Zitat: In Deutschland registrierte Fahrzeuge gelten als deutsches Staatsgebiet, sobald sich diese in Betrieb befinden (geschlossene Tür/en).

Dem widerspricht zumindest das Tokioter Abkommen bei Luftfahrzeugen. Vgl.: Luftfahrzeug und Luftfahrzeugführer unterliegen grundsätzlich den Regelungen des Staates in dessen Gebiet sie sich aufhalten.

Das wäre nicht möglich wenn das Luftfahrzeug als "Deutscher Boden" gilt. Ein LFZ ist "als im Flug befindlich" nach schließen und vor dem öffnen der Türen, dadurch aber nicht Deutsches Hoheitsgebiet.

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