Diskussion:Biologische Schutzstufe

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2003:6:33AE:3D04:7830:CBCD:442D:4C78 in Abschnitt Veraltet?

Liste existierender S4-Laboratorien

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Brauch ein Update, in "Bau, Inbetriebnahme 2010" sollte veraltet sein --Schattenkrieger 00:23, 16. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Die Biologische_Schutzstufe#Liste_von_BSL-4-Laboratorien ist wirklich schwer aktuell zu halten. Der Beleg für die US-amerikanischen Laboratorien wurde seit 2013 nicht mehr aktualisiert. Beim Weblink für das HUG in Genf, Schweiz erhält man ein "Accès refusé" und die neue Webseite für das IVI in Mittelhäusern, Schweiz ist nunmehr sehr spartanisch. Für den alten Beleg war ein WB "Toter Link" gesetzt worden, den ich durch den neuen Weblink entfernen konnte. Immerhin steht auf der Webseite noch der Begriff "Hochsicherheitslabor", aber nichts von BSL-4 oder S-4, nach meinem Verständnis bezieht sich das auf die dort untersuchten Viren, die nach der TRBA 462 mit "t4" (Wirbeltierpathogenität) gekennzeichnet sind (Virus der Afrikanischen Schweinepest und Maul- und Klauenseuchevirus), während sie für den Menschen weniger gefährlich (Risikogruppe 1 bzw. 2) sind. Alle von mir überprüften Belege habe ich mit dem aktuellen Datum für den Zugriff gekennzeichnet. Es würde mich freuen, wenn noch jemand die übrig gebliebenen Weblinks überprüft und ggf. aktualisiert. Viele Grüße, --A doubt (Diskussion) 15:01, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Aktualisierung

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Ich finde es komisch, dass die englischsprachige Version dieses Artikels mehr S4 Laboratorien ausweist als der deutsche Artikel, vielleicht kann das jemand überprüfen (zum Beispiel Australien) (nicht signierter Beitrag von 88.65.83.159 (Diskussion) 01:42, 20. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Gentechnikgesetz und Schutzstufen

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Hallo, ich wollte gerade nachtragen, wann welche Schutzstufe greift und welche genaueren Maßnahmen ergriffen werden müssen, wie es im Artikel Labor aufgeführt ist, bin dabei aber auf einen Widerspruch zwischen den Artikeln gestoßen. Im Laborartikel steht, dass die Schutzstufen im Gentechnikgesetz geregelt sind, hier jedoch dass es biologische Schutzstufen gibt, Arbeiten mit veränderten Organismen zusätzlich im Gentechnikgesetz geregelt sind. Gibt es nun ein Gesetz für alle Arbeiten oder getrennte zwischen "normalen" und gentechnischen Arbeiten? Viele Grüße, -- Baertierchen 12:44, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Hallo, die Stufen sind im Gentechnikgesetz und in der Biostoffverordnung geregelt (Stufe 1 (DE) = Level 1 (US) = BSL-1 (Int.)), unabhängig davon, ob etwas infektiös oder gentechnisch verändert (und mit Schadpotential) ist. Entscheidend ist das Gefährdungspotential. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 18:37, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Die BSL3 und 4 Labore sind falsch bzw. unzureichend erklärt.

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Wenn Interesse besteht, wenden Sie sich an Weber & Partner Ingenierbüro GmbH. (www.bsl4.de) (Planer u.a. von Marburger Labor, BNI und RKI) (nicht signierter Beitrag von 81.173.240.42 (Diskussion) 10:37, 7. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

hallo, ich hab den edit gesichtet.Es wäre schön wenn die Einwände hier auf der Diskussionsseite des Artikels geklärt werden könnten, evtl auch mit Belegen. Vielen Dank --gp (Diskussion) 11:49, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Sicherheitsstufe 1-4 / Schutzstufe 1-4

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Im Artikel wird häufig Schutzstufe 1-4 mit S1-4 abgekürzt. Allerdings stellt S1-4 die Abkürzung bzw. Kennzeichnung für Sicherheitsstufe 1-4 dar, welche im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten verwendet wird. Dies sollte man klar voneinander trennen.

mmk (nicht signierter Beitrag von 134.100.186.1 (Diskussion) 10:28, 27. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Sicherheitsstufe ist nicht gleich Schutzstufe

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Es gibt den hier vorliegenden Artikel Biologische Schutzstufe, aber auch den Artikel Sicherheitsstufe, der z. Z. eine Weiterleitung auf den Artikel hier ist. Beides sind aber unterschiedliche Konzepte:

Die Sicherheitsstufen werden im Bereich Gentechnik bei der Erzeugung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) angewendet, die Definitionen bzw. Ausführungen dafür finden sich im Gentechnikgesetz (Deutschland)Text des Gentechnikgesetzes – GenTG und der Gentechniksicherheitsverordnung (noch nicht erstellter Artikel) bzw. Gentechnik-Sicherheitsverordnung (wird z. Z. auf Gentechnikgesetz (Deutschland) weitergeleitet) → Text der Gentechnik-Sicherheitsverordnung – GenTSV.

Die Schutzstufen sind ein Konzept der BiostoffverordnungText der Biostoffverordnung (Neufassung vom 15. Juli 2013) und sind bei vielen Tätigkeiten mit den sogenannten Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) anzuwenden, beispielsweise bei Tätigkeiten in Laboratorien, Genaueres dazu findet sich im Abschnitt Biostoffverordnung#Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung – § 5 BioStoffV.

Da ich in diesem Bereich tätig bin, weiß ich, dass sich Bezeichnungen wie S1-Labor (wahrscheinlich als Laborslang zu betrachten) auf die Sicherheitsstufen in der Gentechnik beziehen, während ein anderes Labor mit dem Hinweis Schutzstufe 2 gekennzeichnet ist, weil dort mikrobiologische Arbeiten mit Proteus vulgaris stattfinden. Das ist aber keine Theoriefindung, sondern lässt sich anhand der genannten Rechtsnormen belegen.

Meiner Meinung nach müssen mehrere Artikel dahingehend überarbeitet (ggf. getrennt oder ggf. zusammengeführt) werden, so dass ich nun Redundanz-Bausteine setzen werde und außerdem noch in der Wikipedia:Qualitätssicherung Naturwissenschaften darauf aufmerksam mache, um mögliche Vorgehensweisen abzusprechen. Viele Grüße, --A doubt (Diskussion) 14:02, 28. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Veraltet?

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siehe Diskussion:Institut für neue und neuartige Tierseuchenerreger#Veraltet? --2003:6:33AE:3D04:7830:CBCD:442D:4C78 14:47, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten