Diskussion:Copyright law (Vereinigte Staaten)

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von RobbieIanMorrison in Abschnitt copyright symbol advice is plain wrong

Unverständlicher Satzteil

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Gleich am Anfang befindet sich ein höchst mysteriöser Satz:

"Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Reissbrauch des Copyrights seitens der Verlage verhindern sollen."

Bin ich bloß zu doof dafür oder ist der Satz falsch? Kann ihn leider nicht korrigieren, weil ich von Copyrights nicht viel verstehe. Help!

Da schien wohl einer vandaliert zu haben. Ich hab das mal zurückgesetzt und hoffe, es ist nun verständlicher. --Gruß Crux 20:23, 30. Mär 2005 (CEST)

Brauche Hilfe! Woher bekomme ich Info

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Hallo ich brauche Hilfe!

Bei wem liegt das Copyright für

  • Bücher die 1950 in der DDR verlegt wurden?
  • Verlag ist VEB-Verlag Kultur und Fortschritt mit Sitz in Berlin (Ost, Hauptstadt der DDR)

Möchte gerne einzelne (längere) Abschnitte übernehmen und weis nicht

  • wo ich nach einer Genehmigung anfragen kann

--Francis McLloyd 17:17, 3. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Du willst längere Abschnitte aus dem Artikel übernehmen? Dann musst du dich nur an die Bestimmungen der GFDL halten! --Flominator 4. Jul 2005 23:44 (CEST)

Art und Weise

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Mir hat heute jemand gesagt, ich solle ein Bild mit © Art & Weise lizenzieren. Was genau bedeutet das? --Flominator 4. Jul 2005 23:44 (CEST) Besser spät als nie: Vielleicht heißt die Agentur so?

Das Bedeutet, das du ein Copyright auf die Art und die Weise deiner Zeichnung machst, also auf deinen Stiel und Wie du es gezeichnest hast... Aber ich bin mir nicht sicher... (nicht signierter Beitrag von 80.190.228.62 (Diskussion | Beiträge) 15:02, 20. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Erklärungsbedürftig

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scheint mir der Zusammenhang zwischen:

"Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. ... "

und

"Das Copyright ... ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch ... "

--888344

Scherz???

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== Copyright the Band == Die wohl talentierteste Band der Schweiz, muss noch ein bisschen an sich arbeiten doch in 2-3 Jahre werden sie sicher gross RAUSKOMMEN Gitarre: Marco Kurer, Peter Segmüller Bass: Simon Loher Drum: Pascal Roth Gesang: Arian Steiner Sie sind im November 2005 zusammengekommen, alle 5 leben und Proben in Rebstein. Sie spiele hauptsächlich Punk Rock aber auch noch andere Musik. ©opyright ®ock

Von mir soeben gelöscht!? Bezug unklar, hat das niemand gesehen??? --ThoMo7.2 23:56, 29. Jun 2006 (CEST)

Das wurde revertiert, aber offensichtlich unvollständig, das wurde wohl übersehen. Deinen "konkreten Fall" musste ich leider löschen, dies ist die Diskussion über den Artikel, nicht über das Thema. Versuchs's mal im Usenet unter de.soc.recht.marken+urheber! -- H005 20:59, 30. Jun 2006 (CEST)
Ich verzieh gerade meinen Mund... Denke, dass es nicht unter eine GNU DFL passt, da ich die Bilder wahrscheinlich "geklaut" habe. Das geht vermutlich, weil für private / schulische und nicht-kommerzielle Zwecke. Aber wieder "frei" anbieten geht nicht. So denke ich es mir. Kein Thema, werde es einfach nicht unter ein GNU-Lizenz stellen. --ThoMo7.2 22:38, 30. Jun 2006 (CEST)

Siehe auch

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Hi,

Ich habe mal die sieheauchs ein wenig ausgedünnt. Im Einzelnen:

Wer das zu radikal findet möge es rückgängig machen. Die verbliebenen siehe-auchs sollten noch in den Fliesstext wandern. --Grüsse schizoschaf 12:02, 13. Aug 2006 (CEST)

95 Jahre Schutzfrist

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Hallo

Die Aussage, "für neue Werke auch in den USA ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen", kann ich nicht bestätigen. Auf der Homepage des US Copyright Office wird die Aussage auch nicht bestätigt. Die einzige Frist im amerikanischen Copyright mit 95 Jahren bezieht sich auf Miturheber. Auf der englischen Wikipediaseite findet man unter "coypright" folgenden Begriff, der sich auf 95 Jahre bezieht: "In the case of a work of corporate authorship (also known as "Work for Hire") the term will be 95 years from the date of first publication (...)."

Mit höchster Wahrscheinlichkeit ist die Schutzfrist von 95 Jahren für Firmen daher falsch.

Die Erklärung findet sich im Artikel über Urheberrecht: Im amerikanischen Recht erhält liegt das Copyright an Werken, die jemand im Auftrag einer Firma verfaßt hat (bspw. eine Betriebsanleitung), nicht beim Autor, sondern bei der beauftragenden Firma. Diese bekommt eine längere Schutzfrist als der Autor als natürliche Person. "Corporate Authorship" meint dagegen nicht den Fall, daß mehrere Autoren gemeinsam ein Werk verfassen (z.B. Libretto und Partitur einer Oper, aber auch die Krimis von Fruttero/Lucentini). -- Bafibo 17:21, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten
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Hallo Leute

gibt es Coypright bei gestorbenen Leuten die eine Chronik von einem Dorf Millingen geschrieben haben und nicht mehr leben. Kann man dann eine Schnelllöschung machen ohne den Ortsvorstehen nach der Chronik zu fragen.

Anm.: Das Copyright stammt von 2000. Warum soll der Artikel in der Form, wie er bereits 2 x gelöscht wurde und wieder gelöscht würde, nicht in einer WP-verträglichen Form und ohne Copyrightverletzung geschrieben werden können? Dann wären alle zufrieden. C&P ist nun mal nicht. Gruß --peter200 18:48, 22. Nov. 2006 (CET)Beantworten
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Hier unter den engl. Begriff 'Copyright' sollte m. E. nur stehen, was auch diesen Begriff betrifft. D. h. hierher gehört: Herkunft (angloamerikan. Recht) inkl. Geschichte, C-Vermerk, vielleicht auch noch das ewige Copyright.

Alles andere gehört unter 'Urheberrecht'. Das gilt insbesondere ganz eindeutig für die Sach- und Rechtslage im Internet und das Zitatrecht. Beides hat mit dem englischen Begriff des copyrights und dem C-Vermerk originär nichts zu tun. Ich bitte ggf. um Stellungnahme, ansonsten passe ich den Artikel an. --Muessig 16:19, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

I actually found both of the listings (e.g. Copyright and Urheberrecht) helpful for me -- I'm trying to find out more about Germany copyright law and wouldn't have found anything about Urheberrecht and how it differs from "copyright" unless it was mentioned here. - so I'll throw in my vote for having it be useful that that information was together on this page! 17 August 07

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Zwar gibt es im UrhG besondere Vorschriften für Tonträger, die aber gehören eher unter 'Urheberrecht', nicht hierher. Auch sind diese besonderen Vorschriften im aktuellen Artikel gar nicht thematisiert. Ich bitte ggf. um Stellungnahme, ansonsten schlage ich vor, den Absatz zu löschen. --Muessig 16:19, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

PS: soweit nur der P-Vermerk selbst gemeint ist: dieser ist in einigen Ländern (nicht in Deutschland) erforderlich, um Tonträgerherstellerrechte geltend machen zu können. Das sind so genannte Leistungsschutzrechte. Diese Erklärung ließe sich natürlich im Artikel ergänzen. Der P-Vermerk könnte aber auch Gegenstand eines eigenen Artikels sein, und hier verlinkt werden. --Muessig 17:05, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

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Zitat: Im Copyright des angloamerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (zum Beispiel dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. - Verstößt das nicht ganz klar gegen Artikel 27, 2 der Menschenrechtsdeklaration? --Gruß, Constructor 13:39, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

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Wäre schön, wenn jemand die Fragen hier beantworten könnt, hilft vielleicht auch anderen Nutzern weiter! Diskussion: Bildrechte#Software_Screenshots --WikipediaMaster 14:42, 8. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Erzeugung

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Ich habe mal die Erzeugung des Zeichens eingebaut. Allerdings habe ich nur die Tastenkombination für Windows gefunden. Es wäre gut, wenn jemand die Tastenkombination für den MAC und die Codes für HTML einbaut. Danke --Carport Mit mir sprechen 17:25, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Da ist die Erzeugung des ®-Zeichens erklärt. © hat die Unicode-Numer 184 bzw. 0x00B8. Bitte korrigier das mal irgendwer - für sone Kleinigkeit meld ich mich nicht extra an ;)
--UniversE 27. Juni 2009 um 19:34 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.34.198.167 (Diskussion | Beiträge) )

dt. übersetzung des begriffs 'copyright'

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imho ist der sinn des copyrights ja die erlaubnis bzw. das verbot einer tätigkeit, nämlich etwas zu kopieren. ergo bedeutet 'copy' in diesem wort nicht 'kopie', sondern 'kopieren' und die richtige übersetzung somit nicht 'copy=kopie', sondern 'copy=kopieren'. man würde ja auch nicht 'kopierecht' sagen. (is vielleicht weniger wichtig, aber der genauigkeit wegen...) mfg hk

Tabelle Satzzeichen, sonstige Zeichen, Rechenzeichen

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Diese Tabelle hat keinerlei Informationswert und zudem nichts mit dem Thema zu tun. Sie sollte meiner Meinung nach entfernt werden. --Marvo 22:00, 12. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Seh ich genauso, da kein Gegenargument kam hab ich es gelöscht. Gruß Azrael. 22:12, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Free-Culture-Bewegung

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Ein Verweis auf die Freie_Kultur- / Free-Culture-Bewegung wäre nicht schlecht. Dazu auch Einzelheiten hier. (Wie immer, wenn ich irgendwo neu bin in WP, nicht gleich ein eigene Anmerkung. Die Fachleute haben Vorrang.) --Delabarquera 13:32, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Bildrechte in der Wikipedia: erkennbar private Bilder

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Um auch diese Feinheit zu Wort kommen zu lassen, die Empfehlung,einen Blick hierher zu werfen. --Delabarquera 09:52, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Du bist hier an der falschen Stelle. Hier geht es um den Artikel Copyright. Wenn du das Thema diskutieren willst, dann wendest du dich am besten an WP:UF jodo 21:42, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Tastenkombination Macintosh

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Unter Macintosh erzeugt man das ©-Zeichen nicht mit "alt+c" sondern mit "alt+g". Bei "alt+c" erzeugt man folgendes Zeichen: ç

Stimmt, habe ein wenig gegoogelt und habs auf diverse, auch auf offiziellen Seite gefunden. --VampLanginus 22:36, 29. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

℗-Vermerk für Tonträger

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Dort steht: „Nur die erste Aufnahme auf einem Tonträger ist Gegenstand des Schutzes (z. B. das Masterband).“ Das bitte ich genauer zu erläutern. Warum ist das Masterband Gegenstand des Schutzes, wo es doch normalerweise gar nicht veröffentlicht wird? Das Masterband ist normalerweise auch gar nicht die erste Aufnahme, da es erst beim Erstellen der Master für die Vervielfältigung entsteht, also nach/bei dem Mischen und Mastern, während die erste Aufnahme beim Einspielen z. B. im Studio entsteht.

Ist vielleicht die Erstveröffentlichung gemeint? -- Pemu 13:49, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das Masterband ist die Grundlage für die Erzeugung von Tonträgern, egal ob sie sofort oder erst dreißig Jahre später erzeugt werden. Es gibt viele Schallplattenaufnahmen, die mit Hilfe der existierenden Masterbänder erneut auf CD veröffentlicht wurden. Wie man leicht feststellen kann, steht dann aber auf der CD: "℗ 1964" und nicht das Jahr der CD-Pressung. -- Bafibo 17:35, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Überarbeiten: Geschichte

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Die Historie des Copyrights soll also erst im Jahr 1998 beginnen? Das kommt mir reichlich kurz vor. Überarbeitung scheint da angesagt zu sein durch jemand, der über entsprechendes Wissen verfügt. --Aloiswuest 22:44, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Schreibweisen

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Die Schreibweisen sind quellenmäßig unbelegt. Woher stammen sie? Wo sind sie festgelegt? Wieso sollte man die angegebenen Dont's auch lassen? -- Gohnarch░░░░ 12:39, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Gute Frage! -- KingMoritz 20:05, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Copyright © Urheber Sollte durch: Copyright © Rechteinhaber ersetzt werden. Denn das ist ja der Unterschied!
Quelle für die Schreibweisen übrigens: http://www.copyright.gov/circs/circ1.pdf (Seite 4) ist in den Weblinks zu finden: http://www.copyright.gov/ (nicht signierter Beitrag von Römer098 (Diskussion | Beiträge) 14:12, 10. Feb. 2010 (CET)) Beantworten
In der von dir genannten Quelle ist die Schreibweise aber doch genau umgekehrt!? Auf das Copyright-Zeichen folgt die Jahresangabe. Könnte das also bitte jemand verlässlich aufklären!? --Seth Cohen 18:41, 5. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Stimmt, dort steht ausdrücklich als Beispiel © 2008 John Doe. Anders ist mir das auch gar nicht bekannt. Was stimmt denn nun? Weiß jemand dazu was?--93.223.117.9 16:06, 1. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Die in dem Artikel angegebene bevorzugte Schreibweise ist meiner Ansicht nach nicht richtig und sollte korrigiert werden, jedenfalls habe ich Copyright-Angaben in dieser Form noch nicht gesehen. Bei Software findet man (seit fast dreißig Jahren) man überwiegend eine Notation wie folgt:
Copyright © 1981-2010 Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Statt des ©-Symbols kann man auch (C) schreiben. Es wird allerdings empfohlen, dem Symbol die Zeichenkette "Copyright" voranzustellen, also "Copyright ©" oder "Copyright (C)" zu schreiben. Irgendwo in der Softwareliteratur habe ich vor Jahren auch mal gelesen, daß das Symbol allein rechtlich früher keine Bedeutung hatte, sondern daß man tatsächlich "Copyright" ausschreiben mußte, um damit ein Copyright zu beanspruchen. Der oben erwähnten Government-Borschüre nach reicht jedoch auch das ©-Symbol allein aus bzw. ist seit 1989 sowieso nicht mehr zwingend notwendig, um ein Copyright zu beanspruchen. Generell empfohlen wird aber die vollständige Schreibweise "Copyright ©". Dieser Einleitung folgt dann die vierstellige Jahresangabe der Veröffentlichung, alternativ das Jahr der Erstveröffentlichung gefolgt vom Datum der Neuausgabe, getrennt von einem Bindestrich, etwa "1981-2010". Manchmal findet sich auch eine Auflistung der Erscheinungsdaten in der Form "1981,1987,1995,2010", allerdings ist diese Schreibweise nicht mehr sehr weit verbreitet, vermutlich, da die Copyright-Meldung sonst schnell zu lang werden würde. Nach der Jahresangabe folgt der Rechteinhaber (ohne vorangestelltes "by") und dann ggfs. noch sowas wie "All rights reserved.", "All rights left under GPL.", o.ä. Aber das scheint optional zu sein.
-- 88.77.193.105 17:57, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Anstatt des Bindestrichs (Viertelgeviertstrich) ist ein Bis-Strich (Halbgeviertstrich) zu verwenden. --Seth Cohen 18:07, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Quelle: "Reliable design of medical devices"?

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Im Artikel und auch im englischen Original finde ich einen Link auf dieses Buch bei Google Books. Aber weder wird zitiert, was auf Seite X in diesem Buch zum Copyright stehen soll, noch kann man es bei Google Books nachlesen. Das Buch kostet über 100 €. Ich verstehe nicht, wozu der Link gut sein soll bzw. was das für eine Referenz sein soll. Kann jemand Licht ins Dunkel bringen bzw. sollte das nicht mal überarbeitet werden? --PointedEars 18:09, 19. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, ich habe es ersatzlos entfernt. Wie du sehe ich nicht, dass in diesem Buch irgendwas nützliches zum Thema stehen könnte. Grüße --h-stt !? 18:03, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Html-Entity für ℗-Vermerk für Tonträger

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Moin! Da bei Sonderzeichen in der Wikipedia ja in der Regel Html-Entitys (wie zum Beispiel © für das ©) mit angegeben werden, wäre das auch bei diesem Symbol sinnvoll. Meine Recherche hiernach auf diversen Seiten mit Entitytabellen und -suchen blieb erfolglos. Falls also jemand bestätigen kann, dass es eine solche Entity für dieses Zeichen nicht gibt, oder diese kennt, möge er dies in einem kurzen Satz dem entsprechenden Abschnitt hinzufügen. Gruß, IP 92.225.25.138 16:40, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Der Begriff "Schutz"

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Nur kurz ein Hinweis auf folgende Diskussion: Diskussion:Urheberrecht#Der Begriff "Schutz" --Nicor 13:01, 22. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

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Sorry to write in english. But the advice on the use of "(C)" versus "(c)" as a copyright symbol is plain wrong. See 2204.4(A) "Variants for the © Symbol" from the US Copyright Office Compendium:

  • US Copyright Office: Compendium of US Copyright Office Practices. 3rd Auflage. US Copyright Office, Washington DC, United States 2017 (copyright.gov [PDF; abgerufen am 18. August 2020]).

Can someone please make the necessary edits. Thanks. RobbieIanMorrison (Diskussion) 07:13, 18. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

@RobbieIanMorrison: Thanks for notifying us and linking the Compendium. I changed it to (c) in the text. --h-stt !? 20:37, 19. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
@H-stt: Perfekt! RobbieIanMorrison (Diskussion) 17:28, 29. Aug. 2020 (CEST)Beantworten