"Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" vs. "Bundesnichtraucherschutzgesetz"

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Die Behauptung, dass diese beiden Namen das gleiche Gesetz betiteln, ist schlicht und einfach sachlich falsch. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz stellt lediglich DEN ERSTEN der 7 Artikel des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens dar.

Ebenso ist die erwähnte Anhebung des Mindestalters für den Kauf von Zigaretten im 3. Artikel des Letzteren formuliert, sie ist also NICHT Teil des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.

Nachweis: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl Teil 1 Nr. 35 vom 27.07.07)

--Phebus 00:01, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Habs mal geändert und für das Mantelgesetz einen neuen Artikel erstellt.-- Jan Rieke 19:46, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten