Diskussion:Colin Goldner/Archiv/2

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Lectorium in Abschnitt "Weltparlament"

Bildverwendung - 3. Meinung

Es geht um die Frage, ob dieses Bild zur Illustration des Artikels verwendet werden darf, was Benutzer:Thoma und ich so sehen, während Benutzer:Lailaps, eine IP und Benutzer:Nolispanmo das Photo für illegal halten. Es gibt dazu mittlerweile auch einen deletion request auf commons, nichtsdestotrotz würde ich die Frage auch hier gerne aufwerfen. Meiner Meinung nach ist es ständige Praxis in der Wikipedia, dass wir das abgestufte Schutzkonzept, nachdem wir Personen der Zeitgeschichte beurteilen, etwa dahingehend auslegen, dass wir prüfen, inwieweit die Person die Öffentlichkeit selber sucht, Fotos von sich veröffentlicht oder duldet und natürlich, inwieweit ein Photo selbst in die Privatsphäre des Abgebildeten eingreifen könnte. --Port(u*o)s 12:48, 13. Jun. 2012 (CEST)

Die Rechtslage ist eindeutig: Photos von "Personen von zeitgeschichtlicher Relevanz" (zu denen Politiker, Schauspieler, Künstler, Schriftsteller etc. zählen) können ohne ihre ausdrückliche Zustimmung gefertigt und öffentlich verwendet werden, wenn die jeweilige Person in einem "Kontext zeitgeschichtlicher Relevanz" (d.h. bei öffentlichen Auftritten) abgebildet ist. Aufnahmen aus der Privatsphäre bzw. Aufnahmen, aus denen dieser "zeitgeschichtlich relevante Kontext" nicht oder nicht eindeutig ersichtlich ist, dürfen nicht verwendet werden. Hier gilt uneingeschränkt und nicht abstufbar das "Recht auf das eigene Bild". Im vorliegenden Fall zeigt das Photo den Abgebildeten, der als Schriftsteller als "Person von zeitgeschichtlicher Relevanz" gelten kann, ersichtlich nicht in "zeitgeschichtlich relevantem Kontext", sondern im Garten eines Restaurants, das er privat besucht hat. Insofern ist die Veröffentlichung des Photos rechtswidrig. -- 93.207.183.172 14:06, 13. Jun. 2012 (CEST)
Würde das Foto die abgebildete Person z.B. während einer öffentlichen Lesung zeigen, wäre die Veröffentlichung womöglich rechtens. Da es sich erkennbar aber um eine Aufnahme privater Natur handelt, ohne irgendwelchen zeitgeschichtlichen Aussagewert, ist sie es nicht (egal, was ggf. als - per se unüberprüfbarer - Untertitel dazugeschrieben wird). -- Lailaps (Diskussion) 14:53, 13. Jun. 2012 (CEST)
Nein, das ist so nicht richtig. Vielmehr werden hier Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen gegen die persönlichkeitsrechtlichen Interessen der abgebildeten Person. Der Rahmen ist erkennbar öffentlich (hier geht es explizit nicht etwa um Panoramafreiheit). Wenn das Bild Aussagen darüber zuliesse oder nahelegte, die in die Privatsphäre hineinreichen, bzw. insofern es das tut, muss man natürlich hier eine Abwägung treffen. Das scheint mir hier aber nicht der Fall zu sein. Es geht lediglich darum, einen allgemeinen Eindruck der Person zu liefern («Wie sieht der eigentlich aus?»). --Port(u*o)s 15:00, 13. Jun. 2012 (CEST)
"Es geht lediglich darum, einen allgemeinen Eindruck der Person zu liefern («Wie sieht der eigentlich aus?»)." Exakt das ist rechtlich nicht zulässig. Simple Abbildung einer Person ohne zeitgeschichtlich relevanten Bezug verstößt gegen das Recht auf das eigene Bild. q.e.d. -- Lailaps (Diskussion) 15:51, 13. Jun. 2012 (CEST)
Die Auffassung, dass eine Abbildung von relativen Personen der Zeitgeschichte nur im Rahmen der im öffentlichen Interesse stehenden Ereignisse erlaubt sei, ist rechtlich überholt. Wie Port(u*o)s oben zutreffend schreibt, ist nach aktueller BGH- und EGMR-Rechtsprechung vielmehr in jedem Fall eine Abwägung „zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre andererseits“ vorzunehmen (BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - VI ZR 164/06). Da das Bild in der Öffentlichkeit, in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem seiner öffentlichen Auftritte und offensichtlich nicht gegen seinen Willen aufgenommen wurde, keinerlei Bezug zu seiner Privatsphäre hat, nicht herabwürdigend ist und auch sonst keine erkennbaren berechtigten Interessen verletzt, Herr Goldner zudem in anderen Fällen zulässt, dass ähnliche Fotos von ihm im Internet veröffentlicht werden, vermag ich keine Gründe zu erkennen, warum diese Abwägung in diesem Fall nicht zugunsten des Informationsinteresses der Öffentlichkeit ausgehen sollte. --Jossi (Diskussion) 18:07, 13. Jun. 2012 (CEST)
Eine Einwilligung zum Privatfoto liegt offenbar vor, er schaut ja in die Kamera. Schriftlich gibt es sicher nichts, also besten schickt die Fotografin eine eidesstattliche Versicherung an das Wikipedia:Support-Team, dass Colin Goldner vor dem Schnappschuss gefragt wurde, ob er für Wikipedia posiert. "Darf ich ein Foto machen?" impliziert keine Veröffentlichung und ein öffentlicher Auftritt ist hier nicht erkennbar bzw. der ist vorbei oder nie geschehen und Porträts sind bei öffentlichen Veranstaltungen unzulässig, nur Fotos von Gruppen bzw. der "Masse" sind zulässig. −Sargoth 18:51, 13. Jun. 2012 (CEST)
Die o.a. Auffasung von Jossi ist, rechlich besehen, falsch: Die Abbildung einer Person darf ohne deren ausdrückliche Einwilligung nur und ausschließlich dann veröffentlicht werden, wenn die jeweilige Abbildung "zeitgeschichtlich relevant" ist. Dies ist bei in privatem Kontext gefertigten Aufnahmen regelmäßig nicht der Fall (egal ob die abgebildete Person vor oder nach der Aufnahme was "zeitgeschichtlich Relevantes" getan hat, ob sie in die Kamera grinst oder ob sie woanders schon mal öffentlich abgebildet wurde). Um es nochmal auf den Begriff zu bringen: Unautorisierte Abbildung einer Person ohne zeitgeschichtlich relevanten Bezug verstößt gegen das Recht auf das eigene Bild; sie ist rechtlich unzulässig und damit strafbar (vgl. BGH, Az. VI ZR 51/06, NJW 2007). Ich rate bei unautorisierter Veröffentlichung von Personenfotos zu größter Vorsicht, wie schnell hat man da eine Klage am Hals. -- Lailaps (Diskussion) 19:29, 13. Jun. 2012 (CEST)
Witzig, genau das Urteil hab ich mir heute nachmittag auch im Wortlaut durchgelesen. Das ist ja offenbar genau das Urteil, auf das allgemein hinsichtlich der Abwägung widerstreitender Interessen abgestellt wird. Auch Jossi nimmt ja unmittelbar auf dieses Urteil Bezug. Dort werden ja eben widerstreitende Belange gegeneinander abgewogen, mit einem 2:2, wenn ich das richtig sehe. Das Bundesverfassungsgericht hat dann 2008 sogar noch einen Extratreffer pro Informationsinteresse der Öffentlichkeit gewertet. Nebenbei: es geht in allen diesen Urteilen über Caroline von Monaco und Ernst August jeweils um «Unterhaltungsartikel», nicht um Enzyklopädiebeiträge, was mit in die Berwertung einfloss, aber nicht so, dass Bebilderung in jedem Falle unzulässig sei. Andererseits geht es natürlcih um Personen höheren Bekanntheitsgrades - und um Fotos, die wesentlich tiefer in die Privatsphäre eingreifen (‚Paparazziphotos‘). --Port(u*o)s 19:49, 13. Jun. 2012 (CEST)
Weshalb fragt nicht mal jemand Goldner, ob er ein Photo für Wikipedia zur Verfügung stellt? Dann hätte man die ganzen Scherereien um unautorisierte Photos elegant vom Hacken. -- 93.207.157.66 20:57, 13. Jun. 2012 (CEST)
Das ist doch gerade der Haken bei der Sache: Er will offenbar kein Bild von sich in der WP. --Jossi (Diskussion) 23:53, 13. Jun. 2012 (CEST)

Rezensionsabschnitt

Hallo, der Abschnitt zu den Rezensionen erscheint mir seltsam ungeordnet und insgesamt geeignet, dort Meinungen unterzubringen. Das ist im Sinne einer angemessenen Biografie natürlich immer problematisch, könnte man den irgendwie umstrukturieren? Derzeit wird ja versucht, ein Gerichtsurteil als Buchrezension auszugeben ... --Port(u*o)s 09:50, 9. Jul. 2012 (CEST)

Ich finde es auch unpassend, wenn eine Liste von Zitaten zu einem einzigen Buch den halben biographischen Artikel ausmacht. Was wir stattdessen brauchten, wäre ein Abschnitt „Rezeption“ (oder meinetwegen auch „Kritik“) -- in dem könnte dann auch das Urteil seinen Platz finden. Aber wer schreibt den? --Jossi (Diskussion) 13:42, 9. Jul. 2012 (CEST)
Hab den Abschnitt in Rezension in Rezeption geändert. Mal sehen was passiert! Bastabi (Diskussion) 13:30, 24. Jul. 2012 (CEST)
Dass das Buch "überwiegend negative Rezeption" fand, ist m.W. faktisch falsch (und wird auch durch die angegebenen Quellen nicht gedeckt). Die mir verfügbaren Rezensionen in den Medien als Indikator der Rezeption sind nur zu knapp 20% kritisch/ablehnend/negativ. Daher sollte diese Passage gelöscht werden oder aber belegt, wie genau das Urteil "überwiegend negativ" zustandekommt. Lailaps (Diskussion) 15:31, 29. Jul. 2012 (CEST)
vgl http://fkpsych.de/pub_tibetischerbudd.html --Lailaps (Diskussion) 12:12, 15. Aug. 2012 (CEST)
Nein, gleich der erste Einzelnachweis übt sehr deutliche Kritik und das geht so weiter. Und du willst eine Webseite, die offensichtlich vom Verlag erstellt wurde, doch wohl nicht als neutral darstellen? Gruß, SDI Fragen? 22:16, 15. Aug. 2012 (CEST)
Es gibt keinerlei Beleg für "überwiegend negative" Rezeption des Buches, ganz im Gegenteil. Wenn ein paar Einzelnachweise den Anschein erwecken, so ist das eben nur ein Anschein, aber kein Beleg. --Lailaps (Diskussion) (09:55, 17. Aug. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Urteil Oberlandesgericht Wien

Sollte man nicht erwähnen, dass sein Buch "Dalai Lama: Fall eines Gottkönigs" Gegenstand mehrere Gerichtsverfahren wurde, die Goldner gegen einen Kritiker anstrengte und die er in letzter Instanz alle verlor sowie was die Begründungen des OLG waren, nämlich, dass die Auszüge aus Goldners Buch zu Recht als "vulgär vereinfachend" bezeichnet werden können, sodass ihnen mit umso schärferer Kritik begegnet werden darf."? Das OLG weiter: Auch die unbestrittene pauschale Bezeichnung der Tibeter als menschenverachtend, raffgierig und skrupellos durch den Antragsteller Colin Goldner lässt die Beurteilung seiner Beschreibung der Tibeter als rassistisch und damit auch den Vergleich mit der Sicht des Nazis über die Juden zu. --213.182.68.42 17:03, 20. Apr. 2013 (CEST)

ich werde zumindest einen Link dazu hinzufügen zu der Sache des OLG Wien. --213.182.68.42 17:11, 20. Apr. 2013 (CEST)
Das Zitat ist falsch. Alle Jahre wieder die gleichen Lügen. --Nuuk 20:07, 20. Apr. 2013 (CEST)
Das sollte "Nuuk" doch etwas näher erklären. Wieso ist ein Zitat im Zusammenhang mit Ursache & Wirkung und dem OLG falsch? Was ist da gelogen? Wieso gibt es keine Kritik in diesem Goldner-Artikel zu dem umstrittenen Umgang von Goldner mit dem Thema Tibet und tibetischer Buddhismus? --Herusche (Diskussion) 10:09, 21. Apr. 2013 (CEST)
Antwort zu Frage 1: Wieso es falsch ist, ist mir egal. Zu Frage 2: Die Zitate sind erfunden. Frage 3: Weil Wikipedia ein Enzyklopädie-Projekt ist. Kritik kannst du in Blättern wie Ursache&Wirkung äußern. --Nuuk 10:30, 21. Apr. 2013 (CEST)
Nuuk, wie kommst du dazu, zu behaupten, das Zitat sei gelogen? Die Sache ist sogar bis zum Obersten Gerichtshof gegangen, die Entscheidung ist hier veröffentlicht. --Jossi (Diskussion) 11:26, 21. Apr. 2013 (CEST)
Eben, die Zitate finden sich dort nicht. --Nuuk 11:28, 21. Apr. 2013 (CEST)
Die Entscheidung des OLG Wien scheint nicht online zu sein, aber jeder österreichische Jurist wird das mühelos überprüfen können. Jedenfalls entsprechen die Aussagen in den Entscheidungsgründen des OGH inhaltlich ziemlich genau dem, was in den Zitaten steht, deshalb erscheint mir das zumindest auf den ersten Blick recht plausibel. --Jossi (Diskussion) 11:46, 21. Apr. 2013 (CEST)
Ursache&Wirkung ist keine reputable Quelle, und eine andere für die behaupteten Zitate gibt es nicht. Somit ist die Sache erledigt. --Nuuk 11:54, 21. Apr. 2013 (CEST)
Nuuk, dass das Lügen wären, müssten Sie schon belegen und nicht einfach wild behaupten. Ich bin sicher, wenn es Lügen sind, wird sich Colin Goldner - wie ja auch bei Nicht-Lügen - einen Anwalt nehmen und gegen die Behauptungen vorgehen. Dies ist eine ordentliche Redaktionsmeldung eines buddhistischen Magazins, die im Sinne des Presserechtes verantwortlich sind. Sie verleumden die Redaktion und einen Uni-Prof, der der Redaktion vorsteht, wenn Sie sie der Lüge bezichtigen. Also wo sind Ihre Beweise für eine Lüge? Die Revisionszulassung durch das OLG Wien bestätigt den Inhalt letztlich: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20020516_OGH0002_0060OB00047_02H0000_000 Sie sind am Zuge zu belegen, dass das Lügen einer Redaktion sind! Ich reverte deshalb Ihre unbelegte Änderung basierend auf einer unbelegten Unterstellung. --213.182.68.42 14:59, 21. Apr. 2013 (CEST)
Wo sind hier, Ursache & Wirkung,Reputabilitätsprobleme zu erkennen?--Tohma (Diskussion) 12:04, 21. Apr. 2013 (CEST)
Ich habe mal bei der Bibliotheksrecherche angefragt. Eine OLG-Entscheidung auszugraben wird ja wohl kein Hexenwerk sein. --Jossi (Diskussion) 12:07, 21. Apr. 2013 (CEST)
Dieses obskure religiöse Blatt ist keine neutrale Quelle. Erstrecht nicht, wenn es um seinen Lieblingsfeind Colin Goldner geht. --Nuuk 15:12, 21. Apr. 2013 (CEST)
Alle Jahre wieder will die virtuelle Eso-Community dem Goldner ans Bein pinkeln. Nicht vergessen: Pipi selber trinken ist esoterisch einwandfreier. --Cornwells (Diskussion) 01:46, 21. Jun. 2013 (CEST)

Im Wikipedia-Artikel ist Link 22 TOT! Bitte entfernen! (nicht signierter Beitrag von 2.240.119.85 (Diskussion) 21:18, 24. Feb. 2015 (CET))

Ersetzt mit ArchivversionSargoth 22:55, 24. Feb. 2015 (CET)

"Weltparlament"

Es kann nicht sein, dass hier ohne weitere Erläuterung und Blaulink steht "2017 wurde Goldner als Delegierter in das erstmals tagende Weltparlament (General Assembly) berufen" - das klingt offiziell, der Beleg (völlig falsch formatiert und nur ein Link, entgegen aller wp-Vorgaben!) zeigt dann aber schnell dass es sich um eine der vielen Aktionen handelt, bei denen ein paar Leute sich anmaßen, ein "Weltparlament" zu sein. So kritiklos und naiv darf die WP da nichtdrangehen! (nicht signierter Beitrag von 47.71.65.113 (Diskussion) 11:28, 22. Jan. 2020 (CET))

Danke. Mit Weltparlament ist nicht das UN-Parlament gemeint. Es erweckt aber den Eindruck. Ich habe es getilgt.--Lectorium (Diskussion) 11:46, 22. Jan. 2020 (CET)