Diskussion:Befähigungsausweis

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Alraunenstern in Abschnitt Sachliche Austausch für die Änderung ohne WERBUNG

Ich stutze über den 1. Satz

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"Befähigungsausweise sind die in Österreich amtlich anerkannten Segelscheine ..." Gibt's in österreich keine Befähigungsausweise für segellose Motorboote? --888344

Hmmm… Vermutlich hast du recht. Ich habe den Großteil der Informationen über den Weg des Segelns gefunden und bin erst im letzten Moment darauf gestoßen, dass auch der MSVÖ ausstellen darf. Die ÖSV-Scheine sind dagegen wirklich Segelscheine. Auch das Lemma ist betroffen. Ich werd' mal recherchieren. -- Spischot 21:13, 30. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Vorschlag:
Befähigungsausweis (Sportboot)
Befähigungsausweise sind die in Österreich amtlich anerkannten Führerscheine für Sportboote, die die Befähigung zur selbstständigen Führung einer Segel- oder Motorjacht nachweisen. Sie werden vom Österreichischen Segel-Verband als als Segelschein und vom Motorbootsportverband für Österreich als Motobootschein für verschiedene Fahrtbereiche ausgegeben.<ref>Österreichischer Segel-Verband: Prüfungsordnung für Prüfungen zum Erwerb eines Befähigungsausweises in den Fahrtbereichen 2, 3 und 4 PRO 2005. (PDF, 354 kB)</ref><ref>Motorboot-Sportverband für Österreich: PRO 2004 Prüfungsordnung des Motorboot-Sportverbandes für Österreich. (PDF, 1,1 MB)</ref> Die entsprechenden Führerscheine in Deutschland sind Sportbootführerscheine, in der Schweiz Schiffsführerausweise und im Vereinigten Königreich Yachtmaster.
„Befähigungsausweis (Yacht)“ fände ich als Lemma weniger geeignet, da Artikel mit diesem Zusatz in aller Regel Yachten beschreiben. Alle weiter unten folgenden Begriffe „Segeljacht“ müssen ebenfalls umgebaut werden. Aber auch die Beschreibungen der Prüfungen müssen überarbeitet werden, denn die Prüfungsordnung vom MSVÖ weicht von der des ÖSV ab. -- Spischot 08:31, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Motorboote

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nach § 201 der Seeschiffahrtsverordnung vom 8. April 1981 (Bundesgesetzblatt S. 10t3 ff) sind analoge Befähigungsausweise auch für Motorjachten vorgesehen. Die sm-Anforderungen sind dabei etwas geringer als bei SY. Ist diese Vorschrift überholt? --888344

Was soll der Satz bedeuten:

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"Da Österreich selbst keine Meeresküsten hat, sind österreichische Staatsbürger nicht zum Erwerb von Befähigungsausweisen verpflichtet."  ????? --888344

Vielleicht wird es dir klarer, wenn du es in der Fomulierung eines anderen Autors liest: Abschnitt "Probleme bei der Anerkennung der BFA im Ausland." in [1] -- Spischot 21:45, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Hilf mir bitte lesen, auf S. 6 fand ich noch nix. Aus der Änderung der Seeschiffahrtzs-Verodnung von 2004 ergibt sich doch nur, dass das Verfahren, die Gleichwertigkeit der Verbandsscheine mit amtlichen Scheinen erleichtert wurde. Das ist ähnlich zu Deutschland für die Binnen-Segelei, da wurde lange Zeit überwiegend der Segelschein A des DSV ausgestellt, weil er äquivalent zum deutschen "Sportbootführerschein Binnen" ist; inwischen wird fast nur noch der amtliche ausgestellt. Unterschied zu Österreich: die amtlichen dürfen in D von Prüfungsausschüssen ausgestellt werden, die tatsächlich von den verbänden betrieben werden. In A dürfen die verbände in die Verbansscheine nur reinstempeln, dass die verbandsscheine den amtlichen gleichwertig sind. So stehts in der verordnung. oder sind die (echten) amtlichen nie vom Ministerium asugestellt worden? Dann müsste man im Artikle darstellen, dass hier ein juristisches Instrument errcihtet wurde, das nie praktiziert worden ist. Ich halte deine Änderung für falsch, nachdem ich die YCA News gelesen habe. In der SeeSchFVO steht nach den Änderungen vom Juli 2004: „Ausstellung des Befähigungsausweises

§ 206. (1) Auf Grund der bestandenen Prüfung ist vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ein Befähigungsausweis nach dem Muster der Anlage 29 auszustellen.

(2) Ein vom Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) oder vom Österreichischen Segel-Verband (ÖSV) gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellter Befähigungsausweis gilt einem gemäß § 15 Abs. 1 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten gegenüber als gleichwertig. MSVÖ und ÖSV sind ermächtigt, in den gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten Befähigungsausweisen folgenden Vermerk anzubringen: „Gilt gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 174/1981, und § 206 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981, als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich.“.

Die BFA werden demnach weiterhin vom Ministerium ausgestellt.

--888344

  1. Deine Frage war doch nach der Bedeutung des o.g. Satzes. Fakt ist, dass die BFA freiwillig sind, also keine Pflicht nach österreichischen Gesetzten existiert. (Gleichwohl sind sie amtlich, vgl. die deutschen SKS, SSS und SHS.) Grund ist, dass die Regelung Sache des jeweiligen Küstenstaates ist - das Österreich keine Küste hat, haben sie dazu auch keine Verpflichtung erlassen, welche Führerscheine man in östertreichischen Küstengewässern braucht (mir erscheint das logisch). Durch die Gepflogenheit, der gegenseitigen Anerkennung ergabt sich in der Vergangenheit Potential für unterschiedliche Auffassungen und diesen versuchte man mit der UN Resolution No 40 un dem ICC beizukommen.
  2. Mir ist nicht bekannt, dass außer ÖSV und MSVÖ auch noch das Ministerium die BFA ausstellt. (Beim ICC ist es geringfügig unterschiedlich) Kann sein dass ich mich irre, worauf dein Zitat "... einem gemäß ... ausgestelltem" hinweist. Allein dieser Hinweis ist mir aber etwas dünn, um dazu etwas in den Artikel zu schreiben. Offensichtlich hast du dazu mehr Informationen als ich. Hast du evtl Links zu den entsprechenden Gesetzestexten?
-- Spischot 10:11, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Dass viele Sachen amtlich, aber freiwillig sind - z. B. ein Reisepass, Autoführerschein, ... - ist doch selbstverständlich; Substanz gewinnt der Satz, wenn man sagen würde, wofür man den BFA benötigt. Ist er z. B. obligatorisch für einen Österreicher, der - in Ermangelung Österreichischer Meere - auf der Nordsee oder Addria rumschippert? Oder kommt es auf die Jacht an? /// Kucke bei http://ris1.bka.gv.at/bgbl-pdf/ und suche nach Seeschifffahrts-Verordnung mit "fff" BGBl. II Nr. 274/2004 ; 1981 Nr 189 ; 1981 Nr. 174. --888344
Dein Vergleich mit Reisepass, Autoführerschein ist eben ein Beispiel für amtlich und vorgeschrieben! Wenn ein Sportbootführer in deutschen Hohheitsgewässern ohne den in Deutschland amtlichen und vorgeschriebenen SBF See von der WaschPo angetroffen wird, ist das ein Gesetzesverstoß (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis) und wird geahndet. Wenn er ohne den freiwilligen SKS angetroffen wird, können ihm die Behörden dagegen nichts anhaben. Das ist der Unterschied zwischen vorgeschrieben und freiwillig. Autoführerscheine sind (zum Führen eines PKW) vorgeschrieben. FBA ist dagegen freiwillig. Was für einen Österreicher auf der Nordsee oder Adria gilt wurde in dem oben verlinkten Artikel ausführlich diskutiert.
Und: Natürlich kommt es auf die Jacht an, denn Führerscheine haben pratisch immer eine Beschränkung der Fahrzeuge und machmal auch des Einsatzzwecks, für die sie gelten. Beim FBA ist es in jedem Fall die Privatnutzung und je nach ausstellendem Verband die Beschränkung auf Segeljacht (beim ÖSV-FBA) oder Motorjacht beim (MSVÖ-FBA); beim ICC kommt nocht die Längenbegrenzung auf maximal 24 m hinzu.
Danke für den Link. -- Spischot 12:22, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Beabsichtigst Du, den Artikel in dieser Hinsicht zu ändern? --888344
Was ich auf jeden Fall noch machen will, sind die Abweichungen der Prüfungsordnungen zwischen ÖSV und MSVÖ bei der theoretischen Prüfungen korrekt darszustellen. Wenn ich noch was handfestes finde, dass außer den beiden Verbändern auch noch das Ministerium BFAs austellt, korrigier ich natürlich aus das. Die Freiwilligkeit - das hast du recht - kommt im Moment auch nicht angemessen wor (nur im Nebensatz beim ICC, was zu spät und zu wenig ist). Die Detaildiskussion, welche Auswirkungen die Freiwilligkeit und die Internationalen (Nicht-)Anerkennungen haben, sind dagegen aus meiner Sicht zu wenig enzyklopedisch und fast schon an der Grenze zu POV - ich habe nicht vor, das einzubringen. Allerdings: Das alles muss noch eine Weile warten - ich geh' jetzt erst mal ’ne Woche Segeln. :-) -- Spischot 19:59, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Allgemeines

