Diskussion:Dividendenstripping

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 2A02:3100:5B15:7200:7419:6253:2106:3E39 in Abschnitt Abschnitt "Funktionsweise, Gestaltungsvarianten und Beispiel"

Allgemeine Artikelqualität

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Der Artikel ist unvollständig, der zweite Satz unter "Rechtliche Bewertung" endet im Nichts... Ist das Thema überhaupt noch relevant? --Dominikhans 00:31, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe den Satz korrigiert. Die "Rechtliche Bewertung" gehört imho zum Thema dazu. Immerhin hat man bis zum Bundesfinanzhof geklagt und danach sich über den Nichtanwendungserlass gestritten.Karsten11 12:51, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das Thema ist auch dann relevant wenn es nicht mehr aktuell ist: zum Verständnis eines teilweise perversen Systems. Deswegen würde ich mir wünschen, zusammen mit dem Autor den Text zu verbessern: die erste Seite mag sehr gut und kompetent sein, einem Laien ist sie nicht wirklich verständlich. Michael Schemmerling 02462 - 20 54 72 schemmerling.welz@t-online.de (nicht signierter Beitrag von 79.233.153.32 (Diskussion) 11:27, 4. Jul 2014 (CEST))

Auch mir nicht sehr verständlich, da sich erstens die steuerlichen Voraussetzungen über die Jahre mehrmals verändert haben und zweitens keinem so recht klar ist, was jetzt wirklich Sache ist. Meine Vermutung ist ganz einfach, dass das Steuergesetz mangelhaft war. Ansscheinend ist es einem Kreditinstitut möglich, unabhängig von einer Steuerzahlung Steuerbescheinungen auszustellen, um nicht zu sagen, die waren eventuell verpflichtet. Auf welcher Grundlage dann die jährlichen Prüfungen durch die Steuerämter stattfinden (die übrigens schon in einem kleinen KI etwa 2 Wochen dauern) entzieht sich meiner Kenntnis. In diesem Zusammenhang spielte dann auch noch bis 2010 die Möglichkeit des ungedeckten Leerverkaufs über dien Ex-Tag hinweg eine bedeutende Rolle. Die zugrundeliegende AG wird aber mit Sicherheit nicht mehr an Dividende ausgeschüttet haben, als Anteile umlaufen. Grundlage dafür könnte eventuell das Aktienregister sein, sofern vorhanden. Aber ich nehme an, dass die Dividendenzahlung von Unten nach Oben geschieht. So quasi eine Rechnungsstellung des Clearingunternehmens an die AG.--109.199.180.71 17:28, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Der Artikel ist großteils nonsens und beschreibt die Vorgehensweise eigentlich falsch! Rechtlich problematisch wurde es nämlich erst, als sich Leerverkäufer und Leerkäufer sich abgesprochen haben! Wurden die Aktien aber über die Börse verkauft, gab es dieselbe Konstellation mit zuviel ausgestellten Steuerbestätigungen. Die Empfänger dieser Bestätigungen mussten sich Dividenden anrechnen lassen, die sie letztendlich gar nicht erhalten haben. Damit wurde ihre Steuerquote erhöht und so manche rechtmäßige Steuererstattung verunmöglicht. Der Leerverkäufer strich straffrei die Differenz zwischen Netto- und Bruttodividende ein. Das war der eigentlich Hintergrund diese Gesetzes aus der Rot-grünen Gesetzesschmiede.

Vorteilsnehmer des Dividendenstrippings

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Aussage: "Diese Methode eignet sich vor allem für ausländische Anteilseigner sowie für inländische Aktionäre mit einer hohen Steuerprogression".

Verstehe diesen Punkt nicht - seit der Abgeltungssteuer ist der Zinssatz hier doch immer 25% und ein Vorteil wäre nur dann gegeben, läge die eigene Progression unterhalb dieser Schwelle? Verstehe den Vorteil für ausländische Investoren, doch was ist die Motivation der Gegenparts sich auf diese Deals einzulassen? Vielen Dank --Bahnemann (Diskussion) 08:51, 10. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Also was den Progressions-Anteil angeht hab ich auch keinen Plan, könnte mir den generellen *Vorteil* zumindest für Unternehmen als Aktionäre folgendermaßen vorstellen: Inländischer Aktionär kauft Aktien im Wert von W, bekommt Nettodividende N und Bescheinigung über 25% KapErtrSt S, verkauft die Aktien wieder für W - D. (-> Die Bruttodividende nennen wir mal D: D = N + S.) Er hat jetzt zunächst *real* einen Verlust von -W + N + (W - D) = -S gemacht, auf dem Papier jedoch einen Verlust von -W + (W - D) = -D, denn er hat bei seinen *Aktientransaktionen* ja gerade Werte in Höhe der Dividende *verloren* (realisierte Aktienwertverluste kann er m.W. nicht mit Dividendengewinnen verrechnen).
Angenommen, sein Jahresgewinn aus anderen (verrechenbaren) Geschäften wäre G mit einem Prozentsatz p und seine theoretische Steuerlast wäre L1 = Gp, dann könnte er seinen Gewinn virtuell durch -D schmälern, zahlt folglich insgesamt weniger Steuern L2, wenn p größer als 25%:
L2 = S + (G - D)p = S - Dp + Gp = D * 0.25 - Dp + Gp = D * (0.25 - p) + Gp < Gp = L1
bzw., wenn man das Gp aus dem Mittelteil...            ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ ...herausnimmt
und vereinfacht:
D * (0.25 - p) < 0 wenn p > 0.25
Wie hoch das Steueraufkommen eines normalen Wirtschaftsbetriebs ist bzw. wie hoch die Steuersätze sind, darüber weiß ich garantiert nicht alle Details (wissen ja nicht mal mehr die Steuerberater ;) ) - die zwei "größten Brocken" sind laut einer Website von 2008 und meiner anschließenden Recherchen Körperschaftssteuer (15%) und Gewerbesteuer (Hebesatz-abhängig). Folglich *kann* die ganze Chose Sinn machen, aber erst, wenn der Hebesatz in der Gemeinde des Unternehmensstandortes bei mehr als 286% liegt (dann wäre Körperschaftssteuersatz + Steuermesszahl * Gewerbesteuerhebesatz = 0.15 + 0.035 * 2.86 = 0.2501 = 25.01% > p). Der Solidaritätszuschlag und die Freibeträge machen die ganze Rechnung natürlich nochmal etwas komplizierter.
Wo da allerdings *Progression* vorkommen soll, weiß ich auch nicht. ;) Vielleicht bezieht sich der Satz auf die Zeit vor 2009 und auf die normale Einkommenssteuerberechnung von Privatpersonen?
Was ich außerdem nicht verstehe: Wenn der ausländische Investor bei seinem Geschäft zwar keine Dividende erhält, aber einen Gewinn aus Aktienver- und Rückkauf macht - wieso fallen auf diesen Gewinn von ihm keine Steuern an? Theoretisch müssten da doch auch 25% KapErtrSt abgezogen werden, oder nicht? Dann wäre das für den *ausländischen* Investor ein Nullsummenspiel. --Red*Star (Diskussion) 23:06, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

strafrechtliche Beurteilung

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Ich finde die Aussage "...in den Fokus der Steuerbehörden geraten" als zu kurz. Im Zusammenhang mit dem Link zu n-tv (bzw. den Artikel von n-tv selbst) als tendenziell. Die Formulierung "Mit der als "Dividendenstripping" bekannten Methode wurde dem Fiskus aktiv Geld entwendet." unterstellt schon die Rechtwidrigkeit der damaligen Geschäftspraxis. Auch wenn es für eine Online-Zeitung opportun sein mag, in die beliebte Kerbe des Banken-Bashings zu hauen, sollten wir hier nicht ein bisschen neutraler sein?

Wie weiter oben im Artikel erwähnt, gab es von renommierten Kanzleien Gutachten, welche die Zulässigkeit dieser Methode attestierten. Darüber hinaus wurde das Dividenden-Stripping jahrelang seitens der Regierung geduldet. AxelHellinger (Diskussion) 13:22, 16. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Da ich jetzt kein Feedback zu meinem Vorschlag gehört habe, habe ich den Artikel um die These und eine Referenz ergänzt. Sollte das jemandem nicht reichen, kann es ja noch weiter ausgebaut werden... Gruß AxelHellinger (Diskussion) 14:11, 25. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

§ 36 II EStG

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@Ber gross: Ob und wie ein Gesetz sich die Besteuerung vorstellt und in wie weit man aufgrund faktischer Gegebenheiten von diesen Vorstellungen abrückt, sind zwei Paar Schuhe. Wenn der § 36 II so eindeutig war, wie Sie es jetzt darstellen, stellt sich die Frage, weshalb gut 10 Jahre das modifizierte Dividenenstripping von Seiten des Fiskus geduldet bzw. nicht unterbunden wurde. Ferner stellt sich die Frage, weshalb trotz des von Ihnen behaupteten eindeutigen Wortlautes der Gesetzgeber sich genötigt sah, mit dem JStG 2007 und OGAW-IV-Umsetzungsgesetz nachzusteuern?

Die von Ihnen gemachte Erweiterung banalisiert den Sachverhalt und ist in meinen Augen nicht neutral. Ich bin aber offen für weitere Argumente. AxelHellinger (Diskussion) 10:45, 19. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Etymologie

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cum ist Lateinisch und heißt mit (also einschließlich), ex ist Lateinisch und heißt ohne (also ausschließlich). Cum Dividende ist also der Aktienkurs vor der Dividendenzahlung. Ex Dividende ist also der Aktienkurs nach der Dividendenzahlung. Cum-ex bedeutet also das Jonglieren mit Aktien unter Berücksichtigung der Zeitverzögerung bei den einzelnen Rechtsfolgen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 18:29, 16. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ich versuche immer mal wieder eine relativ einfache Sache aus der Linguistik durchzusetzen: Etymologie und "eigentliche Wortbedeutungen" können nicht für die reale Bedeutungsbestimmung herangezogen werden. Mein stereotypes Beispiel: Manche Menschen, auch Masterarbeit-Schreiber, finden es sehr gelehrt, wenn sie eine Arbeit über Werbesprache damit beginnen, dass sie darauf hinweisen: Althochdeutsch werban hieß soviel wie: 'sich drehen, umkehren, einhergehen' oder auch 'sich bemühen'. Natürlich sind das nur kleine Aufschneidereien, denn das althochdeutsche Wort hat mit der heutigen Bedeutung von werben nichts zu tun und hilft nicht im geringsten, wenn man die heutige Werbung verstehen will. Was Cum-Ex angeht: Da hat sich ein griffiges Kürzel durchgesetzt und dieses Kürzel steht einfach für das, wofür es steht. --Delabarquera (Diskussion) 17:55, 11. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Laut Artikel Ex-Tag und Suchmaschinen-Recherche im Internet steht "ex" für englisch excluding dividend („ohne Dividende“), also nicht für lateinisch "ex". Das "Cum" wurde vielleicht fälschlicherweise hinzulatinisiert. – M.E. müsste die Übersetzung in der Einleitung geändert werden. --Scripturus (Diskussion) 22:22, 29. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Eine Bemerkung

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Die Geschichte mit der Spekulationsfrist halte ich für stark veraltet und sollte von einem Fachkundigen überarbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 79.206.19.244 (Diskussion) 01:08, 17. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Ziel des Artikels

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Diese Enzyklopädie ist ja eigentlich dafür gedacht, Leute über Sachen oder Sachverhalte aufzuklären, die ihnen nicht schlüssig oder zur Gänze unklar sind. Leider ist in diesem Artikel die allgemeine Erklärung so oberflächlich verfasst, dass sie in keiner Weise dem o.g. Anspruch gerecht wird. Eventuell ist die Erstellung einer schlüssig nachvollziehbaren Erklärung auch zu schwierig, da es zu viele miteinander interagierende Relationen von Erklärungssträngen und Einzelthemen gibt, als dass man sie übersichtlich darstellen könnte. Auf jeden Fall ist es schade, dass der Artikel nicht besser aufklärt. Immerhin wäre das ein wichtiges Thema, bei dem zig-Milliarden Euro Steuerzahlergelder einfach mal so geldgierigen, unproduktiven Moralversagern hinterhergeschmissen werden - warum auch immer - ! Ich hoffe auf eine qualitative Steigerung bei der Erklärung des Themas, damit Leute wie ich (davon gibt's halt sehr viele) diese Angelegenheit auch begreifen können. (nicht signierter Beitrag von WBrg (Diskussion | Beiträge) 11:53, 1. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Letzter Absatz - Nennung einzelner Prominenter und Titel der WDR-Sendung als Fazit

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Der letzte Absatz widerspricht einer sachlichen und neutralen Darstellung des Themas. Die Nennung einzelner Prominenter ist für das Thema nicht relevant. Treibende Kraft der Gestaltungspraxis waren nicht einzelne Prominente sondern namenlose Bankenmitarbeiter und deren Berater. Die Nennung einzelner Prominenter lenkt von diesem Umstand ab. Es ist mir auch keine Stellungnahme eines Politikers bekannt, die sich ausdrücklich auf die Promi-Einzelfälle bezieht.

Den journalistisch zuspitzenden Titel der WDR-Sendung als Fazit an das Ende zu setzen widerspricht einer neutralen Darstellung. Inhaltlich ist zudem immerhin ist noch offen, ob sich die Beteiligten strafbar gemacht haben und der Staat wirklich etwas verschenkt hat oder ihm etwas gestohlen wurde. Ich beabsichtige deshalb den gesamten Absatz wieder zu entfernen.--Daceloh (Diskussion) 14:02, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten

+1--Karsten11 (Diskussion) 14:24, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Es wäre der Hammer eine Diskussion und Berichterstattung bei einem umstrittenen Vorgang nicht wieder zu geben. Wo diese Berichterstattung im Artikel eingefügt wird kann selbstverständlich diskutiert werden! Darüber können bzw. sollten wir hier diskutieren! Denn Leser interessieren sicher auch Personen. Was allerdings soll auch keine Stellungnahme eines Politikers bekannt ist mir schleierhaft? Welche Politiker reden überhaupt über den Sachverhalt? "Unsere Politiker" haben die Sache doch verpennt!--Falkmart (Diskussion) 20:36, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Habe den strittigen Absatz in den deutschlandspezifischen Abschnitt integriert. Damit ist die Schärfe, dass dies als das Fazit des gesamten Lemmas verstanden werden könnte, zunächst raus.--JFKCom (Diskussion) 20:57, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Der Verweis auf die ARD-Sendung enthält keine zusätzlichen Informationen und ist eben nur ein Verweis. Es ist deshalb nur konsequent ihn unter dem Abschnitt Weblinks einzutragen. Zum Thema Personen: Das mutmaßliche Leserinteresse ergibt sich aus dem Lemma. Nur was dem Verständnis des Begriffs dienlich ist, gehört in den Artikel. Wie schon gesagt, tragen die Prominenten Einzelfälle nichts zum Verständnis bei, sondern lenken nur ab. Dies ist hier weder ein öffentlicher Pranger noch die Bildzeitung. Wir listen ja auch nicht unter Mord die schrecklichsten Mörder oder unter Diebstahl die pfiffigste Diebe. Wenn zum Beispiel beim Thema Selbstanzeige prominente Einzelfälle einen Bezug zu gesetzgeberischem Handeln haben, finde ich die Nennung auch Ok, andernfalls dient wie hier eine sachliche und neutrale Darstellung ohne Einzelfälle der Sache mehr. --Daceloh (Diskussion) 17:10, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Beispielfälle unter Nennung der Komplizen, in diesem Fall prominent, dient meiner Ansicht nach sehr wohl dem Verständnis des Begriffs. Ich sehe hier auch keine Schutzbedürftigkeit von z.B. Frau Ferres - eher die des Steuerzahlers dessen Geld sinnlos in gierige Rachen geschmissen wurde. Gierig und vor allem asozial bei allen Beteiligten. Bei einer öffentlichen Person wünsche ich mir solche Informationen. (namenlose IP) --87.146.242.112 09:11, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Und was ist mit dem Argument, dass von den 12 Mrd. Euro geschätztem Schaden nur ein minimaler Bruchteil auf das Konto der Promis geht? Sollen wir den namenlosen Bankern wirklich den Gefallen tun die kleinen aber prominenten Fische als Sündenböcke oder Aufmerksamkeitsmagneten hinstellen? Zudem sind es wirklich nur Promis und keine Entscheidungsträger in Politik oder Wirtschaft. Wenn die Info unbedingt in die Wikipedia soll, dann ggf. in den entsprechenden Personenartikeln.--Daceloh (Diskussion) 13:13, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Carsten Maschmeyer als kleinen Fisch zu bezeichnen finde ich etwas seltsam! Dieser Herr gehört nämlich seit langem zu den Leuten die dass große Geld machen.--Falkmart (Diskussion) 18:15, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten
In diesem Zusammenhang ist Herr Maschmeyer aber ein kleiner Fisch. Laut ARD hat er 40Mio investiert, ihm wurde eine Rendite von ungefähr 10% versprochen. Im besten Fall ist sein Anteil an den 12Mrd also ca. vier Mio groß. Das sind 0,03 Prozent. Ihn jetzt hier zu nennen und die eigentlich Verantwortlichen mangels Bekanntwerden nicht, bringt den Artikel in eine Schieflage. Dieses Modell funktioniert nur dank großem finanztechnischen Sachverstand. Es sind also die Banker selbst (Stichwort Eigenhandel) das Problem nicht einige Premiumkunden, denen man ein paar Krümel vom Kuchen abgegeben hat.--Daceloh (Diskussion) 19:09, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten
In welchen Medien wurde er in Zusammenhang mit diesen Geschäften genannt und als "kleiner Fisch" bezeichnet?
" .. sein Anteil ... 0,03 Prozent. " OR ist hier unerwünscht, wir geben die Darstellung in den Medien wider. Wenn er da (mehrfach) genannt wird, ist sein Name in der öffentl. Wahrnehmung in diesem Zusammenhang relevant. --2A02:8109:9A40:1778:0:0:0:2 01:04, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Die Grundrechenarten auf veröffentlichte Fakten anzuwenden würde ich noch nicht als eigene Forschung (neudeutsch: Original Research oder wikideutsch: Theoriefindung) bezeichnen. Ich gehe davon aus, dass wir hier eine Enzyklopädie schreiben und nicht alles darstellen was Medien in die öffentliche Wahrnehmung drücken. Die Anzahl der Nennungen von Personen in den Medien macht die Nennung des Namens in allen Artikeln, die mit der Person irgendwie etwas zu tun haben bestimmt noch nicht relevant. Man muss das Lemma erklären - in so wenigen Worten wie möglich. Angemerkt sei, dass ich die Namensnennung ablehnte als Herr M. noch nicht vor dem Untersuchungsausschuss aussagen sollte. Könnte sein, dass durch seine Rolle im Untersuchungsausschuss als Zeuge inzwischen eine Nennung gerechtfertigt ist. Ich habe daran zwar meine Zweifel, aber wenn ich guten Argumenten begegne, ändere ich auch mal meine Meinung. Daceloh (Diskussion) 20:02, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
" .. und nicht alles darstellen was Medien in die öffentliche Wahrnehmung drücken." Ich wünschte, es wäre so, aber wenn es dem eigenen Bias dient, verfechten leider einige Autoren genau diese Position, was die WP zu einer Echokammer der eventorientierten Qualitätsmedien degradiert.
Was Machmeier angeht, hat er sich selber zu einer Person der zeitgeschichte gemacht und spielt nicht nur eine periphäre Rolle bei diesem Thema, so daß er in meinem Augen relevant für den Artikel ist. --2A02:8109:9A40:1778:0:0:0:2 14:03, 26. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Belege

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Ich frage mich wo sind die Belege für ganze Abschnitte sind? So ist z.B. der letzte Abschnitt ganz ohne Beleg!--Falkmart (Diskussion) 21:34, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Vieleicht kann man ja als Beleg bzw. Quelle den Text der Internetseite der heutigen ARD-Tagesschau zitieren, siehe dazu hier: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/cum-ex-111.html --2003:C5:33D3:9C01:C50:923C:4795:2217 22:42, 10. Jan. 2018 (CET)Beantworten

ARD Mediathek

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Die Sendung ist so weit mir bekannt nur kurzzeitig abrufbar, daher halte ich eine Verlinkung für Unsinn.--Falkmart (Diskussion) 17:22, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Die Sendung ist soweit ARD bekannt mindestens bis Anfang 2017 abrufbar, von daher halte ich aktuell deinen Einwand für – nicht stichhaltig. --2003:70:4F2A:3400:C888:64CF:CFF7:1B8 16:25, 13. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Habe den Link jetzt auf den Youtube-Kanal der ARD geleitet, solange es Google noch gibt, werden wir es also dort auch aufrufen können ;-) --87.159.119.32 05:25, 26. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Cum Cum Geschäft das Gleiche wie Dividendenstripping?

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Sind denn die Cum Cum Geschäfte, wie hier, das gleiche wie das Dividendenstripping?--Sanandros (Diskussion) 22:25, 3. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Cum/Cum Geschäfte - Abschnitt juristische Bewertung

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@Benutzer:Karsten11 § 42 AO verbietet nichts. Die Vorschrift verhindert lediglich, dass aus den Gestaltungen für den Fiskus nachteilige Steuerrechtsfolgen gezogen werden. Steht auch so im Artikel zu dem Thema (s. Abschnitt Rechtsfolgen)--Daceloh (Diskussion) 23:42, 30. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Dann formulier es doch in diesem Sinne um. Unabhängig von juristischen Feinheiten: Faktisch verbietet § 42 AO diese Gestaltungen. Sie werden ja nur gemacht, um Steuern zu sparen. Ist dies unwirksam, unterbleiben die Gestaltungen eben.--Karsten11 (Diskussion) 09:12, 1. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Gutachten und Einigung der Hypo-Vereinsbank mit der Staatsanwaltschaft München

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Ein Gutachten des Untersuchungsausschuss legt dar, in welchen Fällen Dividendenstripping ein "Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten" darstellt oder "davon auszugehen (ist), dass der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht ist."

https://www.bundestag.de/blob/438666/15d27facf097da2d56213e8a09e27008/sv2_spengel-data.pdf

Ferner vermisse ich dass sich die Die Hypo-Vereinsbank mit einem umfangreichen Geständnis mit der Staatanwaltschaft geeinigt hat. "Zusammen mit Geschäftspartnern zahlte die Bank dem Staat etwa 200 Millionen Euro zurück. Dazu kamen zehn Millionen an Bußgeldern." Und dass die Bank nun wiederum den alten Vorstand verklagt: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/cum-ex/schadenersatz-wegen-cum-ex-deals-hvb-verklagt-drei-ex-vorstaende-auf-180-millionen/v_premium_not_allowed/14540860.html

Es ist also auszugehen, das ein Teil der Geschäfte strafrechtlich relevant sind. Der Satz "Ob hierbei der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wurde oder eine legale Steuergestaltung genutzt wurde, ist umstritten." ist also nicht mehr wahrheitsgemäß. Bei Cum/Ex-Geschäften mit Leerverkauf zwischen 1999 und 2011 - bei denen vom Leerkäufer die Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG begehrt wurde, ist davon auszugehen, dass der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO verwirklicht ist.

Sollte mal geändert werden.

Stefan3 (Diskussion)

Es spricht viel dafür, dass das illegal war. Aber solange es zu der Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, ist die Aussage "ist umstritten" noch korrekt. Vielleicht sollte man das aber nicht so unbestimmt formulieren, sondern den Akzent schon auf die Illegalität legen. Daceloh (Diskussion) 13:32, 18. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

"Macquarie will angeblich Strafe zahlen"

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https://www.tagesschau.de/wirtschaft/cum-ex-macquarie-101.html

Sollte ergänzt werden (nicht signierter Beitrag von 93.192.13.238 (Diskussion) 01:01, 26. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

wurde am gleichen Tag ergänzt und steht dort seitdem - also seit über 15 Monaten - mit dem Satz von Macquarie als erster ausländischer Bank könnten bald [sic] weitere 100 Mio Euro folgen. der Benutzer Cloyentry schrieb sechs Wochen später seinen bislang letzten Edit).
=> WWNI Nr. 3: WP ist keine Gerüchteküche und keine 'Glaskugel'.
Ich nehme den Satz raus, weil ich kein Indiz für eine Strafzahlung finde. Im Drucksache 18/12700 vom 20. Juni 2017 (Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Untersuchungsausschusses) deutet nichts auf eine solche Zahlung hin. --Neun-x (Diskussion) 00:37, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Abschnitt "Berichterstattung 2016" / Maschmeyer & Freshfields

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Eine prima Ergänzung wäre doch, dass es zum einen den Bundestags-Untersuchungssausschuss zu Cum/Ex gibt, und zum anderen dort heute Carsten Maschmeyer befragt wurde, der 2010-2012 55 Mio. an eine Schweizer Bank gab und sich in Unkenntnis des Artikelgegenstandes betrogen fühlte. Medien-Link: http://www.nzz.ch/wirtschaft/cum-ex-geschaefte-maschmeyer-bestreitet-bewusstes-investment-ld.130477 --31.18.158.100 17:24, 24. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Und ebenfalls heute, vom selben BT-Untersuchungssauschuss, kommt der Antrag, bei der Kanzlei Freshfields (auch bekannt durch ihren DFB-Prüfauftrag) einen kleinen Hausbesuch wg. Cum/Ex zu machen. Medien-Link: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/cum-ex/freshfields-und-cum-ex-geschaefte-untersuchungsausschuss-will-kanzlei-durchsuchen/14888924.html --31.18.158.100 18:30, 24. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig?

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Der Baustein "Deutschlandlastig" ist bei einem Artikel über deutsches Steuerrecht ein wenig seltsam. Genauso wie sich Gewerbesteuer (Deutschland) eben nur auf D beziehen kann (und daher keinen Baustein braucht) ist es auch hier.--Karsten11 (Diskussion) 20:20, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Das ist, glaube ich, fein und richtig beobachtet. ;-) --Delabarquera (Diskussion) 13:35, 12. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

"Legale Steuergestaltung"

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"Ob hierbei der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wurde oder eine legale Steuergestaltung genutzt wurde, ist umstritten."

Ich habe einfach die Presse-Berichterstattung mitgelesen, und da werden die Cum-Ex-Geschäfte eigentlich nirgendwo als "legale Steuergestaltung" geführt. Ich will hier nichts Falsches behaupten, aber diesem zierten Satz fehlt einfach die Fußnote, auf eine finanzwissenschaftliche Veröffentlichung, die solche Transaktionen, bei denen einmal Gezahltes mehrfach zurückgeholt wird, für legal erklärt und diese Ansicht einwandfrei begründet. Wenn solch eine Veröffentlichung nicht beigebracht werden kann, dann gilt wahrscheinlich doch: "Cum-Ex: Der größte Steuerraub in der deutschen Geschichte" (zeit.de) Ob man von Steuerhinterziehung sprechen sollte? Die meisten Menschen verstehen darunter ja, dass Einnahmen nicht versteuert werden, nicht dass gezahlte Steuern unrechtmäßig (mehrfach) zurückgefordert werden. --Delabarquera (Diskussion) 17:40, 11. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Wenn in nächster Zeit keine entsprechende Untersuchung beigebracht wird, werde ich den zitierten Satz streichen. --Delabarquera (Diskussion) 13:37, 12. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Die Einleitung soll die Kernaussagen des Artikels zusammenfassen. Und dieser Satz fasst eben Dividendenstripping#Cum.2FEx-Gesch.C3.A4fte ff. zusammen. Die Aussagen sollen nicht in der Einleitung sondern im Artikelbereich belegt werden.--Karsten11 (Diskussion) 20:22, 13. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Doch noch einmal kurz zu dieser Sache, nachdem ich über einen solchen Absatz gestolpert bin: "Bescheinigungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Ob das illegal war, ist noch nicht abschließend richterlich geklärt." Wenn wir davon ausgehen, dass vor allem der Einleitungsteil solcher Artikel für die Nicht-Fachleute geschrieben ist und deren ersten Orientierung bei der Zeitungslektüre dient, dann sollte gleich in diesem Einleitungsteil erläutert werden, warum da etwas „abschließend richterlich zu klären ist“. Zwei Möglichkeiten kommen in Betracht: Erstens, ein Gesetz (welches?) ist schludrig, also missverständlich formuliert worden, oder, zweitens, die Auslegung eines bestehenden Gesetzes ist umstritten. Den Nicht-Fachleuten ist jedenfalls nicht klar, warum es hier überhaupt zwei Meinungen geben kann. --Delabarquera (Diskussion) 11:14, 19. Jan. 2018 (CET)Beantworten

"Täter"

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Folgende Aussage in der Einleitung des Artikels ist wertend, nicht objektiv und nicht belegt: " Ob hierbei der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wurde oder eine legale Steuergestaltung genutzt wurde, wird von den Tätern immer wieder durch Bestreiten als „umstritten“ dargestellt. " Imho ist s== "Legale Steuergestaltung" ==ie sogar inhaltlich nicht richtig, da die Frage, ob es sich um Steuerhinterziehung handelt anscheinend nicht endgültig geklärt ist (siehe Quelle von hellinger.eu). Pauschal von "Tätern" zu sprechen, ohne dass die Frage des Tatbestands hinreichend geklärt wurde, ist daher fragwürdig und der gewünschten Objektivität nicht angemessen.--77.186.175.224 09:09, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Neutral wäre die Bezeichnung "... wird von den Beschuldigten ...". Sorge macht mir der Satz insgesamt, denn durch die oder-Konstruktion wird nun auch scheinbar die legale Gestaltung von den Herren bestritten. --KorrekTOM (Diskussion) 11:59, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Dagegen. "Täter" ist besser als das von Benutzer:Este eingefügte, euphemistische "Beteiligte". Der Staat war schliesslich auch "Beteiligt" aber die damalige Bundesregierung hat das Vorgehen ausdrücklich als "Illegal" bezeichnet und nicht als "umstritten". Alexpl (Diskussion) 13:44, 20. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Beschuldigte ist ok, Täter erst dann wenn es eine Verurteilung gibt.--Karsten11 (Diskussion) 17:28, 20. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Problematisch ist, daß in Deutschland bislang normalerweise nur konkrete einzelne Menschen als vermeintliche Straftäter angeklagt werden können. In den USA können auch juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaften, als Täter gelten. Die einzelnen vorsätzlich involvierten Mitarbeiter sind dann gegebenfalls der Mittäterschaft oder der Anstiftung oder der Beihilfe schuldig zu sprechen. Beim sogenannten Cum-Ex oder Dividendenstripping hatte meist nicht ein einzelner Mensch alleine den Profit und die Tatherrschaft, sondern eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Oft waren es wohl international tätige Banken, wie zum Beispiel Meryll-Lynch, siehe dazu zum Beispiel den heutigen Bericht auf der Internetseite der ARD-Tagesschau: https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/cumex-117.html --2003:E7:7F2C:8C01:742E:4021:8EFC:8FAF 12:13, 23. Jan. 2020 (CET)Beantworten

August Schäfer

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„August Schäfer, seit Oktober 1992 Staatskommissar, fand nach mühseligen Recherchen heraus, daß bei diesen Geschäften 23 Makler und 27 Banken mitgemischt hatten. Seinen Bericht, der erst jetzt in Auszügen an die Öffentlichkeit kam, legte er Ende 1992 dem damaligen hessischen Wirtschaftsminister Ernst Welteke (SPD) vor. Welteke machte den Skandal zwar, ohne Details zu nennen, sofort publik und informierte seine Kollegin aus dem Wiesbadener Finanzministerium, Anette Fugmann-Heesing. Die hatte es aber offenbar mit dem Eintreiben der riesigen Steuerforderungen – Schätzungen sprechen von annähernd zwei Milliarden Mark – nicht allzu eilig. Im Gegenteil: Noch im Jahr 1993 zahlte das zuständige Finanzamt, dessen Betriebsprüfern die dubiosen Praktiken nie aufgefallen waren, den Dividenden-Strippern anstandslos die Steuergutschriften aus.“[1] (Mario Müller: Mobbing auf hohem Niveau, Die Zeit, 2. September 1994) --Furescht (Diskussion) 15:34, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Verbesserungsvorschlag

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In der englischsprachigen Wikipedia gibt es einen Artikel "Dividend stripping", der zutreffend die bekannten Cum-cum-Geschäfte beschreibt, und einen getrennten Artikel über Cum-ex-Geschäfte. Hier wird beides miteinander vermengt, und die Einleitung suggeriert sogar fälschlich, dass Dividendenstripping Cum-ex-Geschäfte bezeichne. Frage in die Runde: Sollten wir diesen Artikel nicht auch besser in zwei getrennte aufspalten?--Rommersberg (Diskussion) 19:26, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Würde ich (bei Bedarf auch aktiv) unterstützen. --Irrelevant (Diskussion) 14:14, 24. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Würde ich auch unterstützen. --Myriam Thyes (Diskussion) 23:48, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ich bin bei der Suche nach einer Erklärung von "Cum-Cum" hier gelandet und finde die Vermischung von zwei verschiedenen Vorgängen nicht sehr hilfreich. Bei dieser Art von Geschäften scheint es ja keine doppelte Erstattung zu geben; es liegt also auch kein solcher Betrug vor wie bei CumEx. Ob es nach §42AO in D gültig ist, bleibt eine andere Frage.

Nachfolgemodell

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Diejenigen, welche die Cum-Ex-Geschäfte erdachten und jahrelang praktizierten, scheinen inzwischen wohl eine Art Nachfolgemodell gefunden zu haben, wie ein heute veröffentlichter Bericht der Internet-Homepage der deutschen ARD-Tagesschau vermuten lässt, siehe dazu dort: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/steuerraub-101.html --2003:E7:7F26:4801:2CEA:67FD:9DAB:E15F 18:08, 21. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Das Lemma hierzu ist American Depositary Receipt. Gemäß dem Bericht soll es mglich (gewesen) sein, ADRs ohne Hinterlegung herauszugeben (das wäre was für den US-Staatsanwalt) und dafür deutsche Steuerbescheinigungen zu bekommen. Klingt für mich nach so plumpen Betrug, dass ich fast an der Story zweifele. Schau´n wir mal, ob sich das erhärten lässt.--Karsten11 (Diskussion) 22:15, 21. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Einige Unternehmen die früher Cum-Ex im Original praktizierten, praktizieren nun anscheinend wohl Abwandlungen / Varianten / Weiterentwicklungen / Ersatzmodelle, siehe: https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cum-fake-101.html --2003:E7:7F1D:DF01:FCA0:5D73:8E61:FC44 23:45, 5. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Zusammenfassung bei C.H.Beck

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Die Internet-Homepage des wohl größten deutschen rechtswissenschaftlichen Fachverlages C.H.Beck veröffentlichte heute dazu einen zusammenfassenden Artikel, der allgemein-verständlich einen groben Abriss bzw. eine grobe Übersicht der Problematik gibt; siehe dazu: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/die-cum-fake-affaere-steuergeld-fuer-phantomaktien --2003:E7:7F26:4801:BD0F:DC0B:EE26:3F8 15:45, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Im rechtswissenschaftlichen Fachverlag C.H. Beck wird heute auch darbüber berichtet, daß laut einem vor gericht vernommenen Zeugen das vom deutschen Bundestag 2007 verabschiedete vermeintliche Cum-Ex-Bekämpfungsgesetz tatsächlich eher ein Cum-Ex-Erleichterungsgesetz gewesen sei, siehe dazu: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/cum-ex--prozess-zeuge-wirft-staat-krasse-fehler-vor --2003:E7:7F40:D701:78A4:DA7E:86A9:6059 16:51, 30. Okt. 2019 (CET)Beantworten

Aktienrechtliche Grundlagen

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Soll ich jetzt lachen? "Kurszettel" gibt es in der Form schon lange nicht mehr !! --TennisOpa (Diskussion) 14:17, 14. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Änderungen v. 27.12. / Begriffe „Gemeinwesen“ und „Steuerraub“

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Zu dieser Änderung: Welchen enzyklopädischen Wert hat die Feststellung, dass irgendwelche Journalisten das Dividendenstripping boulevardesk als "größte Steuerraub in der Geschichte Europas." bezeichnen? Und warum sollte der Schaden dem Gemeinwesen statt dem Staatshaushalt und damit dem Steuerzahler entstehen?--Karsten11 (Diskussion) 11:17, 27. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Guter Hinweis, das „Gemeinwesen“ ist hier viel zu abstrakt. Habe den „Steuerzahler“, der ansonsten im Artikel eh noch erwähnt wird, darum wieder reingesetzt. Der „größte Steuerraub“ hingegen ist eine Bewertung durch vermeintlich kundige Experten, die deshalb enzyklopädisch relevant ist. --KorrekTOM (Diskussion) 13:09, 27. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Nein, es ist der richtige "Begriff", das richtige "Wort". Der Zahler zahlt. Es ist aber die Gemeinschaft (zu der z. B. auch Kinder gehören, die keine Kapitalertragsteuer auf die Dividenden zahlen), es ist unser „Gemeinwesen“, das da beklaut wird! Sind Kinder, die Schulen und Kindergärten brauchen „Steuerzahler“? Gedankenspiel: Wenn wir den Schaden von 31,8 Milliarden Euro in Deutschland zur Grundlage nehmen, wir haben in Deutschland 30 000 Schulen, dann hätten wir in jede Schule 1 Million Euro investieren können. “It seemed that the more clearly and abstractly I learned to think, the more clearly I was able to hear my gut telling me what I needed to do, and the more pressing it became to do it.” – Adrian Piper.--93.211.210.241 11:55, 28. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Genau: Diese 1 Mio pro Schule muss jetzt der Steuerzahler und nicht ein diffuses Gemeinwesen zahlen. Spannender ist die Frage nach der "Bewertung durch vermeintlich kundige Experten"? Juristische Experten sind es nicht, sonst würden sie wissen was Raub ist. Wer hält sie denn für "kundige Experten" und greift daher die Formulierung vom Steuerraub auf?--Karsten11 (Diskussion) 13:19, 28. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Es sind, wie in dem betreffenden Satz ja steht, die rechercheführenden Journalisten des Verbundes, zumindest die für die gemeinsame Veröffentlichung zuständigen. Keine Juristen, das verlangt auch keiner. Nochmal: die enzyklopädische Relevanz liegt in der Bewertung der Affäre der Quellennnutzer unter Verwendung dieses Begriffs, nicht in seiner juristischen Richtigkeit. --KorrekTOM (Diskussion) 16:09, 29. Dez. 2018 (CET)Beantworten
NS: Ich hab mir mal erlaubt, die Überschrift dieses Diskussionspunktes „transparenter“ zu machen.
*krass*: "diffuses Gemeinwesen"! Bist Du ein Banker aus dem Taunus? Habe mir erlaubt den "kundige Experten" Christoph Spengel einzufügen. Der Deutschlandfunk: "Die Steuerräuber scheinen also noch in Deutschland aktiv zu sein."--93.211.216.68 17:44, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Vorsitzender Richter: "strafbar"

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https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-strafbar-landgericht-bonn-1.4709489

... und er sieht "die Voraussetzungen für eine [..] Abschöpfung als gegeben". --Neun-x (Diskussion) 07:02, 5. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Die Süddeutsche Zeitung ist manchmal etwas tendenziös, während die ARD-Tagesschau oft etwas ausgeglichener ist, so das letztere Quelle zu bevorzugen wäre: https://www.tagesschau.de/inland/cum-ex-straftat-101.html

Neutral und sachlicher und juristisch fachlicher ist der Informationsdienst des CH.H.Beck-Verlages, den ich als Quelle bevorzugen würde: https://rsw.beck.de/aktuell

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-bonn-wertet-cum-ex-aktiendeals-in-hauptverhandlung-als-straftat

--2003:E7:7F14:5A01:24C8:A868:7228:3434 11:15, 5. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Überarbeiten

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Habe den Überarbeiten-Baustein mal über den Absatz Mehrfache Anrechnung gesetzt, betrifft aber auch Mehrfache Steuerbescheinigung. Was sind das für Texte? Wikipedianische Rechtsgutachten - von wem für wen?

Man liest in der de.wikipedia 2020:

  • "Rechtlich unklar ist, ob der vom Leerverkäufer Erwerbende die Erstattung der ihm ebenfalls bescheinigten Kapitalertragssteuer beim Finanzamt beantragen durfte. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist ..."

Dagegen das Finanzgericht Köln 2019:

Baummapper (Diskussion) 17:17, 2. Feb. 2020 (CET)Beantworten


Hamburg

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Die Regierung des Bundeslandes Hamburg soll gegenüber dort steuerpflichtigen Banken angeblich auf mögliche Rückerstattungsansprüche in Höhe von 47 Millonen Euro verzichtet haben. Siehe: https://deutsch.rt.com/inland/98133-ubliche-praxis-oder-einflussnahme-hamburger/ Ist hier bei Wikipedia vielleicht ein Jurist und kann er vielleicht beurteilen, ob die Regierung sich damit gegenüber dem Souverän von Hamburg, also gegenüber den Bürgern von Hamburg (oder gegenüber dem Fiskus von Hamburg) sich womöglich einer Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht haben könnte?--2003:E7:7F2C:1C01:E160:D083:E75:4495 18:02, 18. Feb. 2020 (CET)Beantworten

"und möglicherweise weitere Kreditinstitute"

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https://www.zeit.de/news/2020-02/27/erneut-cum-ex-razzia-in-frankfurt (nicht signierter Beitrag von 109.42.0.147 (Diskussion) 13:43, 27. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Abgrenzung zwischen Situation in Duetschland und den Folgen

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In beiden Abschnitten geht es bisher unter anderem um die juristischen Folgen. Da muss noch klarer unterschieden werden, dass der Abschnitt "Situation in" (so wie ich es verstehe) sich auf die Situation vor der Aufdeckung der illegalen Geschäfte bezieht und der Abschnitt "Folgen" auf die Situation danach. LennBr (Diskussion) 08:48, 23. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

"rechtliche Grundlagen" - gelegt von wem?

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Unter dem Absatz hätte ich erwartet, Infos dazu zu finden, wer die hier ausgenutzten Gesetze eingeführt hat. Welche Regierung unter welchen zuständigen Ministern hat wann die einzelnen Gesetze ausgearbeitet, und beschlossen? --2A02:8109:9280:758:6401:53F9:425C:1BDC 15:54, 24. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Schweizer Banken

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https://www.srf.ch/news/wirtschaft/steuerhinterziehung-waadtlaender-kantonalbank-gewinne-auf-kosten-der-steuerzahler --Fonero (Diskussion) 11:03, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Sinnhaftigkeit

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Der Artikel sagt aus, dass ein Verkauf mit anschließendem Verkauf nur zwischen inländischen und ausländischen Akteuren sinnvoll sei. Das sehe ich anders. Da der Kurs einer Aktie i.d.R. "cum" höher notiert als "ex" bewirkt ein Verkaufen von Anteilen vor der Ausschüttung der Dividende und einen anschließenden Wiederkauf bei gleicher Höhe eine Erhöhung der Anzahl der Aktien, und somit eine Erhöhung der Ausschüttung der _nächsten_ Dividende (abzüglich zweier Transaktionsgebühren und ohne Berücksichtigung der Steuer). 2001:A61:B65:B901:9DC3:AB43:AC35:747E 17:57, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Nein, das ist nicht so. "ein Verkaufen von Anteilen vor der Ausschüttung der Dividende und einen anschließenden Wiederkauf bei gleicher Höhe" hat exakt die gleich Wirkung wie die Wiederanlage der ausgeschütteten Dividende in Aktien des gleichen Unternehmens.--Karsten11 (Diskussion) 18:22, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Nein. Die Kursschwankungen sind fast immer größer als der Effekt der Dividende, außerdem kann nur bei den wenigsten Aktien (oder besonders großen Investments) überhaupt Dividenden direkt reinvestieren aufgrund der Stückelung. 2001:A61:B65:B901:9DC3:AB43:AC35:747E 23:53, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Aber das unterstreicht doch die Sinnlosigkeit eine Verkauf mit anschließendem Rückkauf. Ceteris paribus kommt es auf das gleiche heraus und die Kursschwankungen und die Stückelungsproblematik verschlechtert das Ergebnis bei Verkauf mit anschließendem Rückkauf gegenüber dem Halten zusätzlich.--Karsten11 (Diskussion) 13:43, 9. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Die Bafin erhielt schon 2007 eindeutige Hinweise auf Aktiengeschäfte zulasten der Steuerzahler ...

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aber behielt die Informationen für sich (sueddeutsche.de 26.4.2021 .

An welcher Stelle in diesem langen Lemma passt dies am besten ? --Präziser (Diskussion) 07:58, 30. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

erster Banker zu Haftstrafe verurteilt (5,5 J.)

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https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/warburg-cum-ex-steuerhinterziehung-1.5310525

an welcher Stelle im Artikel passt das am besten ? --Präziser (Diskussion) 06:41, 2. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Cum-Ex-Skandal

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Der gigantische Finanzskandal - noch ohne Wikipedia-Artikel? --  itu (Disk) 15:12, 8. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Das ist doch bislang ein Gliederungspunkt unter dem Oberbegriff des Dividendenstrippings. Ein eigener Artikel dazu ist nicht unbedingt nötig, und man kann die Cum-Ex-Geschäfte sogar besser verstehen und besser einordnen, wenn sie als Unterpunkt des Dividendenstrippings behandelt werden, und nicht isoliert in den Raum gestellt werden. Zur gegenwärtigen Entwicklung der Aufklärung über die nicht nur in Deutschland verbreiteten Cum-Ex-Geschäfte: siehe: https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/cum-ex-cum-cum-101.html --2003:E7:7F12:3101:4109:EE65:74E3:6F2 13:17, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Unklar

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„Zum Beispiel steht inländischen Unternehmen eine Erstattung der in Deutschland gezahlten Kapitalertragsteuer auf Dividenden zu, ...“ Wer muß denn dann überhaupt noch eine Kapitalertragsteuer zahlen? Im Artikel müßte geklärt werden, wer denn nun in Deutschland Kapitalertragsteuer auf Dividenden zahlen muß und wer nicht. Banken, die Aktien halten und Dividenden erhalten, scheinbar nicht. Bzw.: Welche Umstände müssen erfüllt sein, damit ein Aktionär seine Kapitalertragsteuer zurückfordern kann.

--Alex1011 (Diskussion) 22:13, 30. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Wer profitiert im Beispiel (Abschnitt 2)

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Ist es nicht LV, der Leerverkäufer, der profitiert und nicht LK? Ich kenne die Materie nicht aber anhand des Beispiels:

Vorher:

LK: 100€ cash

LV: -

X: 1 Aktie

Nach Leerverkauf vor Dividende:

LK: -

LV: 100€ cash

X: 1 Aktie

Nach Dividende:

LK: -

LV: 100€ cash

X: 1 Aktie + 10€

X verkauft Aktie an LV:

LK: -

LV: 1 Aktie + 10€

X: 90€ + Dividende (10€)

X zahlt Steuer, Aktie zu LK:

LK: 1 Aktie + 7.5€ + Steuerbescheinigung (2.5€)

LV: 2.5€

X: 90€ + 7.5€ + Steuerbescheinigung (2.5€)

Siehe auch diesen FAZ Artikel da haben sie das selbe Beispiel aber mit Millionen Euro: Den großen Reibach hat der Leerverkäufer gemacht: Er hat 100 Millionen Euro kassiert, aber nur Aktien im Wert von 90 Millionen Euro geliefert und 7,5Millionen Euro Ausgleichzahlung überwiesen. 2,5 Millionen Euro konnte er deshalb als reinen Gewinn verbuchen.

--Alex1011 (Diskussion) 14:09, 11. Nov. 2021 (CET) Exakt so ist es! Der einzige Nutznießer ist der Leerverkäufer, der kommt legal an 2,50 Euro, staatlich garantiert. Die ganz große Frage: Wie ist das heute geregelt!!!! (nicht signierter Beitrag von 2A01:A980:1311:232F:8932:C6F5:D0CD:7349 (Diskussion) 13:03, 27. Okt. 2023 (CEST))Beantworten

Löschung meines Diskussionsbeitrags

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ich wüßte gern mit welcher Begründung Benutzer:Este,
die/der seinen letzten 50 Bearbeitungen nach einzig im Bereich Ökonomie/Wirtschaft editiert,
meine Kritik an der Verharmlosung des Cum-Ex Skandals, am Euphemismus "Finanzstrategie" (ge)löscht (hat)

--Über-Blick (Diskussion) 19:32, 26. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Vermutlich hat Benutzer Este WP:DS verstanden?--Tohma (Diskussion) 20:36, 26. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Diente nicht der Verbesserung des Artikelinhalts, war nur wirres Gebrabbel. Este (Diskussion) 14:56, 27. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

darf ich dass dann so interpretieren, dass wenn du dich mich jemandem im real life unterhältst
und Probleme hast ihn inhaltlich zu verstehen, dass du dann übergriffig wirst
und statt nachzufragen, ihm oder ihr den Mund zuhältst?

meine Aussage ist ganz klar: kriminelles Finanzgebaren in die Kategorie "Finanzstrategie" einzuordnen
und nicht in eine noch nicht vorhandene Kategorie "kriminelle Finanzstrategie", ist angesichts der Fakten ein Euphemismus
und hat wenig mit Neutralität, Wissenschaftlichkeit oder enzyklopädischer Mitarbeit gemein.
Diese Feststellung ist weder "wirres Gebrabbel" noch verstößt es gegen WP:DS.
Deine Behauptung "Diente nicht der Verbesserung des Artikelinhalts" in diesem Kontext,
entspricht weder den Regeln, noch ist sie inhaltlich zutreffend.
Für das Lemma Diebstahl etc. wäre es dann dieser Logik folgend notwendig eine Kategorie "Aneignungsstrategie" aufzumachen,
da würde dann neben Dividendenstripping in dieser euphemistischen Vorgehensweise
auch noch bspw. Steuerhinterziehung, Bestechung, Betrug, Korruption, Schmiergeld etc reinpassen

--Über-Blick (Diskussion) 08:20, 9. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

ARD-Panorama-Recherchen publiziert am 21.Oktober 2021

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Danke an Schotterebene für die Einarbeitung. Ausführlicher als seine Quelle https://www.deutschlandfunk.de/cum-ex-schadenssumme-durch-steuerbetrug-weltweit-bei-150.2932.de.html?drn:news_id=1313905 ist https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_91007918/finanzskandal-um-cum-ex-das-ist-staatsversagen-auf-allen-ebenen-.html. In dem Beitrag steht unter anderem über Cum-Cum der Satz „Helmut Lotzgeselle, Richter am Hessischen Finanzgericht, geht davon aus, dass die Geschäfte strafbar sind: "Für mich sind Cum-Cum-Geschäfte nicht nur ein Gestaltungsmissbrauch und eine Steuerumgehung, für mich als Jurist sind Cum-Cum-Geschäfte auch eine Straftat", sagte er "Panorama".“ Liebe Fach-Wikipedians, macht damit was Ihr für sinnvoll erachtet. --Himbeerbläuling (Diskussion) 19:42, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Hanno Berger

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taucht im Lemma zum ersten Mal mit

Mittlerweile – Stand Juli 2021 – wurde Hanno Berger in der Schweiz verhaftet[41], und die Kölner Staatsanwaltschaft und weitere Behörden ermitteln gegen rund 1000 Beschuldigte.[42]

es wird in dem Kontext im Fließtext nicht erklärt wer er ist, warum er verhaftet wird etc. - das folgt erst weiter unten

wäre vielleicht sinnvoll das zu ändern

(ich selber habe gerade andere Baustellen -sorry)

--Über-Blick (Diskussion) 07:49, 9. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

„Cum-Ex-Steuerbetrug“

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Den Begriff Steuerbetrug gibt es im deutschen Steuerrecht nicht (anders m. W. in der Schweiz). Er wird leider von nicht rechtskundigen Politikern und vor allem von ebensolchen Journalisten verwendet. Seine Verwendung passt nicht zu den Wiki-Standards. --Malabon (Diskussion) 22:12, 6. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Erl. --Malabon (Diskussion) 21:55, 9. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Rolle von Olaf Scholz

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Sollte in dem Artikel - auch angesichts der aktuellen Entwicklungen aufgrund von WhatsApp Chatverläufen der zuständigen Finanzbeamtin in Hamburg sowie hinsichtlich des daraus abgeleiteten Verdachts auf Aktenmanipulation (gelöschte Mails) - nicht darauf hingewiesen werden, dass der Hamburger Regierungsverantwortliche (Olaf Scholz) kurze Zeit nach der Weisung aus dem Bundesfinanzministerium, die Steuerschuld der Warburg Bank einzutreiben, selbst die Position des Bundesfinanzministers eingenommen hat? Also die Leitung des Ministeriums übernommen hat, gegen dessen Weisung der von ihm geleitete Hamburger Senat zuvor erfolglos angekämpft hat? Und der damalige Finanzsenator Tschentscher wurde zum Nachfolger als Bürgermeister. So etwas sollte doch in dem Artikel erwähnt werden, oder? --79.218.218.160 23:36, 8. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Rechtschreibung: Cum-ex-Geschäft

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Anders als hier im Artikel muss es nach der Duden-Website heißen: Cum-ex-Geschäft. Weiterer Beleg: https://de.wikipedia.org/wiki/Durchkopplung: „Das erste Wort des Kompositums (sofern es sich bei dem Kompositum um ein Substantiv handelt) sowie substantivische Bestandteile werden dabei in der Regel großgeschrieben.“ Das Wort „ex“ ist offenkundig kein substantivischer Bestandteil, sondern eine Präposition. Dann natürlich auch: Cum-cum-Geschäft.--Wikiraven65 (Diskussion) 18:44, 30. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

tagesschau.de: "Streit über heimliche Entmachtung der Staatsanwältin"

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laut Recherchen des WDR kritisiert NRWs ranghöchster Staatsanwalt diese Pläne - und bringt den Justizminister in Erklärungsnot. --178.203.114.135 19:25, 22. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Hanno Berger

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Der Abschnitt über Hanno Berger (von dem man sich sowieso fragt, wie er in dem Artikel hineingerutschen konnte), müsste dringend mal überarbeitet werden.

- Es mag ja sein, dass ein Andreas Mosbacher mit vielen schönen Worten und großer Empörung seiner Meinung Ausdruck gegeben hat, dass Berger nicht ausgeliefert werden dürfe - aber die deutsche Rechtsprechung war anderer Meinung.

- Es mag ja sein, dass einer der vielen juristischen Kniffe, die Berger angewendet hat, darin bestand, dass er gegen die Richter des Oberlandesgerichts Anzeige wegen Rechtsbeugung erstattet hat - inzwischen hat er jedenfalls ein Teilgeständnis abgelegt, ist ein verurteilter Wirtschaftskrimineller und sitzt hinter Gittern. --Carlos9999 (Diskussion) 12:10, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten


Thema erledigt, Artiekl löschen?

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Man kann nun wohl endlich einen Schlusstrich unter das leidige Thema ziehen, und den Artiel nun wohl endlich löschen. Die Chefermittlerin, deren Arbeit von Anfang an beschwerlich war, und deren Arbeit in letzter Zeit immer weiter zunehmend schwerer wurde, gibt nun endlich auf. Siehe dazu z.B. etwa: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/cum-ex-aufarbeitung-100.html oder https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-04/cum-ex-ermittlerin-anne-brorhilker-kuendigung --2003:E7:7F3E:DB01:3810:6196:4BA0:53BE 16:02, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

jede Aktie hat eine laufende Nummer : KEINE Digital-Bearbeitung = Beihilfe zur Plünderung der Staatskasse

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so weit ich mich erinnere hat jede Aktie eine laufende Nummer. Analog erhält jedes Finanzprodukt eine mindestens EU-weit gültige eindeutige und nur ein mal existierende Nummer. Anträge auf Rückerstattung werden ausschliesslich per IT digital bearbeitet. Ein Computer schläft nie, ist nie unkonzentriert. Und die IT reagiert sofort wenn für das EU-weit registrierte Finanzprodukt mit Nummer 3.045.976.321 ein zweites Mal eine Rückerstattung angefordert wird. --DDsiRuE (Diskussion) 12:32, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Funktionsweise, Gestaltungsvarianten und Beispiel"

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In diesem Abschnitt wird ja im letzten Satz zusammengefasst, dass der Staat bei dieser Konstruktion leer ausgeht: "Der Staat geht leer aus, da er dem Steuerinländer die Kapitalertragssteuer ggf. erstatten muss und zugleich keine Steuerzahlung vom Steuerausländer erhält."


Dass ist allerdings falsch. Wenn der deutsche Anteilseigner eine Dividende in Höhe von 100.000,00 EUR erhält, werden darauf zunächst 25% Kapitalertragssteuer einbehalten. Dann hat er nur 75.000,00 EUR auf dem Konto. Diese 25.000,00 EUR kann er sich dann auf die 15.000,00 EUR Körperschaftssteuer anrechnen lassen und erhält also 10.000,00 EUR zurück. Daneben muss der deutsche Anteilseigner allerdings noch durchschnittlich 15.000,00 EUR Gewerbesteuer zahlen.


In Summe erhält der Staat also insgesamt durchschnittlich 30% Steuern auf die Dividende, statt wie beim Ausländer 25% (auf Grund eines DBAs in der Regel 15%). --2A02:3100:5B15:7200:7419:6253:2106:3E39 10:28, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten