 (CEST)
- Die Änderungen würde ich lieber jemandem überlassen, der juristisch mehr draufhat als ich. Zu Brandstiftung oder Brandanschlag sehe ich aber den wesentlichen Unterschied, dass hier das Vergehen bereits im Begriff enthalten ist. Ein Anschlag in diesem Zusammenhang ist wohl immer ein gewalttätiger Angriff. Naja, man könnte vielleicht ausdiskutieren, ob die "Stiftung" eines Brandes auch gemeinnützige oder wohltätige Aspekte beinhalten kann ;) --dircules (Diskussion) 03:15, 6. Aug. 2018 (CEST)
- "Mit Gefärdung": Das war ein Punkt, denn ich mit dem gesprengten Briefkasten ausdrücken wollte. Nämlich, dass diese Qualifikation des Tatbestandes immer gegeben ist. Denn ohne Zertifikat wie Sprengmeisterausbildung und korrekte Anwendung wie genemigte Gebäudesprengung kann man nicht wissen, ob wer gefärdet ist, auch wenn es nachts ist und nach menschlichem Ermessen niemand in der Nähe sein sollte...Der Albtraum (Diskussion) 18:31, 7. Aug. 2018 (CEST)
- Schädigung des Eigentums anderer ist mindestens als Sachbeschädigung immer eine Straftat. --WeiterWeg (Diskussion) 17:15, 19. Feb. 2023 (CET)
- "Mit Gefärdung": Das war ein Punkt, denn ich mit dem gesprengten Briefkasten ausdrücken wollte. Nämlich, dass diese Qualifikation des Tatbestandes immer gegeben ist. Denn ohne Zertifikat wie Sprengmeisterausbildung und korrekte Anwendung wie genemigte Gebäudesprengung kann man nicht wissen, ob wer gefärdet ist, auch wenn es nachts ist und nach menschlichem Ermessen niemand in der Nähe sein sollte...Der Albtraum (Diskussion) 18:31, 7. Aug. 2018 (CEST)
- Die Änderungen würde ich lieber jemandem überlassen, der juristisch mehr draufhat als ich. Zu Brandstiftung oder Brandanschlag sehe ich aber den wesentlichen Unterschied, dass hier das Vergehen bereits im Begriff enthalten ist. Ein Anschlag in diesem Zusammenhang ist wohl immer ein gewalttätiger Angriff. Naja, man könnte vielleicht ausdiskutieren, ob die "Stiftung" eines Brandes auch gemeinnützige oder wohltätige Aspekte beinhalten kann ;) --dircules (Diskussion) 03:15, 6. Aug. 2018 (CEST)
- Dann mach es doch. Hier geht es nicht darum, ob Automatensprengung eine eigenständige Straftat ist. Das selbe gibt es bei Brandanschlag und Brandstiftung. --AxelHH (Diskussion) 21:52, 5. Aug. 2018 (CEST)
- Dennoch ist eine Automatensprengung an sich keine Straftat, auch wenn der Begriff von Presse oder im internen Polizeijargon so verwendet werden mag. In §308 ist ausdrücklich und ausschließlich von Herbeiführung einer Explosion mit Gefährdung die Rede. Die entsprechenden Stellen im Text sollten besser formuliert werden, andernfalls stellt der Artikel grundlagenlose Behauptungen auf.--dircules (Diskussion) 19:34, 5. Aug. 2018 (CEST)
- Im Strafrecht braucht es keine Automatensprengung geben. Im BKA Lagebericht von 2017 wird es als kriminologisch als besonders schwere Fälle des Diebstahls aus Geldautomaten mit dem Modus Operandi Sprengung bzw. als besonders schwere Fälle des Diebstahls durch Sprengung von Geldautomaten bezeichnet. Dort stehe auch, dass Täter wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und schweren Raubes verurteilt wurden. --AxelHH (Diskussion) 21:10, 4. Aug. 2018 (CEST)
- Meines Wissens wird zumindest in der Schweiz selbst "harmloses" Briefkastensprengen nach dem Sprengstoffartikel behandelt, aber das stellt natürlich ebensowenig qualifiziertes Wikiwissen dar. Für deine Aussage bräuchte es, falls es wirklich der Kern der Sache betrifft und nicht nur nachzuliefernde, alternativ zu formulierende Aussagen im Artikel betrifft, entsprechende Quellen (Gerichtsurteile zB). Zum Anliegen der IP: Ob eine Automatensprengung zur Qualifikation des Tatbestandes Diebstahls reicht, weiss ich auch nicht, auch nicht (als juristischer Laie), ob das überhaupt einen Unterschied macht, und/oder die damit begangenen Straftaten den Diebstahl bei weiten insofern überwiegen, als dass das Strafmass nicht nach dem Diebstahl bemessen wird. Der Albtraum (Diskussion) 14:42, 4. Aug. 2018 (CEST)
- Den Einwand von 178.10.95.231 finde ich durchaus nachvollziehbar und berechtigt. Meines Wissens kommt der Begriff Automatensprengung im Strafrecht nicht vor. Ich kann mir vorstellen, dass im Zusammenhang mit sicherheitstechnischen Entwicklungen Automatensprengungen auf absolut legaler Basis durchgeführt werden. Auch wenn ich einen Kaugummiautomaten erwerbe und diesen auf meinem eigenen Grund und Boden mit Sylvesterböllern in die Luft jage, dürfte damit keine Straftat per se nach §308 StGB begangen worden sein. Die Formulierung ist nicht gründlich durchdacht und bedarf der Überarbeitung. --dircules (Diskussion) 14:26, 4. Aug. 2018 (CEST)
Verdrängung von Tätern aus den Niederlanden
BearbeitenWaren die Täter Niederländer oder waren es in den Niederlanden lebende Ausländer? Habe bisher noch keinen Zeitungsartikel gefunden in dem ein Niederländer als Täter genannt wurde. Vielmehr stammten die genannten Täter größtenteils aus Nordafrika. (nicht signierter Beitrag von 77.181.69.176 (Diskussion) 15:10, 4. Aug. 2018)
- Lies doch mal im Text, was Dietmar Kneib von der Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen dazu sagt. --AxelHH (Diskussion) 21:00, 4. Aug. 2018 (CEST)
- https://www.focus.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-geldautomaten-gesprengt-grosses-schweigen-vor-gericht_id_10788414.html Aktuell gibt es da ein Verfahren. Audi-Bande... "... konnte sie einer Tätergruppe aus den Niederlanden zuordnen. Dazu gehören auch die drei aus Marokko stammenden Angeklagten." -- Schmeißfliege (Diskussion) 20:12, 3. Jun. 2019 (CEST)