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Der BEGRIFF "Befähigungsausweis" ist eine allgemeine Gattungsbezeichnung für bestimmte Ausweise; das geht im Artikel völlig unter. Dass er zusätzlich der spezielle Name einiger österreichischer Ausweise ist, müsste in dem Artikel dann davon abgeleitet werden. Nach dem Motto: Vom Allgemeinen zum Speziellen. --888344

Art des Ausweises und Erteiler

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Nach der oben genannten Verordnung von 1981 werden die Befähigungsausweise vom Bundesminister für Verkehr erteilt; auf dem Ausweismuster steht "Republik Österreich", und ein Wappentier schaut nach links. Falls diese Ausweisart historisch ist, gehört das als ehemalige Regelung bis ... erläutert. --888344

Auf der MSVÖ-HP lese ich: "Ausweise von MSVÖ (Motorbootsportverband für Österreich) und ÖSV (Österreichischer Segelverband) gelten gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes, BGBL. Nr. 174/1981, und § 206 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981 als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich." -- Das gehört in den Artikel!!! --888344 17:32, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Neue österreicische Jacht-Prüfungs-Ordnung

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Seit 27. Juli 2015 ist in Österreich die neue Jacht-Prüfungs-Ordnung gültig. Damit ist der vorliegende Wikipedia Artikel mit der zugehörigen Diskussion hinfällig und muss neu geschrieben werden! (nicht signierter Beitrag von 84.112.76.229 (Diskussion) 15:44, 7. Jul 2015 (CEST))

Seit 8. Mai 2020 gibt es die neue Jachtverordnung in Österreich. Es ist eine Totalüberarbeitung des Artikels notwendig. Ich werde mich die nächsten Tage an die Arbeit machen.--Salier100 (Diskussion) 21:06, 22. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Es ist wichtig, veraltete oder irreführende Informationen auf Wikipedia zu aktualisieren oder zu korrigieren. Wenn der Artikel nicht mehr aktuell ist und möglicherweise Verwirrung stiftet, ist es sinnvoll, ihn zu überarbeiten oder zu löschen. https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/wasser/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html WAS SAGT ihr dazu? FACHLICH ? --Harald.N23 (Diskussion) 13:20, 9. Apr. 2024 (CEST) --Harald.N23 (Diskussion) 13:20, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Warum wurde mein Update gemeldet?

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ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass einige Informationen in dem aktualisierten Text irreführend und falsch sind. Bitte verbessern Sie den Text, anstatt falsche Informationen zu verbreiten. Es wäre hilfreich, wenn Sie die Überarbeitung ausführlich und kritisch prüfen könnten, da das Update bereits als Vandalismus gemeldet wurde. Es wurde OHNE Werbung ein Artikel mit Mühe überarbeitet und danach sofort gesperrt. Bitte mal meine Version lesen.! --Harald.N23 (Diskussion) 09:27, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo. Siehe bitte die Hinweise auf deiner Diskussionsseite. Es wurde nichts gemeldet oder gesperrt. Danke, --Roger (Diskussion) 10:39, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn ein Beitrag verwirrend oder falsch ist, ist es ratsam, ihn zu aktualisieren und zu verbessern

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Es ist sehr wichtig, dass Wikipedia-Beiträge auf genauen und vertrauenswürdigen Informationen basieren, insbesondere wenn es um sicherheitsrelevante Themen wie den Erwerb von Bootsführerscheinen geht. Wenn der aktuelle Beitrag falsch oder verwirrend ist und potenziell zu falschen Entscheidungen führen kann, ist es wichtig, ihn zu aktualisieren und zu verbessern.

https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/wasser/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011169

Prüfungsorganisationen

Folgende Organisationen verfügen über eine durch Feststellungsbescheid des ehemaligen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT, heute Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - BMK) lt. § 15 Abs. 1 Seeschifffahrtsgesetz (BGBl. 46/2012) ausgestellte Genehmigung, aufgrund welcher ihre Befähigungsausweise als Basis für die Ausstellung eines internationalen Zertifikats gelten:

Motorbootsport und Seefahrts Verband für Österreich (MSVÖ) www.msvoe.at Österreichischer Segel-Verband (OeSV) www.segelverband.at Seefahrtsverband Süd (SFV Süd) www.sfv-sued.at Wassersport Schulvereinigung Österreichs (WSVO) www.wsvo.eu Yachtsportverband Österreichs (YSVÖ) www.yachtsportverband.at Sail Austria - Verein zur Förderung des Segelsports www.sailaustria.jimdo.com Prüfungsverband Seeschifffahrt Österreich (PVSSÖ) www.pruefungsverband.at Österreichischer Hochseeyachtsport-Verband www.hochseeverband.at

Auf den privaten Befähigungsausweisen muss sich ein Vermerk mit folgendem Mindestinhalt befinden: „Die genehmigte Prüfungsordnung (GZ. BMVIT-555.9xx/00xx-IV/W1/20xx) wurde eingehalten.“ (x für individuell-konkrete Zahl)

oder
„Die JachtPrO wurde eingehalten.“ (Gilt für Befähigungsausweise die zwischen 26.6.2015 und 07.05.2020 / 31.12.2020 ausgestellt wurden)
oder
"Die JachtVO wurde eingehalten." (Gilt für Befähigungsausweise die ab dem 08.05.2020 / 01.01.2021 ausgestellt wurden).

Enthält Ihr Befähigungsausweis keinen derartigen Vermerk, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsorganisation, die ihn ausgestellt hat. --Harald.N23 (Diskussion) 11:33, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hier sind die Namen der Organisationen:

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Hier sind die Namen der Organisationen:

Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) Österreichischer Hochseeyachtsport-Verband Österreichischer Segel-Verband (OeSV) Prüfungsverband Seeschifffahrt Österreich (PVSSÖ) Sail Austria - Verein zur Förderung des Segelsports Seefahrtsverband Süd (SFV Süd) Segelverein Galeb Wassersport Schulvereinigung Österreichs (WSVO) Yachtsportverband Österreichs (YSVÖ) Befähigungsausweise, die bei einer der oben genannten Prüfungsorganisationen im privaten Rechtsverhältnis erworben wurden und den Mindestvermerk enthalten, dass die JachtPrO eingehalten wurde (bzw. die genehmigte Prüfungsordnung, wenn der Ausweis vor dem 26. Juni 2015 ausgestellt wurde). Mittels VIA DONAU können Sie danach in einen amtlich anerkannten ICC Schein beantragen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011169 https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine --Harald.N23 (Diskussion) 11:52, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Sachliche Austausch für die Änderung ohne WERBUNG

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Es ist wichtig, veraltete oder irreführende Informationen auf Wikipedia zu aktualisieren oder zu korrigieren. Wenn der Artikel nicht mehr aktuell ist und möglicherweise Verwirrung stiftet, ist es sinnvoll, ihn zu überarbeiten oder zu löschen. https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/wasser/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html WAS SAGT ihr dazu? FACHLICH ? --Harald.N23 (Diskussion) 13:20, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Stell doch erst einmal dar, was deiner Meinung nach am jetzigen Artikel Werbung sein soll.
Und bitte auch noch darstellen, warum deine Einfügung von Links auf acht(!) kommerzielle Webseiten keine Werbung sein soll. --77.1.178.71 14:30, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es wurde mit der (Jachtverordnung – JachtVO) und schon davor in Österreich private Vereine ermächtigt die Prüfungen abzuwickeln. Notwendigkeit wurde es weil der Oberste Gerichtshof hat nach zig Jahren das Monopol vom MSVÖ und Segelverband als einzige ermächtigte Vereine bemängelt.
Urteil: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFT_09898785_09G00277_00/JFT_09898785_09G00277_00.html
Es wurde eine Einjährige Frist der Obersten Schifffahrtsbehörde eingeräumt zur Korrektur. Die hat eine neue Yachtverordnung eingeführt und hat mit dieser nun ermöglicht auch anderen Vereine zu ermöglichen die Prüfungen abzunehmen. Weiteres hat es Probleme mit Kroatien und International gegeben und man hat die Lösung mittels Via Donau GmbH welche im 100% Besitz ist Variante wurde gewählt zuerst grob vorschreiben was geprüft werden soll mit Lernzielkatalogen und grobe Vorgabe danach wird der Verein ermächtigt vom Ministerium und über die Bande wenn der Prüfungsverein „Prüfling“ zuerst die Prüfung lt. Yachtverordnung einhaltet auch mittels VIA Donau amtlich mittels ICC anerkannt. Wie der ehemalige Leiter gemeint hat „Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht Nass“ sprich die Republik Österreich wollte zwar optionale Yachtscheine für das Meer anbieten aber kein Geld dafür bezahlen. Sprich private Vereine machen die Arbeit und danach in Österreich werden sie im 2 Schritt amtlich anerkannt mittels VIA Donau. Bei diesen 9 Prüfungsvereinen dürfen die Prüfer es nicht gewerblich machen sondern nur gegen Aufwandsentschädigung… die Realität könnte aber auch anders aussehen. Trotzdem muss man alle vom Ministerium ermächtigen Vereinen eine Plattform geben.
Siehe auch die amtliche Website vom Ministerium in Österreich im Detail erklärt.
https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/wasser/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html --2A02:8388:E5C3:9380:B064:A166:A386:22C5 20:27, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Thema Werbung - der YSVÖ, MSVÖ, Segelverband Österreich sind auch Vereine.
Beim Artikel wurde auf Yachtsport Verband Österreichs hingewiesen. Dieser hatte anders als die beiden vorher genannten niemals eine direkte amtlich anerkannte Scheine. Sondern dieser ist wie die anderen 8 (9) hier hat jemand etwas hineininterpretiert.
Die Scheine vom MSVÖ und Segelverband hatten bis ca 2010 tatsächlich direkte Anerkennung. Was der Yachtsport Verband Österreichs nie hatte . Daher verwirrende Aussagen (Werbung) --2A02:8388:E5C3:9380:B064:A166:A386:22C5 20:37, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Daher sollte man 2024 so fair sein nicht nur Vereine vor über 13 Jahren das Monopol zu geben. Wenn seit mehr als 10 Jahren es anders ist in Österreich ob man es okay oder nicht fair muss mann trotzdem das Gesetze und Verordnungen akzeptieren auch wenn es schwer fällt . --2A02:8388:E5C3:9380:B064:A166:A386:22C5 20:40, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke, Alraunenstern, für die Beendigung des Edit-Wars durch Halbsperrung. Ich rufe alle Beteiligten hier zu einem sachlichen Austausch auf. Bitte hört auf, auf euren Benutzerdiskussionsseiten zur Sache zu streiten, hört bitte auf, zu schreien und hört bitte auch auf, ständig neue Abschnitte zum gleichen Thema zu öffnen - nichts davon wird euren Standpunkt unterstützen und es macht die Einigung nur wesentlich anstrengender.
Ich stimme Harald.N23 grundsätzlich zu, dass der Artikel inzwischen nicht mehr korrekt ist und aktualisiert werden sollte. Er hat sich redlich bemüht, Quellen zu nennen. Ich vermute, dass ein paar Formfehler, die Kombination der Änderungswünsche und nicht zuletzt das Diskussionsverhalten nicht unbedingt dazu beigetragen haben die Änderungen zu akzeptieren und sinnvolle Änderungen daran zu identifizieren und anzuwenden.
  • Auf den ersten Blick fand ich befremdlich, dass die „via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH“, ein privates Unternehmen, zuständig für staatliche Aufgaben sein soll. Nach Betrachtung des Gesetzes schient das aber tatsächlich seine Ordnung zu haben.
  • Darüber hinaus wurde der Kreis der der berufenen Prüfungsorganisationen offenbar beträchtlich ausgeweitet - dass muss im Artikel aufgenommen werden. Als Quelle haben wir momentan leider nur die Web-Seite der Via Donau Ges. mbH. Das ist zwar plausibel, aber eine amtliche Quelle hierzu wäre besser.
  • Der Internetverlinkung im Text in 1, 2, 3 ist ein Formfehler, der sich aber leicht korrigieren läßt.
  • Bei den Hinweisen zum Mindestvermerk und zum Umtauschverfahren habe ich noch Zweifel, ob das wirklich in die Enzyklopädie gehört.
Ich freue mich auf den weiteren konstruktiven Austausch, damit wir bald wieder einen aktuellen und ungesperrten Artikel haben. Lasst uns daran arbeiten. --Spischot (Diskussion) 20:49, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
@Spischot, danke, dass du dich mit der Thematik hier näher beschäftigst. @Harald.N23, du schreibst zwischendurch unangemeldet als IP. Es wäre einfacher für die Diskussion, du würdest darauf achten, eingeloggt als Harald.N23 schreiben, auch wenn es nicht zwingend ist. Gruß zum Abend, --Alraunenstern۞ 20:57, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke an@Spischot und @Alrauenstern für die Infos und sachliche Teilnahme. Ich wäre bereit für die Umschreibung. Die via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH als Info ist zwar eine "private" Firma steht aber im Eigentum der Rebublik Österreich. In den 2000iger im Zuge der Privatisierungen wurde auch dieser Bereich ausgegliedert. Ähnlich der Austro Control GmbH (Flugsicherung) grundsätzlich auch "private Firma". Sprich das ist eher unproblematisch. Der Gesetzestext steht in der https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011169 alle Infos. Weiters würde ich die Website der "Obersten Schifffahrtsbehörde" vom Ministerium empfehlen. Der Link dazu: https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/wasser/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html
Man sollte vielleicht zuerst erwähnen das bis 2010 tatsächlich der MSVÖ und der österreichische Segelverband die Möglichkeiten hatten tatsächlich direkt anerkannte Scheine auszugeben. Diese haben auch bis dato noch Gültigkeit.Könnten dieses Urteil erwähnen. Urteil: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFT_09898785_09G00277_00/JFT_09898785_09G00277_00.html Aber danach wurde es defacto auf den IST Stand geändert. Sonst wird es zu verwirrend. @Überarbeiten können auch mit Teilen gemeinsam Anfangen :-) bin bereit für sachliche Teilnahme. --Harald.N23 (Diskussion) 08:03, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für den Link. Wenn du auf solch umfangreiche Quellen wie Gesetze verweist, gib bitte immer Paragraph, Absatz und ggfs. Satz an, damit nicht jeder immer wieder das ganze Gesetz durchsuchen muss. Die Übertragung der Aussellung von ICC (oder IC, das verwirrt mich) sollte m.E. in den Artikel Via donau. Auf diesen können wir dann hier verlinken, dann müssen wir das nicht an zwei Stellen haben.In dem Link steht allerdings nicht die Liste der benannten Prüfungsorganisationen. Aus meiner Sicht kann der Staat sowas in einem Gesetz oder - was viel wahrscheinlicher ist - in einer Verordnung regeln. Wo ist das? Sowas ist ein Verwaltungsvorgang (oder wie auch immer das in AT korrekt heißt) und das kann aus meiner Sicht die Viadonau GmbH kann nicht entscheiden - auch dann nicht, wenn Sie im Stastsbesitz ist. --Spischot (Diskussion) 09:56, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab auch im Portal:Segeln nachgefragt, ob jemand der dort Mitarbeitenden mal hier mitgucken mag, weiß aber nicht, wie und ob sie Zeit haben. Gruß, --Alraunenstern۞ 13:01, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das war schon ganz nett, aber da findest du nur die Sportsegelfraktion ;-) Diese Ausweise hier betreffen letztendlich aber doch auch reine Motorschiffe u.a. macht aber nix, war jetzt nur Klugscheißerei. Je mehr ich mich einlese, desto einfacher scheint mir der Sachverhalt aber zu sein. Die BMK-Seite listet doch eigentlich alles klar auf, insofern bin ich voll bei Spischot und eine reputable Quelle sollte das auch sein. Dass private Unternehmen oder Vereine hoheitliche Aufgaben übernehmen, ist auch z.B. in Deutschland nicht ungewöhnlich siehe die Liste der Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland. Wenn sich der- oder diejenigen, die diese Infos einarbeiten wollen, auch wirklich mit der Art und Weise, wie wir Artikel schreiben auseinandergesetzt hat und diese akzeptiert, haben wir doch schon die halbe Miete. --CeGe Diskussion 14:20, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
off topic: @CeGe, ui, da hab ich jetzt einfach Glück gehabt, weil mindestens zwei Leute vom Portal Segeln auch im Wikipedia:WikiProjekt Schifffahrt sind, wie ich gerade gesehen habe :-) --Alraunenstern۞ 15:40, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten