Wie siehts denn mit Teil A / B / C aus... wo liegen die Unterschiede etc. Vielleicht kann sich da mal jemand drum kümmern bei Zeiten. Allgemein finde ich den Text auch unpassend. Ich halte es für ein Gerücht dass nur bestimmte Personen ein Konzept erstellen dürfen. Interne Verantwortliche dürfen sicherlich auch eins erstellen. (nicht signierter Beitrag von 62.214.155.36 (Diskussion | Beiträge) 10:01, 16. Feb. 2010 (CET))
- Hallo, eine Aufteilung in die Teile A, B und C gibt es bei der Brandschutzordnung. Dort wird das Verhalten der Bewohner, Nutzer und Besucher eines Gebäudes bzw. einer baulichen Anlage zur Verhütung von Bränden, die interne Alarmierung und Räumung im Brandfall sowie, wenn ohne Gefahr möglich, die eigene Brandbekämpfung geregelt ist.
- Das Brandschutzkonzept beschreibt als Vorstufe zur Brandschutzordnung die bauliche Situation und entwickelt Vorgaben für die Brandschutzinfrastruktur und -ausstattung. --Dieter Weißbach (Diskussion) 16:11, 6. Sep. 2018 (CEST)
Das Brandschutzkonzept beschäftigt sich mit dem baulichen Brandschutz und ist daher deutlich von der Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu unterscheiden. Es ist oft Bestandteil des Genehmigungsprozesses und wird teilweise synonym mit dem Begriff Brandschutznachweis verwendet. Da Baurecht Landesrecht ist, richten sich die Anforderungen an Inhalt und Qualifikation des Erstellers nach der jeweiligen LBO. Folgender Artikel enthält weitere Informationen, die hier eingearbeitet werden könnten: https://www.feuertrutz.de/erstellung-von-brandschutzkonzepten-nach-der-bauordnung-nrw/150/76218/ (nicht signierter Beitrag von 185.46.212.49 (Diskussion) 18:24, 15. Apr. 2021 (CEST))
Einleitungssatz
BearbeitenDem Artikel fehl am Anfang eine Begriffsdefinition im Sinne von Wikipedia:Wie_schreibe_ich_gute_Artikel#Begriffsdefinition_und_Einleitung.--Mazankius (Diskussion) 07:25, 26. Jan. 2015 (CET)