Diskussion:Dachau-Hauptprozess/Archiv

Kleinkram...

In deiner gut belegten Darstellung habe ich keine Irrtümer oder sachlichen Mängel gefunden. Mir gefallen beim ersten Durchlesen besonders gut die Kapitel „Rechtsgrundlagen + Anklage“ sowie „Wertungen und Wirkungen“. Zu letzterem fallen mir noch der exkulpierende zeitgenössische Ausdruck „Kriegsverurteilte“ (statt Kriegsverbrecher) ein und der zutreffende Wortschöpfung „Gnadenfieber“. Aber dieser Abschnitt ist in seiner jetzigen Version vorbildlich kurz, gerafft und enthält alles Wesentliche... gerade darum gefällt er mir so gut. (Ich denke eher vom „Normal-Benutzer“ aus und bin sehr für knapp gefasste Artikel in einer Enzyklopädie. Das scheint aber in Wikipedia eine Minderheits-Position zu sein – daher belasse ich es auch hier mit dieser kleinen kritischen Andeutung).

Folgende Formulierungen sind mir aufgefallen:

  • „verendet“ ist angesichts der Todesumstände nicht falsch, ich schrecke aber im Zusammenhang mit Opfern vor dem „Vieh-Ausdruck“ zurück: ... bis zu 2000 verendete Häftlinge befanden. Auch im Lagerinneren entdeckten Angehörige der US-Army eine nicht unerhebliche Anzahl unbestatterer toter Häftlinge / Änderungsvorschlag = ... bis zu 2000 toter Häftlinge befanden. Auch im Lagerinneren entdeckten Angehörige der US-Army eine nicht unerhebliche Anzahl unbestatteter Leichen.
  • Diese und weiteren Endphasenverbrechen, die im KZ Dachau und den Nebenlagern begangen wurden, bildeten den Höhepunkt der vorangegangen Konzentrationslagerverbrechen, wie die Todeszahlen des KZ Dachau belegen. Sinn unklar; die verlinkte Statistik erlaubt keinen direkten Vergleich der Todesrate; gemeint ist wohl: verursachten in den letzten Kriegswochen außerordentlich viele Opfer?
  • Einerseits waren Kriegsverbrechen an alliierten Zivilisten und anderseits an alliierten Kriegsgefangenen, die während des Zeitraums von Anfang Januar 1942 bis Ende April 1945 im KZ Dachau und den Außenlagern stattfanden, Inhalt der Klageschrift. = Inhalt der Klageschrift waren Kriegsverbrechen, die während des Zeitraums von Anfang Januar 1942 bis Ende April 1945 im KZ Dachau und den Außenlagern an alliierten Zivilisten und (alliierten) Kriegsgefangene verübt worden waren.
  • Neben der generellen Beteiligung an den Verbrechen im KZ Dachau waren zudem in der Anklageschrift einzelne Exzesstaten bezogen auf alle Angeklagten aufgeführt.[1] Unklar: ...Exzesstaten auf alle Angeklagten bezogen = Exzesstaten aufgeführt, für die alle Angeklagten mitverantwortlich gemacht wurden? Oder?
  • zeitige Haftstrafe = terminus technicus? Sonst reicht Haftstrafe /
  • Abschnitt „Prozessdurchführung...“ beginnt unvermittelt mit Zitat der Anklageschrift und greift zeitlich vor. – Alternativen: a) nach unten verschieben oder b) OBERSTAATSANWALT WILLIAM D. DENSON eröffnete den Prozess am 15. November 1945 mit den Worten: [12]
  • Die Verteidigung legte abschließend ihren Schwerpunkt auf den Vorwurf des Common Design – Die Verteidiger griffen abschließend den Vorwurf des Common Design an, da dieser nicht der europäischen Rechtstradition entspräche.
  • Kapitel „Überprüfungsverfahren“ – unvermittelter Beginn mit einem Zitat (wie oben)
  • Drei der 121 Nebenverfahren bedürfen besonderer Beachtung: - Hier fehlt eine Begründung, warum gerade diese hier ausführlicher dargestellt werden.

Dir wieder einmal Dank für deinen riesigen Einsatz, mit dem du hier NS-Themen aufbereitest. Lieben Gruß dein --Holgerjan 19:15, 18. Dez. 2008 (CET)

Ich danke sehr für die Anregungen und habe sie sämtlich umgesetzt. LG--Schreiben 20:47, 18. Dez. 2008 (CET)

Zitat: eine nicht unerhebliche Anzahl unbestatteter Leichen. Junge, Junge, was ist denn das für eine Ausdrucksweise... -- Latimeria 01:10, 13. Dez. 2010 (CET)

Thx, habs stilistisch verbessert. --Schreiben Seltsam? 01:37, 13. Dez. 2010 (CET)

Info

Der deutsche Rechtsbeistand Hans Karl von Posern war selbst Häftling im KZ Mauthausen von 1942 bis 1945 gewesen. Da nach Kriegsende aufgrund von Zeugenaussagen Verdachtsmomente gegen ihn aufkamen wurde er kurzzeitig im Internierungslager Dachau festgesetzt und bald darauf entlassen. Er wurde, obwohl ohne gültige Zulassung als Rechtsanwalt, Rechtsbeistand im Dachau-Hauptprozess. Im Juli 1946 wurde er aufgrund belastender Aussagen erneut festgenommen und in einem Nebenprozess zum Mauthausen-Hauptprozess (USA vs. Hans Karl von Posern - Case 000-50-5-46) pdfzu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Seine Entlassung aus Landsberg erfolgte 1957. Quelle: Robert Sigl: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-1948. Campus Verlag, Frankfurt 1992, ISBN 3-593-34641-9, S. 204 --Schreiben 12:00, 19. Dez. 2008 (CET)

Hinrichtungsjahr

Das Hinrichtungsjahr der zum Tode Verurteilten war wohl nicht 1945, sondern 1946. --Zipferlak 18:21, 5. Jan. 2009 (CET)

Danke, hatte ich ja auch unter "Vollzug der Urteile" angeführt. Da hatte sich ein Schreibfehler eingeschlichen. Hab das korrigiert, ups ist mir jemand zuvorgekommen ... hier entscheiden Sekunden... ... danke.--Schreiben 18:31, 5. Jan. 2009 (CET)

Was mir nicht so gefiel

Gut geschrieben, fast wäre ich geneigt mich bei der Lesenswert-Disk. mit pro zu beteiligen, doch gibt es noch drei Stellen, die mich stolpern liessen:

zu(3)Amerikanische Soldaten fanden etwa 360 Leichen von Häftlingen in Kaufering IV vor, wobei nicht gesichert ist, ob diese Marschunfähigen bei lebendigem Leibe verbrannten oder bereits vorher ermordet worden waren. - (das ist jetzt ganz subjektiv von mir - irgendwas an dieser Formulierung macht mir Unbehagen, ich glaube es ist das bereits - kann aber auch sein, ich irre mich)
zu(19)Er bat daher das Gericht darum, ... - ...Das Militärgericht folgte Schillings Ausführungen nicht. - Das Militärgericht folgte Schillings Ausführungen nicht? - nicht zugehört - oder folgte seiner Bitte/seinem Antrag nicht?
zu(38)So bat der Justizminister Thomas Dehler den Bundespräsidenten Theodor Heuss erfolgreich Gnadengesuche für Schallermair und Hans-Theodor Schmidt, der im Buchenwald-Hauptprozess zum Tode verurteilt wurde, bei General Thomas T. Handy einzureichen. - dass die Bitte erfolgreich, die Gnadengesuche, aber abgelehnt wurden, also erfolglos waren ist etwas irritierend (für mich jedenfalls)

Abgesehen von diesem Minikram ein guter Artikel, der das Thema mE. angemessen verarbeitet hat

Einziger schwerwiegender Kritikpunkt ist das letzte Foto - was hat das Bild von Sebastian Schmid, der mit keinem Wort im Artikel erwähnt wird denn für einen Sinn? Grübelgrübel-nicht-versteh --Adelfrank 02:40, 6. Jan. 2009 (CET)
Erstmal Danke fürs Drübergehen.
zu (3) das "bereits" habe ich gestrichen, es ist in dem Kontext entbehrlich.
zu (19) "Ausführungen" habe ich mit "Argumenten" ersetzt, dann ist deutlich, dass es nicht ums zuhören ging.
zu (38) erfolgreich war da in der Tat irreführend, daher habe ich "erfolgreich" mit "darum" ersetzt.
Zu Schmid: Haftbögen wurden für alle Angeklagten angelegt, das habe ich jetzt auch ins Lemma eingefügt. Zudem noch etwas zu Schmid ausgeführt. Dieses Bild soll exemplarisch für die Haftbögen stehen. Ohne die jetzt beigefügten Erläuterungen war dies so nicht ersichtlich.
Also nochmals Danke für die Anregungen, die das Lemma weitergebracht haben. Und darum sollte es hier ja in erster Linie gehen. Gruß, das wars mit--Schreiben 11:35, 6. Jan. 2009 (CET)
Das Foto ist durch die erweiterte Beschriftung jetzt nicht mehr ganz so deplatziert, obwohl es natürlich schöner wäre, so einen Haftbogen eines Angeklagten des Dachau-Hauptprozesses abzubilden. --Adelfrank 12:21, 6. Jan. 2009 (CET)
Ja, das gibt es leider nicht....--Schreiben 12:23, 6. Jan. 2009 (CET)

Erfolgreiche KLA vom 5. bis 12. Januar 2009

Der Dachau-Hauptprozess war der erste Kriegsverbrecherprozess der United States Army in der amerikanischen Besatzungszone am Militärgericht in Dachau. Dieser Prozess fand vom 15. November 1945 bis zum 13. Dezember 1945 im Internierungslager Dachau statt, wo sich bis Ende April 1945 das Konzentrationslager Dachau befunden hatte. In diesem Prozess waren 40 Personen angeklagt, denen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem KZ Dachau und dessen Nebenlagern zur Last gelegt wurden. Das Verfahren endete mit 40 Schuldsprüchen, darunter 36 Todesurteile, von denen 28 vollstreckt wurden. Offiziell wurde der Fall als United States of America vs. Martin Gottfried Weiss et al – Case 000-50-2 bezeichnet. Dem Dachau-Hauptprozess schlossen sich 121 Nebenverfahren mit etwa 500 Angeklagten an, die sich auf den Hauptprozess als Musterprozess (Parent Case) stützten. Der Dachau-Hauptprozess war der erste und damit wegweisende Konzentrationslagerprozess im Rahmen der Dachauer Prozesse. Bis 1948 folgten noch weitere Haupt- und Nebenprozesse gegen das Lagerpersonal anderer Konzentrationslager.

Ich habe mich in der letzten Zeit mit den Dachauer Prozessen beschäftigt und mehrere Prozessartikel geschrieben. Die Quellen und Bilderlage war bei diesem wegweisenden Prozess am ertragreichsten. Ich stelle diesen daher zur Wahl und bin als Hauptautor natürlich Neutral. --Schreiben 18:08, 5. Jan. 2009 (CET)

Pro Ich finde den Artikel in jedem Fall lesenswert. Das Thema scheint mir allumfassend bearbeitet. Besonders gefällt mir die gute chronologische Gliederung, die Auflistung der 40 Verurteilten in gut übersichtlicher tabellarischer Form, sowie die neutrale Schilderung dieses Prozesses. Da nach dem Lesen keine Fragen mehr für mich blieben, war es für mich ein lesenswerter und informativer Artikel. --Adelfrank 12:47, 6. Jan. 2009 (CET)

Ich habe mir den Abschnitt "Rechtsgrundlagen und Anklage" durchgelesen. Aus dem Artikel wird mir nicht klar warum gerade diese Rechtsgrundlage gewählt wurde. Ich habe zwar eine Vermutung aber... Dann noch eine inhaltliche Frage: bei zwei Angeklagten ist vermerkt, dass sie keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten. Wenn ich es richtig im Kopf habe, bekam man diese aber mit dem Eintritt in die SS, ein Grund warum SS-Straftäter nach Inkrafttreten des GG nicht in ihre Herkunftsländer ausgeliefert wurden.--Elektrofisch 18:23, 7. Jan. 2009 (CET)

  • Kapitel Vorgeschichte, letzter Satz "Die Täter wurden bald gefasst und interniert" sollte eingeschränkt werden – ein (Groß-)teil der Täter o.ä. Weiter unten (bei der Auswahl der Angeklagten) wird deutlich, dass nicht alle gefasst wurden.
  • Kapitel Rechtsgrundlagen und Anklage, 2. Absatz, letzter Satz: "Neben der generellen Beteiligung an den Verbrechen im KZ Dachau waren zudem in der Anklageschrift einzelne Exzesstaten aufgeführt, für die alle Angeklagten mitverantwortlich gemacht wurden." Zutreffender ist m.E. (in grober Kenntnis des Buches von Lessing): "Neben der generellen Beteiligung an den Verbrechen im KZ Dachau waren zudem in der Anklageschrift Exzesstaten aufgeführt, die den einzelnen Angeklagten zugeordnet wurden." (siehe auch die Tabelle)
  • @Elektrofisch: Ich wüsste nicht, dass mit dem Eintritt in die Waffen-SS automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft verbunden war. Das mag in Westdeutschland später so gehandhabt worden sein, spielt dann aber für den Prozess hier keine Rolle.
  • Pro Für mich genauso lesenswert wie Buchenwald-Hauptprozess. Für besonders wichtig halte ich die Darstellung der Rechtsgrundlagen (noch genauer in Common Design dargestellt), gelungen auch die Bebilderung des Artikels. Persönlich freue ich mich noch darüber, dass solch gut geschriebenen und recherchierten Artikel solchen Typen den Raum nehmen, konsequenterweise hat der sich m.W. seit Monaten nicht blicken lassen. --Hozro 22:36, 7. Jan. 2009 (CET)

Danke, Hozro habe die Verbesserungsvorschläge ins Lemma eingearbeitet. @Elektofisch: Die JCS 1023/10 war ein Provisorium, aus ihr leitete der Commander-in-Chief die Befugnis zur Ergreifung und strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechern ab. Erst mit dieser Direktive war die Grundlage geschaffen um Kriegsverbrecherprozesse vor amerikanischen Militärgerichten abzuhalten. Könnte man im Artikel präziser fassen, würde m.E. den Artikel aber nicht weiter bringen bzw. den Informationsgehalt steigern. Das es eine provisorische Regelung war wird aus dem Lemma ersichtlich. Bzgl. der Staatsangehörigkeit von Schöpp und Puhr: Bei Lessing "Der erste Dachauer Prozeß", S. 98, und Sigel "Im Interesse der Gerechtigkeit", S. 54 sind die Staatsangehörigkeiten angegeben und damit belegt. Ansonsten freue ich mich natürlich, wenn auch die anderen Abschnitte gelesen werden. Gruß--Schreiben 01:58, 8. Jan. 2009 (CET)

<Quetsch> Vielleicht frag ich noch mal direkter: Warum greift man auf dieses Provisorium zurück, wo doch Mord etc. auch nach deutschen Gesetzen strafbar war? Das setzt meiner Meinung nach Entscheidungen voraus, über deren Beweggründe und Akteure ich gerne etwas wüßte, gerade weil es "der erste und damit wegweisende Konzentrationslagerprozess im Rahmen der Dachauer Prozesse" war. Vielleicht reicht auch einfach nur klarer auf die Unterschiede zwischen Kriegsverbrechen und anderen Morden etc. hinzuweisen.--Elektrofisch 16:08, 8. Jan. 2009 (CET)
Ah OK. Es ging nicht nur um Morde und Misshandlungen, sondern eben insbesondere um das gemeinsame Vorgehen (Common Design). Nur so konnten eben auch Personen wie die in der KZ-Verwaltung Tätigen (Filleböck, Wetzel) oder auch der Adjutant Suttrop und Kommandant Weiss ohne den Nachweis einer individuellen Straftatbegehung angeklagt werden. Deutsche Gesetze spielten im Kontext von Kriegsverbrechen gegen allierte Staatsangehörige während der Besatzungszeit keine Rolle. Das ist aber im Lemma ausgeführt. Zusätzlich zu Common Design verweise ich noch auf den Link War Crimes Program.--Schreiben 18:44, 8. Jan. 2009 (CET)
So jetz ist mir klar wo ich mich verlaufen habe. Direktive JCS 1023/10 als Basis besitzt keinen Wikiartikel. Die Basis hängt somit in der Luft. Die Vorgeschichte findet sich im Artikel zum späteren Kontrollratsgesetz Nr. 10 bzw. den von dort verlinkten Artikeln. Das verwirrt etwas. Besser wäre wohl ein kurzer Artikel zu "Direktive JCS 1023/10" und von dort eine fetter Verweis auf Kontrollratsgesetz Nr. 10. Ansonsten ein schöner, lesenswerter Artikel Pro--Elektrofisch 07:48, 9. Jan. 2009 (CET)
  • Pro. Folgende Sachen würde ich noch überdenken:
  • Die BU des Bildes in der Einleitung ist nicht schön. Vorschlag: 4. Dezember 1945: Der Verhandlungssaal mit Blick auf den Richtertisch; in diesem Saal wurde der Dachau-Hauptprozess geführt
  • Ich persönlich finde den Satz „Dadurch konnten Zeugen verunsichert und in Widersprüche verwickelt werden.“ verzichtbar. Er ist inhaltlich richtig. Aber er hat für das Lemma nichts Spezifisches. Er gilt für alle Prozesse, die nach amerikanischem Recht ablaufen, oder?
  • Die Todeszeit-Angaben würde auf Tagesangaben beschränken. Zu welcher Minute wer starb, empfinde ich als überflüssige Information.

Und sonst? Hervorragende Arbeit, so wollen wir das hier sehen. --Atomiccocktail 11:47, 8. Jan. 2009 (CET)

Danke für die Anregungen - habe sie sämtlich umgesetzt. Bringen das Lemma weiter. LG--Schreiben 18:44, 8. Jan. 2009 (CET)
  • Pro - Kann mich nur anschließen, vorbildliche Artikelarbeit! Wie schon angemerkt, würde ich auch die Minuten-Angaben der Todeszeiten weglassen. MFG --Sensenmann 11:53, 8. Jan. 2009 (CET)
Habe ich rausgenommen..... dachte gerade für Dich wäre die Info relevant  . LG--Schreiben 18:44, 8. Jan. 2009 (CET)
Thanks, habe ich. Wollt nur sehen ob du auch aufmerksam liest... ;)LG--Schreiben 20:23, 8. Jan. 2009 (CET)
Artikel ist lesenswert. (Version) -- MARK 10:25, 12. Jan. 2009 (CET)

Der Link Befreiung des Konzentrationslagers Dachau auf das sogenannte "Dachau Massaker" ist ein Flüchtigkeitsfehler? Habe diese Art zu verlinken gelöscht. ---- HotChip 14:01, 19. Jul. 2009 (CEST)

Nein war in der tat kein Flüchtigkeitsfehler und habe daher deine Änderung rückgängig gemacht. Bei näherer Lektüre des Lemmas Dachau-Massaker wird auch evident, das es um die Befreiung des Lagers geht. Daher gibt es auch einen redirect auf Befreiung des KZ Dachau. --Schreiben 14:23, 19. Jul. 2009 (CEST)
Ja, hatte ich gesehen, in Artikel "Dachau Massaker" wird die Befreiung miterklärt, allerdings ist dort eben die Benennung des Lemmas (der Überschrift) nicht wirklich korrekt. Das so genannte Massaker war nur ein Teil der Befreiung, aber nicht "die" Befreiung. Ich habe dies auch bei Diskussion:Befreiung des KZ Dachau angemerkt. WP muss Artikel richtig überschriften und korrekt verlinken. --- HotChip 14:35, 19. Jul. 2009 (CEST)
Ja, das kläre bitte auf der dortigen Diskussionsseite. Es gibt wie gesagt nun mal diese - nicht von mir erstellte Weiterleitung - und ich halte sie auch für korrekt. Die Befreiung des KZ Dachau ist im dorigen Lemma m.E. gut beschrieben. --Schreiben 14:49, 19. Jul. 2009 (CEST)
Du verlinkst auf eine Seite die es (noch) nicht gibt. HotChip 21:12, 19. Jul. 2009 (CEST)
Nochmal: Bitte kläre das auf der dortigen Seite > Dachau-Massaker bzw. den redirect. Dieses Lemma könnte in der Tat weiter ausgebaut werden. Für den Befreiung des KZ Dachau - redirect > nochmal nicht von mir erstellt - reicht m.E. das dort themenbezogene Aufgeführte. Ansonsten verweise ich nochmals auf das von mir bereits oben Geschriebene. EOD --Schreiben 21:18, 19. Jul. 2009 (CEST)
Brauchst dich nicht nochmal zu wiederholen, ich hatte dich bereits beim ersten Mal verstanden. Und es wäre nicht bei Artikel Dachau Massaker zu diskutieren, sondern bei Artikel Befreiung des KZ Dachau. Diesen Artikel hat jemand angelegt, aber (faulerweise?) nichts hineingeschrieben. Zu erstellende Artikel sollten als rote Links erscheinen. -- Meinetwegen, dann lass es hier eben so, dann verlinkt der Artikel über die Verbrechen in Dachau und über die unsäglichen KZ-Ärzte eben auf die Morde seitens USA. Halte ich für unangebracht, ist aber Ansichtssache. Es grüßt HotChip 11:49, 20. Jul. 2009 (CEST)
Nachtrag: So, nun ist es richtig, der Link erscheint als rot, weil es die Seite noch nicht gibt. P.S. Wenn jemand den Artikel anlegen möchte bitte mit dem ausgeschriebenen Lemma Befreiung des Konzentrationslagers Dachau. --- HotChip 13:30, 20. Jul. 2009 (CEST)
Nochmal: Es war ein redirect. Im Lemma Dachau-Massaker wird sehr ausführlich auf die Umstände der Befreiung des Lagers eingegangen. Aber wenn es dich glücklich macht für mich ist es soweit ok. Und klar die Seite Befreiung des KZ Dachau - neu angelegt oder ein erweitertes Dachau-Massaker-Lemmata wäre wünschenswert. Nächstes mal diskutiere aber sowas gleich dort wo es hingehört > auf den redirect-seiten. Hat hier nichts zu suchen. Hat dort ja denn auch geklappt.--Schreiben 20:17, 20. Jul. 2009 (CEST)


Und für einen von dir eingesetzten Redir bist du nicht zuständig, oder wie?
Das hatte hier sehr wohl etwas zu suchen. Sobald du beim Prozess zu den SS-Tätern auf die Ermordung von SS-Wachen verlinkst (wo kein Prozess stattfand), wirst du dir die Frage gefallen lassen müssen (und vielleicht auch beantworten?) warum du ausgerechnet diese beiden Dinge verlinkst.
Die Befreiung des Lagers war genausogut im Hauptartikel Lager Dachau nachzulesen. Ich bin so Diskussionen aber ziemlich leid und habe deshalb den Artikel angelegt. --HotChip 13:46, 4. Nov. 2009 (CET)
??? Was hat das mit der Befreiung des KZ Dachau zu tun??? Der Redir wurde nicht von mir angelegt. Bei dem Artikel Dachau-Massaker wird sehr wohl auf die Umstände der Befreiung eingegangen. Die Sachen sollten da diskutiert werden wo sie hingehören. Du hast das als Problem gesehen und jetzt einen neuen Artikel angelegt. Dann hast du das Problem ja jetzt für dich bearbeitet... Glückwunsch... Schreiben 19:56, 4. Nov. 2009 (CET)
Du erkennst den Fehler nicht. Ich diskutiere es gerade dort, wo es hingehört. Es ging nicht darum was wen "glücklich macht" wie du meintest.
Artikel Dachau Massaker hängt eng zusammen mit der Befreiung. Artikel Dachau-Hauptprozess hängt in einem weiteren Sinne ebenfalls mit der Befreiung zusammen. Artikel Dachau-Hauptprozess hängt deshalb aber noch lange nicht mit Artikel Dachau Massaker zusammen.
Es war keine Nebensächlichkeit. Jenes Massaker fand nicht im KZ Dachau statt, lediglich auf dem Gelände des ehemaligen KZ. Die Verlinkung war falsch hier. Was ist daran so schwer nachzuvollziehen? Der Leser wird sich auch ohne diese unnötige und unpassende Verlinkung denken können, dass das Lager zum Zeitpunkt des Prozesses wohl höchstwahrscheinlich bereits befreit war. Falls er diese geringfügige Denkleistung nicht erbringen kann, sehe ich auch beim Rest schwarz.
Was hat die Befreiung mit dem Prozess zu tun? Relativ wenig. Der Abschnitt Vorgeschichte müsste mehr die Jahre des KZ erklären, weniger die Tage der Befreiung. Die Befreiung fand durchaus statt, jedoch war sie nicht der Grund für den Prozess. --HotChip 21:45, 6. Nov. 2009 (CET)
Zu 1) Augenscheinlich bist du nicht in der Lage meine Ausführungen nachzuvollziehen. Das ist ausdiskutiert. Nun hast du den Artikel "Befreiung des KZ Dachau" angelegt und das ist ja auch gut so. Bis dahin war richtig auf Dachau-Massaker verlinkt, da dort auch auf die Umstände der Befreiung eingegangen wird.
Zu 2) Erbsenzählerei, überflüssig und unter 1 beantwortet.
Zu 3) Nur noch mal zur Info im Artikel KZ Dachau wird auf die Vorgeschichte detailliert eingegangen und darauf ist verlinkt. Schon mal was von Baukastenprinzip gehört? Da muss man nicht bei Adam und Eva anfangen. Die Befreiung war natürlich nicht Grund aber zu dem Zeitpunkt kam die US-Army ins Spiel und konnte prozessrelevante Beweise sichern und die Täter festnehmen. Und um den Prozess geht es hier nicht um die Geschichte des KZ Dachau, dafür gibts nen eigenen Artikel. Merkwürdig was du daran nicht verstehst. Schreiben 21:59, 6. Nov. 2009 (CET)

Änderungen des Artikels

@Schreiben

Werden neuerdings keine Begründungen mehr angegeben, warum Korrekturen / Ergänzungen in Artikeln revidiert werden? Oder gibt es keine sachliche Begründung?

15:50, 27. Apr. 2010 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von KlausiKlaus (Diskussion | Beiträge) )

und von mir regelkonform an das Ende der Seite gesetzt - man übersieht den Eintrag sonst --Holgerjan 17:07, 27. Apr. 2010 (CEST)

@ KlausiKlaus: Werden neuerdings keine Referenzen mehr angegeben für Änderungen? Deine Ergänzungen scheinen sinnvoll zu sein. Bitte gib eine Referenz dafür an als Einzelnachweis und bitte keine referenzierten Sätze ohne Belege ergänzen... Dann sollte es gehen... Schreiben Seltsam? Aber so steht es geschrieben ... 20:43, 27. Apr. 2010 (CEST)

AdT

Hallo, der lesenswerte Artikel wurde soeben von mir als Artikel des Tages für den 13.12.2010 vorgeschlagen. Anlass ist der 65 Jahrestag der Urteilsverküngungen. Die zugehörige Diskussion findet hier statt. --Vux 14:36, 30. Nov. 2010 (CET)

Durch Folter erzeugte Geständnisse

Die Angeklagte in den Army Prozessen waren Misshandlungen und Folter ausgesetzt warum wird das hier nicht erwähnt? (nicht signierter Beitrag von 93.193.72.185 (Diskussion) 13:03, 13. Dez. 2010 (CET))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Treck08 (Diskussion) 23:12, 15. Sep. 2022 (CEST)
  1. Vgl. Dachau-Hauptprozess: Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45, S. 3ff.
    Vgl. Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess (1945/46)., Baden-Baden 1993, S. 83f.