Diskussion:Bundesgesellschaft für Endlagerung
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 17387349L8764 in Abschnitt Benennung
Unterstellung BGE
BearbeitenAus den Drucksachen und dem Artikelgesetz sowie dem Bericht der Endlagerkommission ist nicht ersichtlich, dass die BGE dem BfE untersteht. Das BfE ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde. Eine Unterstellung würde dem Trennungsgrundsatz nach der EU-Richtlinie 2011/70/Euratom widersprechen. (nicht signierter Beitrag von Kayzeeone (Diskussion | Beiträge) 21:26, 12. Aug. 2016 (CEST))
Benennung
BearbeitenDie Firma lautet gemäß dem aktuellen Handelsregistereintrag (Amtsgericht Hildesheim, HRB 204918) "Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)" und sollte auch so in Wikipedia bezeichnet werden. Widerspruch?
Cpt. Jumbo (Diskussion) 10:31, 24. Mär. 2017 (CET)
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