Diskussion:Böhmermann-Affäre

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lectorium in Abschnitt "Der Satiriker Jan Fleischhauer"
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Am 5. September 2017 forderte Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz schriftlich die Rücknahme der öffentlichen Bewertung seitens Angela Merkel. Durch ihre Aussage, dass „Schmähgedicht“ sei „bewusst verletzend“, habe sie eine „juristische Bewertung des Werkes [...] vorgenommen“, dies käme einer Verurteilung gleich. Die Bundeskanzlerin habe in ihrer Rolle als „höchste Vertreterin der Exekutive“ den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt und dadurch „erhebliche Folgen“ ausgelöst. Ihr Verhalten sei rechtswidrig gewesen. Schertz erbat eine Erklärung Merkels binnen einer Woche, andernfalls wolle er gegen sie Klage einreichen.


Das war im September 2017. Mittlerweile haben wir November 2017. Hat Schertz für Böhmermann Klage erhoben oder nicht? War alles nur "heiße Luft"? Interessiert sich der vermeintlich investigatve Journalismus in Deutschland dafür nicht?

Video immer noch verfügbar

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Ungeachtet aller Verbote ist der komplette Mitschnitt des Gedichts noch beim französischen Videoportal Dailymotion abzurufen. --2003:CD:F71B:8D00:E551:2F9A:A29F:E11E 14:57, 9. Nov. 2021 (CET)Beantworten

"Der Satiriker Jan Fleischhauer"

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Ist das ein Insiderscherz? --2003:EB:F05:7500:8DBB:77C3:4D9B:422A 01:34, 3. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Ist korrigiert.--Lectorium (Diskussion) 13:15, 3. Mär. 2023 (CET)Beantworten