Diskussion:Bundesverfassungsgericht/Archiv/2
BVerfG als oberstes deutsches Gericht
Kann mir mal einer erklären, wie dieser Satz
- Insofern ist es unzutreffend, das Verfassungsgericht als das oberste deutsche Gericht zu bezeichnen.
in den Artikel hineinkommen konnte? --Opihuck 22:45, 6. Feb. 2014 (CET)
- Siehe Instanz (Recht): "Die Verfassungsgerichtsbarkeit gehört jedoch nicht zum Instanzenzug." -- Heribert3 (Diskussion) 23:33, 6. Feb. 2014 (CET)
- Es mag ja sein, dass das BVerfG kein Teil der Fachgerichtsbarkeit ist. Das bestreitet auch niemand. Da es aber Urteile der höchsten deutschen Fachgerichte (BGH, BSG, BAG, BVerwG und BFH) unzweifelhaft aufheben kann und auch aufhebt, also über ihnen steht, ist es völlig unzweifelhaft das höchste deutsche Gericht in der Rangordnung. Sollte ein Jura-Student den vorstehenden Satz in der mündlichen ersten Staatsprüfung auch nur aussprechen, ist ihm ein "Ungenügend" im Examen garantiert. Ich bin entsetzt, wie viele Leute hier mitlesen und kein Einziger widerspricht, wo sonst schon jedes falsch gesetzte Komma Mega-Diskussionen auslöst. --Opihuck 23:58, 6. Feb. 2014 (CET)
- Da sich offenbar niemand angesprochen fühlt, diesen dicken "Klopps" zu löschen ... Was ist nur aus der Wikipedia geworden? --Opihuck 00:38, 9. Feb. 2014 (CET)
- Siehe Instanz (Recht): "Die Verfassungsgerichtsbarkeit gehört jedoch nicht zum Instanzenzug." -- Heribert3 (Diskussion) 23:33, 6. Feb. 2014 (CET)
- Das BVerfG steht nicht in der Hierarchie der Gerichte. Daher sind sowohl die Aussage, wie ihr Gegenteil unsinnig. Ich habe den Satz daher einfach entfernt. Grüße --h-stt !? 13:19, 10. Feb. 2014 (CET)
- Ich nehme an, du bist kein Jurist. Daher noch einmal: Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht. Jede andere Behauptung ist falsch. Und es lesen wieder 500 Leute jeden Tag diesen Artikel, und keiner sagt was. --Opihuck 16:41, 10. Feb. 2014 (CET)
- Etwas anderes steht aber in der Version von H-stt eh nicht drinnen. Er meinte nur, man könne diese (seiner Meinung nach) interpretatorische Frage einfach unbeantwortet lassen. --Taste1at (Diskussion) 18:22, 10. Feb. 2014 (CET)
- Nein, er sagte auch, meine Version sei unsinnig - und das nehme ich persönlich. --Opihuck 19:10, 10. Feb. 2014 (CET)
- Ich halte es auch für zumindest problematisch, das BVerfG undifferenziert als das völlig unzweifelhaft höchste deutsche Gericht zu bezeichnen, denn es ist es nur teilweise. Es ist keine Superrevisionsinstanz. Über den anderen obersten Gerichtshöfen steht es nur in der einen Frage, ob diese durch eine Entscheidung gegen die Grundrechte eines Beteiligten oder gegen eines seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG enthaltenen Rechte verstoßen haben. Nur in solchen Fällen kann das BVerfG eine Gerichtsentscheidung aufheben, wenn ein Betroffener Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Man müsste dann wohl auch eher vom obersten Gericht sprechen. Als das höchste Gericht könnte man das BVerfG vielleicht deshalb einordnen, weil es als einziges Gericht die Kompetenz hat, ein Gesetz für verfassungswidrig und aus diesem Grunde für nichtig zu erklären und weil alle anderen Gerichte bei solchen verfassungsrechtlichen Bedenken nach Art. 100 GG vorlegen müssen. --Esab (Diskussion) 22:55, 10. Feb. 2014 (CET)
- Die Frage des Prüfungsumfangs einer Streitigkeit hat recht wenig mit dem Rang des Bundesverfassungsgerichts und seiner Stellung in der Gerichtsorganisation zu tun. Das Problem des eingeschränkten Prüfungsumfangs gibt es teilweise auch in den Fachgerichtsbarkeiten. Das Bundesverwaltungsgericht kann z. B. nicht über Landesrecht entscheiden (§ 137 Abs. 1 VwGO); solche Streitigkeiten enden fachgerichtlich regelmäßig vor dem Oberverwaltungsgericht. Gleichwohl käme niemand auf die Idee, zu behaupten, das Bundesverwaltungsgericht sei nicht das höchste deutsche Verwaltungsgericht, auch wenn es sich niemals mit Landesverwaltungsrecht befassen kann. Also: Prüfungsumfang und Stellung in der Gerichtsorganisation sind „zwei Paar Schuhe“. Das wird hier leider in der Diskussion komplett übersehen. Dass das Bundesverfassungsgericht auch ein Verfassungsorgan ist und noch ein bisschen mehr zu tun hat, als allein die Fachgerichte zu kontrollieren (es kontrolliert auch den Gesetzgeber und manchmal auch die Bundesregierung), sei unbestritten. Soweit es aber um die Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen geht, ist es völlig unzweifelhaft das höchste deutsche Gericht. --Opihuck 23:15, 10. Feb. 2014 (CET)
- Ich habe nicht vom Prüfungsumfang gesprochen, sondern von der Kompetenz, überhaupt prüfen zu dürfen. Und diese Kompetenz ist in Bezug auf gerichtliche Entscheidungen nur auf eine einzige Frage beschränkt. Völlig unzweifelhaft das höchste Gericht suggeriert aber, dass es eine allumfassende Kontrollkompetenz gäbe.--Esab (Diskussion) 23:54, 10. Feb. 2014 (CET)
- Nein, letzteres hat niemand behauptet. Aus dem Rang ergeben sich nicht seine Befugnisse. Da es nun einmal unterrangige Entscheidungen aufheben kann, steht es im Rang über allen deutschen Gerichten. Also ist es das höchste deutsche Gericht. --Opihuck 07:08, 11. Feb. 2014 (CET)
- Ich habe nicht vom Prüfungsumfang gesprochen, sondern von der Kompetenz, überhaupt prüfen zu dürfen. Und diese Kompetenz ist in Bezug auf gerichtliche Entscheidungen nur auf eine einzige Frage beschränkt. Völlig unzweifelhaft das höchste Gericht suggeriert aber, dass es eine allumfassende Kontrollkompetenz gäbe.--Esab (Diskussion) 23:54, 10. Feb. 2014 (CET)
- Die Frage des Prüfungsumfangs einer Streitigkeit hat recht wenig mit dem Rang des Bundesverfassungsgerichts und seiner Stellung in der Gerichtsorganisation zu tun. Das Problem des eingeschränkten Prüfungsumfangs gibt es teilweise auch in den Fachgerichtsbarkeiten. Das Bundesverwaltungsgericht kann z. B. nicht über Landesrecht entscheiden (§ 137 Abs. 1 VwGO); solche Streitigkeiten enden fachgerichtlich regelmäßig vor dem Oberverwaltungsgericht. Gleichwohl käme niemand auf die Idee, zu behaupten, das Bundesverwaltungsgericht sei nicht das höchste deutsche Verwaltungsgericht, auch wenn es sich niemals mit Landesverwaltungsrecht befassen kann. Also: Prüfungsumfang und Stellung in der Gerichtsorganisation sind „zwei Paar Schuhe“. Das wird hier leider in der Diskussion komplett übersehen. Dass das Bundesverfassungsgericht auch ein Verfassungsorgan ist und noch ein bisschen mehr zu tun hat, als allein die Fachgerichte zu kontrollieren (es kontrolliert auch den Gesetzgeber und manchmal auch die Bundesregierung), sei unbestritten. Soweit es aber um die Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen geht, ist es völlig unzweifelhaft das höchste deutsche Gericht. --Opihuck 23:15, 10. Feb. 2014 (CET)
- Ich halte es auch für zumindest problematisch, das BVerfG undifferenziert als das völlig unzweifelhaft höchste deutsche Gericht zu bezeichnen, denn es ist es nur teilweise. Es ist keine Superrevisionsinstanz. Über den anderen obersten Gerichtshöfen steht es nur in der einen Frage, ob diese durch eine Entscheidung gegen die Grundrechte eines Beteiligten oder gegen eines seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG enthaltenen Rechte verstoßen haben. Nur in solchen Fällen kann das BVerfG eine Gerichtsentscheidung aufheben, wenn ein Betroffener Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Man müsste dann wohl auch eher vom obersten Gericht sprechen. Als das höchste Gericht könnte man das BVerfG vielleicht deshalb einordnen, weil es als einziges Gericht die Kompetenz hat, ein Gesetz für verfassungswidrig und aus diesem Grunde für nichtig zu erklären und weil alle anderen Gerichte bei solchen verfassungsrechtlichen Bedenken nach Art. 100 GG vorlegen müssen. --Esab (Diskussion) 22:55, 10. Feb. 2014 (CET)
- Nein, er sagte auch, meine Version sei unsinnig - und das nehme ich persönlich. --Opihuck 19:10, 10. Feb. 2014 (CET)
- Etwas anderes steht aber in der Version von H-stt eh nicht drinnen. Er meinte nur, man könne diese (seiner Meinung nach) interpretatorische Frage einfach unbeantwortet lassen. --Taste1at (Diskussion) 18:22, 10. Feb. 2014 (CET)
- Ich nehme an, du bist kein Jurist. Daher noch einmal: Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht. Jede andere Behauptung ist falsch. Und es lesen wieder 500 Leute jeden Tag diesen Artikel, und keiner sagt was. --Opihuck 16:41, 10. Feb. 2014 (CET)
- Das BVerfG steht nicht in der Hierarchie der Gerichte. Daher sind sowohl die Aussage, wie ihr Gegenteil unsinnig. Ich habe den Satz daher einfach entfernt. Grüße --h-stt !? 13:19, 10. Feb. 2014 (CET)
Ehrlich gesagt, wundere ich mich über den Streit. Die Frage ist alt. Das BVerfG ist zwar nach dem GG Rechtsprechung, also ein Gericht, aber keine Superrevisionsinstanz, also nicht in den Instanzenzug der Fachgerichte eingebunden. Es ist auch ein Verfassungsorgan des Bundes, aber eben als Gericht. Höchste Gerichte sind ganz klar die Gerichtshöfe des Bundes innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeiten. Insoweit spielt das BVerfG eine Sonderrolle, weil es eben nur noch über die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts entscheidet. Hier überlagern sich Gerichtsorganisation im Verfassungsrecht und im einfachen Recht einerseits und materieller Prüfungsmaßstab/-umfang andererseits. Es wäre deshalb undifferenziert, das BVerfG einfach als das höchste deutsche Gericht zu bezeichnen, das Rangverhältnis, die Zuständigkeit und den materiellen Prüfungsumfang seiner Entscheidungen sollte man schon näher ausführen. Das würde ich gerade von einem Studenten erwarten, der noch viel näher an der Dogmatik ist als der Praktiker.--Aschmidt (Diskussion) 00:18, 11. Feb. 2014 (CET)
- Gut, das steht nun aber seit meiner Neufassung auch im Text. Die Frage ist alt? Ich wusste bisher nicht einmal, dass das ernstlich bestritten wird. Wer "Bundesverfassungsgericht" und "höchste deutsche Gericht" googelt, erhält 428.000 Treffer. --Opihuck 07:08, 11. Feb. 2014 (CET)
- Die Frage ist in dem Sinne „alt“, daß auch Pestalozza in seinem Lehrbuch zum Verfassungsprozeßrecht dazu eine gute halbe Seite geschrieben hatte. Und Google … nun ja …--Aschmidt (Diskussion) 21:14, 11. Feb. 2014 (CET)
Lage
Im Support-Team (ticket:2014030310002791) haben wir folgenden Hinweis erhalten, könntet ihr das bitte überprüfen? Danke! —DerHexer (Disk., Bew.) 13:04, 6. Mai 2014 (CEST)
Das Bundesverfassungsgericht http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht liegt auf der Gemarkung der Oststadt, die Grenze verläuft sozusagen vor der Haustür. Durch die Nähe und bauliche Struktur wird dieses Gebiet an der Theoder-Heuss-Allee, nordöstlich des "nackten Mannes" (http://ka.stadtwiki.net/Nackter_Mann) vor dem KSC-Stadion, aber meist der Waldstadt zugeschrieben.
- Das steht bereits im Artikel im Abschnitt 1.1. Baugeschichte. Der derzeitige, temporäre Dienstsitz Waldstadt in Karlsruhe heißt laut Presseerklärung „Bundesverfassungsgericht Waldstadt“. Benatrevqre …?! 12:54, 12. Mai 2014 (CEST)
Onlyinclude
Wenn irgend jemand etwas nicht versteht, dann soll er fragen, aber nicht einfach löschen! Wenn er das nicht versteht, weiß er auch nicht, was er durch das Löschen auslöst. --Bungert55 (Diskussion) 13:34, 12. Mai 2014 (CEST)
- Doch, damit wird der Status quo wiederhergestellt, der nicht falsch war. Benatrevqre …?! 13:41, 12. Mai 2014 (CEST)
- Eben nicht! Wenn man was nicht versteht, sollte man doch trotzdem annehmen, das derjenige, der etwas ändert, weiß was er tut (solange es sich nicht um offensichtlichen Vandalismus handelt). Und gerade onlyinclude hat immer Auswirkung auf anderen Seiten! --Bungert55 (Diskussion) 13:53, 12. Mai 2014 (CEST)
- Dann sollte die Zusammenfassungszeile gleich zu dem Zweck genutzt werden, zu welchem sie bestimmt worden ist, nämlich eine nachvollziehbare Begründung zu liefern, weshalb hier diese Tags hilfreich wären oder welche Auswirkung sie auf andere Seiten haben. Davon war bislang keine Rede, stattdessen wird lamentiert über irgendwelche Annahmen, die überhaupt nicht begründet erscheinen. Benatrevqre …?! 14:01, 12. Mai 2014 (CEST)
- Ich bin halt davon ausgegangen, dass angemeldete Benutzer wissen, was eine Vorlageneinbindung ist. Die macht man nämlich mit onlyinclude. Ich empfehle, mal die "Links auf diese Seite" aufzurufen, Links und Weiterleitungen zu verbergen, dann sieht man, wo der eingeschlossene Text wieder auftaucht. Künftig werde ich diese Gebrauchsanweisung in die Zusammenfassung aufnehmen.
- Dann sollte die Zusammenfassungszeile gleich zu dem Zweck genutzt werden, zu welchem sie bestimmt worden ist, nämlich eine nachvollziehbare Begründung zu liefern, weshalb hier diese Tags hilfreich wären oder welche Auswirkung sie auf andere Seiten haben. Davon war bislang keine Rede, stattdessen wird lamentiert über irgendwelche Annahmen, die überhaupt nicht begründet erscheinen. Benatrevqre …?! 14:01, 12. Mai 2014 (CEST)
- Eben nicht! Wenn man was nicht versteht, sollte man doch trotzdem annehmen, das derjenige, der etwas ändert, weiß was er tut (solange es sich nicht um offensichtlichen Vandalismus handelt). Und gerade onlyinclude hat immer Auswirkung auf anderen Seiten! --Bungert55 (Diskussion) 13:53, 12. Mai 2014 (CEST)
Generisches Maskulinum
Im Folgenden möchte ich meinen Revert begründen:
Es geht in diesem Fall nicht um das gen. Maskulinum resp. dieses ist kein zwingendes Argument, insbesondere nicht dann, wenn beim Leser Missverständnisse entstehen könnten, sondern im fraglichen Satz dient das zusätzliche Einbringen der weiblichen Form der inhaltlich exakten Aussage: Nicht nur die Richter, sondern auch die Richterinnen des BVerfG sind gleichermaßen renommierte Persönlichkeiten. Dieser Satz im Artikel stammt im Übrigen von mir als Hauptautor des Abschnitts. Auch sehe ich keinen Grund, dass die WP-Namenskonventionen hier Anwendung fänden. Benatrevqre …?! 20:49, 30. Mai 2014 (CEST)
- Habe es zufällig verfolgt: Sehr einverstanden, zumal die "weibliche Seite" des BVerfG historisch gesehen immer besonders "beäugt" wurde (z.T. auch mit wenig schmeichelhaften Begriffen belegt wurde) und auch immer wieder im aktuellen Fokus (ganz besonders bei Wahlen) steht. Die WP:NK erteilt hierzu kein Verdikt, sondern lässt es im Einzelfall - wie hier - begründet möglich erscheinen. --MitigationMeasure (Diskussion) 20:58, 30. Mai 2014 (CEST)
Völlig überzogene Lobhudelei ("selbstverständlich" ohne jegliche Quellenangabe)
Es grenzt schon an Ironie, wenn in den Abschnitt "Kritik" die folgende Lobhudelei hineingeschrieben wurde: "Ungeachtet wechselnder Kritik entwickelte das Gericht eine bemerkenswerte und im internationalen Vergleich herausragende Kontrollfrequenz und -dichte und verpflichtet sich gleichzeitig zu einer strengen richterlichen Selbstbeschränkung, die andere Rechtsordnungen nicht kennen. ... Sein fortlaufend selbst entwickeltes Verfassungsverständnis machte das Bundesverfassungsgericht zu einer eigenen demokratischen Institution, die ein einmaliges Vertrauen im Staatsvolk genießt, international benennt man es als Beispiel für hochentwickelte Rechtskontrolle." (An der mit Auslassungpunkten markierten Stelle findet sich übrigens eine inhaltlich deplazierte Negativbewertung des Supreme Courts der USA.)
Man vermisst eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte und Besetzung des Gerichts, dem unter anderem bekennende Nationalsozialisten wie Willi Geiger oder Gebhard Müller, letzterer sogar als Präsident, angehörten. Diese haben über mehrere Jahrzehnte die Rechtsprechung des Gerichts geprägt, und gerade im Bereich elementarer ethischer Fragestellungen (Gleichberechtigung, Scheidungsrecht, Strafbarkeit von Homosexualität und Abtreibung) für eine heute völlig unverständliche, konservative Politik des Gerichts gesorgt.
Der Artikel entspricht in keiner Weise den auf eine sachliche, neutrale Darstellung bezogenen Anforderungen der Wikipedia. --Vicki Reitta (Diskussion) 19:27, 26. Mär. 2016 (CET)
- Deine Einwände sind sachlich unbegründet. Es fehlt an stichhaltiger Substanz, weshalb ehemalige Nationalsozialisten, damalige Sympathisanten und "Mitläufer" sich nach 1945 nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem demokratischen Wertesystem bekennen sollten und dürften. Es ist grober Unfug zu glauben, man könne seine politische Einstellung nicht revidieren! Insbesondere lassen deine Verurteile die nötige objektive Distanz vermissen und du belegst auch nicht anhand von wissenschaftlicher Sekundärliteratur, was an der Rechtsprechung des Gerichts "unverständlich" sein soll. Das, was du in der Threadüberschrift vorwirfst, hältst du selbst nicht ein! Benatrevqre …?! 17:36, 6. Mai 2016 (CEST)
- @Benatrevqre: Du hast recht, was die Anprangerung der ehemaligen Nazis als Richter angeht. Das ändert aber nichts daran, dass der bemängelte Absatz nicht mit Einzelnachweisen belegt ist und die Quellen für die getroffenen Aussagen daher nicht nachvollziehbar sind. Die meisten Aussagen dürften aber belegbar und Belege dafür leicht aufzufinden sein. Was allerdings auch ich für falsch halte, ist der Vergleich mit dem Supreme Court der USA als "Negativbeispiel". Der Rechtsvergleicher Thomas Lundmark hat sogenannte overrulings (Änderungen der Rechtsprechung des eigenen Gerichts) bei BVerfG und Supreme Court analysiert und verglichen. Änderungen, die er als political overrulings zusammenfasst, kommen beim Supreme Court in 0,4 % der Entscheidungen, beim BVerfG zu 0,37 % vor. Die beiden Gerichte sind in dieser Hinsicht also kaum unterscheidbar (Lundmark, Charting the Divide Between Common and Civil Law, 2012, S. 409.) Dass der Supreme Court wesentlich häufiger politisch agieren würde als das BVerfG ist eine oft aufgestellte Behauptung, die sich aber empirisch nicht be-, sondern sogar widerlegen lässt. --Bujo (Diskussion) 14:03, 7. Mai 2016 (CEST)
- Ok, @Bujo: diesbezüglich hast du recht. Aber warum hast du noch die Formulierung "per definitionem" entfernt? Benatrevqre …?! 12:33, 9. Mai 2016 (CEST)
- Dass die vom BVerfG praktizierte Kontrolldichte begriffsnotwendig aus seiner Rolle als "Hüter des Grundgesetzes" hervorgeht, ist eine Behauptung, die nicht selbstverständlich ist und daher belegt werden müsste. Andere Verfassungsgerichte haben eine wesentlich geringere Kontrolldichte und beschränken sich durchaus auf Kontrolle des kompetenz- und verfahrensgemäßen Zustandekommens von Normen und Handelns von Verfassungsorganen sowie Willkürkontrolle und verstehen sich wahrscheinlich dennoch als "Hüter" ihrer jeweiligen Verfassung. Der ganze Satz ist übrigens – im Wikipedia-Sprech – ziemliches Geschwurbel, der mit vielen schönen und hochtrabenden Worten wenig Inhalt transportiert und dabei, wie von Benutzer:Vicki Reitta moniert, völlig ohne Belege auskommt. "Konservierende (...) Bewahrung" – da wiehert doch der weiße Schimmel! --Bujo (Diskussion) 13:43, 9. Mai 2016 (CEST)
- Ach, ich sehe das ganz und gar nicht so streng; ein bissel blumische Ausschmückung schadet m.E. keineswegs und die Formulierungen bewegen sich noch im enzyklopädischen Rahmen. Benatrevqre …?! 14:01, 9. Mai 2016 (CEST)
- Dass die vom BVerfG praktizierte Kontrolldichte begriffsnotwendig aus seiner Rolle als "Hüter des Grundgesetzes" hervorgeht, ist eine Behauptung, die nicht selbstverständlich ist und daher belegt werden müsste. Andere Verfassungsgerichte haben eine wesentlich geringere Kontrolldichte und beschränken sich durchaus auf Kontrolle des kompetenz- und verfahrensgemäßen Zustandekommens von Normen und Handelns von Verfassungsorganen sowie Willkürkontrolle und verstehen sich wahrscheinlich dennoch als "Hüter" ihrer jeweiligen Verfassung. Der ganze Satz ist übrigens – im Wikipedia-Sprech – ziemliches Geschwurbel, der mit vielen schönen und hochtrabenden Worten wenig Inhalt transportiert und dabei, wie von Benutzer:Vicki Reitta moniert, völlig ohne Belege auskommt. "Konservierende (...) Bewahrung" – da wiehert doch der weiße Schimmel! --Bujo (Diskussion) 13:43, 9. Mai 2016 (CEST)
- Ok, @Bujo: diesbezüglich hast du recht. Aber warum hast du noch die Formulierung "per definitionem" entfernt? Benatrevqre …?! 12:33, 9. Mai 2016 (CEST)
Ruhegehalt
Bundesverfassungsrichter, die vor ihrem Dienst Beamte oder Richter waren, treten nach Ende der Amtszeit als Bundesverfassungsrichter in den Ruhestand, es sei denn, ihnen wird ein anderes Amt zugewiesen. Das Ruhegehalt wird dann so berechnet, als sei er bis zur Ernennung zum Bundesverfassungsrichter in seinem Amt tätig gewesen, und das neuerliche Ruhegehalt als Bundesverfassungsrichter wird darauf aufgeschlagen.
Worauf genau bezieht sich dann und worauf in seinem Amt (das Amt vor oder nach der Zeit als Verfassungsrichter)?--Hubon (Diskussion) 02:11, 1. Jul. 2016 (CEST)
- Wenn ihnen ein anderes Amt zugewiesen wird, treten sie nicht in den Ruhestand, sondern arbeiten weiter. Schon daher bezieght sich das "dann" auf den Übergang in den Ruhestand. Das "dannn" bezieht sich also auf den Zeitpunkt, an dem der Richter ruhig wird. --217.9.49.1 14:30, 5. Jul. 2016 (CEST)
- Ach ja: Und das "in seinem Amt" bezieht sich tatsächlich auf das des Bundesverfassungsrichters. Sprich: Es wird so getan, als sei der Bundesverfassungsrichter
- Der Artikel ist m.E. verständlich formuliert und bedarf keines Bausteins. Die Formulierung "in seinem Amt" bezieht sich auf das Beamtenverhältnis, als er nicht BVR war. Ansonsten genügt ein Blick ins Gesetz (§ 101 II BVerfGG):
- Endet das Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts, so tritt der Beamte oder Richter, wenn ihm kein anderes Amt übertragen wird, aus seinem Dienstverhältnis als Beamter oder Richter in den Ruhestand und erhält das Ruhegehalt, das er in seinem früheren Amt unter Hinzurechnung der Dienstzeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts erhalten hätte. Benatrevqre …?! 17:29, 10. Jul. 2016 (CEST)
- Danke für die Reaktionen! @IP: Der von Benatrevqre angeführte Wortlaut widerspricht allerdings m. E. deiner Ergänzung, es werde so getan, als ob der Betreffende von Anfang an Verfassungsrichter gewesen wäre: und erhält das Ruhegehalt, das er in seinem früheren Amt unter Hinzurechnung der Dienstzeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts erhalten hätte. Das klingt aber nun für mich eher so, als ob mithin nur die Dienstzeit als Verfassungsrichter, nicht jedoch die vorgeschriebene Pension eines solchen in der Gesamtberechnung des Ruhegehalts berücksichtigt würde. Die Sache ist insofern für mich noch immer nicht klar...--Hubon (Diskussion) 20:28, 10. Jul. 2016 (CEST)
- Was genau ist dir noch nicht klar? Stell dir das Amt des BVR als "Ehrenamt" vor, für dessen Dauer der Amtsträger entschädigt wird (denn in dieser Zeit hätte er ja was anderes machen, sprich weiter in seinem früheren Amt arbeiten können). Somit darf er am Ende auch nicht schlechter gestellt sein, also wird am Tag der Auszahlung des Ruhegehalts die Dienstzeit als BVR auf sein Zeitkonto draufgeschlagen. Benatrevqre …?! 17:09, 13. Jul. 2016 (CEST)
- Okay, dann habe ich es wohl doch richtig verstanden: Die Reihenfolge der Alimentation wäre dann: Amtsbezüge für vorheriges Amt, Amtsbezüge laut BVerfGG, Ruhegehalt für vorheriges Amt unter Hinzurechnung der Dienstzeit am BVerfG. Dann ist die Sache klar: Es gibt keine gesonderten, höheren Pensionen für ehemalige BVerfG-Richter – wie sonst ja grds. denkbar –, korrekt?--Hubon (Diskussion) 20:43, 13. Jul. 2016 (CEST)
- Ja, so sehe ich das und ist die Formulierung "neuerliches Ruhegehalt" im umseitigen Artikeltext zu verstehen. Benatrevqre …?! 08:28, 14. Jul. 2016 (CEST)
- Danke, aber ich finde die Formulierung im Artikeltext immer noch nicht nachvollziehbar. Wenn das, was wir hier diskutiert und offensichtlich gleich verstanden haben, stimmt, dann kann die Aussage, dass „das neuerliche Ruhegehalt als Bundesverfassungsrichter [...] darauf aufgeschlagen“ wird, nicht stimmen. Denn es wird, wie du ja richtig herausstellst, lediglich die Dienstzeit „aufgeschlagen“, sprich bei der Bestimmung des Ruhegehalts berücksichtigt, für das die für das vorige Amt einschlägigen Pensionsregelungen als Berechnungsgrundlage dienen. Es gibt doch schließlich gerade keine eigenen Pensionssätze für Verf.richter. Und auch die Fomulierung „Das Ruhegehalt wird dann so berechnet, als sei er bis zur Ernennung zum Bundesverfassungsrichter in seinem früheren Amt tätig gewesen“ impliziert, dass dies nicht (unbedingt) den Tatsachen entspricht. Dabei ist es schon aus sprachlogischen Gründen evident, dass der Richter bis zur Ernennung zum Bundesverfassungsrichter in seinem früheren Amt tätig gewesen sein muss. Welche Alternative besteht: War er etwa schon immer Richter am BVerfG oder wie? Ich verlinke mal unsere Disk. hier auf der Seite der Rechtsredaktion. Gruß--Hubon (Diskussion) 19:20, 14. Jul. 2016 (CEST)
- Hm, ich werde wohl nochmal die Kommentarliteratur zum BVerfGG zurate ziehen müssen. Benatrevqre …?! 10:45, 15. Jul. 2016 (CEST)
- Inzwischen umformuliert. Benatrevqre …?! 11:13, 25. Jul. 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 11:13, 25. Jul. 2016 (CEST)
Autor/inn/en für das Lemma "Für nichtig oder verfassungswidrig erklärte Bundesgesetze in Deutschland" gesucht
bundestag.de: Für nichtig oder verfassungswidrig erklärte Bundesgesetze Stand: 5.5.2014 PDF; 24 Seiten)
+ Betreuungsgeld --Über-Blick (Diskussion) 00:28, 24. Jul. 2015 (CEST)
Bedeutende Entscheidungen
Da fehlt meines Erachtens auch die Entscheidung bezüglich Holocaustleugnung! --88.152.161.209 01:53, 11. Aug. 2015 (CEST)
Stilblüte im allerersten Satz
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)[2] ist in der Bundesrepublik Deutschland das Verfassungsgericht des Bundes. Wer hätte das gedacht! Muss ein "lesenswerter" Artikel wirklich mit dieser trivialen Aussgae beginnen? --UvM (Diskussion) 19:50, 28. Sep. 2016 (CEST)
- Die Aussage ist nicht trivial, sondern deskriptiv und hat – auch aus stilistischem, die Einleitung separierendem Grund – ihre Daseinsberechtigung. Benatrevqre …?! 21:38, 29. Sep. 2016 (CEST)
- Was bitte ist da deskriptiv? "Bundesverfassungsgericht" ist in sich selbst deskriptiv genug. Wer braucht Infos wie vergleichsweise "ein Holzbrett ist aus Holz" und "eine Kugel ist kugelrund". das muss man, glaube ich, nicht mal mehr einem Kind im Kindergarten erklären. Da kommen sich vermutlich einige Leser nicht ganz für voll genommen vor. Und von was, bitte, muss die Einleitung separiert werden?--Ciao • Bestoernesto • ✉ 04:32, 22. Jul. 2017 (CEST)
- Der Satz ist deskriptiv, er beschreibt die Stellung des Gerichts im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik. Es ist ein einführender Einleitungssatz, der nicht noch weiter gekürzt werden sollte. Separiert wird er von der inhaltlichen Beschreibung der Rolle und der Aufgaben des BVerfG. Benatrevqre …?! 15:46, 28. Jul. 2017 (CEST)
- Was bitte ist da deskriptiv? "Bundesverfassungsgericht" ist in sich selbst deskriptiv genug. Wer braucht Infos wie vergleichsweise "ein Holzbrett ist aus Holz" und "eine Kugel ist kugelrund". das muss man, glaube ich, nicht mal mehr einem Kind im Kindergarten erklären. Da kommen sich vermutlich einige Leser nicht ganz für voll genommen vor. Und von was, bitte, muss die Einleitung separiert werden?--Ciao • Bestoernesto • ✉ 04:32, 22. Jul. 2017 (CEST)
Bilder etwas verwirrend
Aus irgendeinem Grund sind die Roben, die da auf den Bildern getragen werden, noch die gleichen, wie in der Anfangszeit des BVG (farblich entsprechend der BGH-Richter, auch heute noch). Nach meinen Recherchen wurden diese jedoch eigentlich bereits 1963 gegen die bis heute farblich gleichen, nämlich scharlachroten Roben eingetauscht.[1] Möglicherweise wurden da die alten Roben aus irgendeinem Anlass noch mal angezogen als die Fotos1989 gemacht wurden. Ansonsten waren die Roben da schon lange scharlachrot (Beispiel 1966, Beispiel 1981 u. Beispiel 1986). Hochgeladen wurden die Bilder ja irgendwie durch einen Bot aus dem Bundesarchiv, wobei ich genau diese beiden auf der Suche nach einer Erklärung dort nicht finden konnte. Es gäbe dort aber jedenfalls etliche bessere. Jedenfalls irritieren die Fotos schon sehr, wenn man die üblichen Bilder im Kopf hat, wie man sie auch hier bei der Google Bilder Suche beim Durchscrollen sehen kann. Richtig seltsam rausstechen tun die beiden ebenfalls dort zu findenden Bilder aus der WP. Vielleicht findet ja jemand etwas besseres mit WP-tauglicher Lizenz. Noch eine Idee wäre, wenn ein PhotoShop Könner die Roben auf den Bildern einfach umfärben würde. Vlt. was für MagentaGreen, Du hast da ja eh schon einiges auf den Bildern zurecht gerückt.--Ciao • Bestoernesto • ✉ 04:32, 22. Jul. 2017 (CEST)
Hallo @Bestoernesto, ich hab es mal probiert. Man bedenke aber, es ist altes Filmmaterial, die analoge Bilderstellung war sehr vom verwendeten Filmmaterial abhängig und die Reflexe im Satin können zu Farbverschiebungen führen. Dessen ungeachtet habe ich Artefakte verringert und beide Bilder hinsichtlich Farbe und Belichtung harmonisiert. Zusätzlich gab es dann noch ein bisschen Schärfe. Wenn Du mit dem Ergebnis zufrieden bist, lade ich die Bilder separat hoch. Gruß, MagentaGreen (Diskussion) 10:12, 22. Jul. 2017 (CEST)
- Hallo MagentaGreen, das ist ja schon mal eine deutliche Verbesserung, wobei mir es beim o.g. Anliegen nur um die Farbtreue der Roben zum Original ging. Die ist ja jetzt auch schon deutlich besser geworden. Jedenfalls ist sie jetzt ähnlicher dem Scharlachrot der BVG-Richter-Roben als wie zuvor der Farbe der Bundesrichter-Roben. Bei diesem Foto sieht man übrigens die Robenfarben der BVG- und Bundesrichter auf einem Bild nebeneinander, wobei das Scharlachrot der BVG-Robe hier IMHO auch nicht perfekt rüber kommt. Nun, man könnte das jetzt mit der Robenfarbe jetzt durchaus so lassen, falls Du keine Lust mehr hast, dich da noch ein wenig rum zu spielen oder die Grenze des Machbaren eh erreicht sind. (Habe mich inzwischen auch mal mit dem vergleichsweise laienhaften "IrfanView" versucht. Da lässt sich die Farbe der Roben ganz gut hinkriegen, aber bei der sich daraus ergebenden Farbe der Holzvertäfelung würde jede Orange vor Neid erblassen und die Gesichter wirken dann wie Glühbirnen) Zwei Anliegen betreffend dem linken Bild hätte ich aber noch. Zum einen wäre ein Beschnitt ähnlich dem rechten schön, insbesondere das Abschneiden der Lüftungsgitter am unteren Rand. Und vielleicht könntest Du auch noch die Helligkeit des linken Bildes dem des rechten angleichen, besonders am oberen Rand, falls das partiell überhaupt möglich ist.--Ciao • Bestoernesto • ✉ 16:00, 24. Jul. 2017 (CEST)
- PS: Wenn Du beim linken Bild am oberen Rand auch noch ein wenig wegschneidest, und am rechten Rand mindestens so viel, dass der Ärmel des Richters vom Bildrand genauso weit entfernt ist wie bei der entsprechenden Position des Richter beim rechten Bild, fallen sowieso schon einige Dunkelzonen der "Schere" zum Opfer--Ciao • Bestoernesto • ✉ 16:09, 24. Jul. 2017 (CEST)
- Hi@Bestoernesto, Du könntest trotz der Schwächen Deine mit IrfanView erstellte Version hochladen. Damit das nicht unnötig Arbeit macht, kannst Du gerne über mein Testbild drüberladen. Gruß, MagentaGreen (Diskussion) 16:34, 24. Jul. 2017 (CEST)
Bild links|800px|miniatur|Vorschlag MG, mittlerweile überschriebenes Testbild
- Hi @MagentaGreen oh, sorry, ich habe das Werk nicht abgespeichert, es sah einfach zu skurril aus. Davon abgesehen, habe ich mich mit dem Thema Bilder bei WP hoch zu laden noch nie auseinander gesetzt und habe nicht den blassesten Schimmer davon--Ciao • Bestoernesto • ✉ 16:45, 24. Jul. 2017 (CEST)
- Das ist nicht schwer@Bestoernesto, ich habe für mein Testbild eine einfache Klick-Lösung bereitgestellt. Ruf mal die Testbildseite auf, und Du wirst sehen. Das mit IrfanView zu wiederholen, ist vermutlich schwieriger, doch ich habe volles Zutrauen in Dich ;-) MagentaGreen (Diskussion) 16:54, 24. Jul. 2017 (CEST)
- Hi @MagentaGreen, vielen herzlichen Dank für dein Vertrauen. Nur das ganze noch ein zweites mal mit IrvanView hinzukriegen, würde mich wieder eine gefühlte Stunde Zeit kosten (und es war ja auch nur das rechte Bild). Und das Ergebnis wäre keinem Leser zu zumuten, der würde meinen, ich hätte nicht alle Tassen im Schrank. Lasse es ruhig bei den Farben, die Du jetzt erreicht hast und mache doch bitte nur noch die von mir vorgeschlagenen Zuschnitte und vlt noch die Helligkeits Angleichung zum rechten Bild. Von all dem abgesehen, habe ich gerade festgestellt, dass sich beim Abspeichern meiner ersten Bearbeitung auf der Diskseite hier heute sämtliche anderen Abschnitte oberhalb in Luft aufgelöst haben. Das ist bereits das 4. Mal, wenn auch gefühlt in Vierteljahresabständen, dass so etwas passiert ist. Ich kann mir da keinen Reim drauf machen. Das muss ich jetzt noch schnell reparieren, also wundere dich nicht, wenn Du vorübergehend nix siehst; und bitte versuche die nächste Viertelstunde nicht zu antworten, damit es keinen Bearbeitungskonflikt gibt. Anschließend muss ich mich dann erst mal ein paar Stunden ins "Real Live" stürzen und wichtige Dinge erledigen. LG--Ciao • Bestoernesto • ✉ 17:19, 24. Jul. 2017 (CEST)
- Das ist nicht schwer@Bestoernesto, ich habe für mein Testbild eine einfache Klick-Lösung bereitgestellt. Ruf mal die Testbildseite auf, und Du wirst sehen. Das mit IrfanView zu wiederholen, ist vermutlich schwieriger, doch ich habe volles Zutrauen in Dich ;-) MagentaGreen (Diskussion) 16:54, 24. Jul. 2017 (CEST)
- Hi @MagentaGreen oh, sorry, ich habe das Werk nicht abgespeichert, es sah einfach zu skurril aus. Davon abgesehen, habe ich mich mit dem Thema Bilder bei WP hoch zu laden noch nie auseinander gesetzt und habe nicht den blassesten Schimmer davon--Ciao • Bestoernesto • ✉ 16:45, 24. Jul. 2017 (CEST)
So@Bestoernesto, ich hab nochmal an der roten Farbe gedreht. Gruß, MagentaGreen (Diskussion) 20:09, 24. Jul. 2017 (CEST)
- Hallo @MagentaGreen, die Bilder sind ja großartig geworden, dickes fettes Lob!! Sollten wir doch glatt dem Bundesarchiv anbieten, dass die da auch mal was ansehliches haben. Wie geht das jetzt weiter? Kann ich die Dateinamen im Artikel jetzt entsprechend abändern? Oder musst Du die jetzt erst in das Verzeichnis, in dem noch die alten Fassungen aktiv sind, verschieben. Und werden die dann dort ausgetauscht, also z.B. die alten Dateien kriegen ein "old" in ihrem Namen verpasst, während die Neuen den original Dateinamen erhalten und sich somit der Wandel im Artikel automatisch vollzieht? LG--Ciao • Bestoernesto • ✉ 22:00, 24. Jul. 2017 (CEST)
- Auch hallo@Bestoernesto. Ja – Du kannst die Namen ändern, nein – ich muss nix verschieben oder umbenennen. Meine Bearbeitungen sind keine Originale und spätere Bearbeiter werden bestimmt auch bessere Möglichkeiten finden als ich. Ich hätte es anfangs selbst nicht gedacht, doch ich bin mehr als zufrieden, was uns da gelungen ist, denn ohne Deine Anregung gäbe es das nicht.
- Mit besten Grüßen, MagentaGreen (Diskussion) 22:21, 24. Jul. 2017 (CEST)
- So, @MagentaGreen, jetzt glänzen die frisch aufpolierten Bilder im Artikel. Beim abschließenden Anklicktest ist mir allerdings aufgefallen, dass man beim Bild des 2. Senats nicht beim Bild in deinem Verzeichnis landet. Stattdessen kommt:
- "File:Bundesarchiv B 145 Bild-F083314-0010, Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht, II. Senat retuschiert .jpg" ("retuschiert" ohne Klammern) mit dem Zusatz: "Es ist keine Datei dieses Namens vorhanden" bei der URL: "https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_B_145_Bild-F083314-0010,_Karlsruhe,_Bundesverfassungsgericht,_II._Senat_retuschiert_.jpg#5903544015809107759" und oben im FF popt die Meldung auf: "NoScript hat einen möglichen Cross-Side-Scripting-Versuch (XSS) von [https://de.wikipedia.org] gefiltert". Über WP-Suche mit dem Dateinamen rechts oben bin ich dann allerdings doch noch hin gekommen.
- Ach ja, noch was, die Originale sind bei deinen beiden Bild Verzeichnissen untereinander vertauscht.
- Das ist doch übrigens ganz normal und häufig, dass Bilder mehrfach überarbeitet, also in mehreren Versionen über dem Original angeordnet in einer Sammlung bzw in einem Verzeichnis zu finden sind. Dass es nochmal spätere Bearbeiter geben wird, bezweifle ich, da es ja nix mehr zu wünschen übrig gibt, und noch mehr bezweifle ich, dass da jemand noch bessere Möglichkeiten finden wird. Und wenn jemand tatsächlich in dem Verzeichnis mit der Original Datei landet, und glaubt er könnte da mords was verbessern, dann sollte er doch oben gleich mal sehen, wie hoch die Messlatte bereits hängt :-) Also ich würde deine Werke als neueste und bisher beste Überarbeitung in die Originalverzeichnisse packen ([2] und [3]) LG--Ciao • Bestoernesto • ✉ 04:58, 25. Jul. 2017 (CEST)
- Umfärben geht gar nicht, das ist Manipulation und daher m.E. Fälschung von Bildmaterial. Wozu sollte diese Lesertäuschung gut sein? Besser wäre es, doch gleich Bilder heranzuziehen, die die entsprechenden Roben abbilden, möglichst aktuelle. Benatrevqre …?! 15:50, 28. Jul. 2017 (CEST)
- Warum gleich so aggressiv? Es ist umgekehrt so, dass der Leser durch das bisherige Bildmaterial getäuscht wird. MagentaGreen (Diskussion) 16:04, 28. Jul. 2017 (CEST)
- Das ist nicht aggressiv, sondern das ist Tatsache. Es gibt ja überhaupt keinen triftigen Grund, Bilder zu verändern. Jegliche Manipulation ist nunmal eine objektive Täuschung, da das Bild verändert wird. Das ist dasselbe, wie wenn ich in einem Zitat Wörter oder Wortgruppen verändere oder die Rechtschreibung korrigiere. Auch das stellt einen Eingriff in das originäre Material dar, sodass die Authentizität infrage gestellt werden kann.
- Deine Behauptung ist darüber hinaus unsinnig, denn der Leser würde nur dann getäuscht werden, wenn die Bildbeschreibung nicht zum Bild passt; dem lässt sich aber abhelfen, indem man die Beschreibung dem Bild anpasst und nicht umgekehrt. Benatrevqre …?! 16:07, 28. Jul. 2017 (CEST)
- Du darfst gern auf Deiner Meinung beharren. Im Übrigen hätte ich nichts dagegen, wenn auf die Retusche hingewiesen wird. Mehr möchte ich jedoch nicht sagen, es wäre eine sinnlose Debatte. MagentaGreen (Diskussion) 16:22, 28. Jul. 2017 (CEST)
- Ich beharre nicht, sondern führe Sachargumente an, zu denen du dich nicht geäußert hast und die insoweit eine erhebliche Kritik darstellen. So kann man sich natürlich auch der Diskussion verwehren, inbesondere wenn du sie grundlos als "sinnlos" bezeichnest. Besteht ein Problem, ein aktuelles Bild herzubekommen? Benatrevqre …?! 16:25, 28. Jul. 2017 (CEST)
- Du hast recht, sogar vollkommen recht! Ich verwehre mich der Diskussion mit Dir. Man nennt es Selbstschutz, der mir auch geboten scheint, nachdem, wie Du Deine Argumente vorbringst. Aber vlt. findest Du jemand anders zum Streiten. MagentaGreen (Diskussion) 16:47, 28. Jul. 2017 (CEST)
- p.s. Du musst nicht antworten, denn dies bleibt meine letzte Aussage.
- Deine Antwort spricht für sich, aber nicht für dich. Richtig, ich begründe mit Argumenten. Ein Sachargument, warum die Robenfarbe auf einem Foto nachträglich manipuliert werden müsste und damit eine Farbe abgebildet wird, die nicht zum Motiv passt, das zu jener Zeit aufgenommen wurde, hast du ja wieder nicht angeführt. Benatrevqre …?! 14:53, 29. Jul. 2017 (CEST)
- Ich beharre nicht, sondern führe Sachargumente an, zu denen du dich nicht geäußert hast und die insoweit eine erhebliche Kritik darstellen. So kann man sich natürlich auch der Diskussion verwehren, inbesondere wenn du sie grundlos als "sinnlos" bezeichnest. Besteht ein Problem, ein aktuelles Bild herzubekommen? Benatrevqre …?! 16:25, 28. Jul. 2017 (CEST)
- Du darfst gern auf Deiner Meinung beharren. Im Übrigen hätte ich nichts dagegen, wenn auf die Retusche hingewiesen wird. Mehr möchte ich jedoch nicht sagen, es wäre eine sinnlose Debatte. MagentaGreen (Diskussion) 16:22, 28. Jul. 2017 (CEST)
- Warum gleich so aggressiv? Es ist umgekehrt so, dass der Leser durch das bisherige Bildmaterial getäuscht wird. MagentaGreen (Diskussion) 16:04, 28. Jul. 2017 (CEST)
Zusammensetzung 1. Senat
Bildunterschrift Foto Erster Senat: Die Verlinkung von Thomas Dietrich führt auf einen Regisseur. Das müsste ein Fehler sein... --91.2.210.132 19:50, 24. Jul. 2018 (CEST)
- Richtig ist Thomas Dieterich. Danke für den Hinweis! --Bubo 容 19:57, 24. Jul. 2018 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 11:13, 26. Jul. 2018 (CEST)
Bedeutende Entscheidungen
Der Artikel ist auch aufgrund des Abschnitts mit den "bedeutenden" Entscheidungen sehr lang. Ich meine, dass ein derartiger Abschnitt auch keinen Sinn ergibt, weil bei jeder neuen Entscheidung eine Neubewertung vorgenommen werden müsste. Die Bedeutung einer Entscheidung ist auch nicht objektivierbar. Man müsste prüfen, ob die Informationen in den einzelnen Artikeln zu den betroffenen Grundrechten enthalten sind und den Abschnitt dann entfernen. --Daceloh (Diskussion) 21:47, 8. Sep. 2018 (CEST)
- Ich kann deiner Meinung keinen Grund entnehmen, warum dieser Abschnitt nicht detailliert ausformuliert sein dürfte. Wie bedeutend eine Entscheidung des BVerfG ist, darüber gibt es rezipierende Fachliteratur. Warum diese Informationen nur in WP-Artikeln über die einzelnen Grundrechte, nicht aber in diesem Hauptartikel über das Gericht selbst referiert werden sollten, erschließt sich mir nicht. Die Länge eines Textes allein als Maßstab zu nehmen, ist mithin unbegründet. Benatrevqre …?! 05:20, 9. Sep. 2018 (CEST)
- Woran misst man objektiv die Bedeutung eines Urteils? Gibt es einen anerkannten Kanon bedeutender Urteile? --Daceloh (Diskussion) 15:25, 9. Sep. 2018 (CEST)
Vollstreckbarkeit
Das ganze Thema wurde schon 2005 hier auf der Disku aufgemacht, hat aber so bislang keinerlei Eingang in den Artikel gefunden. Wichtig wäre es, im Abschnitt Bindungswirkung und Gesetzeskraft den einschlägigen § 35 BVerfGG zu erwähnen, sowie dann die wichtigsten verschiedenen, sich extrem widersprechenden Rechtskommentare zu streifen, welche Konsequenzen sich aus dem § 35 ergeben (bis hin zur möglichen Requirierung ganzer Behörden durch das BVerfG im Rahmen eines Notstandsrechts). Natürlich müßte erwähnt werden, daß bisher in den allermeisten wirklich relevanten Fällen den Urteilen des BVerfG Folge geleistet wurde, so daß es sich um einen bislang rein hypothetischen Fall handelt. Aber mit einer sich in sämtlichen deutschen Parlamenten inkl. Bundestag befindlichen zweistelligen AfD könnte die Frage mittelfristig nochmal interessant werden; das ist ja auch keine Glaskugelei, sofern wir uns nur auf den existierenden § 35 und die dazu vorliegenden Auslegungen beziehen. --46.93.158.170 18:30, 12. Nov. 2018 (CET)
- Dazu gibt’s doch bestimmt wissenschaftliche Sekundärliteratur, die das erörtert und die referiert werden könnte. Benatrevqre …?! 17:18, 13. Nov. 2018 (CET)
- Daß es eine solche Sekundärliteratur gibt, wurde in der alten Disku 2005 ja angedeutet. Ahnung davon habe ich keine. Außer der einen Quelle aus den 60ern, die dort genannt wird, könnte es aber auch noch von Nutzen sein, mit Hilfe von Wayback den dortigen Weblink zu The Rock (juristische Bewertung/Gutachten des Szenarios im gleichnamigen Spielfilm?) zu rekonstruieren. --46.93.158.170 10:03, 16. Nov. 2018 (CET)
- Ja, wer Zeit hat, kann das mal machen und recherchieren. Benatrevqre …?! 13:53, 17. Dez. 2018 (CET)
- Daß es eine solche Sekundärliteratur gibt, wurde in der alten Disku 2005 ja angedeutet. Ahnung davon habe ich keine. Außer der einen Quelle aus den 60ern, die dort genannt wird, könnte es aber auch noch von Nutzen sein, mit Hilfe von Wayback den dortigen Weblink zu The Rock (juristische Bewertung/Gutachten des Szenarios im gleichnamigen Spielfilm?) zu rekonstruieren. --46.93.158.170 10:03, 16. Nov. 2018 (CET)
Kritikabschnitt
Der Kritikabschnitt beginnt mit einer kleinen Lobeshymne. Die erste wirkliche Kritik bezieht sich auf "einige Urteile". Auf den Kernkritikpunkt stößt man erst im dritten Abschnitt. Ist das eine neutrale Darstellung? --Daceloh (Diskussion) 08:38, 19. Jul. 2018 (CEST)
- Mangels Widerspruch habe ich den Zustand beseitigt.--Daceloh (Diskussion) 21:41, 8. Sep. 2018 (CEST)
Benatrevqre, ist der Kritikabschnitt deiner Meinung nach ausgewogen und gut? --Daceloh (Diskussion) 15:34, 9. Sep. 2018 (CEST)
- Ja durchaus, ich finde den Abschnitt neutral, weil er positive wie negative Aspekte beschreibt und damit ausgewogen formuliert. Benatrevqre …?! 09:14, 12. Sep. 2018 (CEST)
- Kritik stellt Besondernheiten heraus, negativ wie positiv. Mir kam der einleitende Absatz ebenfalls wie eine Lobeshymne vor und stellt aber keine herausragende Fakten über das Bundesverfassungsgericht dar. Das es mit anderen Verfassungsgerichten in der Welt zusammenarbeitet ist nichts Außergewöhnliches und passt er in den Allgemeinen Erklärungen rein. Und auch wenn es so scheinen mag, das Bundesverfassungsgericht ist keine explizite Säule des deutschen demokratischen Systems. Jedes Gericht kann Recht sprechen, dass in dessen Folge Gesetzescharakter erlangt. Das Bundesverfassungsgericht ist eher ein Fachgericht, wie der Name schon sagt, auf die Verfassung spezialisiert. Da aber der Umfang des Grundgesetzes gering ist und dieses vielmehr eine Verwaltungsschrift, denn eine Gesellschaftsverfassung ist, beschränkt sich das öffentlichkeitswirksame Wirken des Bundesverfassungsgericht eher auf die Grundrechte des Grundgesetzes. Orientiert aber an den zugelassenen Klagen, ist die Bedeutung des Bundesverfassungsgericht eher gering. Dafür spricht auch die geringe Besetzung mit lediglich 2 Senaten. Daher halte ich das Bundesverfassungsgericht für klar überzeichnet und seinem Ruf nicht gerecht werdend. Dafür mischt es sich einfach zu wenig in die Verfahren ein und hält die Grundrechte nicht besonders hoch. Einfaches und deutliches Beispiel dafür ist Hartz IV. Allein schon da bricht das Sozialrecht mehrere Grundrechte und das regelmäßig. (Recht auf Arbeitsplatzwahl, Recht auf Soziale Teilhabe (Sanktionen), Recht auf körperliche Selbstbestimmung (Erzwungene Untersuchungen, auch Psychologische) usw. usf. Daher hat das Bundesverfassungsgericht, ungeachtet seines geringen thematischen Umfangs, auch keine wirkliche Bedeutung in Deutschland. Es ist mehr ein symbolisches juristisches Institut, dessen Besetzung entgegen allen anderen Gerichten nicht alleine von der Regierung bestimmt wird, sondern von allen im Bundestag vertretenen Parteien gewählt werden, also etwas weniger, oder besser gesagt, anders verschränkt, als beim Rest Justiz. Das sollte man auch mal kritisieren, das die Justiz keine echte eigene Gewalt im Staate Deutschland darstellt.
- Um die herausgehobene Stellung zu unterstreichen, reicht bereits ein Blick ins GG: Das BVerG ist ein Verfassungsorgan, was andere Fachgerichte nicht sind. Persönliche Meinungen sind überdies für die Artikelgestaltung nicht relevant. Benatrevqre …?! 17:08, 11. Mär. 2019 (CET)
- Kritik stellt Besondernheiten heraus, negativ wie positiv. Mir kam der einleitende Absatz ebenfalls wie eine Lobeshymne vor und stellt aber keine herausragende Fakten über das Bundesverfassungsgericht dar. Das es mit anderen Verfassungsgerichten in der Welt zusammenarbeitet ist nichts Außergewöhnliches und passt er in den Allgemeinen Erklärungen rein. Und auch wenn es so scheinen mag, das Bundesverfassungsgericht ist keine explizite Säule des deutschen demokratischen Systems. Jedes Gericht kann Recht sprechen, dass in dessen Folge Gesetzescharakter erlangt. Das Bundesverfassungsgericht ist eher ein Fachgericht, wie der Name schon sagt, auf die Verfassung spezialisiert. Da aber der Umfang des Grundgesetzes gering ist und dieses vielmehr eine Verwaltungsschrift, denn eine Gesellschaftsverfassung ist, beschränkt sich das öffentlichkeitswirksame Wirken des Bundesverfassungsgericht eher auf die Grundrechte des Grundgesetzes. Orientiert aber an den zugelassenen Klagen, ist die Bedeutung des Bundesverfassungsgericht eher gering. Dafür spricht auch die geringe Besetzung mit lediglich 2 Senaten. Daher halte ich das Bundesverfassungsgericht für klar überzeichnet und seinem Ruf nicht gerecht werdend. Dafür mischt es sich einfach zu wenig in die Verfahren ein und hält die Grundrechte nicht besonders hoch. Einfaches und deutliches Beispiel dafür ist Hartz IV. Allein schon da bricht das Sozialrecht mehrere Grundrechte und das regelmäßig. (Recht auf Arbeitsplatzwahl, Recht auf Soziale Teilhabe (Sanktionen), Recht auf körperliche Selbstbestimmung (Erzwungene Untersuchungen, auch Psychologische) usw. usf. Daher hat das Bundesverfassungsgericht, ungeachtet seines geringen thematischen Umfangs, auch keine wirkliche Bedeutung in Deutschland. Es ist mehr ein symbolisches juristisches Institut, dessen Besetzung entgegen allen anderen Gerichten nicht alleine von der Regierung bestimmt wird, sondern von allen im Bundestag vertretenen Parteien gewählt werden, also etwas weniger, oder besser gesagt, anders verschränkt, als beim Rest Justiz. Das sollte man auch mal kritisieren, das die Justiz keine echte eigene Gewalt im Staate Deutschland darstellt.
Änderung mit sprachlicher Feinheit zur abstrakten Normenkontrollklage
Hi, was meint ihr zu dieser Änderung? [4]
Benutzer:Benatrevqre hat natürlich Recht, eine Negation ist es nicht. Mir fiel gerade nichts passenderes ein, was zudem in den Editkommentar passt.
Aber der Satz "Vornehmlich ermöglicht es der Opposition, die Verfassungsmäßigkeit eines von der die Regierung stützenden Mehrheit beschlossenen Gesetzes oder völkerrechtlichen Vertrags prüfen zu lassen." wird mit "Die Voraussetzung des Zusammentritts eines Viertels der Mitglieder war im 18. Deutschen Bundestag beispielsweise in einem Fall nicht gegeben" zumindest abgeschwächt. Denn der Opposition wird das im betreffenden Fall eben nicht ermöglicht.
"der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert sah in der Normenkontrollklage allerdings kein Minderheitenrecht, weshalb die Voraussetzungen nicht gesenkt wurden." schwächt die Aussage des ersten zitierten Satzes ebenfalls ab, wie es auch das "allerdings" in diesem Satz nochmal zusätzlich tut, welches damit überflüssig ist.
Um es mit Zahlen zu veranschaulichen, die Aussage "Vornehmlich ermöglicht es…" wäre als positive Aussage mit 1 werten, ne Negation wäre bei -1, und dadurch, dass es mit "Die Voraussetzung des Zusammentritts eines Viertels der Mitglieder war im 18. Deutschen Bundestag beispielsweise in einem Fall nicht gegeben" abgeschwächt wird, liegt es bei sagen wir mal 0,3. --Xacyllum (Diskussion) 00:51, 20. Sep. 2019 (CEST)
- Vorschlag: "Die Voraussetzung des Zusammentritts eines Viertels der Mitglieder war allerdings beispielsweise im 18. Deutschen Bundestag
beispielsweise in einem Fallnicht gegeben: der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert sah in der Normenkontrollklageallerdingskein Minderheitenrecht, weshalb die Voraussetzungen nicht gesenkt wurden.". (Hinzufügung unterstrichen, Löschung durchgestrichen) - Das "in einem Fall" habe ich mal auch noch in diesem Entwurf gestrichen, da es die ganze Legislaturperiode über so war. In der jetzigen Version kann man es noch so verstehen, dass sich "in einem Fall" auf den Fall der 18. Legislaturperiode bezieht, aber auch in der jetzigen Version ist das nicht 100 % genau. – Wobei natürlich auch theoretisch Mitglieder der Regierungsfraktionen den Abgeordneten der Oppositionsfraktionen unter die Arme hätten greifen können, aber das wird zu Beginn des Absatzes bereits recht deutlich.
- Ist in der jetzigen Form jedenfalls stylistisch unschön, und mit dem "in einem Fall" auch missverständlich. --Xacyllum (Diskussion) 02:34, 20. Sep. 2019 (CEST)
- Okay, danke dass du dir noch mal Gedanken darüber gemacht hast. Dein Änderungsvorschlag ist nachvollziehbar und begründet. --Benatrevqre …?! 07:48, 20. Sep. 2019 (CEST)
Richter (Harbarth)
"Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts […] zeichnen sich durch besondere Kenntnisse und Erfahrungen im öffentlichen Recht aus."
Dieses Qualitätskriterium, das für jedes oberste Verfassungsgericht eines demokratischen Rechtsstaates selbstverständlich sein muss, weil nur nach diesem strengen Maßstab der Geltungsanspruch der verfassungsrichterlichen Entscheidungen gegenüber anderen obersten nationalen Gerichtshöfen gewahrt und moralisch legitimiert werden kann, ist in Deutschland mit der Wahl des lediglich im Zivilrecht (Wirtschaftsrecht) als Rechtsanwalt in Erscheinung getretenen Ex-CDU-Politikers Stephan Harbarth als hinfällig zu betrachten. Die berufliche Vita Harbarths enthält weder irgendeinen Schwerpunkt im Öffentlichen Recht noch gar speziell im Verfassungsrecht.
Sozusagen erschwerend hinzu kommt der Umstand, dass es sich bei Stephan Harbarth um den designierten Nachfolger Andreas Voßkuhles als Präsident des BVerfG handelt. (nicht signierter Beitrag von 188.110.205.43 (Diskussion) 20:28, 20. Apr. 2020 (CEST))
- Danke für dein Gutachten. 1. bräuchten wir WP:Quellen dafür, 2. käme das zunächst in den Personen-Artikel, in dem es bis jetzt u.a. heißt Die Welt kommentierte, die Wahl sei hervorragend, da seine Fachkenntnisse „sowohl in der Politik als auch in Kollegenkreisen“ anerkannt seien. Und dann könnte man 3. darüber reden, ob diese Personalie in den Artikel Bundesverfassungsgericht kommt. Gruß --Logo 21:23, 20. Apr. 2020 (CEST)
Quellen:
- Bundesverfassungsgericht (Erster Senat, Biographien)
- Deutscher Bundestag (Abgeordnete, Biographien)
- RA-Kanzlei SZA (Profil aktiver oder ehemaliger Mitglieder)
(NB: Kein frei zugänglicher Lebenslauf Harbarths, soweit ersichtlich, enthält irgendeinen konkreten Hinweis auf seine Ableistung von Wehr- oder Zivildienst. Überall heißt es: 1991 Abitur, 1991/96 Studium der Rechtswissenschaften)
- Handelsblatt (Verfassungsrichter mit umstrittener Vergangenheit)
- Kanzlei Stoll & Sauer (Verfassungsbeschwerde gegen Harbarths Ernennung)
- Werner Rügemer (Unternehmer-Kanzlei SZA und Harbarths Vergangenheit darin) (nicht signierter Beitrag von 88.64.168.80 (Diskussion) 22:21, 22. Apr. 2020 (CEST))
- Also hinfällig ist hier aufgrund der Ernennung dieses einen Richters schon mal gar nichts. Das Gericht hat 16 Richter*innen, sein Votum im Senat hat ein Gewicht von 1/8. Da ist die gesamte 70-jährige Geschichte des Gerichts zu berücksichtigen. Und der Präsident oder Vizepräsident hat in seinem Votum auch nicht mehr Gewicht als andere Richter*innen. Man kann lediglich darüber diskutieren, ob der oben zitierte Satz etwas abgeschwächt werden sollte. --Xacyllum (Diskussion) 23:21, 23. Apr. 2020 (CEST)
- Mimimi vom Gegner, der nicht statt Harbarth als BVR gewählt worden ist. Kann man vernachlässigen, solange es nicht breit rezipiert wird. Für erhebliche Kritik ist das nicht ausreichend. --Benatrevqre …?! 17:43, 30. Apr. 2020 (CEST)
Während der "mimimi"-Kommentar bestenfalls Unterhaltungswert hat, aber sicher nicht seriös zu interpretieren ist, handelt es sich bei der Ersterwiderung, bei Juristen ja so häufig anzutreffen, um Wortklauberei. Denn im Kern besagen meine Aussagen erkennbar nichts anderes.
Es geht und ging mir um folgende den fast legendären Nimbus des Höchstgerichts zutiefst ernüchternde Erkenntnis:
Der von mir zitierte Wikipedia-Eintrag müsste nur dann lediglich "etwas" abgeschwächt werden, wäre nicht seine Diktion ebendeshalb bewusst apodiktisch bzw. im Sinne eines ungeschriebenen Richter-Qualifikationserfordernisses gehalten, weil diese Aussage WAHR gewesen ist, da sie mit der gesamten Gerichtshistorie usque ad Harbarthum übereinstimmt. Da es jedoch in diesen langen 67 Jahren (bis zur Ernennung des Betreffenden 2018) noch nie einen einzigen Fall gab, schon "dreimal" nicht bei einem Senatsvorsitzenden, dass ein Richter des Bundesverfassungsgerichts laut beruflicher Vita objektiv nicht mehr persönliche Kompetenz im Öffentlichen Recht (hier selbstverständlich bevorzugt mit Schwerpunkt im Bundesverfassungsrecht) in das Höchstamt nach Karlsruhe mitbringt als jeder x-beliebige unterdurchschnittliche deutsche Volljurist und sogar erheblich WENIGER als jeder -spezialisierte- Fachanwalt im Verwaltungsrecht, lässt sich diese apodiktische Diktion nicht länger aufrechterhalten und ist somit als hinfällig zu bezeichnen.
Eine solche bis 2018 kaum voraussehbare "Degradierung" ohne 1 einzigen Präzedenzfall (seit 1951!), die sich mir nur mit einer rein parteipolitisch und -taktisch motivierten Kungelei unter MdB der sogenannten Altparteien, für die Ära Merkel keineswegs untypisch, erklären lässt, muss bei jedem juristisch versierten und/oder sensiblen Bürger sämtliche Alarmglocken schrillen lassen, zumal bei Richter Harbarth ja noch seine einigermaßen dubiose und eine zukünftige richterliche Befangenheit nahelegende Vergangenheit als - hochbezahlter - Sozius für ausschließlich DAX-Konzerne, namentlich im Fall VW, belastend hinzukommt, welche per Verfassungsbeschwerde, wenn auch ohne Erfolg, angegriffen worden ist (s. o., Quellen).
Fazit: Wir haben es in der Causa Harbarth mit einem höchstrichterlichen Zeitenbruch sondergleichen zu tun. Diesen Gesamtzusammenhang kann niemand leugnen, dem die Wahrheit am Herzen liegt. (nicht signierter Beitrag von 94.217.38.79 (Diskussion) 23:32, 1. Mai 2020 (CEST))
- @94.217.38.79, Du legst einen Finger auf ein grundsätzlich sensibles Thema, weil dem einen oder anderen Bürger eine, fast will ich sagen – platonisch formulierte – Ämterreinheit vorschwebt. Da irritiert eine verfassungsrechtlich verantwortete Politregelung als Möglichkeit zum gewaltenteilungsdurchbrechenden Umstieg immer mal wieder und befremdet dann und wann, insbesondere wenn die von diesem Bürger zudem erwartete Sondersachkompetenz abzugehen scheint. Um das „Waschen dreckiger Wäsche“ geht es sicherlich nicht, das sind Übertreibungen. Und: der nicht abstandswahrende Wechsel vom ÖR ins ZR und umgekehrt ist ja weit verbreitet (Schröder, Pofalla, Merz, …).
- Gleichwohl ist dafür zu plädieren, dass hohe Vorsicht geboten ist bei der Platzierung (presserelevanter) kritischer Auseinandersetzungen in der WP. Die konkrete Kritik an einem BVR ist erstmal kein Thema für das Sublemma Kritik am Bundesverfassungsgericht, wenn es nicht breit rezipiert worden ist. Zweifellos ist das bis jetzt nicht der Fall. Damit sollte das Sublemma abstrakt-strategischen Kritikmerkmalen vorbehalten bleiben, also beispielsweise der grundsätzlichen Diskussion um den „Parteienstaat“, wie im Subsublemma Besetzung geschehen.
- Unter der Personalie Stephan Harbarth selbst, reiht sich Dein Beitrag im Moment viel treffender ein, denn da geht es um ihn selbst. Entsprechend wäre eine Kritik - ähnlich wie bei einer Gegendarstellung – später wieder zu relativieren, falls sich Harbarth über alle Kritik erhaben (und rezipiert) in seinem Spitzenamt geriert. Wie Du siehst, geht es auch um ein enzyklopädisches Prinzip, das aufgrund von Nachhaltigkeitsgrundsätzen einer tragfähigen Rezeption „top down“ bedarf. --Stephan Klage (Diskussion) 01:03, 2. Mai 2020 (CEST)
Hinzuweisen ist darauf, dass besondere Kenntnisse oder Erfahrungen nicht Voraussetzung sind, um Bundesverfassungsrichter oder Präsident des Gerichts zu werden. Jutta Limbach etwa war Professorin für Zivilrecht, Winfried Hassemer Strafrechtler. In § 2 Abs. 3 sieht das BVerfGG ausdrücklich vor, dass "drei Richter jedes Senats ... aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt" werden, also insbesondere Richter des Bundesgerichtshofs und auch des Bundesarbeitsgerichts, also wiederum Straf- bzw. Zivilrechtler. 92.79.101.164 17:40, 30. Sep. 2020 (CEST)
Portrait des ehemaligen Vorsitzenden Andreas Voskuhle
Jetzt da er nicht mehr in Verfassungsgericht sitzt sollte das Portrait meiner Meinung nach gegen eines von Habarth ersetzt oder entfernt werden. Was sagt ihr dazu ? --Asmodea Oaktree (Diskussion) 00:54, 1. Okt. 2020 (CEST)
- Ich habe war mal mutig und habe es verändert. --Asmodea Oaktree (Diskussion) 13:13, 2. Okt. 2020 (CEST)
- Danke, damit kann hier geschlossen werden. --Benatrevqre …?! 15:27, 8. Okt. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 15:27, 8. Okt. 2020 (CEST)
Vorsitz "vakant"?
Das ist interessant. Davon weiß das BVerfG nämlich noch gar nichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Zweiter-Senat/Praesident-Prof-Dr-Vosskuhle/praesident-prof-dr-dr-hc-vosskuhle_node.html Bitte das Gericht sofort informieren. 80.187.101.49 15:31, 14. Mai 2020 (CEST)
- ;-) ist ja bereits gelöst. Auch beim Sichten ist Konzentration erforderlich. --Stephan Klage (Diskussion) 20:08, 14. Mai 2020 (CEST)
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Ernennung des neuen Vorsitzenden und Ausscheiden V. erst am 22. Juni 2020
https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2020/06/200604-Richterwechsel-BVerfG.html#:~:text=Terminverschiebung%3A%20Richterwechsel%20am%20Bundesverfassungsgericht,-4.&text=Der%20Termin%20zur%20Entlassung%20und,Juni%20auf%20den%2022. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:18, 20. Jun. 2020 (CEST)
- Hat sich erledigt. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:17, 30. Sep. 2020 (CEST)
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Frauenanteil
Sollte noch erwähnt werden, dass der Frauenanteil inzwischen höher ist als zur Zeit der Kritik?--Pistazienfresser (Diskussion) 13:22, 17. Nov. 2020 (CET)
- Meinst du die Kritik 2006? Ich finde, das wird auch so schon aus dem Abschnitt deutlich. --Yhdwww (Diskussion) 17:39, 17. Nov. 2020 (CET)
- Meinte die Kritik von 2011 unter Bundesverfassungsgericht#Besetzung Aber da ist ja ein (inzwischen?) ganzer Abschnitt unter Bundesverfassungsgericht#Frauenanteil_des_Bundesverfassungsgerichts. Danke.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:01, 17. Nov. 2020 (CET)
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Abkürzung BverG ?
siehe hier. -- itu (Disk) 12:41, 8. Dez. 2020 (CET)
- Du zitierst aus Wikinews, die wiederum einen Tippfehler in der Englischen Wikipedia zitiert. Was willst du uns damit sagen?--Taste1at (Diskussion) 21:22, 8. Dez. 2020 (CET)
- Die Frage ist ob auch BverG eine zulässige Abkürzung wäre. Der potentielle Fehler in WikiNews dürfte kaum mit dem in der EN-WP zusammenhängen. -- itu (Disk) 23:19, 8. Dez. 2020 (CET)
- Ziemlich sicher nein. Institutioneller Inbegriff ist das „Verfassungsgericht“ = Großschreibung. Zuordnung Bund/Länder = Großschreibung. Nur: BVerfG. Habe ich in seriösen Dokumentationen auch noch nicht anders geschrieben gesehen. --Stephan Klage (Diskussion) 23:28, 8. Dez. 2020 (CET)
- Ich glaube, beides sind Tipp- oder Schlampigkeitsfehler. Das Internet ist groß, da findet sich fast alles. Das Lemma des Artikels in der Englischen WP ist übrigens völlig daneben, wie mittlerweile auch in der Disk herausgestrichen wurde.
- Eine kleine Ergänzung zu den Ausführungen von Stephan Klage, da er nicht auf das fehlende "f" eingegangen ist: Es gibt in Deutschland ja nicht nur das BVerfG, sondern auch noch das BVerwG (Bundesverwaltungsgericht). Würde man jetzt das "f" bzw. das "w" weglassen, wäre nicht mehr klar, welches Gericht gemeint ist. Auch das ist ein Grund, warum auch BVerG als Abkürzung nicht verwendet wird.--Taste1at (Diskussion) 18:26, 10. Dez. 2020 (CET)
- Nicht ganz. Ich schrieb: Nur: BVerfG. Gerade ja, weil es gegenüber dem BVerwG abgegrenzt werden muss, „f“ und „w“ sind unabkömmlich. --Stephan Klage (Diskussion) 23:53, 10. Dez. 2020 (CET)
Entscheidungsvergabe an die Justizpressekonferenz
Das BVerfG vergibt ausgewählte Entscheidungen vorab an Medienvertreter aus dem Verein Justizpressekonferenz e. V. (siehe hier) und wird dafür auch stark kritisiert, sowohl aus dem Bundestag als auch vom Presserat. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob das relevant genug für den Artikel ist, Meinungen? Jsprwbch (Diskussion) 13:03, 18. Dez. 2020 (CET)
- Ich halte es für relevant, weil das Vorgehen die Frage aufwirft, ob das BVerfG sich selbst an den Gleichheitsgrundsatz halte.
- Mehr dazu bei der LTO mit Bezug auf eine (offenbar unveröffentlichte) BVerfG-Entscheidung.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:00, 18. Dez. 2020 (CET)
- Ich halte es für lediglich aufgebauschtes Gehabe von wenigen sich profilierenden Medienvertretern. Vor allem aber ist es ohne entsprechend enzyklopädische Relevanz, solange es überhaupt nicht als Problemfall wissenschaftlich erkannt wird. Mir ist auch keine ernstzunehmende politische Diskussion darüber bekannt, den LTO-Artikel finde ich zu wenig, das ist keine ausreichende Rezeption. --Benatrevqre …?! 10:50, 31. Dez. 2020 (CET)
Archivierung
Es würde die Übersichtlichkeit dieser Diskussionsseite m.E. nicht unerheblich verbessern, wenn diejenigen Textabschnitte, die bereits zur Archivierung vorgeschlagen sind, auch tatsächlich archiviert werden würden. Und noch was: Kann es sein, dass unser Artikel inzwischen so gut ist, dass wir im Grunde genommen dem BVerfG erklären, was es da eigentlich, im Guten wie im Schlechten, macht?--Rudolf Ufbold (Diskussion) 12:45, 18. Feb. 2021 (CET)
- Das geht schon automatisch (nach einer bestimmten Zeit).
- Nein. --Benatrevqre …?! 10:07, 21. Feb. 2021 (CET)
- Momentan werden Beiträge ja erst nach einem Jahr archiviert. Ich denke es ist selten das Dikussionen nach einer Pause von mehr als zwei Monaten wieder fortgesetzt werden. Wenn man die Frist bis zur Archivierung verkürzen würde, hätte es nicht so viele tote diskussionen auf dieser Seite. --Asmodea Oaktree (Diskussion) 12:31, 28. Feb. 2021 (CET)
- @Benatrevqre: Die von dir gesetzte Vorlage
{{Erledigt}}
hat hier keine Wirkung. Dafür müsste auch die Vorlage{{Autoarchiv-Erledigt}}
eingebunden sein.--Taste1at (Diskussion) 13:30, 28. Feb. 2021 (CET)- Ah ok, ich setze diesen Vermerk ungeachtet und losgelöst weiterer Vorlagen, damit andere sehen, wie der jeweilige Diskussionsstand ist. Eine Wirkung muss diese Vorlage dabei nicht zwingend haben. Allerdings sollten die Parameter im Kopfbereich dieser Artikeldisku nicht verändert werden, es kommt durchaus vor, dass „eingeschlafene“ Diskussionen wieder „auftauen“. --Benatrevqre …?! 08:37, 1. Mär. 2021 (CET)
- Ja, ich sehe da jetzt auch kein Problem - die Disk hier ist sehr übersichtlich.--Taste1at (Diskussion) 19:36, 1. Mär. 2021 (CET)
- Ah ok, ich setze diesen Vermerk ungeachtet und losgelöst weiterer Vorlagen, damit andere sehen, wie der jeweilige Diskussionsstand ist. Eine Wirkung muss diese Vorlage dabei nicht zwingend haben. Allerdings sollten die Parameter im Kopfbereich dieser Artikeldisku nicht verändert werden, es kommt durchaus vor, dass „eingeschlafene“ Diskussionen wieder „auftauen“. --Benatrevqre …?! 08:37, 1. Mär. 2021 (CET)
- @Benatrevqre: Die von dir gesetzte Vorlage
- Momentan werden Beiträge ja erst nach einem Jahr archiviert. Ich denke es ist selten das Dikussionen nach einer Pause von mehr als zwei Monaten wieder fortgesetzt werden. Wenn man die Frist bis zur Archivierung verkürzen würde, hätte es nicht so viele tote diskussionen auf dieser Seite. --Asmodea Oaktree (Diskussion) 12:31, 28. Feb. 2021 (CET)
- Ich habe die Archivierung angepasst. Erledigtes wird nun nach Aufforderung archiviert. --92.74.10.48 10:26, 1. Mai 2021 (CEST)
Falsche Angabe im Eingangstext
Dort steht: "als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene." Das ist falsch. Es gibt nicht _den_ Obersten Gerichtshof auf Bundesebene, sondern mehrere Oberste Gerichtshöfe. Das BVerfG steht gleichrangig neben den Obersten Gerichtshöfen; es hat bloß eine besondere Kompetenz und mehr Macht. Aber es ist in der judikativen Systematik nicht _über_ den Obersten Gerichtshöfen (auch wenn Ihre Grafik beim Artikel zum Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe dies irreführenderweise suggeriert). --95.223.230.84 01:53, 31. Aug. 2021 (CEST)
- So steht es aber auch in Lehrbüchern. Hast du einen Vorschlag, wie man es besser formulieren könnte? --Benatrevqre …?! 11:07, 6. Sep. 2021 (CEST)
- Der erste Absatz beschreibt eine Doppelfunktion, der zweite beginnt mit Andererseits. Das passt nicht zusammen. Um den obigen Einwand zu klären, setzt bitte in den ersten Absatz ein Einerseits -- aber wohin? -- Wegner8 (Diskussion) 13:55, 24. Sep. 2021 (CEST)
- Vorschlag:
- Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene. Es wird zu den Verfassungsorganen gezählt und ist gem. Art. 95 Abs. 1 GG einer der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Damit hat es eine Doppelstellung. --PeterTrompeter (Diskussion) 18:43, 23. Mär. 2022 (CET)
- Hoppla, es steht gar nicht in Art. 95 I GG… --PeterTrompeter (Diskussion) 19:05, 23. Mär. 2022 (CET)
- Ich stimme zu.
- Außerdem: Der Teil "das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz" ist falsch und zwar doppelt:
- Er suggeriert, dass es mehrere Verfassungsorgane der Justiz gibt; das andere könnte nur der Bundesrechnungshof sein, wo die Eigenschaft aber gerade str. ist.
- Höchste impliziert, dass es eine Rangordnung zw den Verf.Org. gibt. Dem widerspricht aber der unmittelbar folgende Teil "ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen".
- --PeterTrompeter (Diskussion) 18:48, 23. Mär. 2022 (CET)
- Nein, der Teilsatz "ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen" stellt klar, dass die ganze Aussage keine Rangordnung der Verfassungsorgane meint, sondern die Attribute "höchste" und "unabhängig" sich auf die Eigenschaft des BVerfG als "Verfassungsorgan der Justiz" beschränken. --Benatrevqre …?! 20:26, 23. Mär. 2022 (CET) --Benatrevqre …?! 20:24, 23. Mär. 2022 (CET)
- Die Adjektivattribute beziehen sich aber nach allgemein Sprachverständnis auf das gesamte Prädikativum einschl. seines Genitivattributs.
- In deiner neuesten Fassung steht sogar "höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz", also ohne ein und oder ein Komma zwischen den Adjektiven. Es gibt demzufolge mehrere Verfassungsorgane der Justiz, eine Teilmenge davon ist unabhängig und zwischen den unabhängigen Verfassungsorganen der Justiz wiederum gibt es mehr oder minder hohe.
- Die Ranggleichheit kann man auch in den Abschnitt Bundesverfassungsgericht#Verfassungsorgan schreiben oder dem Artikel Verfassungsorgan überlassen. --PeterTrompeter (Diskussion) 20:42, 23. Mär. 2022 (CET)
- PS: 3. "Obersten Bundesorganen" und "Verfassungsorgan" im selben Satz zu verwenden, erweckt den Anschein, dass es keine Synonyme wären. --PeterTrompeter (Diskussion) 20:32, 23. Mär. 2022 (CET)
- Nein, der Teilsatz "ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen" stellt klar, dass die ganze Aussage keine Rangordnung der Verfassungsorgane meint, sondern die Attribute "höchste" und "unabhängig" sich auf die Eigenschaft des BVerfG als "Verfassungsorgan der Justiz" beschränken. --Benatrevqre …?! 20:26, 23. Mär. 2022 (CET) --Benatrevqre …?! 20:24, 23. Mär. 2022 (CET)
- Diese Suggestion ist aber ziemlich weit hergeholt. Ich sehe allerdings ein, dass das Wort „höchste“ zumindest missverständlich ist, weswegen ich es wieder entfernt habe, es ist an dieser Stelle redundant zu einem späteren Absatz, siehe [5]. --Benatrevqre …?! 20:43, 23. Mär. 2022 (CET)
Einleitung
Zu deiner Bearbeitungszusammenfassung: Gegen Wikipedia:KORR hatte ich nicht verstoßen; es ging mir nicht um Rechtschreibung oder Stil, sondern den Inhalt. Erklär bitte genau, was du mit deiner Kritik meinst.
Zum Inhalt:
- Das BVerfG "interpretiert" (beachte die Verlinkung, die ich aus dem Artikel übernommen habe) nicht das politische Leben (jedenfalls nicht im verlinkten Sinne) – es interpretiert das Recht und wendet das Recht auf den jew. Fall (das "pol. Leben") an.
- Die Wendung "im Lichte des Grundgesetzes" ist unklar und fachlich unzutreffend. Fürs BVerfG ist das GG (idR) der (Prüfungs-)Maßstab. Die Formel vom "im Lichte…" wird normalerweise bei der verfassungskonformen Auslegung (sc. des einfachen Rechts) oder der Ausstrahlungswirkung bemüht.
- "verfassungsmäßig bestimmten [politischen Lebens]" hatte ich mglw.. missverstanden. Ich las es als Zusatzinfo "pol. Leben, das übrigens verfassungsmäßig bestimmt ist". Gemeint war vielleicht eher "pol. Leben, soweit es verfassungsmäßig bestimmt ist". So oder so: Die beiden Worte "verfassungsmäßig bestimmten" sind überflüssig, weil unmittelbar darauffolgend der Prüfungsmaßstab genannt wird (genannt werden sollte…). Jedenfalls sind sie unklar.
--PeterTrompeter (Diskussion) 21:18, 23. Mär. 2022 (CET)
- Gerne kann die Wortfolge "im Lichte" durch "am Maßstab" ersetzt werden, das ist tatsächlich genauer. Bei deinen übrigen Änderungen sehe ich aber nicht, was dadurch inhaltlich verbessert würde. Mir geht es auch um einen Wikilink auf verfassungsmäßige Ordnung. Die Formulierung "verfassungsmäßig bestimmtes politisches Leben" steht hier sinngemäß für die Verfassung. --Benatrevqre …?! 21:28, 23. Mär. 2022 (CET)
- Dann ist "verfassungsmäßig bestimmtes politisches Leben" falsch. --PeterTrompeter (Diskussion) 21:36, 23. Mär. 2022 (CET)
- Warum? Klar ist natürlich, dass eine Verfassung noch viel mehr bestimmt und regelt. Aber darum geht es an dieser Stelle gar nicht. --Benatrevqre …?! 21:40, 23. Mär. 2022 (CET)
- Dann ist "verfassungsmäßig bestimmtes politisches Leben" falsch. --PeterTrompeter (Diskussion) 21:36, 23. Mär. 2022 (CET)
Belege fehlen
@Benatrevqre, die unbelegten Stelle erkennt man daran, dass sie keine Einzelnachweise haben. Ich brauche die artikelweit Dutzende von Stellen nicht alle aufzählen. --PeterTrompeter (Diskussion) 10:56, 16. Apr. 2022 (CEST)
- Das ist leider kein Argument, weil nichttriviale Aussagen belegt werden müssen, triviale aber nicht. Und beispielsweise in Abschnitten, die sich mit dem Grundgesetz auseinandersetzen, die entsprechenden Artikel verlinkt sind, da ist also ein Einzelnachweis auch nicht notwendig. Von daher wäre es schon sinnvoll, zumindest ein paar Stellen zu benennen, an denen aus deiner Sicht Einzelnachweise wirklich fehlen. --Godihrdt (Diskussion) 11:18, 16. Apr. 2022 (CEST)
Flugbereitschaft-Nutzung
https://prod.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-und-bauarbeiten-warum-fliegt-richter-harbarth-mit-regierungsmaschinen-li.245470 --Falkmart (Diskussion) 12:17, 29. Jul. 2022 (CEST)
- Das gehört inhaltlich nicht hierher, weil lemmafremd. Ich finde, sowas kann man beim Personenartikel dieses Richters einbauen, wenn man es für hinreichend enzyklopädisch relevant hält. Letzteres darf aber bezweifelt werden, ist wohl mehr eine Posse, die den Irrungen und Wirrungen der Corona-Politik geschuldet war. --Benatrevqre …?! 10:10, 4. Aug. 2022 (CEST)
Politische Absprachen unter "Wahl durch den Bundesrat"
So wie wir das jetzt gelöst haben ergibt es strukturell wenig Sinn, da sich der Absatz mit den politischen Absprachen im Abschnitt zu der "Wahl durch den Bundesrat" befindet, sich aber logisch nicht nur auf die Wahl im Bundesrat bezieht. Vielleicht ganz an den Anfang des Teils zur Wahl vor die Unter-Überschriften? ~~ --Lk1984 (Diskussion) 13:18, 24. Dez. 2022 (CET)
- Ich habe es zwischen Wahl und Ernennung positioniert. Man sollte mMn erst über die rechtlich geregelte Wahl lese, dann erst über die Absprache, die vor diesem Hintergrund getroffen wurde. --PeterTrompeter (Diskussion) 08:54, 25. Dez. 2022 (CET)
- Ich finde, es passt nun so. --Benatrevqre …?! 09:05, 13. Jan. 2023 (CET)
Neuer Schriftzug und Adler als Wort-Bild-Marke nicht nachgewiesen
Für eine Geltung als Benutzungsmarke hätte eine längere Benutzung stattgefunden haben müssen. Eingetragen ist mit dem Suchwort Bundesverfassungsgericht offenbar auch nichts. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:35, 6. Mär. 2023 (CET)
- Ohne dass ich vom Markenrecht besondere Ahnung hätte… Ist für den Begriff der Marke die Benutzung oder Eintragung konstitutiv? Oder kann (deskriptiv) man von einer nichteingetragenen, nichtbenutzten Marke sprechen? --PeterTrompeter (Diskussion) 18:08, 10. Mär. 2023 (CET)
- Wie man hinter dem Link Benutzungsmarke nachlesen kann, bräuchte es dafür schon eine längere Zeit der Benutzung. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:00, 10. Mär. 2023 (CET)
- Was ich meine, ist, ob der Markenbegriff dem Markenschutz vorgelagert ist oder man eine Bezeichnung erst dann Marke nennen kann, wenn die Voraussetzungen für ihren Schutz als Marke gegeben sind. --PeterTrompeter (Diskussion) 12:12, 11. Mär. 2023 (CET)
- Aus dem Artikel Verkehrsgeltung hat sich das für mich nicht klar ergeben.
- Aber ich denke, ich habe es durch § 4 MarkenG verstanden: Das deutsche Markenrecht nennt ein Zeichen erst dann „Marke“, wenn es Schutz erlangt hat; und davor eben „Zeichen“.
- Demnach gehe ich mit deiner Verbesserung voll überein.
- Das neue Zeichen wird ja voraussichtlich Eintragung oder Verkehrsgeltung erlangen; dann kann man wieder „Wort-Bild-Marke“ schreiben. --PeterTrompeter (Diskussion) 12:25, 11. Mär. 2023 (CET)
- Problematisch dürfte spätestens dann aber die Verwendung dieser Zeichenkombination in diesem Artikel sein. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:37, 11. Mär. 2023 (CET)
- Versteh ich dich richtig, man sollte https://commons.wikimedia.org/wiki/File:BVerfG_Logo_2023.svg wieder aus dem Artikel entfernen? --PeterTrompeter (Diskussion) 08:58, 14. Mär. 2023 (CET)
- Oder meinst du mit Zeichenkombination, dass es im Artikel nicht Wort-Bild-Marke nennen soll? --PeterTrompeter (Diskussion) 08:59, 14. Mär. 2023 (CET)
- Wenn es eine Wort-Bild-Marke wäre, müsste es wohl raus. Halte es nicht dafür. Bei Wikipedia:Urheberrechtsfragen nachzufragen, wäre wohl eine Möglichkeit. --Pistazienfresser (Diskussion) 10:34, 14. Mär. 2023 (CET)
- Oder meinst du mit Zeichenkombination, dass es im Artikel nicht Wort-Bild-Marke nennen soll? --PeterTrompeter (Diskussion) 08:59, 14. Mär. 2023 (CET)
- Versteh ich dich richtig, man sollte https://commons.wikimedia.org/wiki/File:BVerfG_Logo_2023.svg wieder aus dem Artikel entfernen? --PeterTrompeter (Diskussion) 08:58, 14. Mär. 2023 (CET)
- Problematisch dürfte spätestens dann aber die Verwendung dieser Zeichenkombination in diesem Artikel sein. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:37, 11. Mär. 2023 (CET)
- Was ich meine, ist, ob der Markenbegriff dem Markenschutz vorgelagert ist oder man eine Bezeichnung erst dann Marke nennen kann, wenn die Voraussetzungen für ihren Schutz als Marke gegeben sind. --PeterTrompeter (Diskussion) 12:12, 11. Mär. 2023 (CET)
- Wie man hinter dem Link Benutzungsmarke nachlesen kann, bräuchte es dafür schon eine längere Zeit der Benutzung. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:00, 10. Mär. 2023 (CET)
„Grundrecht auf menschenwürdige Zukunft“ - Sprache der Kläger, nicht des Bundesverfassungsgerichts
Sprache des BVerfG ist: „Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein“ und „Grundrecht auf klima- und umweltschonende Lebensweise“--Pistazienfresser (Diskussion) 21:34, 30. Apr. 2021 (CEST)
- Ist inzwischen erledigt. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:11, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Benatrevqre …?! 18:11, 28. Jul. 2023 (CEST)
Abschnitt Kritik
Mein Eindruck ist, dass der Abschnitt Kritik z.T. etwas dünn belegt ist. z.B. der Eingangsabsatz:
"Ungeachtet wechselnder Kritik entwickelte das Gericht eine bemerkenswerte und im internationalen Vergleich herausragende Kontrollfrequenz und -dichte und verpflichtet sich gleichzeitig zu einer strengen richterlichen Selbstbeschränkung. Sein fortlaufend selbst entwickeltes Verfassungsverständnis machte das Bundesverfassungsgericht zu einer eigenen demokratischen Institution, die ein einmaliges Vertrauen im Staatsvolk genießt, international benennt man es als Beispiel für hochentwickelte Rechtskontrolle. Die Rolle des Gerichts als Hüterin des Grundgesetzes (Art. 93 GG) geht über bloße Willkürkontrolle des Staates hinaus, es ist die konservierende und integrale Bewahrung der Verfassung in der innerdeutschen Entwicklungsdynamik und im Kontext der Europäischen Union."
Für diese Aussagen, die im wissenschaftlichen Diskurs durchaus nicht unbestritten sind, wäre es doch gut die eine oder andere Quelle einzufügen. Ebenfalls bzgl. der international herausragenden Kontrollfrequenz resp. "Beispiel für hochentwickelte Rechtskontrolle" stellen sich Fragezeichen. Ich verweise zu diesem Zweck gerne auf diesen Beitrag internationaler Rechtswissenschaftler zum Status des BVerfG: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3727378 Auch darüber hinaus ergibt der Blick in die (internationale) Fachliteratur keineswegs das hier so unkritisch wiedergegebene Bild. Insb. unter Europarechtlern (in praktisch allen EU-Ländern und darüber hinaus) gibt es durchaus viele kritische Einstellungen die über die hier angesprochene "wechselnder Kritik" hinausgeht. --178.197.198.171 18:08, 27. Apr. 2023 (CEST)
- Der Abschnitt sollte wirklich ergänzt werden.--Falkmart (Diskussion) 18:40, 27. Apr. 2023 (CEST)
- Belege aus wissenschaftl. Fachliteratur sollten sich leicht finden und ergänzen lassen. --Benatrevqre …?! 08:25, 28. Apr. 2023 (CEST)
- Der zitierte Abschnitt ist eine Panegyrikus sondergleich, im Grunde astreine Satire. Ich bin für vollständige Herausnahmen, sofern kein begründeter Einspruch erfolgt. --Kopfgeburten (Diskussion) 18:24, 15. Mai 2023 (CEST)
- Achwas, von wegen. --Benatrevqre …?! 18:45, 15. Mai 2023 (CEST)
- ich nehm das als ironisch. Das unbelegte Zeug sollte jedenfalls raus und, wenn überhaupt, mit guten Nachweisen in einer zu schaffen den Sektion "Würdigung" untergebracht werden. --Kopfgeburten (Diskussion) 19:45, 15. Mai 2023 (CEST)
- Wenn man schon schlaue Begriffe verwendet, dann vielleicht auch im richtigen Genus… --Godihrdt (Diskussion) 20:08, 15. Mai 2023 (CEST)
- Ich verstehe ja, dass man den Abschnitt so auffassen kann, man muss es aber nicht. Besser wäre, ein paar Stilblüten vielleicht sprachlich zu verbessern, wo dies nötig erscheint, aber von gänzlichem Löschen rate ich ab. Das wäre bei aller Liebe überzogen. --Benatrevqre …?! 07:48, 16. Mai 2023 (CEST)
- Achwas, von wegen. --Benatrevqre …?! 18:45, 15. Mai 2023 (CEST)
- Der zitierte Abschnitt ist eine Panegyrikus sondergleich, im Grunde astreine Satire. Ich bin für vollständige Herausnahmen, sofern kein begründeter Einspruch erfolgt. --Kopfgeburten (Diskussion) 18:24, 15. Mai 2023 (CEST)
- Belege aus wissenschaftl. Fachliteratur sollten sich leicht finden und ergänzen lassen. --Benatrevqre …?! 08:25, 28. Apr. 2023 (CEST)
- Ich finde es generell merkwürdig das der gesamte Text außerhalb der Unterkategorien im Abschnitt "Kritik" keine Kritik ist, sondern Lob/Würdigungen und Erwähnungen von bedeutenden Urteilen. Hätte jemand was dagegen wenn ich diese Dinge in andere Teile des Artikels verschiebe? --Relotex (Diskussion) 14:37, 15. Aug. 2023 (CEST)
- Ja, ich. Warum möchtest du das tun? Ich sehe dazu keinen Grund. --Benatrevqre …?! 14:38, 15. Aug. 2023 (CEST)
- Weil es sich nicht um Kritik handelt, sondern um Würdigungen. Ich denke nicht das sowas in den Abschnitt "Kritik" gehört. Edit: Sind sie der Meinung das der besagte Text kritisch ist? --Relotex (Diskussion) 14:50, 15. Aug. 2023 (CEST)
- Auch das ist alles unter Kritik zu subsumieren. Kritik ist die [fachmännisch] prüfende Beurteilung und deren Äußerung in entsprechenden Worten. --Benatrevqre …?! 15:10, 15. Aug. 2023 (CEST)
- Der Text ist mit Sicherheit keine "prüfende Beurteilung" und ich habe auf WP noch nie einen so positiven Kritik-Abschnitt gesehen. In der Regel ist alles im Kritik-Abschnitt erstmal negativ, ggf. gefolgt von Gegenpositionen. --Relotex (Diskussion) 15:47, 15. Aug. 2023 (CEST)
- Nein, nicht immer. Und außerdem, wie sollte der Abschnitt denn anders überschrieben werden deiner Meinung nach? --Benatrevqre …?! 15:58, 15. Aug. 2023 (CEST)
- Mit allgemeinen Kritikpunkten bzw einer Übersicht über die Kritik die dann in den Abschnitten weiter ausgeführt werden. In welchen anderen Artikeln ist denn die Einleitung des Kritik-Abschnitts ausschließlich positiv? --Relotex (Diskussion) 13:06, 16. Aug. 2023 (CEST)
- Ich finde nicht, dass die Kritik hier durchwegs positiv ist. Zum Beispiel ist der Satz Ab den 1970er-Jahren habe das Bundesverfassungsgericht eine nicht unerhebliche „politische Bremsfunktion“ ausgeübt durchaus kritisch, denn die Regierung wurde in mehreren Urteilen in ihrem Handeln eingebremst. Und auch, dass das BVerfG mit dem Kruzifix-Beschluss … eine zweite Krise nach der von 1952 erlebte, nachdem aus Bonn und München heftige Kritik laut geworden war, ist m.E. kein Werturteil, das man als "ausschließlich positiv" beschreiben könnte. --Benatrevqre …?! 13:27, 16. Aug. 2023 (CEST)
- Mit allgemeinen Kritikpunkten bzw einer Übersicht über die Kritik die dann in den Abschnitten weiter ausgeführt werden. In welchen anderen Artikeln ist denn die Einleitung des Kritik-Abschnitts ausschließlich positiv? --Relotex (Diskussion) 13:06, 16. Aug. 2023 (CEST)
- Nein, nicht immer. Und außerdem, wie sollte der Abschnitt denn anders überschrieben werden deiner Meinung nach? --Benatrevqre …?! 15:58, 15. Aug. 2023 (CEST)
- Der Text ist mit Sicherheit keine "prüfende Beurteilung" und ich habe auf WP noch nie einen so positiven Kritik-Abschnitt gesehen. In der Regel ist alles im Kritik-Abschnitt erstmal negativ, ggf. gefolgt von Gegenpositionen. --Relotex (Diskussion) 15:47, 15. Aug. 2023 (CEST)
- Auch das ist alles unter Kritik zu subsumieren. Kritik ist die [fachmännisch] prüfende Beurteilung und deren Äußerung in entsprechenden Worten. --Benatrevqre …?! 15:10, 15. Aug. 2023 (CEST)
- Weil es sich nicht um Kritik handelt, sondern um Würdigungen. Ich denke nicht das sowas in den Abschnitt "Kritik" gehört. Edit: Sind sie der Meinung das der besagte Text kritisch ist? --Relotex (Diskussion) 14:50, 15. Aug. 2023 (CEST)
- Ja, ich. Warum möchtest du das tun? Ich sehe dazu keinen Grund. --Benatrevqre …?! 14:38, 15. Aug. 2023 (CEST)