Diskussion:Bundespräsident (Österreich)/Archiv/1

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Diwas in Abschnitt Fischer

Kompetenzen des BP im Ständestaat

Die Fußnote 1 in Bundespräsident (Österreich)#Österreichische Bundespräsidenten sagt, dass im Ständestaat die Kompentenzen des BP auf den Bundeskanzler übergegangen sind. In dieser generellen Form kann es nicht stimmen, denn Miklas weigerte sich ursprünglich im März 1938 Arthur Seyß-Inquart zum Bundeskanzler zu ernennen. Zumindest in diesem Bereich hat also der BP seine Kompetenzen nicht verloren. Hätte deshalb gerne eine Quellenangabe (wenn möglich Internet), die die Aussage in Fußnote 1 erläutert. lg Gugganij 23:21, 3. Dez 2004 (CET)

P.S.: Habe die Anführungsstriche bei Bundeskanzler entfernt, da die beiden Herrschaften diese Funktion schließlich bekleideten, ob demokratisch gewählt oder nicht, tut hier nichts zur Sache. BK ist eine reine Funktionsbezeichnung.


Völlig logisch, schließlich wollte ja auch Miklas, die Eigenständigkeit Österreich nicht aufgeben, genauso wie Schuschnigg, und so eben Seyß-Inquart nicht ernennen. Der Grund warum er es doch tat ist auf Druck Hitlers zurückzuführen. Die Ernennung des "Bundeskanzlers" im austrofaschistischen Ständestaat war im Prinzip nur Schein, hätte sich ein BP geweigert, währ er kurzerhand abgesetzt worden oder das Amt mit dem Bundeskanzler verschmolzen worden, ähnlich in Deutschland, wo Hitler das Amt des Reichkanzlers und des Reichspräsidenten inne hatte. Die eigentliche Macht lag in den Händen von Dollfuß und später von Schuschnigg, der BP war nur ein Marionette des "Bundeskanzlers".(nicht signierter Beitrag von 84.112.22.146 (Diskussion) 15:39, 4. Dez. 2004 (CET))


Das alles ändert m. E. aber nichts an folgenden zwei Punkten:

1. Bundeskanzler ist wie oben schon erwähnt wurde eine reine Funktionsbezeichnung und sagt nichts über die demokratische Legitimität des Amtsinhabers aus (vgl Präsident Chirac, Präsident Mubarak und annodazumal Präsident Saddam).
2. Wir sollten unterscheiden zwischen formaler und realpolitischer Kompetenz. Die formalen Kompetenzen des Bundespräsidenten im Ständestaat im Vergleich zur Bundesverfassung 1929 sind meines Wissens nicht beschnitten worden (vielleicht gibt es aber zu dieser Frage kompetentere Personen als mich). Wenn die Behauptung aufgestellt wird, dass wesentliche Kompetenzen des Bundespräsidenten auf den Bundeskanzler übergegangen sind, sollte das belegt werden. Und das es einen Unterschied gibt zwischen formaler Kompetenz und realen Gestaltungsmöglichkeiten ist ja nichts neues (wenn Bundespräsidenten der Zweiten Republik ihre formalen Machtbefugnisse ausgereizt hätten, wäre es wahrscheinlich öfter als einmal zur Staatskrise gekommen).
Habe in der Tabelle die entsprechenden Änderungen vorgenommen. Gugganij 10:40, 26. Jan 2005 (CET)

Karl Seitz

Aus meiner Sicht ist Karl Seitz aus der Liste der Bundespräsidenten zu streichen, weil er das nicht war. Er hat die Funktion des Staatsoberhauptes innegehabt, die mit Inkrafttreten der Verfassung auf den österreichischen Bundespräsidenten übergegangen ist. Siehe hierzu die Diskussion:9. Dezember. --Aloiswuest 15:43, 11. Dez. 2006 (CET)

Der Meinung bin ich auch. War Seitz nicht nur Präsident des Staatsrates?--Moritz moser 22:49, 7. Mai 2007 (CEST)
Hallo! Hat dazu niemand mehr was zu sagen?--Moritz moser 13:13, 24. Jun. 2007 (CEST)
Ich würde das so belassen. Eine Anmerkung genügt und es entstünde eine Lücke der Kontinuität des Staatsoberhauptes, würde man in einfach entfernen. Schließlich ist nach der Abdankung des Kaisers nicht der Wilde Westen ausgebrochen. 188.22.173.110 13:51, 18. Aug. 2010 (CEST)

Foto

Das aktuelle Foto ist wohl als Scherz gemeint... Jeder der sich Herrn Fischer mehr als einmal angesehen hat, bemerkt, dass dieses Foto retouchiert ist, besonders im Bereich der Nase... Ich hoffe, es wird bald herausgenommen, sonst werd ich das veranlassen... --Der Polizist 00:03, 6. Sep. 2007 (CEST)

Danke für den Hinweis. Ein Troll hatte das Originalfoto bei Commons durch eine manipulierte Version ersetzt. Ich habe das jetzt rückgängig gemacht. --Tsui 00:13, 6. Sep. 2007 (CEST)

Zwei Anfragen

1. Muss hinsichtlich dieses Ereignisses, der Abschnitt Beurkundung von Gesetzen nicht dahingehend abgewandelt werden, dass bei offensichtlicher, klar nachvollziehbarer Verfassungswidrigkeit der BP auch zu einer materiellen Prüfung der Gesetze berechtigt ist?

2. Im Abschnitt "Wissenswertes" wird erwähnt, dass die österreichische Flagge über der Präsidentschaftskanzlei nur dann nicht gehisst ist, wenn sich der BP nicht im Inland befindet. Ich war bis jetzt immer der Meinung, dass sie dann nicht weht, wenn er nicht in der Hofburg weilt (zumindest ist das bei ähnlichen "Residenz-Flaggen-weh'-Gschichterln" immer der Fall - z.B. UK, Italien etc.). lg -- Gugganij 23:47, 22. Jan. 2008 (CET)

zu 1) hier steht ja da dessen Zustandekommen verfassungswidrig sei, - Allerdings klingt der zweite Absatz auch eher so als ob der Inhalt geprüft wird,.. da keine rückwirkende... enthalten sein darf.
Nur gleich dazu, sollte man diesen Vorfall nicht einfügen, da er das erste Mal in der 2. Republik war? --K@rl 00:10, 23. Jan. 2008 (CET)
1. Die Rechtsansicht ist strittig, ob ein materielles Prüfungsrecht besteht ist aus dem B-VG nicht klar ersichtlich. Jedoch darf man anehmen, dass nachdem der BP diese "Kompetenz" nun wahrnimmt und sich niemand findet der das zum VfGH tragen würde, man in Zukunft wohl von dieser Möglichkeit in äußerst schwerwiegenden Fällen, in denen die ordentliche Kundmachung einen erheblichen Schaden für den Rechtsbestand und die Rechtssicherheit darstellen würde, ausgehen wird (dank Präzendenzfall). Ich bin aber für eine Erwähnung der Problematik im Text, weil sonst anhand des aktuellen Falles und der hier dargelegten Rechtsansicht (zu der es eben keine Judikatur gibt und die bisher nur herrschende Meinung war) zu dem Schluss kommen muss, der Bundespräsident habe zwingend rechtswidrig gehandelt, und sowas ist nicht schön. Also sollte zumindest angeführt werden, dass die Meinungen zu dn Beurkundungsmodalitäten auseinandergehen.
2. Die Fahne wet, wenn er im Land ist. Wenn du mal Nachts an der Hofburg vorbeigehst, weht sie auch (und er arbeitet nur bis max. 23 Uhr (sagt er selber).
Grüße, --Moritz M. 00:18, 23. Jan. 2008 (CET)

Staatsoberhaupt?

da lese ich folgendes:

Der Bundespräsident ist [somit] Teil eines ausgewogenen Systems und nicht alleiniges Staatsoberhaupt. „Der Begriff ‚Staatsoberhaupt‘ steht gar nicht in der Verfassung“ und In Österreich wird die Staatsspitze aus drei Organen gebidet: Bundespräsident, Bunderregierung und Parlament. Hans Mayer, zit. n. Salzburger Nachrichten. (Artikel im Artikelarchiv). 24.04.2010

sollen wir den artikel dahingehend präzisieren? --W!B: 14:24, 28. Apr. 2010 (CEST)

Staatsoberhaupt und Staatsspitze sind zwei verschiedene Sachen. Ich nehme an, dass Mayer unter letzterem die Obersten Organe des Bundes iSd B-VG meint. Im B-VG steht auch nicht, dass die Landtage die Parlamente von Gliedstaaten sind. Das sind einfach Staatswissenschaftliche Fragen, die man aus dem Gesamtzusammenhang klären muss. Der Bundespräsident ist durch all seine Rechte im internationalen vergleich ganz klar als Staatsoberhaupt konzipiert. Wovor Mayer im zitierten Text warnt ist, dass die Begriffe Staatsoberhaupt und Staatsspitze verwechselt werden. Der Bundespräsident steht Verfassungsrechtlich als Oberstes Organ der Vollziehung neben der Bundesregierung und dem Nationalrat als Oberstem Organ der Gesetzgebung. Die Sache mit dem Staatsoberhaupt ist rein protokollarisch und begründet keine Vorrechte, die nicht in der Verfassung stehen. Er kann nicht hergehn und sagen "Ich bin der Erste im Staat, ich mach jetzt die Gesetze". Das stünde ihm einfach nicht zu, da kann er noch so sehr Staatsoberhaupt sein. Man muss den ganzen Text lesen und das Zitat allein muss so einfach rausgenommen werden, weil es Zusammenhangslos dasteht und einen völlig falschen Eindruck vermittelt. Zugegeben hat sich Mayer aber auch etwas unglücklich ausgedrückt.--Glorfindel Goldscheitel 21:35, 28. Apr. 2010 (CEST)
vestehe, danke, dann lassen wird einfach.. --W!B: 18:20, 30. Apr. 2010 (CEST)

Weißwählen

Ich habe folgenden Satzteil aus der Fußnote der Tabelle entfernt: „..., die ÖVP gab „Weiß wählen“ als Empfehlung aus“. Mangels Parteibeschluss gab es keine wie immer geartete Empfehlung der ÖVP. -- Gugganij 12:49, 29. Apr. 2010 (CEST)

Mit Verlaub, aber sogar ich trete für eine sofortige Entfernung dieses Absatzes ein. Dass überhaupt refertiert wird ist mir schleierhaft. Der ÖVP-Parteivorstand hat sich meines Wissens darauf geeinigt keine Empfehlung abzugene, woran sich allerdings nicht alle gehalten haben. Die "Weißwählerbewegung" war nur ein Teil des Meinungsspektrums innerhalb der ÖVP. Sofort weg mit der haltlosen Behauptung.--Glorfindel Goldscheitel 20:00, 29. Apr. 2010 (CEST)
erl., ausserdem haben wir mit Bundespräsidentenwahl in Österreich 2010 sowieso einen fachartikel dazu, in dem das alles geklärt werden kann --W!B: 18:30, 30. Apr. 2010 (CEST)

Bild

Muss diese sinnlose und auch noch schlecht gemachte Montage am Artikelanfang wirklich sein? Kann man nicht einfach ein ordentliches Bild wie dieses hier nehmen? Grüße, -- Felix König Artikel Portal 18:34, 11. Jul. 2010 (CEST)

Sehe ich genauso. Das ist eine gravierende Bildänderung, die dazu noch schlecht ausgeführt ist. Ich habe File:Bundespräsident Heinz Fischer.neu.png durch File:Heinz Fischer (cropped).jpg ersetzt: Gleiches Bild aber mit echtem Hintergrund und etwas besserem Ausschnitt (Gesicht stößt nicht gegen Bildrand). Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:05, 14. Jan. 2011 (CET)
Jawohl, vielen Dank. Grüße, -- Felix König BW 20:02, 14. Jan. 2011 (CET)
Anmerkung: Weiter unten jetzt auch. -- Felix König 18:37, 13. Feb. 2012 (CET)

Fund: Titel ist geschützt

Niemand darf sich, auch nicht mit Zusatz, als Bundespräsident bezeichnen. [1] Keine Ahnung ob das wo reinpasst. --Franz (Fg68at) 01:16, 26. Aug. 2010 (CEST)

Erledigt--Der Polizist (Diskussion) 15:28, 20. Okt. 2013 (CEST)

Parteizugehörigkeit - Waldheim

Im Gegensatz zu Wahlergebnisse österreichischer Bundespräsidentenwahlen, wo durch die Fußnote klar ist, dass es darum geht wer nominiert hat, steht hier nichts dabei. Waldheim war sicher im ÖVP-Umfeld, wurde von der ÖVP unterstützt, trat für die ÖVP an. Er selbst war aber anscheinend kein Parteimitglied der ÖVP. [2]: "Ich bin nicht einmal Parteimitglied der ÖVP." --Franz (Fg68at) 02:21, 26. Nov. 2010 (CET)

Datei:Presidential Standard of Austria (-1984).svg

 
was das?

Auf commons gibt es gerade einen editwar bzgl. der Frage, ob es diese Flagge wirklich jemals gegeben hat, bzw. wenn ja, was genau diese Flagge darstellt. Gibt es eine online-Quelle die diese Frage eindeutig klären kann, oder kann mir jemand einen scan zuschicken, der diese Frage ein für alle Mal klärt? Gruß axpdeHallo! 09:51, 15. Jan. 2011 (CET)

Die Frage ist geklärt. Das gefranzte, quadratische Ding ist (aktuell) nicht die richtige. Siehe Diskussionsseite der Datei. Benutzer:W. sendet dir auch gern die E-Mail vom Präsidialamt (oder so) zu. Viele Grüße --Saibo (Δ) 15:07, 15. Jan. 2011 (CET)
D.h. diese Datei ist so in Ordnung, wie sie jetzt gerade ist? Dann bereinige ich die Versionsgeschichte und schütze die Datei! axpdeHallo! 15:43, 15. Jan. 2011 (CET)
Aus der Sicht von Commons ist die 900×900-Version richtig, denn es gab jene Flagge mal. Allerdings sollte sie wahrscheinlich in keinem WP-Artikel verwendet werden (siehe Hinweis oben auf der Dateiseite), denn es ist, so wie ich es verstanden habe, eine alte Version, die so aktuell nicht mehr verwendet wird. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:22, 15. Jan. 2011 (CET)
Einspruch: "Es gab diese Flagge einmal" ist noch immer nicht gesichert! Es könnte sich theoretisch auch um einen nie umgesetzten Entwurf handeln. [w.] 17:04, 16. Jan. 2011 (CET)

Als gesichert (und seitens der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei mit Zahl S120000/88-BS/2010 bestätigt) gilt:

  1. Im dzt. aktuellen österreichischen Wappengesetz von 1984-03-28 ist diese Version nicht vorhanden, demgemäß nachweislich seither keine amtliche Flagge.
  2. Offenbar hatten WP-unkundige Mitarbeiter der Präsidentschaftskanzlei bereits mehrfach versucht, die aus dem früheren Dateinamen entstehende Fehlinformation auszumerzen, jedoch letztlich erfolglos (Anm: Gemäß "file-history" des Originalfiles, jetzt umbenannt, scheint dies jedoch nie ebendort geschehen zu sein).
  3. Die Version, dzt.: http://www.bmlv.gv.at/misc/image_popup/popup.php?strAdresse=/abzeichen/hoheitszeichen/stander_bundesregierung.png&intSeite=1024&intHoehe=768&intMaxSeite=1024&intMaxHoehe=740&blnFremd=1 aus der Seite http://www.bmlv.gv.at/abzeichen/dekorationen.shtml (rechts unten) existiert im www, bedauerlicherweise ausschließlich auf einer offiziellen Webseite des Bundesheeres, ist dort jedoch durch keine Primärquelle belegt: Es könnte sich ebensogut um einen nie realisierten Entwurf handeln. Bislang ist auf meine Nachfrage an "info@..." (Anfang November 2010) keine Antwort eingelangt. Höchst-renommierten Militär- und Marinehistorikern (z.B. Dr. Wladimir Aichelburg!) ist diese Version ebensowenig bekannt wie der Präsidentschaftskanzlei.
  4. Mein Vorschlag ist, diese inzwischen nahezu verwaiste Datei vorläufig "im Auge zu behalten", vielleicht sogar bei Kontaktadressen des öst. BH gesondert "nachzufragen" wann&wo diese Version jemals genutzt worden sein kann, oder aus welcher Quelle der ungenannte Autor dieser EINEN html-page geschöpft haben mag. "Steter Tropfen..." ;) Mit Gruß, [w.] 17:04, 16. Jan. 2011 (CET)
Ok, wenn also die Seite des Bundesheeres der einzige Beleg für diese Flagge ist, dann sollten wir ihr einen anderen Namen geben ... irgendwelche Vorschläge? Vielleicht Datei:Presidential Standard of the Austrian armed forces.svg? axpdeHallo! 17:32, 16. Jan. 2011 (CET)
Der Standard wird ja auch von Mitgliedern der Bundesregierung geführt. Ich wäre also eher für sowas wie Datei:Presidential and governmental Standard of the Austrian armed forces.svg.--Glorfindel Goldscheitel 18:00, 16. Jan. 2011 (CET)
Ein anderer Name als das bislang nicht durch Primärquelle abgesicherte "~(-1984)" wäre gewiss besser, aber ich schlage ein weiteres Mal vor, die "ausgebende Stelle" bezüglich "Primärquelle" anzuzapfen (...zu versuchen)
-- da dieses Land dzt. weder militärischer Verteidigung bedarf, noch Katastrophenhilfe erforderlich ist (jedenfalls nicht, was Naturkatastrophen betrifft ;]), könnten sich die für angebliche Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Stellen auch einmal mit dem beschäftigen, was sie selber veröffentlichen
Weiters kann ja das BH keine Wappen oder Fahnen "erstellen", die nicht per Wappengesetz (das ich, zugegebenermaßen, nie las) "abgesegnet" sind
>;]
-- [w.] 23:25, 17. Jan. 2011 (CET)
Es gibt eine - bis dato unwiderlegte - Veröffentlichung dieses Standers auf einer Regierungsseite. Es gibt einen Erlass des Bundesministers für Landesverteidigung vom 23. Juli 1999 (GZ 33 660/12-3.3/99),(siehe Flaggenordnung), der die Verwendung von Standern zur Anzeige der Anwesenheit bestimmter Personen oder Personengruppen regelt. Das war doch zeitlich wohl etwas hinter 1984. Vor allem in Anbetracht dessen, dass es außer dem zur Diskussion stehenden Stander offensichtlich nur noch jenen für einen General gibt, ist wohl schwerstens davon auszugehen, dass der gegenständliche Stander ein Stander iSd Erlasses vom 23. Juni 1999 ist.--Glorfindel Goldscheitel 14:53, 31. Jan. 2011 (CET)
<einmisch> Irgendwie kann ich dir insofern nicht folgen, als meiner Lesart nach der Erlass 1999 ≠ Flaggenordnung(.pdf) ist. Denn, Zitat:
„5. Stander
Unter Stander im Sinne dieses Erlasses wird im Bundesheer eine Signalflagge zur Anzeige der Präsenz besonderer Personengruppen an Bord von Wasserfahrzeugen des Bundesheeres und der Heeresverwaltung verstanden. Die Kennzeichnung von Heeresfahrzeugen erfolgt gemäß Erlass vom 23. Juli 1999, GZ 33 660/12-3.3/99.“
Hier wird also Bezug auf den Erlass genommen, aber nicht postuliert, dass diese Flaggenordnung der Erlass wäre, der offensichtlich auch nicht veröffentlicht ist.
Jedenfalls lässt sich daraus mE nicht herauslesen, dass in Diskussion stehender Stander nicht - oder schon - ein Stander iSd Erlasses 1999 ist. Auch muss wohl gerade dir nicht gesagt werden, dass ein Erlass eine Dienstanweisung an die Behörden ohne Bindungswirkung nach außen ist und ein Erlass obendrein Gesetze nicht overrulen kann.
Unabhängig davon schlage ich Benutzer:W. vor, der dankenswerter Weise bereits um Klärung UHBP und BMLV bemüht war und ist, bei weiterem "ned amoi ignorieren" durch das BMLV sich nochmals an UHBP in Gestalt des beantwortenden Präsidentschaftsmitarbeiter MR Markus L. zu wenden mit Verweis auf http://www.bmlv.gv.at/abzeichen/dekorationen.shtml – sollen sich doch Präsidentschaftskanzlei und BMLV erst einmal einig werden, wer von beiden denn nun recht hat. Vorher braucht niemand von denen 'rumjammern, dass schon mehrfach Versuche der Richtigstellung hierzuWP von Usern torpediert wurden, wenn sich augenscheinlich die offiziellen Behörden Österreichs selbst widersprechen. - jm2c --Elisabeth 17:51, 31. Jan. 2011 (CET)
Fakt ist, dass das BMLVS zwei Stander für den militärischen Gebrauch veröffentlicht hat. Daher ist davon auszugehen, dass dies die Stander sind,, von denen besagtes Papier spricht, das sich auf den besagten Erlass bezieht (natürlich nicht deckungsgleich, weil sonst gäbs eine interne Verweisung ohne Bezug auf die Geschäftszahl). Dass der Erlass im Stufenbau der Rechtsordnung unterhalb des Gesetzes angesiedelt ist, ist klar. Ich sehe aber kein Gesetz, dass die Einführung oder Verwendung eines Standers untersagen würde. Daher verstehe ich auch nicht, wie du auf die Idee kommst, es hätte hier ein "overruling" geben können. Fakt ist, dass wir diese Quelle haben, der gebrauch des Standers mittlerweile aber außer Mode zu sein scheint. Jetzt einfach nach dem Motto "Wir sind uns nicht sicher" oder "Ich habs noch nie gesehen" oder "Ich kenn wen, der sagt..." den einfach rauszulöschen wäre ungerechtfertigt. Fakt ist auch, dass der Stander offensichtlich eine Heeresinterne Entwicklung war. Daher kann die Präsidentschaftskanzlei behaupten was sie will, sie ist für dessen Verwendung nicht zuständig. Ich denke man könnte sich ggf. an Peter Diem wenden, der dürfte für diese Frage wohl komptetent sein.--Glorfindel Goldscheitel 19:15, 31. Jan. 2011 (CET)
Liebes Glorfindel, da ich Hr. Dr&was.weiß.ich.noch.alles Diem nicht kenne, noch zu kontaktieren wünsche, bitte ich Dich diesbezüglich bei ihm "fraghaft" zu werden -- sofern er sich bereit erklärt, "amtlich" belegte Auskünfte zu erteilen. Die Unter.Unter.Unterseite einer "an sich" theoretisch amtlichen WebSeite, zu der wochenlang kein Feedback auf eine konkrete Nachfrage kommt, scheint mir annähernd gleich "vertrauenswürdig" wie der dzt. IMMERNOCH dort amtierende ~Minister... [w.] 19:54, 31. Jan. 2011 (CET)
Ich glaube wir reden hier nicht über Politik, sondern über Faktisches. Und da gibts derzeit eine Quelle für und keine Gegen die Annahme der Verwendung des Standers. Aber da du ja nur denen schreibst, die du kennst wunderts mich schon, dass vom BMLVS nichts zurückgekommen ist.--Glorfindel Goldscheitel 19:58, 31. Jan. 2011 (CET)
Wenn wir schon beim Korrekturlesen sind: "die amtliche Bachricht der Präsidentschaftskanzlei" ist eine Aukunft und kein behördliches Schreiben (schon alleine deshalb, weil die PK kein Amt ist).--Glorfindel Goldscheitel 20:03, 31. Jan. 2011 (CET)
Sorry, gemäß meinem Wissensstand existiert bloß diese_eine Webseite, die auch nach Nach-Frage keine Quelle angibt. Da ebendiese Webseite kaum VOR_1984 entstanden sein kanne, scheint mir die dortige Behauptung bis zu einer klärenden&referenzierten Antwort seitens der Betreiber "weniger-als-ungenügend [HOCHDEUTSCH=NULL ;]_BELEGT.[w.] 16:45, 4. Feb. 2011 (CET)

Diskussion über Amtszeit

Vielleicht könnte jemand bei Gelegenheit diese Diskussion in den Artikel einarbeiten? http://derstandard.at/1271375301451/Reformen-Viele-Wuensche-fuer-das-hoechste-Amt http://derstandard.at/1271375308041/Verfassungsrechtler-gegen-achtjaehrige-Amtsperiode-des-Bundespraesidenten ... Wenn wer Lust und Zeit hat... --Der Polizist (Diskussion) 16:07, 14. Okt. 2013 (CEST)

Gemacht. --Der Ritter (Diskussion) 19:30, 7. Mär. 2014 (CET)

Fischer

Hat Fischer sein Parteibuch nicht abgelegt? Oder hat er nur seine Parteifunktionen aufgegeben? Stimmt ersteres muss die Liste korrigiert werden.(nicht signierter Beitrag von Wongx (Diskussion | Beiträge) 15:55, 4. Apr. 2005 (CEST))

edit: laut dem wikipedia artikel hat er seine arbeit in der partei niedergelegt. auch die artikel der österreichischen tageszeitungen schreiben es so. er selbst hat in seiner antrittsrede gesagt, dass er seine parteifunktionen zurückgelegt hat(nicht signierter Beitrag von Wongx (Diskussion | Beiträge) 20:15, 4. Apr. 2005 (CEST))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diwas (Diskussion) 02:31, 25. Feb. 2017 (CET)

Kirschläger

Kirschläger war Parteilos. Dies sollte auch im Balkendiagramm geändert werden.

Allerdings hieß er Kirchschläger, nicht Kirschläger.--Kennzeichenfan (Diskussion) 20:28, 14. Aug. 2015 (CEST)

Einkommensverhältnisse

Der deutsche Bundespräsident erhält 2007 Bezüge in Höhe von € 199.000. Ist eigentlich öffentlich bekannt wie hoch zum Vergleich das Einkommen des österreichischen BP ist? Es wäre doch auch mal ganz interessant, die Einkommen der Politiker im europäischen Vergleich zu sehen. --84.226.148.229 15:20, 20. Mai 2008 (CEST) etwas mehr als 300.000 Euro (280 % eines NR Abgeordneten 14 mal im Jahr) 20:35, 26. Okt. 2009 (CET)91.114.131.174 20:35, 26. Okt. 2009 (CET)

Die Gehälter sämtlicher Bundespolitier und Beamten bemessen sich an jenem des Bundespräsidenten. Ich glaub das sind 20.000 - 22.000€ im Monat, aber müsste sich wohl irgendwo genau nachschlagen lassen.--62.178.132.15 01:19, 27. Okt. 2009 (CET)
Die Bemessungsgrundlage der Bezüge öffentlicher Funktionäre war der Bezug des höchsten Beamten des Staats, des Sektionschefs in der höchsten Dienstklasse (seinerzeit bei etwa 68.000 österreichische Schilling, - etwa 5000 Euro -, brutto, 14 mal/Jahr). Der Nationalrat bekam den einfachen Sektionschef-Gehalt, der Staatssekretär den eineinhalbfachen, der Minister den doppelten, der Bundeskanzler den vierfachen, der Bundespräsident den sechsfachen Sektionschef-Gehalt (seinerzeit "Gesetz zur Entlohnung öffentlicher Funktionäre" oder so ähnlich). Das wurde geändert: Das gegenwärtig gültige Bundesbezügegesetz (BBezG) nimmt zur Bemessungsgrundlage den einfachen Nationalratsgehalt (§ 2(1)), dzt. etwa 7.000 Euro, die Abstufungen sind differenzierter, bis zum Maximum des Bundespräsidenten mit 280% des Nationalratgehalts (also über 20.000 Euro). Siehe: Rechnungshofgehaltstabelle, Bundesbezügegesetz, Bundesbezüge-Begrenzungsgesetz (nicht signierter Beitrag von 131.130.62.142 (Diskussion) 12:46, 26. Apr. 2016 (CEST))

Falsche Verlinkung.

In der Einleitung ist Artikel 19 B-VG mit Artikel 67 B-VG verlinkt. (nicht signierter Beitrag von 131.130.62.142 (Diskussion) 12:46, 26. Apr. 2016 (CEST))

Einleitung: 1945 BV-Wahl statt Volkswahl

In der Einleitung steht aktuell u.a.:

"Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges war es unmöglich, im Jahr 1945 Bundespräsidentenwahlen als Volkswahl abzuhalten. Daher wurde Karl Renner von der Bundesversammlung zum Bundespräsident gewählt."

Die Behauptung der Unmöglichkeit einer Volkswahl "durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges" (korrekt müsste das wohl auch eher "nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges" heißen), mit der Folge ("daher") der BV-Wahl von Renner, steht völlig unbelegt da. Ähnlich steht das ähnlich auch in den diversen anderen einschlägigen Artikeln so drinnen.

Ich bezweifle diese Behauptung, habe ich doch neulich mitbekommen - erinnerlich in der Bundespräsidentenserie "Baumeister der Republik" neulich in ORF III - dass dies deshalb 1945 so war, weil die Alliierten, damals noch das letzte Wort habend, die Volkswahl nicht zugelassen haben. Wobei ich auf die Schnelle im Netz weder die eine noch die andere Version bestätigt gefunden habe.

In der AZ vom Freitag, 21.12.1945, S. 1 liest sich das so:

„Dr. Karl Renner Bundespräsident

Die Volksvertretung hat gestern einstimmig den Staatskanzler der Provisorischen Staatsregierung Dr. Karl Renner zum Bundespräsidenten der Republik Österreich gewählt. Die österreichische Verfassung bestimmt, daß zur Wahl des Bundespräsidenten die Bundesversammlung zusammentritt, die aus den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates besteht.“

(BTW: In dem AZ-Bericht steht auch, dass Renner mit 2x4 von 2x5 Stimmen gewählt wurde (die Zehnerstelle ist, zumindest auf meinem Bildschirm, nicht zu entziffern; könnte eine Null, ein 6er oder ein 8er sein). Die fehlende Stimme auf die tatsächliche Einstimmigkeit beruhte demnach auf einem leeren Stimmzettel, da hatte also damals ein NR- oder BR-Mitglied "weiß" gewählt.)

Oberste Bundesverwaltung. In: Republik Österreich. In: Adressbuch 1951(?; Renner 1950 gest.), S. 54. (Digitalisat (PDF S. 6) auf findbuch.at.) Hier lese ich:

„Der Bundespräsident wurde bis zum Jahre 1929 von der Bundesversammlung gewählt. Seither sollte er gemäß dem Bundesverfassungsgesetz vom Bundesvolk in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden, doch wurde durch Ausnahmebestimmungen bis jetzt noch jeder Bundespräsident durch die Bundesversammlung gewählt. Bundespräsidenten waren bisher:

Dr. Michael Hainisch,
gewählt in der Bundesversammlung am 9. Dezember 1920,
wiedergewählt in der Bundesversammlung am 9. Dezember 1924.

Wilhelm Miklas,
gewählt in der Bundesversammlung am 5. Dezember 1928,
wiedergewählt in der Bundesversammlung am 9. Oktober 1931.

Dr. Karl Renner,
gewählt in der Bundesversammlung am 20. Dezember 1945.“

Auch hier kein Wort eines Zusammenhangs von durch die Folgen des (allenfalls: nach dem) Zweiten Weltkrieg(s).

Wer immer den betreffenden Textteil in diesen, wie - siehe o.e. - in den anderen Artikeln ähnlich/gleichlautend verfasst/hineingeschrieben hat, möge seine/ihre Behauptung bitte belegen. --Elisabeth 04:20, 11. Mai 2016 (CEST)

Auf http://www.bundespraesident.at/historisches/bisherige-amtsinhaber/ heißt es "Infolge der Nichtanerkennung des am 19. Dezember 1945 vom neugewählten Nationalrat verabschiedeten Verfassungsgesetzes durch den Alliierten Rat – das Gesetz sollte das uneingeschränkte neuerliche Wirksam-Werden des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 bekräftigen – erfolgte die erste Wahl des Bundespräsidenten wieder durch die Bundesversammlung. Auf diese Weise wurde Karl Renner, der vom 27. April 1945 bis zum Tag seiner Wahl (20. Dezember 1945) Staatskanzler der Provisorischen Staatsregierung war, zum Bundespräsidenten gewählt". Dass die Volkswahl aufgrund der Kriegsfolgen nicht möglich war, erscheint schon deshalb Unschlüssig, weil es duchaus öglich war, im November 1945 eine Nationalratswahl zu organisieren, weshalb die Abhaltung ein Bundespräsidentenwahl eigentlich nicht unmöglich gewesen sein dürfte --BuschBohne 04:55, 21. Mai 2016 (CEST)

Wahl 2016

Bitte mit der Aktualisierung des Artikels bis zur offiziellen Amtsübergabe warten. Auch wenn Hr. Hofer lt. ORF [3] seine Niederlage eingestanden hat, somit Hr. Van der Bellen also der gewählte Nachfolger ist, ist der amtierende Präsident weiterhin -bis zur Amtsübergabe - Fischer. --PCP (Disk) 16:35, 23. Mai 2016 (CEST)
Wobei die Auszählung ebenfalls lt. ORF [4] noch nicht vollständig ist. @PeterGuhl:, danke für die Info. --PCP (Disk) 16:41, 23. Mai 2016 (CEST)

Gerade eben entschieden 50,3 zu 49,7 für Bellen. Jetzt kann das Rennen um "Erster" beginnen PG 16:51, 23. Mai 2016 (CEST)
Trotz Sieg ist Bellen noch nicht im Amt. PG 11:30, 24. Mai 2016 (CEST)

Wahlzeit

Obwohl 5 BP im Amt verstorben sind, haben ALLE Wahlen zwischen April und Juni stattgefunden. Zufall? -> Wissenswertes? --Zapane 23:32, 30. Apr. 2010 (CEST)

und? 91.114.208.181 01:21, 1. Nov. 2010 (CET)

Das ergibt sich wohl daraus, dass alle im Amt verstorbenen BPs in einem solchen Zeitraum verstorben sind (zwar die Herren Renner am 31.12. und Körner am 7.1.), jedoch wohl zu einem Zeitpunkt, der eine Wahl im April erklärt. Inwiefern schon Wahltermine 1951 oder 1957 feststanden (offensichtlich hätte die erste Amtszeit der beiden Genannten in jenen Jahren geendet), man diese nicht ändern wollte? Vielleicht waren es einfach die damaligen Umstände mit bekannt langen Wintern und noch geringer Mobilität der Staatsbürger, so dass eine hohe Wahlbeteiligung erst ab April garantiert war? Bei Hrn. Klestil war es außerdem so, dass seine zweite Amtszeit (also ohnehin keine weitere Amtszeit möglich) ohnehin 2004 geendet hätte - und da fand die Wahl seines Nachfolgers (wohl auch als Fortsetzung der bisherigen Handhabung) im April statt - die Periode April bis Juni trifft auch auf die Wiederwahl von Kirchschläger 1980, Neuwahl 1986 und 1992, Wiederwahl Klestil 1998 und Fischer 2010 zu. --89.144.199.16 10:54, 7. Jul. 2016 (CEST).

Fußnote bei Thomas Klestil ein Fehler?!

Im Abschnitt Bundespräsidenten der Zweiten Republik (seit 1945) gibt es eine Fußnote bei Thomas Klestil die unmittelbar zum oberen Abschnitt führt und dann wäre als Fußnote bei Klestil zu:

„Seitz war Präsident der Konstituierenden Nationalversammlung und damit als Einzelperson das erste republikanische Staatsoberhaupt Österreichs, führte aber keine diesbezügliche Funktionsbezeichnung. Vom 30. Oktober 1918 bis 14. März 1919 hatte das dreiköpfige Staatsratsdirektorium, dem Seitz gleichberechtigt mit Dinghofer und Hauser angehörte, als Staatsoberhaupt fungiert.“

Meine Frage was hat das mit Thomas Klestil zu tun??   (Noch Fragen an Mö1997?!?!)  09:53, 14. Jun. 2016 (CEST)

Die Fußnote bezieht sich auf die Tabelle weiter oben. Die Nummer bei Klestil war falsch. Danke für den Hinweis. --Otberg (Diskussion) 09:58, 14. Jun. 2016 (CEST)

Annullierung der Stichwahl 2016 durch den Verfassungsgerichtshof

Ein entsprechender Abschnitt fehlt. --Hajo-Muc (Diskussion) 00:50, 21. Jul. 2016 (CEST)

Siehe dazu auch Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 2016. --M2k~dewiki (Diskussion) 13:28, 21. Jul. 2016 (CEST)

Nationale Spezialwörter (grundsätzliches Problem)

Einerseits: Das Wort "weiters" wird zwar im gesamten deutschen Sprachraum mit Sicherheit verstanden, aber laut Brockhaus ("Wahrig") nur im Österreichischen verwendet. Vielleicht (!) sollten solche Wörter vermieden werden, auch wenn der Verfasser Österreicher ist, denn ob auch nicht-deutschsprachíge Leser solche Wörter verstehen oder in einem Lexikon finden, erscheint zumindest etwas unsicher. (Das Online-Nachschlagewerk von PONS findet es allerdings.)

Andererseits: Allerdings betont die Verwendung eines solchen Wortes die nationalen Eigenheiten und die Selbstständigkeit eines Volkes oder einer Nation sowie die Herkunft des Verfassers. Es sollte also weiterhin im Artikel verbleiben. Man würde sicherlich nicht auf den Fehler verfallen, in Artikeln aus der Schweiz das scharfe S zu verwenden, wo es nach "deutscher" Rechtschreibung verwendet werden müsste. (nicht signierter Beitrag von Sucher12 (Diskussion | Beiträge) 17:42, 1. Dez. 2016‎)

Siehe dazu auch Wikipedia:Österreichbezogen bzw. Wikipedia:Schweizbezogen. --M2k~dewiki (Diskussion) 17:54, 1. Dez. 2016 (CET)

Mindestalter 35 Jahre

Das Mindestalter des österreichischen Bundespräsidenten ist wie beim US-Präsidenten 35 Jahre. Ich habe das in dem Artikel nicht gefunden (vielleicht auch übersehen, wenn nicht, sollte das ergänzt werden). 13:41, 19. April 2013 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.118.92.196 (Diskussion))

Ist jetzt im Abschnitt Wissenswertes erwähnt, außerdem im Artikel Bundespräsidentenwahlgesetz 1971. Sollen hier im Artikel dennoch kurz die Zugangsvoraussetzungen genannt werden? --Diwas (Diskussion) 02:29, 25. Feb. 2017 (CET)

Korrekturbitte

In der Zeitleiste der Staatsoberhäupter ist Karl Seitz mit der Erläuterung "Präsident des Staatsrates" eingetragen. Dies ist ein Irrtum. Als der Staatsrat von November 1918 bis März 1919 bestand, war Seitz eine von drei im Wochenrhythmus wechselnden Personen an der Staatsspitze. Ab 15. März 1919 war Seitz bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten alleiniges Staatsoberhaupt. Den Staatsrat gab es dann aber nicht mehr. Seitz war dies als Präsident der Konstituierenden Nationalversammlung, und das sollte hier, bitte, statt des Staatsrates angeführt werden. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 11:51, 24. Feb. 2017 (CET)

Danke, habe das so gut es auf dem beschränkten Platz geht korrigiert. --Otberg (Diskussion) 12:51, 24. Feb. 2017 (CET)