Diskussion:Doctor theologiae

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von HistorianoftheMarch in Abschnitt Kirchenrecht

Ich finde die "Fachliche Zuordnung" in diesem Artikel ohnen weitere Ausarbeitung etwas befremdlich, was das mit dem Titel Doktor Theologiae zutun hat bleibt unklar. Das würde ich unter Theologie erwarten. Catrin 13:44, 11. Jun 2005 (CEST)

Höchster akad. Grad

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Ich lese in der Einleitung: "Dieser Titel war noch bis in die frühe Neuzeit der höchste akademische Grad und somit dem heutigen Universitätsprofessor gleichzustellen."

Worauf beruht dieser Satz? Professor ist mWn kein akad. Grad. Grüße --Okmijnuhb 04:41, 22. Mai 2022 (CEST)Beantworten

So, korrigiert. Grüße --Okmijnuhb 08:44, 25. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Gemeint war offensichtlich, was unter Doktor#Geschichte steht "Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendländischen Universitäten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi. Der Doktor entsprach also eher der heutigen Habilitation, was sich bis heute darin spiegelt, dass es keinen höheren akademischen Grad als den Doktor gibt." --Julez A. 00:44, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Kirchenrecht

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In diesem Artikel steht Kirchenrecht als eine der Fachrichtungen drin, in denen man einen Doktor der Theologie erhalten kann. Es gibt doch aber den Doktor des kanonischen Rechts? Ist das Kirchenrecht dann hier einfach nur falsch aufgeführt oder gibt es bei dem Kirchenrecht für Doktor der Theologie und für Doktor des kanonischen Rechts einen Unterschied? --HistorianoftheMarch (Diskussion) 21:39, 25. Okt. 2024 (CEST)Beantworten