Diskussion:Biologische Reservate in Frankreich

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von H-stt in Abschnitt RBI

RBI

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Wenn es in RBI öffentliche Wege gibt, halte ich das eher für IUCN 1b, 1a hat keine öffentliche Wege und ist nur zu Forschungszwecken zugänglich. Naturwaldreservate dürfen ja auch frei betreten werden, sind also auch 1b (wenn sie groß genug sind). Gibt es da eindeutige Belege? Grüße --h-stt !? 22:17, 16. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Ich hatte bisher jedes RBI als Ia gesehen, z.B. Lagarde-d'Apt. Hier ist eine vollständige Liste: [1] --Sinuhe20 (Diskussion) 00:09, 17. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Auf der Seite vom ONF heißt es noch, dass die "Sicherung von Wegen, die an den Schutzgebieten entlang oder durch sie hindurch führen (markierte Wanderwege, Pfade, Straßen)" zu den Aufgaben des Managements gehört. Das scheint mir auch zur Definition von 1a zu passen, wo es heißt: "Streng geschützte Gebiete zum Schutz der biologischen Vielfalt und gegebenenfalls der geologischen/geomorphologischen Merkmale, in denen der Zugang, die Nutzung und die Auswirkungen des Menschen streng kontrolliert und eingeschränkt sind, um den Schutz der Erhaltungswerte zu gewährleisten." Hört sich für mich so an, dass man die Wege wie im Naturschutzgebiet nicht verlassen darf oder dass die Gebiete von den Wegen sogar durch Zäune getrennt sind?--Sinuhe20 (Diskussion) 00:25, 17. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Wegegebot in Naturschutzgebieten passt zu IUCN III. Ia hat keinerlei Einrichtungen und ist nicht zugänglich für Besucher. Ausschließlich Wissenschaftler dürfen diese Gebiete betreten. Wenn es Besucher gibt, ist es nicht 1a. Gibt es irgendeinen harten Beleg dafür, dass RBI von der IUCN oder jemand anderes als 1a eingestuft werden? Oder ist das eine freihändige Vermutung? Grüße --h-stt !? 11:51, 24. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Der Beleg ist mittlerweile im Artikel, steht weiter unten auf der Seite des ONF. --Sinuhe20 (Diskussion) 21:02, 24. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Super, danke dir. Grüße --h-stt !? 14:11, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten