Diskussion:Bundesrechnungshof
Die Aussage "Der Bundesrechnungshof überprüft nach den Maßstäben von Effizienz, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Haushaltsgesetze und Haushaltspläne, der Sondervermögen und der Betriebe des Bundes." finde ich problematisch. In erster Linie prüft der BRH nicht die PLÄNE, sondern deren DURCHFÜHRUNG in der PRAXIS. Das ist ein wichtiger Unterschied. In zweiter Linie ist er auch an dem Planungsprozess beteiligt, weil im Zuge der parlamentarischen Haushaltsberatungen der Sachverstand des Bundesrechnungshofes regelmäßig herangezogen wird; dies ist jedoch etwas anderes als eine Überprüfung des Haushaltplans. Der Unterschied sollte schon deswegen betont werden, weil er mit der Gewaltenteilung zusammenhängt.
StephanK 12:39, 8. Mär 2004 (CET)
- entsprechend ergänzt. --Mogelzahn 14:46, 11. Jul 2005 (CEST)
Visa-Prüfung
BearbeitenVisa-Prüfung (Sichtprüfung) ist ein Verfahren der Ausgabenkontrolle im öffentlichen Sektor.
Bis 1998 in der Bundesrepublik Deutschland als Vorprüfung im Auftrag der Rechnungshöfe in den Behörden vorgenommen. Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern wurde unter anderem eine Änderung der externen Finanzkontrolle beschlossen mit der Konsequenz, dass die Vorprüfungsstellen zum 31.12.1997 aufgelöst wurden. Die Prüfungstätigkeiten sollen jetzt dezentral in den jeweiligen Behörden durch eine unabhängige Stelle erfolgen. Dies erfolgt seitdem durch die Visa-Prüfung i.d.R. nachträglich, z.T. stichprobenartig und umfasst die rechtliche und rechnerische Überprüfung von Ausgaben.
Eine frühe Erwähnung dieses Begriffes ist in Art.14 des Belgischen Gesetz vom 29. Oktober 1846 bezüglich der Organisation des Rechnungshofes zu finden:
So sah der Artikel Visa-Prüfung aus, bevor er (evtl., LD läuft) gelöscht wurde. Vielleicht können die Infos hier eingebaut werden. --Hæggis || ☎→♜ 21:13, 25. Jun. 2010 (CEST)
Quantifizierung der Verschwendung / Regelkreis
BearbeitenIch rege an, den Artikel um folgende Aspekte zu erweitern:
1) Wie hoch war in der Vergangenheit das quantifizierte Ausmaß der festgestellten Verschwendung?
2) Was geschieht, nachdem der Bundesrechnungshof seinen Bericht abgeliefert hat? Gibt es terminierte Maßnahmen bzw. Vorschläge zu solchen? Gab es in der Vergangenheit personelle Konsequenzen? Werden von Seiten des Bundestages die Konsequenzen aus den Berichten verfolgt? Werden diese Vorgänge publiziert? (nicht signierter Beitrag von MKnochenhauer (Diskussion | Beiträge) 17:49, 16. Okt. 2013 (CEST))
Kategorie
BearbeitenDie Kategorien beginnen mit Präsident (Bundesrechnungshof). Dies ist für eine Behörde unzpassend. Kann das jemand löschen? Gruß --Malabon (Diskussion) 23:21, 1. Feb. 2014 (CET)
Quellen
BearbeitenAbschnitt "Gebäude"
BearbeitenDieser Abschnitt sollte in einen eigenen Artikel Bundesrechnungshof (Gebäude) oder ähnlich ausgelagert werden. --Neudabei (Diskussion) 22:38, 12. Mär. 2024 (CET)
ohne Beleg? bitte die Ergänzung - mit Quellen ergänzen
Bearbeitenfolgenden Abschnitt hatte ich ergänzt und dann - tatsächlich ohne weitere Quellennennung -in der Gliederung des Beitrags das Thema ergänzt. Wo die Grenzen des Mandats des Bundesrechnungshofes liegen, ist immer wieder umstritten. Anlässlich des Sonderberichts "Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung"[1] wurde diskutiert, wie "politisch" die Untersuchungen sein dürfen. In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung[2] kommen verschiedene Stimmen zu Wort. Zwischen "technisch Prüfendem" und "politisch Wertendem" scheint der Korridor zu liegen. --Stetigbessermachen (Diskussion) 09:17, 18. Nov. 2024 (CET)
- ↑ Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung. In: https://www.bundesrechnungshof.de. BRH, 7. März 2024, abgerufen am 12. November 2024.
- ↑ Jonas Junack: Bundesrechnungshof: An der Grenze des Mandats. In: https://www.sueddeutsche.de. SZ, 17. März 2024, abgerufen am 12. November 2024.