Diskussion:Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
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Bearbeitenalso entweder hat hier die EU im eigenen Namen mit der Schweiz einen Vertrag abgeschlossen, dann wirkt er ermangels Rechtspersönlichkeit der EU für die MS und ist kein bilateraler Vertrag, oder es ist ein bilateraler völkerrechtlicher Vertrg, dann aber zwischen der Schweiz und der EG. Bitte klären. --C.Löser Diskussion 16:15, 4. Jun 2006 (CEST)
- Ich habe im Artikel Bilateralität beschrieben, dass die Abkommen mit der EU-Kommission ausgehandelt, vom Ministerat der EU abgeschlossen, von vielen Parlamenten ratifiziert werden und dann für die Rechtsperson EG gelten. Ob die Präzisierung dort ausreicht, weil der vorliegende Artikel sich um die Inhalte der Abkommen dreht, lasse ich dahin gestellt. --KaPe, Schwarzwald 16:34, 15. Sep 2006 (CEST)
Fragen und Antworten
BearbeitenFragen
Bearbeiten- Der Artikel erwähnt die EWR-Abstimmung 1992, und als Zielsetzung für die Verhandlungen, "die strittigen Punkte, die zur Ablehnung des Vertrages durch das Volk geführt hatten", auszuklammern. Was waren diese Punkte? (ist buesspartner.com eine zuverlässige Quelle hierzu?) Blieben sie ausgeklammert oder wurden sie später in den Verhandlungen gelöst (z.B. Verkehrspolitik, Personenfreizügigkeit)?
- Im Artikel wird erwähnt, dass "Teile des EU-Gemeinschaftsrechts auch für die Schweiz angewendet werden". In der Diskussion vor und nach der EWR-Abstimmung spielten die Begriffe „Vorschriftenharmonisierung“ und „autonomer Nachvollzug“ (an/von EG-Regeln) eine Rolle. Sind sie hier nicht erwähnt, weil das durch die Verträge überflüssig wurde?
- Wie ist in der Schweiz die Bezeichnung "bilaterale Verhandlungen" aufgekommen, die ausserhalb des Landes nicht benutzt wird. Sollte damit der Gegensatz zum multilateralen Weg des EWR-Vertrages betont werden? Meine Vermutung: "Diese Namensgebung kann als Reaktion des Eidgenössischen Bundesrats auf die Furcht vieler Schweizer verstanden werden, als kleines Land übergangen zu werden" war bald gelöscht worden. --KaPe, Schwarzwald 20:13, 15. Sep 2006 (CEST)
- Gehören in den Artikel nicht auch die flankierenden Massnahmen, weil sie für die Abstimmungs-Prozentzahlen eine Rolle spielten? KaPe, Schwarzwald
Antworten
Bearbeiten- Die Hauptstreitpunkte erwähnst Du gleich selbst, dazu kommt die Furcht vor echtem oder vermeintlichem Souveränitätsverlust und die automatische Übernahme von Änderungen. Verkehrspolitik und Personenfreizügigkeit wurden im Rahmen der Bilateralen I geregelt.
- Der Begriff 'autonomer Nachvollzug' wird vor allem auf übernommene Reglemente und Richtlinien angewendet, meist eher technische Angelegenheiten. Eine Liste wäre ca. 10m lang, man könnte allenfalls ein paar erwähnenswerte Beispiele nehmen.
- Die Bezeichnung kam ursprünglich aus den Reihen der Gegner des EWR-Beitritts. Er wurde verwendet, um zu suggerieren, dass es sich um Verhandlungen zwischen Partnern auf gleicher Augenhöhe handeln würde. Deine Vermutung ist zwar nicht ganz falsch, aber dieser Name wurde vom Bundesrat (nach der aus seiner Sicht verlorenen Abstimmung), wie von den Medien und der Bevölkerung einfach übernommen, weil er als DAS Alternativmodell propagiert worden war. Er war nie offizielle Bezeichnung.
- Absolut, die 'flankierenden Massnahmen' waren massgeblich für den Ausgang der Abstimmungen (nicht nur der Prozent-Zahlen) verantwortlich.
Grüsse--soev 08:26, 28. Mär. 2007 (CEST)
Review vom 26. November 2008 bis 24. Januar 2009
BearbeitenSollte spätestens zum 9. Februar 2008 Exzellent werden. Der Artikel sieht heute bereits einigermassen okay aus, ich möchte aber von der Community wissen, welchen Abschnitt man besser erklären sollte, wo es noch an Materie fehlt und wer mir dabei helfen würde. --dvdb 17:36, 26. Nov. 2008 (CET)
- Wäre das Bildchen nicht eine angemessene Auflockerung für das Thema? Insgesamt finde ich den Artikel etwas arg dünn. Vor allem vermisse ich, die genauen Auswirkungen des Vertrages. Diese sind zwar stichpunktartig aufgelistet. Aber ansonsten findet man im Artikel fast nur die Daten, wann und wie und mit welcher Mehrheit die Verträge zustande gekommen sind. Substantielle Änderungen und Auswirkungen sowie der geschichtliche Ablauf (was in meinen Augen das wichtigste ist) kommt sehr knapp rüber. – Wladyslaw [Disk.] 17:45, 26. Nov. 2008 (CET)
- Ich schaue mal, was es da gibt. Für mich wäre diese Frage schwierig zu beantworten, da die Beantwortung möglicherweise den Artikel unneutral machen könnte. Der Schweizer Bund sagt mir in der offiziellen «Bilateralenbrochure», dass beispielsweise der Landwirtschaftsteil der Bilateralen I mehrere zehntausend Stellen sichern konnte, andererseits findet man kaum Daten darüber, wie viele Personen von der Personenfreizügigkeit profitieren. Ich werde mich bei er Erweiterung des Artikels später auch mit der bald stattfindenden Volksabstimmung zur Weiterführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit befassen. Grüsse, --dvdb 21:42, 26. Nov. 2008 (CET)
- Der Artikel wird nicht unneutraler, wenn du mehr Details bringst. Zum Beispiel haben die Bilateralen Verträge eine Menge Erleichterungen für Grenzgänger mit sich gebracht. Das System der Krankenkasse wurde z.B. gerade durch die Bilateralen Verträge angepasst. Dinge, die früher gar nicht oder nur schwer anerkannt wurden, werden nun anerkannt. Das sind alles Aspekte von vielen, die in diesen Artikel gehören. – Wladyslaw [Disk.] 21:54, 26. Nov. 2008 (CET)
- Mir wurde bislang nicht klar, weshalb der Artikel spätestens zum ...(2008?) Exzellent werden soll. Handelt es sich um einen Jahrestag oder ein Referendumsdatum? Unklar ist mir das inhaltliche Ziel des Artikels: beschränken wir uns auf die zwischen 1994 und 2004 ausgehandelten Abkommen (welche nur in der Schweiz als Bilaterale bekannt wurden), oder geht es um die Politik des „Bilateralen Wegs“ der Schweiz gegenüber der EU insgesamt, oder soll daraus ein allgemeiner Artikel zu den „Beziehungen der Schweiz mit der EU“ werden, wie das die neu eingefügte Tabelle nahelegt?
- Immerhin können wir mit einer Tabelle (formal orientiert an Liste eidgenössischer Volksabstimmungen) die Erwähnung der Abstimmungsresultate einschliesslich Stimmbeteilung (und gar noch höchstes / niedrigstes Kantonsresultat) innerhalb des Textes auf „Angenommen/Abgelehnt“ verkürzen. IMHO interessiert bei einer enzyklopädischen Darstellung nicht das Stimmergebnis, sondern der Inhalt der Abkommen. Und eben auch die Auswirkungen – wobei da der neutrale Standpunkt schwierig zu erreichen sein wird. Wieviel Verbandsmeinungen brauchen wir für einen guten Artikel – reicht zu Schengen/Dublin jene des Schützenverbands oder wollen wir evtl. gar jedes kantonale Votum der Parteien festhalten? -- KaPe 18:14, 28. Nov. 2008 (CET)
- Hallo KaPe. Tut mir leid, dass es so lange gedauert hat. Nun, ich habe das Datum Februar gewählt, weil Ende Februar die Abstimmung über das Referendum ist, das den Entscheid, die Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien auszudehnen, anfechtet. Man könnte eben am Abstimmungstag den Artikel als Artikel des Tages nehmen, da das Thema nicht nur die Schweiz betrifft; eine Ablehnung hätte auch Folgen für EU-Bürger. Kommen wir zum Inhaltlichen: Ich hatte da die Idee, das ganze strukturiert zu machen: Einleitung, Geschichte (wie kams zu den bilateralen Verträgen? Wie enstanden die zwei Hauptverträge? Was hat die AUNS damit zu tun? Wieso hat die JSVP/SD und warum das Referendum ergriffen), Bilaterale I und II vorstellen, Kritiken.
- Zum Zweiten Teil: Das muss man eigentlich gar nicht so genau beschreiben. Es reicht, wenn man die Hauptparolen ausgibt, den Wahlkampf beschreibt und schliesslich das Resultat hinschreibt. --dvdb 23:00, 1. Dez. 2008 (CET)
Die Ausrichtung auf den 8.2.09 finde ich gut. Nur sollte der Artikel meiner Meinung gerade deshalb noch ergänzt werden mit der aktuellen Abstimmungsvorlage, der Fortsetzung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit (Was ist der Inhalt, wieso gibt es nur eine Abstimmungsfrage, Referendum). In die Tabelle habe ich die Abstimmung schon mal eingefügt mit einem Link zu weiterführenden Infos. --Hadi 21:58, 12. Dez. 2008 (CET)
- Habe soeben den Abschnitt Bilaterale Verträge I generalüberholt sowie das Freihandelsabkommen von 1957 und das Versicherungsabkommen hinzugefügt. Wäre froh, wenn jemand das mit der Grafik zur Personenfreizügigkeit besser hinkriegen würde. Zudem gibt's auf Folie 21 eine hübsche Übersicht, die man eventuell verwenden könnte. gutnacht. -- Platoon]] 00:58, 10. Jan. 2009 (CET)
- Artikel Bilateraler Weg ?
Dieser Artikel enthält inzwischen – über die Verträge hinaus – Informationen zur Politik des "Bilateralen Weges". Ein inhaltlich dazu passender Abschnitt "Schweiz - EU" wurde heute aus Bilateralität entfernt – siehe Diskussion:Bilateralität#Bilateraler Weg Schweiz–EU. Was meint ihr: Sollte man die verschwundenen Informationen hier einfügen? Oder zwei Artikel aus dem gesamten Thema machen: einer zur Politik Schweiz-EU seit 1992 und einer speziell zu den Verträgen? -- KaPe 23:05, 6. Jan. 2009 (CET)
- ich denke, ein titel wie im englischen "Switzerland and the European Union" waere gut. --Philtime 18:55, 8. Feb. 2009 (CET)
Souveränität und Neutralität vs. Homogenität
BearbeitenDiese Themenaspekte müssen für einen "exzellenten" Artikel thematisiert werden [1]. "Als Gegenleistung für die Nichtdiskriminierung wird man (die EWG) von uns erwarten, dass wir grundsätzlich die Beschlüsse der Gemeinschaft, die ohne unsere Mitwirkung zustande kommen, akzeptieren (...) Die Assoziierung kann für uns nur sinnvoll sein, wenn sich eine Lösung finden lässt, die es uns gestattet, selbst darüber zu entscheiden, ob wir die Beschlüsse der Gemeinschaft annehmen wollen oder nicht (...). Ob sich dieses Ziel erreichen lassen wird, ist eine völlig offene Frage". Bundesrat Schaffner (1962).
Diese Frage ist im Artikel nicht geklärt. Obschon es grösste Bedenken von Staatsrechtlern gibt. Es geht um die Autonomie (Souverenität) im Spannungsfeld mit der Homogenität der EG/EU. Jede Integrationsmassnahme gibt eigene Gesetze auf und muss somit kompensiert werden um die Souverenität zu wahren.
Referenzen
Bearbeiten- ↑ eva.unibas.ch/download/39396-Integration_CH_1.pdf Freihandelsabkommen - Integrationspolitik
(nicht signierter Beitrag von 195.176.0.55 (Diskussion | Beiträge) 08:27, 26. Apr. 2009 (CEST))
Schweizbezogen
BearbeitenDieser Artikel berhandelt einen Bilateraalen Vertrag zwischen der EU und der Schweiz. Betroffen sind demnach unter den (teilweise) Deutschsprachigen Ländern: Belgien, Luxemburg, Deutschland, Österreich und Schweiz. Daher ist dieser Artikel ganz klar genauso zu berhandeln wie Bodensee. Es gibt keinen Grund den Schweizbezogen zu machen. Dann ist demnächst auch Völkerbund und FIFA Schweizbezogen oder was? Dieser Vertrag betrifft viel mehr nicht schweizerische Deutschsprachler als schweizerische Deutschsprachler. Deshalb mit ß! -- StudentG 18:34, 4. Feb. 2010 (CET)
- Gibt es einen prominenteren Ort an den man das setzen kann? Weil besonders lebhaft ist die Diskussion hier nicht. --StudentG 15:56, 22. Feb. 2010 (CET)
- Da offensichtlich keiner Wiederspruch erhoben hat Schweizbezug aufgehoben StudentG 22:38, 29. Nov. 2010 (CET)
Schweizbezogen
BearbeitenAngesichts dieser Änderung und der oben stehenden Überlegungen von StudentG sollte vielleicht mal dauerhaft geklärt werden, ob dieser Artikel hier als "schweizbezogen" gelten soll oder nicht.--El Duende 10:52, 10. Feb. 2011 (CET)
- Natürlich nicht. Denn bilaterale Verträge werden von zwei Seiten geschlossen. --Helenopel 22:47, 15. Jun. 2011 (CEST)
- Der Vermerk schweizbezogen hat nichts mit dem im Lemma beschrieben Vertrag an sich zu tun, sondern mit der Regelung der Orthografie in Artikeln mit Bezug zur Schweiz oder zu Liechtenstein. So wird z.B. kein Doppel-S verwendet (siehe Wikipedia:Schreibweise von Zahlen und Wikipedia:Rechtschreibung#ss-Regel). Deshalb gehört eigentlich auch in dieses Lemma der Vermerk schweizbezogen. --194.230.155.27 17:03, 10. Jul. 2011 (CEST)
- Aber es müsste ja einen Grund geben warum es mehr "schweizbezogen" als "Deutschlandbezogen" oder "Österreichbezogen" ist um ein Verzicht auf das ß sowie den Verzicht auf 1000er Punkte zu rechtfertigen. Es ist eben ein Vertrag bei dem alle betroffen sind, und nicht originär Schweizbezogen wie Zürich etc. Beim Bodensee welcher auch in der (zumindest was die Küstenlinie/länge betrifft) nichtschweizerisch ist wird auch auf eine Schweizbezogenheit verzichtet. --StudentG 10:21, 17. Aug. 2011 (CEST)
- Dass sich der Vermerk "schweizbezogen" auf die Rechtschreibung bezieht, ist klar. Die schweiztypische Orthografie soll aber nur verwendet werden, wenn auch das Lemma des Artikels sich auf die Schweiz bezieht. Nun ist das Problem an diesem Artikel hier, dass es sich auf die Schweiz und auf die EU (also auch Deutschland und Österreich) gleichermaßen bezieht, sodass man bezüglich des inhaltlichen Schweizbezugs in beide Richtungen argumentieren kann. Wenn man sich die Kategorien und die Navileiste ansieht, in die der Artikel einsortiert ist, zeigt sich das Problem sehr schön; der Artikel folgt einerseits der Systematik der "EU und Nachbarland"-Artikelserie und beschreibt andererseits ein zentrales Element der Schweizer Außenpolitik. Das Problem solcher "halbschweizerischen" Artikel ist nicht ganz neu; siehe etwa die Diskussion zu den "Physikern" und die Anschlussdiskussion daran von 2008. Gelöst wurde das Problem nie so wirklich (auch weil in den Diskussionen immer wieder auf die "großdeutsche Arroganz" oder die "falsche Schweizer Schreibweise" abgeschweift wurde, was zu einer Verständigung nicht besonders nützlich war), wobei in der Praxis die Tendenz im Zweifel zum ß geht (Bodensee, Fußball-EM 2008 usw. folgen alle der deutsch/österreichischen Schreibweise). Ich persönlich sehe die Sache ohne große Leidenschaft, würde aber angesichts dessen das ß auch in diesem Artikel bevorzugen. Auf jeden Fall sollte aber der Status quo nicht "wild" geändert werden, solange nicht auf der Diskussionsseite hier ein Konsens hergestellt ist.--El Duende 18:51, 10. Jul. 2011 (CEST)
- ich verstehe den Umstand der "Schweizbezogenheit" auch in inhaltlicher Hinsicht, so erkenne ich u.a. bei Bilateralen I zu LVA (Abkommen Landfahrt) die Darstellung der Inhalte eines Schweizers aus der (zuweilen einseitigen) Blickwinkel der Schweiz. Begründung: [a] formales Erkennungsmerkmal: "Bundesversammlung", so schreibt nur ein Inländer (= Schweizer) über ein Organ seines Staates; [b] inhaltliches Erkennungsmerkmal: unvollständige Darstellung der Inhalte des Abkommens (abgeändert). (nicht signierter Beitrag von Minuex (Diskussion | Beiträge) 12:48, 1. Aug. 2011 (CEST))
- Hm, ein einseitig schweizerischer POV in der Darstellung häte aber nichts mit dem "Schweizbezogen"-Vermerk zu tun; der bezieht sich einzig darauf, ob es sich bei dem Inhalt eines Artikels um ein rein Schweizer Thema handelt und demnach die Schweizer Rechtschreibung gewählt wird. Wenn du den Eindruck hast, dass bestimmte Stellen im Artikel unvollständig, nicht neutral oder nicht allgemeinverständlich formuliert sind, mach besser einen neuen Diskussionsabschnitt auf.--El Duende 20:28, 1. Aug. 2011 (CEST)
- Die Bundesversammlung heisst halt so. "Bundeskanzler" schreibt auch nur ein Inländer (= Deutscher). --178.195.134.244 10:43, 13. Feb. 2014 (CET)
- ich verstehe den Umstand der "Schweizbezogenheit" auch in inhaltlicher Hinsicht, so erkenne ich u.a. bei Bilateralen I zu LVA (Abkommen Landfahrt) die Darstellung der Inhalte eines Schweizers aus der (zuweilen einseitigen) Blickwinkel der Schweiz. Begründung: [a] formales Erkennungsmerkmal: "Bundesversammlung", so schreibt nur ein Inländer (= Schweizer) über ein Organ seines Staates; [b] inhaltliches Erkennungsmerkmal: unvollständige Darstellung der Inhalte des Abkommens (abgeändert). (nicht signierter Beitrag von Minuex (Diskussion | Beiträge) 12:48, 1. Aug. 2011 (CEST))
- Der Vermerk schweizbezogen hat nichts mit dem im Lemma beschrieben Vertrag an sich zu tun, sondern mit der Regelung der Orthografie in Artikeln mit Bezug zur Schweiz oder zu Liechtenstein. So wird z.B. kein Doppel-S verwendet (siehe Wikipedia:Schreibweise von Zahlen und Wikipedia:Rechtschreibung#ss-Regel). Deshalb gehört eigentlich auch in dieses Lemma der Vermerk schweizbezogen. --194.230.155.27 17:03, 10. Jul. 2011 (CEST)
Der Artikel ist ganz klar schweizbezogen, da er Verträge der Schweiz mit der EU betrifft, da geht es also um die Schweiz und ihre Beziehungen zu einem Staatenbündnis. In diesem Staatenbündnis gibt es u.a. auch Deutschland und Österreich, aber eben nur u.a. In D und AT ist dies nur ein entferntes Thema unter anderen, einen dominierenden D- oder AT-Bezug gibt es daher keinesfalls, aber einen dominierenden CH-Bezug. --Alpöhi (Diskussion) 21:48, 5. Mär. 2021 (CET)
EU-Recht
BearbeitenInwieweit übernimmt die Schweiz denn (freiwillig) Teile des EU-Rechts? Insbesondere erscheint das ja angebracht, sich nach den in ganz Europa gültigen Regelungen zu richten.--Antemister (Diskussion) 21:16, 7. Sep. 2012 (CEST)
Was definiert ein Freihandelsabkommen:
Bearbeiten"Freihandelszonen stellen die erste Stufe der wirtschaftlichen Integration dar, da anders als bei einer Zollunion die Vertragspartner einer reinen Freihandelszone ihre jeweiligen nationalen Zolltarife gegenüber Drittstaaten beibehalten. Zur Verhinderung von Verkehrs-, Produktionsverlagerungen und Wettbewerbsverfälschungen enthalten daher alle Freihandelsabkommen Ursprungsregeln, die sicherstellen, dass Waren präferenzberechtigt sind und damit zollfrei in den Vertragsstaat eingeführt werden können. Dies muss mit einem Präferenzpapier nachgewiesen werden."--Dr. Hans-Peter Duric (Diskussion) 09:00, 4. Nov. 2012 (CET)
Defekte Weblinks
BearbeitenDie folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.swissinfo.ch/ger/politik_schweiz/Gegen_Lohndumping:_Dort_ansetzen,_wo_es_weh_tut.html
- Artikel mit gleicher URL: Personenfreizügigkeit (aktuell)
- http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/wirtschaft/CH/Personenfreizuegigkeit:_BR_will_flankierende_Massnahmen_besser_umsetzten.html
- Artikel mit gleicher URL: Personenfreizügigkeit (aktuell)
- http://www.cash.ch/news/boersenticker/rss/cheu_flankierende_massnahmen_bei_der_personenfreizuegigkeit_gespraechsthema-1053485-450
- Problem mit Ressource (HTTP-Statuscode 410)
- Artikel mit gleicher URL: Personenfreizügigkeit (aktuell)
- http://mediasuite.svv.ch/mediaserver/api/getMediadata.cfm?media_id=3329&mandator=fw40_mandator_0200
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
Geplantes Rahmenabkommen Schweiz-EU fehlt
BearbeitenDas heiß umstrittene geplante Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU (offiziell: Institutionelles Abkommen Schweiz–EU) bleibt im Artikel und auch sonstwo in der Wikipedia bis dato leider total unbehandelt. Nein, gemeint ist nicht das Forschungsrahmenabkommen. 80.187.109.36 09:15, 27. Feb. 2019 (CET)
- inzwischen stimmt das nicht mehr, denn im August 2019 entstand der Artikel Rahmenabkommen EU-Schweiz. Der Begriff Institutionelles Abkommen, den das Schweizer EDA verwendet, führt zu jenem Artikel. --KaPe (Diskussion) 22:26, 16. Okt. 2021 (CEST)
- ich habe es noch in der Einleitung ergänzt, das war gut versteckt. --Alpöhi (Diskussion) 10:06, 17. Okt. 2021 (CEST)
Kroatien: Volle Personenfreizügigkeit
BearbeitenNeu ab 2022: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86240.html --Fonero (Diskussion) 13:52, 6. Dez. 2021 (CET)
Verhandlungen über die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge seit 2022
BearbeitenDie vorgenommene Aktualisierung des Artikels ist bewusst knapp gehalten. Das Thema ist komplex: Eine detaillierte Darstellung würde den Rahmen dieses allgemeinen Artikels über die bilateralen Verträge sprengen. Ich habe die Absicht, einen Hauptartikel zu erstellen. Damit muss aber abgewartet werden, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind und die Genehmigungsverfahren eingeleitet werden: Erst dann lässt sich ein Lemma formulieren; zurzeit ist noch offen, welchen offiziellen Titel die Vorlage erhalten wird. --Graf1848 (Diskussion) 17:43, 11. Nov. 2024 (CET)
- Es fehlt eine Beschreibung der Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei Streitschlichtungsverfahren. Auch scheinen die einzelnen Abkommen als Teil des Paketansatzes nicht wirklich unabhängig verhandelbar zu sein. Die von der EU geforderte dynamische Rechtsübernahme gilt wohl für alle Teilabkommen. Zudem scheint es im Common Understanding eine nur anders formulierte Variante der bisherigen Guillotine-Klausel über alle Teilabkommen hinweg zu geben.--BBCLCD (Diskussion) 21:41, 13. Nov. 2024 (CET)
- Eine detailliertere Darstellung wäre m.E., wie bereits dargelegt, hier 1. nicht am richtigen Platz und 2. verfrüht. Über diese methodischen Überlegungen kann man natürlich diskutieren; BBCLCD geht darauf aber nicht ein. Was den richtigen Zeitpunkt betrifft, möchte ich hier noch ergänzen, dass insb. zwei der von BBCLCD aufgeworfenen Fragen zurzeit noch offen sind. Was die konkrete Stellung des EuGH betrifft, so ist zwar klar, dass er entgegen anderslautende Behauptungen nie letztinstanzlich entscheiden soll (diese Kompetenz liegt immer beim paritätischen Schiedsgericht); seine konkrete Rolle in einem Streitbeilegungsverfahren scheint mir aufgrund der zugänglichen öffentlichen Dokumente noch unklar. Wenn man auf dieses Thema eingehen will, so müsste man dann auch seine geringe Praxisrelevanz erwähnen: Zwischen der EU und einzelnen EWR-Staaten ist es praktisch nie zu solchen Verfahren gekommen. Unklar ist auch die genaue Ausgestaltung der Verknüpfung der einzelnen Verträge: Es gibt zwar garantiert keine Guillotine-Klausel, aber es wird über ein Gesamtpaket verhandelt. Eine differenzierte und neutrale Darstellung dieser Fragen erscheint mir zum heutigen Zeitpunkt problematisch; sie müsste sehr umfangreich werden. Warten wir doch ab, bis das Ergebnis der Verhandlungen vorliegt. Ich habe versucht, mich bei der jetzigen Aktualisierung auf gesicherte Fakten zu beschränken – wie es sich für Wikipedia gehört. Ich möchte jedenfalls davor warnen, bereits jetzt nicht faktenbasierte Meinungen, wie sie vor allem von einer Seite lautstark verkündet werden, hier wiederzugeben. --Graf1848 (Diskussion) 10:43, 14. Nov. 2024 (CET)