Diskussion:Bundesverfassung (Österreich)

Letzter Kommentar: vor 8 Minuten von Leoleduc in Abschnitt "Grundprinzipien" der Bundesverfassung
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bundesverfassung (Österreich)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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der link http://www.aeiou.at hilft hier aber nicht weiter, da kann ich auch gleich googeln Pm 19:36, 16. Mär 2004 (CET)

Falscher Titel für das B-VG

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Die Kurzbezeichnung des B-VG lautet nur noch "Bundes-Verfassungsgesetz", die Wortfolge "in der Fassung von 1929" wurde durch die Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994 beseitigt (siehe BGBl.Nr. 1013/1994). GS

Falsches Lemma

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Der Name des Bundes-Verfassungsgesetzes ist Bundes-Verfassungsgesetz und nicht Bundesverfassung (Österreich). Könnte man das ändern? Danke! 62.47.52.233 01:02, 20. Jun 2006 (CEST)

Amen Max Gattringer 01:04, 20. Jun 2006 (CEST)
In Anbetracht der Tatsache, dass "Bundes-Verfassungsgesetz" und "Bundesverfassung" keine identischen Begriffe sind, empfiehlt es sich m. E., zwei Einträge zu erstellen. Einen unter dem Lemma "Bundes-Verfassungsgesetz", der sich mit diesem Bundesgesetz befasst, und einen unter dem Lemma "Bundesverfassung (Österreich)", der einen Überblick über die Gesamtheit des zersplitterten österreichischen Bundesverfassungsrechts gibt. -- Patroklos 17:55, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ohne diese Diskussion hier gelesen zu haben: ich habe das diskutierte erledigt. Wie Patroklos richtig sagt: Das B-VG ist NICHT die Verfassung, es ist TEIL der Verfassung. Ein großer, wichtiger, grundlegender Teil. Aber trotzdem ein Teil. --Wirthi ÆÐÞ 18:05, 28. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Soll heißen: Ich hab den Artikel zum B-VG angelegt. Als nächstes kommt dieser hier unter's Messer. --Wirthi ÆÐÞ 18:14, 28. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Wann kommt denn jetzt das Messer? --Moritz moser 12:49, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das steckt blöderweise immer noch in einem Konvolut aus Arbeit fest. --Wirthi ÆÐÞ 15:45, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich würde ja sagen es wäre das Beste, wenn man in dem Artikel hier was allgemeines zum österreichischen Bundesverfassungsrecht sagt und dann auf die die Anderen Artikel wie Bundes-Verfassungsgesetz oder Verfassungs-Überleitungsgesetz verweist. Dann hat man noch einen Artikel, der dem Anfänger klar macht, dass es sich eigentlich um keine heterogene Materie handelt.--Moritz moser 16:18, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das hielte ich auch für sinnvoll: ein kurzer Überblick über die österreichische Bundesverfassung, in der auch ganz klar vermittelt wird, dass es neben dem B-VG noch viele andere BVG und Verfassungsbestimmungen gibt. Und zwar deutlicher, als das der momentane erste Absatz tut. -- Greil, 5.10.2007

Verschiebung

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Erstens frage ich mich, warum die Verschiebung hier nicht zunächst diskutiert wurde. Zweitens bezweifle ich die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens, zumal Lemmas wie Bundespräsident (Österreich), Nationalrat (Österreich) oder Bundesregierung (Österreich) üblich sind.--Zoris Trömm 19:45, 29. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

der gute hat es bei mehereren so gemacht. Nach dem Anschreiben hat er leider nicht reagiert, so verschiebe ich sicherheits hier einmal selbst zurück, weil die ganze Aktion ein Unsinn ist. --K@rl 20:55, 29. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Rechtsstaatliche Grundprinzip

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"Das rechtsstaatliche Prinzip betrifft die Herrschaft des Rechts, insbesondere das Legalitätsprinzip und das Prinzip der Gewaltentrennung." Ich denken, das von mir fett Gekennzeichnete im Satz sollte gelöscht werden, da das Prinzip der Gewaltenteilung korrekt als eigenes Grundprinzip angeführt wird!

„Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“ Zu dem Satz könnte ich sogar eine Quelle angeben, statt Verwaltung steht aber Vollziehung, was auch korrekter ist, denn Vollziehung umfasst sowohl Verwaltung als auch Gerichtsbarkeit!(nicht signierter Beitrag von FGLaw (Diskussion | Beiträge) )

Ich habe einen Fehler gemacht, es heißt Verwaltung und nicht Vollziehung. Sorry. --FGLaw 23:39, 18. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Es wird nur bei Mayer "Öffentliches Recht" immer von Vollziehung gesprochen. --FGLaw 23:41, 18. Dez. 2009 (CET)Beantworten

liberales Prinzip

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Das liberale Prinzip gibt es in der östereichischen Verfassung nicht. Die beschriebenen Inhalte des "liberalen Prinzips" gehören eigentlich zum rechtsstaatlichen Prinzip. (nicht signierter Beitrag von 83.175.87.243 (Diskussion | Beiträge) 01:41, 8. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Das ist umstritten/diskutabel; manche sehen das als getrennte Prinzipien an, manche als, wie du schreibst, ein gemeinsames. Berka (Lehrbuch Verfassungsrecht) führt beide Möglichkeiten an, tendiert aber selber gegen ein eigenes liberales Prinzip; Öhlinger (Verfassungsrecht) führt sie kommentarlos als getrennte Prinzipien an. --Wirthi ÆÐÞ 08:34, 8. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Burgenlandgesetz nach 1945

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Burgenland sollte auf Niederösterreich und Steiermark aufgeteilt werden und nicht zw. NÖ und Wien (nicht signierter Beitrag von 212.77.163.104 (Diskussion) 23:06, 28. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Stimmt, danke für den Hinweis.--Glorfindel Goldscheitel 00:57, 29. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Generisches Maskulinum?

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Zur Streichung der Wörter bzw. zur Bundespräsidentin verweise ich auf Art. 7 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz:

„Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen.“

Ich halte daher den Verweis auf ein generisches Maskulinum für verfehlt, umso mehr, als es sich dabei nicht um ein Zitat aus dem B-VG handelt, sondern um eine redaktionelle Erläuterung. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 17:10, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Frage

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Zur eingefügten Ansicht, das B-VG sei keine eigenständige Verfassung, sondern eigentlich nur ein Ausführungsgesetz zu Plänen Kelsens, bitte ich um entsprechende Literaturangaben. Andernfalls müsste diese Einfügung gestrichen werden. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 10:32, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

"Grundprinzipien" der Bundesverfassung

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Ist Ihnen wirklich niemals aufgefallen, dass es sich beim "Grundprinzip" um eine peinliche Doppelung, einen Pleonasmus handelt? --Leoleduc (Diskussion) 12:51, 1. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wer genau soll denn mit "Ihnen" angesprochen werden? Die Autorinnen und Autoren dieses Wikipedia-Artikels? Die Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, die diesen Begriff benutzen oder eingeführt haben? Letztlich bildet die Wikipedia nur bekanntes und breit rezipiertes Wissen ab. Und in der österreichischen Staats(rechts)wissenschaft wird von einem Großteil der Lehre nunmal der Begriff „Grundprinzipien“ verwendet. Andere gebräuchliche Bezeichnungen sind etwa „Baugesetze“ oder „Leitende Prinzipien“ der Bundesverfassung. Über die Verwendung der Begriffe entscheiden jedoch nicht wir, sondern in erster Linie die rechtswissenschaftliche Lehre und Forschung, die wir hier enzyklopädisch abbilden. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 13:31, 1. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Plani
Danke für Ihre prompte Replik.
Da Sie sich so offenkundig unkritisch den schriftlichen Hervorbringungen akademischer Observanz anverwandeln, obwohl dort vereinzelt verbaler Unsinn anzutreffen ist, möchte ich Sie - mithilfe eines Königsberger Denkers - zu Folgendendem encouragieren:
Sapere aude!
P.ost Scriptum: "Grundprinzip" ist und bleibt ein Pleonasmus. Und ein hochnotpeinlicher dazu. --Leoleduc (Diskussion) 14:13, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten