Diskussion:Deepfake-Pornografie

Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Bebilderung?

Bebilderung?

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Wir hatten vor einiger Zeit mal eine Diskussion über das Problem und ich hatte da noch wenig Problembewusstsein: Seitdem ich die Möglichkeiten eines Dienstes mal präsentiert bekam, hat sich meine Einschätzung fundamental geändert. Meine Überlegung wäre als Eye-Opener für Leserinnen und Leser ein historisches Gemälde zu nutzen (Ausgangsbild) und dann über einen Nudify-Dienst ein Beispielbild zu erzeugen. Da es KI-generiert wäre, wäre da kein Urheberrechtsschutz gegeben, insbesondere wenn man ein inzwischen gemeinfreies historisches Gemälde verwendet. Gibt es sonst etwas, was regulatorisch (!) zu beachten wäre? --Paintdog (Diskussion) 11:43, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Wir brauchen sicherlich keinen Eye-Opener, aber der Gedanke ist interessant. Lad doch mal was bei einem Pichoster hoch, und dann diskutieren wir das. Aktuell würden die Maschinenstürmer mutmaßlich versuchen, ein KI-Bild zu löschen, weil zwar das Ausgangsbild gemeinfrei ist, aber die KI mit ggf. nicht gemeinfreien Materialien trainiert wurde. Ich hab da keine abgeschlossene Meinung zu. Viele Grüße, Grueslayer 12:02, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ich glaube ohne Eye-Opener erzeugt man kein Problembewusstsein. Früher waren private Fotos in der Cloud ein Problem (Hackerangriff auf private Fotos von Prominenten 2014), heute wird potentiell jedes Foto im WWW, insbesondere aber wohl in Sozialen Medien ein Problem (weiß ich, habe ich aber erst vor einigen Tagen wirklich verstanden).
Ich setze mir das mal auf die ToDo-Liste. Wie sieht es mit den rechtlichen Regelungen aus? Gibt es da einen Rechtsrahmen, der zu beachten wäre? Die Trainingsdaten können wir nicht kontrollieren (daran hatte ich noch gar nicht gedacht und halte ich für ein potentielles Problem), § 184 StGB könnte ich nicht einschätzen. Haben wir für so etwas eine brauchbare Redaktion mit Sachverstand? --Paintdog (Diskussion) 17:35, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Eine Enzyklopädie bildet nur ab und erzeugt kein Problembewusstsein. Wir haben die Wikipedia:Redaktion Recht. Viele Grüße, Grueslayer 18:28, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ich würde Wikipedia:Urheberrechtsfragen eher für einschlägig halten. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:12, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten