Diskussion:Credit Linked Note
Falsche Grafiken
Bearbeitendas was in den szenarien 1 und 2, sowie den grafiken dargestellt wird, ist eine "normale" anleihe, aber keine cln (nicht signierter Beitrag von 141.48.47.30 (Diskussion) 11:45, 21. Jul 2011 (CEST))
Falsche Darstellung
BearbeitenDas Dreierbeziehung zwischen SPV, CDS-Kontrahent und Käufer der CLN wird nicht oder kaum deutlich. --FerdiBf (Diskussion) 09:03, 17. Mär. 2012 (CET)
viel zu unverständliche Erklärungen
BearbeitenEin Credit Linked Notes ist gem. dem deutschen Bankenverband eine Kombination aus einer Anleihe und einem Kreditderivat. Das heißt, zu einem trägt der Anleger das Emittentenrisiko einer Anleihe. Wie bei jeder klassischen Anleihe, kann der Investor sein Geld verlieren, wenn der Herausgeber (Emittent) der Anleihe zahlungsunfähig wird, was bei deutschen Banken bisher unwahrscheinlich war. Der andere Part setzt sich aus ein oder mehreren Kreditderivate zusammen. Ein Derivat hängt nicht von dem Wert des Produktes selber ab, sondern basiert auf produktfremden Bezugsgrößen. Bei einem Credit Linked Notes fungiert der Investor als Geber von Kreditausfallversicherungen. Jede Kreditausfallversicherung bezieht sich auf ein Referenzunternehmen oder ein Referenzstaat. Das heißt der Anleger gibt der Bank sein Geld, wie bei einer klassischen Anleihe. Nach einer fest vereinbarten Laufzeit würde der Investor sein Kapital zurück erhalten. Nicht so bei den Credit Linked Notes. Mit dem Kapital ist der Investor gleichzeitig Geber von einer oder mehreren Kreditausfallversicherungen. Das ist in etwa mit einer Feuerversicherung zu vergleichen. Mal angenommen, dass das Referenzobjekt bzw. Versicherungsobjekt ein Haus ist. Kommt es zu keinem Feuer, erhält der Investor nach der Laufzeit sein Geld zurück, wie bei einer klassischen Anleihe. Wenn das Haus aber abbrennt, wird von dem hinterlegten Kapital die Schadenssumme abgezogen. Der Anleger erhält oftmals nur noch ein Minimum von seiner Investition zurück.
Bei einem Credit Linked Note mit einem "first to default"-Zusatz werden mehrere Kreditausfallversicherungen in einem einzigen Wertpapier definiert. Bei Fälligkeit von nur einer einzigen Kreditausfallversicherung, wird nicht anteilmäßig der Schaden von dem investierten Kapitals abgezogen, sondern die gesamte Investition hat nur noch den Wert des bankrotten Unternehmens oder Staates. Der Anleger trägt hiermit ein mehrfaches Risiko seine investierten Mittel zu verlieren.
weitere Details unter
siegrun-roman.de
Siegrun Roman (nicht signierter Beitrag von 79.193.49.35 (Diskussion) 17:15, 25. Mär. 2012 (CEST))
First-to-Default bzw. CLO
Bearbeiten"Möglich sind auch Credit Linked Notes, die sich auf Kredit- oder Anleihenportfolios beziehen. Beispiele sind First-to-Default-Baskets, bei denen eine Credit Linked Note bereits dann ausfällt, wenn der erste Kredit innerhalb des Referenzportfolios ausfällt. Ein anderes Beispiel sind synthetische Collateralized Loan Obligations, mit denen der Käufer einer Credit Linked Note an den Verlusten eines Kreditportfolios beteiligt wird."
Ich würde diesen Absatz nicht in den Artikel aufnehmen, da "First-to-Default-Basket"-CDS in der Regel nur in CLN "verpackt" wurden, um Investoren eine Spekulationsmöglichkeit zu bieten. In den Baskets wurden meist Referenzschulden mit unterschiedlicher Bonität gebündelt und der Investor konnte eine "Wette" über die Laufzeit (First-to-Default und dann basta) zu einem atraktiven Zinssatz abschließen.
Als zweites sind CLOs (Collateralized Loan Obligations) eine Untergruppe von Verbriefungen (ABS), ähnlich CBOs (Collateralized Bond Obligations). Die Referenzschulden stellen sowohl bei CLNs als auch bei CLOs /CBOs Kreditrisikoportfolios dar, aber im Gegensatz zu CLNs (gleiches Risiko für alle Investoren) sind CLOs /CBOs tranchiert (unterschiedliche Tranchen einer Gesamt-Emission mit unterschiedlichem Risiko). Erwähnenswert dabei ist auch, dass die einzelnen Tranchen einer CLO /CBO-Emission unterschiedliche Wertpapierkennnummern haben (daher oben Gesamt-Emission - eigentlich ein Emissionsprojekt). (nicht signierter Beitrag von Linus12 (Diskussion | Beiträge) 17:36, 9. Dez. 2014 (CET))
Lemma
BearbeitenIm deutschen Sprachgebrauch ist der Begriff Bonitätsanleihe weit verbreitet. Vorschlag: Den Artikel umbenennen oder zumindest eine Weiterleitung anlegen. Im Übrigen beabsichtigt die BAFin, den Vertrieb dieser Produkte an Privatanleger zu verbieten: Entwurf einer Allgemeinverfügung --Malabon (Diskussion) 17:04, 21. Aug. 2016 (CEST)