Diskussion:E-Government

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2003:6:31D8:E0DD:41C6:7170:6FFC:3AB0 in Abschnitt Wo bleibt der Bezug zu OZG und SDG?

Trennung sinnvoll?

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die aufteilung ist überflüssig und verwirrt bloß. würd ich weglassen. Der Bund versteht unter „eGovernment“ die „Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikations-Technik (insbesondere des Internets) zur Einbeziehung des Kunden (Bürger, Unternehmen, andere Behörden, …) in das Handeln von Regierung und öffentlicher Verwaltung“ (EGovernment-Handbuch http://www.bsi.de/fachthem/egov/download/1_Chef.pdf ).

Das vermischt aber E-Administration und E-Government i. w. S. Da halte ich die momentane Trennung doch für die bessere Lösung. Mit E-Government wird ja zumeist E-Administration gemeint, oft genug aber eben auch E-Administration, E-Justice und E-Democracy gemeinsam. Stern !? 02:18, 8. Nov 2005 (CET)
Ich halte die Trennung für sinnvoll, allerdings überschneiden sich die Inhalte der Artikel E-Government und E-Administration teils drastisch. Auch müssten beide Artikel mal ordentlich überarbeitet werden, und zwar in allen Belangen. Finde ich da Mitstreiter? --MKru 18:50, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich mache gerne mit. Allerdings ist die Trennung alles andere als anerkannt. Im Begriffschaos rund um Internet und Politik wird E-Government weitgehend synonym mit E-Administration benutzt. E-Democracy/digital Democracy/E-Governance/Teledemocracy/Cyberdemocracy sind hingegen eine andere Baustelle. Ich sehe derzeit keine Notwenigkeit für einen Oberbegriff, der all diese Phänomene zusammenfasst. E-Government ist sicherlich nicht dafür geeignet. Für den Übergang würde ich vorschlagen alles nach den ersten beiden Sätzen zu löschen. Die Qualität ist sehr zweifelhaft, rein verwaltungsbezogen und E-Government hat nur Vorteile.

Aktuelle Entwicklungen - Stand in Deutschland und anderen Ländern

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Es wäre von großem Vorteil wenn jemand den aktuellen Stand sowie Entwicklungen, Abkommen, Standards, erfolgreiche Realisierungen, sowie Initiativen und Bemühungen beschreiben könnte. Vielleicht findet sich ja jemand.

man schaue unter www.ifg.cc nach ;-)

Auch ganz interessant wäre vielleicht, wie sich die Akzeptanz durch den "Bundestrojaner" und Sicherheitslücken in Elster weiter verschlechtert. Oder andere Gründe für das Fehlen der Akzeptanz. --Trac3R 16:42, 8. Okt 2007 (CEST)

eSchule24

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Lieber Herr Weiss, nehmen sie es mir nicht übel, dass ich ihren Abschnitt zur eSchule24 lösche. Dieser Artikel ist schon ohne diesen Abschnitt nicht wirklich gut. Einen allgemeinen Artikel über eGovernment mit der Darstellung eines einzelnen, räumlich eng begrenzten Projektes anzureichern, ist nicht hilfreich. Besser wäre es, einen eigenes Lemma zum Thema anzulegen. Im Artikel Projekt Erweiterte Selbstständigkeit wird sogar auf die eSchule24 verwiesen. Das Thema gibt bestimmt genug für einen Artikel her. Da sie ein Kenner der Materie zu sein scheinen, sollten Sie auch eher als meine Wenigkeit diesen Artikel verfassen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, habe ich den gelöschten Inhalt in meinem Benutzerbereich unter Benutzer:MKru/eSchule24 abgelegt. Beste Grüße --MKru 15:43, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

e government

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Meiner Meinung ist das Stichwort falsch, es wird doch klein geschrieben---?! 84.56.21.192 19:23, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Fremdwörter werden im Deutschen groß geschrieben, wenn sie Substantive sind, auch dann, wenn sie aus dem Englischen kommen. Und da es ein zusammenhängendes Wort ist, sollte auch der Bindestrich nicht fehlen. nilsnilson (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Nilsnilson (DiskussionBeiträge) 1:04, 6. Nov. 2008 (CET))

Naja "e government" ist nun mal englisch. E-Government ist die hässliche Eindeutschung, "elektronische Administration" LOL... Danach ist zwar "e" (elektronisch) ein Adjektiv, aber "E-Government" eine Adjektivierung. Wir müssen uns nur entscheiden, welche Schreibweise wir hier verwenden. E-Mail ist ja auch eingedeutsch, weil es ja in der englischen Sprache email = elektronische Post heißt. Irgend jemand ist dann auf das große E und den Bindestrich gekommen. Vielleicht kann man sich auch auf "e-Goverment" oder "e Government" oder "e government" oder "eGovernment" einigen. Letzteres wäre am besten, da es dem Original am nahesten kommt. --80.187.115.20 14:50, 19. Jan. 2017 (CET)Beantworten


Misc

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"Für den Bürger ist der Hauptvorteil, dass er in einem besseren Kontakt mit den Behörden stehen kann. Dies ist besonders für die EU mit ihren 495 Millionen Bürgern in 27 Mitgliedsstaaten (Tendenz steigend) von entscheidender Bedeutung." Hat jemand was dagegen, wenn ich das "Tendenz steigend" rausmache? nilsnilson (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Nilsnilson (DiskussionBeiträge) 1:04, 6. Nov. 2008 (CET))

Ich jedenfalls nicht. --Martin Zeise 21:17, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Neutralitäts- und Belegbaustein

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1. "Vorteile von E-Government", was ist mit Nachteilen? Bessere Überschrift("Bewertung von XY"?) benötigt! 2. Gar keine Einzelbelege nur allgemeine Literaturangabe, bisschen dürftig, oder? --87.78.20.177 05:22, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Hab jetzt einen kleinen Absatz zu Nachteilen von E-Government eingebracht, ist aber noch ausbaufähig. -- Zephox 21:08, 3. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Nachteile inzwischen dargestellt, habe den Neutralitätsbaustein entfernt. --Vierteltakt (Diskussion) 16:40, 22. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Sind die Nachteile reine Vorurteile?

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Meines Erachtens sind die aufgezählten Nachteile logisch nicht haltbar:

"... wird befürchtet, die Privatsphäre der Menschen würde nicht genug geschützt werden und der Bürger würde somit zum gläsernen Menschen werden..."

Beim E-Government geht es doch einzig und allein um die Art und Weise der Datenerhebung, nicht um den Umfang. Anstatt, dass Informationen auf ein Papierformular geschrieben und anschließend von der Behörde wieder abgetippt werden, trägt der Nutzer seine Daten selbst in das System ein.

"Des Weiteren würde die Kommunikation zwischen Behörde und Bürger unpersönlicher werden, dem Bürger würde ein persönlicher Ansprechpartner fehlen."

Das kann man auch genau umgekehrt sehen. Der zweite Halbsatz ist sogar kontrafaktisch. Dadurch, dass arbeitsaufwendige Standardprozesse automatisiert werden, haben die Behörden mehr Zeit, sich um die tatsächlichen Probleme der Nutzer zu kümmern. So wandelte sich beispielsweise das Prüfungssekretariat meiner ehemaligen Uni von einer Bürokratie- zu einer Beratungsstelle.

"Ein Nachteil für die Behörden wäre der zusätzliche Sicherheitsaufwand."

Dem stehen höchstwahrscheinlich höhere Einsparungen an anderer Stelle gegenüber. Die suggerierten Mehrausgaben müssen folglich nicht eintreten. Außerdem werden auch in bisherigen Systemen Daten elektronisch abgelegt und verarbeitet. Ein Sicherheitssystem ist somit auch jetzt schon vonnöten. Bedenkt man dann noch den Erfolg der Onlinekommunikation im privatwirtschaftlichen Bereich, insbesondere im Online-Banking, so sind die Kosten vermutlich um einiges geringer als der Nutzen. ... Eine neutralere Formulierung wäre hier nötig, vorzugsweise mit konkretem Beispiel (Laut Artikel X vermutet Behörde Y einen erheblichen Mehraufwand durch zusätzliche Sicherheitssysteme; Der zitierte Artikel taugt nicht wirklich als Quelle, er liest sich vielmehr als Brainstorming als als journalistische oder gar wissenschaftliche Erhebung.)

"Ein weiterer Nachteil wäre die Abhängigkeit von dem verwendeten System"

Das Standardargument gegen Softwareeinsatz. Reiner Populismus. Die Gestaltung von EGovernment-Systemen ist vollkommen frei. Ist eine Eigenentwicklung vorteilhafter als die Lizenzierung, so wird man sie wählen. Eine Abhängigkeit von Softwareunternehmen muss somit nicht bestehen. Vielmehr besteht eine Abhängigkeit auch in bestehenden Systemen. Erstens kommt es auch heute schon zum Einsatz von Software in Behörden und zweitens ist auch ein Systemwechsel in Papierform aufwändig, wenn nicht noch aufwändiger. Ein Verweis auf eine Diskussion von Software im öffentlichen Bereich wäre hier besser als ein solches Scheinargument. (nicht signierter Beitrag von Qzmufu (Diskussion | Beiträge) 14:04, 30. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Es geht hier nicht darum, ob die erwähnten Nachteile haltbar sind oder nicht, sondern ob sie in der öffentlichen Diskussion vorgebracht werden. Und das scheint der Fall zu sein, sonst würdest du dir nicht die Mühe machen, sie so ausführlich zu widerlegen. --Schnopfel 23:44, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Kann Qzmufu in seiner Ausführung nur beipflichten; wenn die Argumente des öffentlichen Diskurses hier Einzug finden, was selbstverständlich ist, sollten auch die logisch abzuleitenden Gegenargumente aufgeführt werden. Des weiteren Vermisse ich jedoch die Überlegung, dass Teile der Bevökerung (noch immer) keinen Zugang zum Medium Internet gefunden hat. --[[88.68.113.223] 14:08, 13. Dez. 2011 (CEST)

Aktuelle Erhebung zur Nutzung von IKT in Unternehmen

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Hinweis: Nachfolgend ein Link zu einer aktuellen Publikation des Statistischen Bundesamts:[1] (pdf, 1,4 MB). Das Thema "Nutzung von E-Government" ist dort enthalten. Gruß, --92.201.104.8 22:49, 4. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

zu Aktuelle Entwicklungen - Stand in Deutschland und anderen Ländern

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Ein aktueller Stand von eGovernment in Deutschland kann man nicht so einfach liefern. In Deutschland ist auf Grund des Föderalismus jede Kommune, jedes Land und auch der Bund für die eigene Umsetzung von solchen Vorhaben zuständig. Das führt auch dazu, dass es eine sehr große Bandbreite an Umsetzungen gibt. Hier kocht jeder sein eigenes Süppchen. Wer einen groben Überblick möchte, der sollte sich den eGovernment-Monitor der Initiative D21 ansehen, der bildet einiges ab. http://www.egovernment-monitor.de/startseite.html (nicht signierter Beitrag von Tofrenz (Diskussion | Beiträge) 16:00, 16. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Österreichische Schreibweise

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Zur Österreichischen Schreibweise steht im Klammertext gleich im ersten Satz, diese würde mehr und mehr verdrängt. Angegeben sind gleich vier Belege auf einmal, aber in keinem einzigen dieser Belege steht das. Ich habe mehrere Suchausdrücke (auch verschiedene Teilwörter) in der Stringsuche durchprobiert, in keiner Quelle steht das. Nicht mal das Jahr 1992 findet sich da. Keiner der Belege ist ausreichend beschriftet (mindestens mit Überschrift, sodass man nach Archivierungen andernorts suchen könnte), es ist auch kein Datum des Abrufs angegeben, sodass man bei archive.org gezielt suchen könnte. Kann sich noch jemand erinnern, wo genau diese Informationen standen oder hat noch jemand eine bessere Idee, wo man suchen kann? Falls nicht, sind mindestens die Belege überflüssig, und der ganze Klammerausdruck möglicherweise auch, weil eben unbelegt. --H7Mid am Nämbercher redn! 11:18, 5. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
PS: Und auf keiner der Seiten steht der deutsche Ausdruck "E-Government", aber in jeder der vier Belege "eGovernment" ohne erkennbare Erklärung zur Schreibweise in räumlicher Nähe zur Begriffsverwendung. --H7Mid am Nämbercher redn! 11:23, 5. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe die Belege soeben entfernt, es geht um diese hier: https://www.digital.austria.gv.at/help-gv-at und https://www.gs1.at/in-der-praxis/egovernment.html und https://www.ocg.at/de/egovernment-bundesrepublik-deutschland und https://www.it4education.at/ueber-uns/projekte/egovernment.html - auch im Artikel "raw" bzw. unformatiert --H7Mid am Nämbercher redn! 11:25, 5. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Den Klammertext entfernt, da (auch) von wenig Bedeutung. --wiki-vr.mp (Diskussion) 22:05, 6. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Abbildung „Dimensionen von E-Government“

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Abbildung „Dimensionen von E-Government“ (Benutzer:Curtis Newton) scheint mit keiner der in Commons angegebenen Quellen belegt. Das Schema bildet Annahmen von (hierarchischen) Beziehungen ab, die eher zufällig und wenig sinnvoll sind. --wiki-vr.mp (Diskussion) 19:07, 6. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

in Commons korrigiert --wiki-vr.mp (Diskussion) 12:36, 7. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Wo bleibt der Bezug zu OZG und SDG?

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Seit Monaten werden hier nur Links und Schreibfehler korrigiert. Auf die neuesten Entwicklungen in Deutschland wird hier nicht eingegangen. Nachdem nun schon einige meiner Beiträge wieder entfernt wurden stelle ich hier die Frage an die Fachleute ob es sich lohnt, dass ich mir die Arbeit mache fachlich und sachlich korrekt aktuelle Hinweise zu OZG und SDG hier einzupflegen. Hinweise zu den beiden Gesetzen sind hier zu finden: OZG: https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html SDG: https://www.it-planungsrat.de/DE/ITPlanungsrat/OZG-Umsetzung/Portalverbund/04_SDG/SDG_node.html (nicht signierter Beitrag von Tofrenz (Diskussion | Beiträge) 12:19, 7. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Ich hatte auch bereits einige Anpassungen vorgenommen, sehe aber nicht ein, dass fachlich korrekte Änderungen abgelehnt werden. Das Thema ist etwas komplexer, eine einfache Browserrecherche von den Sichtern genügt hier nicht um Fachexpertise abzuschmettern. --2003:6:31D8:E0DD:41C6:7170:6FFC:3AB0 16:57, 18. Nov. 2024 (CET)Beantworten