Diskussion:Baron Arundell of Wardour

Wieso erlosch der Anspruch auf den Titel Graf von Arundell (englisch auch Count of Arundell) formell mit der Abschaffung des Adels in Österreich am 3. April 1919? Nach Rechtslage in Deutschland bestand der Anspruch auf den Adelstitel doch noch mindestens bis zur Abschaffung des Adels in Deutschland an 11. August 1919? Zudem wäre nach deutschen Recht die Fortführung des Titels als Namensbestandteil darüberhinaus möglich. Und wie ist es mit anderen Staaten, die Adelstitel aus dem HRR anerkannten oder noch anerkennen (Liechtenstein? Luxemburg? Übrige europäische Staaten?) Ist das nur eine Österreich-zentrierte Sichtweise, die Deutschland und den Rest der Welt ausblendet, oder gibt es für die Behauptung im Artikel eine valide Quelle? Einstweilen entfernt ich den Absatz. -Grüße --00:37, 26. Dez. 2015 (CET)

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