Diskussion:Bundesverfassungsgericht
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Entlassung der Richter
BearbeitenZwar wird die Ernennung der Richter erwähnt, nicht dagegen die Entlassung. Bis auf die im BVerfGG geregelte Ausnahme richtet sie sich offenbar nach Art. 60 Abs. 1 GG. Und ein Verweis auf § 4 Abs. 4 BVerfGG. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:37, 25. Nov. 2023 (CET)
- Das GG regelt nur die Grundsätze, § 4 BVerfGG ist hier einschlägig (so wie das Beamtengesetz, Deutsche Richtergesetz und Soldatengesetz für die anderen erwähnten Gruppen). Richter werden nach spätestens zwölf Jahren entlassen oder nach Ablauf des Monats, in dem sie 68 Jahre alt geworden sind, wobei der kürzere Zeitraum maßgeblich ist, führen aber die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiter fort. Aktuelles Beispiel Peter Müller: Im Dezember 2011 gewählt, Ablauf der zwölf Jahre wäre im Dezember 2023 gewesen, er ist aber am 25. September 2023 68 Jahre alt geworden und führt somit aktuell seine Amtsgeschäfte fort, bis sein Nachfolger Peter Frank (Jurist) ernannt wurde (er ist aktuell „nur“ gewählt). --Godihrdt (Diskussion) 09:11, 26. Nov. 2023 (CET)
- Die Entlassung eines Richters am Bundesverfassungsgericht und die Ernennung des Nachfolgers erfolgte bislang durch den Bundespräsidenten am selben Tage, vgl.: Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ernennung, 17. April 2023 (weitere Beispiele auf den Seiten des Bundespräsidenten und des Bundesverfassungsgerichts). Die Entlassung liegt somit bislang in den auffindbaren Beispielsfällen nach der Fortführung der Amtsgeschäfte. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:21, 26. Nov. 2023 (CET)
- Aus § 4 BVerfGG ergibt sich nicht, durch wen die Entlassung erfolgt, daher dürfte sich dies noch immer nach der Norm im Grundgesetz richten. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:23, 26. Nov. 2023 (CET)
- Stimmt, Absatz 4 bestimmt lediglich, dass nach Ablauf der Amtszeit die Richter ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fortführen. --Benatrevqre …?! 20:19, 8. Jan. 2024 (CET)
- Aus § 4 BVerfGG ergibt sich nicht, durch wen die Entlassung erfolgt, daher dürfte sich dies noch immer nach der Norm im Grundgesetz richten. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:23, 26. Nov. 2023 (CET)
- Die Entlassung eines Richters am Bundesverfassungsgericht und die Ernennung des Nachfolgers erfolgte bislang durch den Bundespräsidenten am selben Tage, vgl.: Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ernennung, 17. April 2023 (weitere Beispiele auf den Seiten des Bundespräsidenten und des Bundesverfassungsgerichts). Die Entlassung liegt somit bislang in den auffindbaren Beispielsfällen nach der Fortführung der Amtsgeschäfte. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:21, 26. Nov. 2023 (CET)
Bedeutende Entscheidungen: Wunsiedel-Beschluss?
BearbeitenIch ziehe in Erwägung, einen Abschnitt zur Wunsiedel-Entscheidung einzufügen und wollte mal schauen, wie die Stimmungslage dahingehend ist?
Entweder hab ich heute Probleme mit meinem Denken oder hier stimmt was nicht:
Aus welchem Grund endet laut Wiki die Amtszeit von Josef Christ (1. Senat) schon Ende diesen November, obwohl er erst 2017 Richter des BVerfG wurde?
Ich wüsste nichts davon, dass er sein Amt frühzeitig abgibt? Oder hab ich was verpasst? -- WikiHelper232 (Diskussion) 18:38, 11. Nov. 2024 (CET)
- Beachte die Altersgrenze aus § 4 BVerfGG. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:46, 11. Nov. 2024 (CET)
- Stimmt, danke dir. Jetzt macht's Sinn! :D -- WikiHelper232 (Diskussion) 18:49, 11. Nov. 2024 (CET)