Diskussion:De-minimis-Beihilfe

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2001:9E8:8A82:2600:3CE2:A3A1:C15A:524C in Abschnitt Was gilt aktuelll?

Um Nachfragen zur Schreibweise zu vermeiden:

So: "De-minimis"-Beihilfen steht es im Titel der Verordnung, und so: De-minimis-Beihilfen im Text.

Was gilt aktuelll?

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Der Abschnitt Grundlagen ist nicht klar strukturiert, er leitete damit ein, was mal galt, geht dann in die Historie zurück...was gilt denn heute nun? (nicht signierter Beitrag von 2001:9E8:8A82:2600:3CE2:A3A1:C15A:524C (Diskussion) 22:49, 14. Dez. 2022 (CET))Beantworten

Findet sich auch im Kartellrecht wieder...

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ich werde das mal schnell hinzufügen

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Der Link zur PDF-Version der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 ist anscheinend nicht mehr gültig / aktuell!

AEUV statt EGV

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Die im Artikel zitierten Normen beziehen sich auf die Fassung im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), der durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) abgelöst wurde. Die zitierten Rechtsnormen befinden sich an teilweise anderer Stelle im AEUV. Für die im Text aufgeführten Normen gilt:

ex-Art. 87 EGV = Art. 107 AEUV
ex-Art. 88 EGV = Art. 108 AEUV
ex-Art. 81 Abs. 1 EGV = Art. 101 Abs. 1 AEUV

-- 77.185.185.141 15:44, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Grenzen

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Inwiefern sind im Jahr 2020/2021 die genannten Grenzen von 200.000 / 100.000 EUR ggf. erweitert worden, betreffend der Beantragung von Förderungen aus EU Töpfen (z.B. GAK)? Ich fand das im Web unterschiedliche Quellen und Aussagen zu. (nicht signierter Beitrag von Toddi 1971 (Diskussion | Beiträge) 13:25, 27. Apr. 2021 (CEST))Beantworten