Diskussion:Beihilfe (Dienstrecht)
Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Lexberlin in Abschnitt Eigenanteile
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Beihilfe (Dienstrecht)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Zum Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Freie Heilfürsorge für Soldaten
BearbeitenSoldaten bekommen keine finanzielle Unterstützung, sondern sie erhalten die freie Heilfürsorge. Der zweite Absatz, der die "(vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten) Rechnungen" erwähnt, trifft also für diese Berufssparte nicht zu. Das wird ja auch im Absatz "Leitungsumfang" erklärt. Vielleicht sollte man hier genauer differenzieren. -- Soldier 22:25, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Der zitierte Satzteil ist in der Einleitung entfallen und im Abschnitt Leistungsumfang geändert, weil die vorherige Bezahlung nicht Leistungsvoraussetzung ist. Am Ende dieses Abschnitts ist der Artikel Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung verlinkt und der Beihilfeanspruch im Ruhestand sowie für Familienangehörige genannt.
Eigenanteile
BearbeitenZu Satz 1 dieses Abschnitts: Die Praxisgebühr ist abgeschafft.--62.156.25.115 10:58, 16. Jun. 2014 (CEST)
- Wurde am Folgetag mit dem Zusatz "ehemalige" versehen. Inzwischen durch Wegfall auch im Beihilferecht erledigt.--Lexberlin (Diskussion) 14:30, 21. Apr. 2024 (CEST)