Der Satz "Nachdem Perrone kirchenrechtlich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger für schuldig befunden war [...]" stimmt so nicht.

Die kirchenrechtliche Verurteilung betraf gerade nicht den Missbrauchsvorwurf, sondern ein separates Verfahren bezüglich seines Verhaltens während der laufenden Untersuchung.

Da ging es im Wesentlichen um Ungehorsam gegenüber seinem Erzbischof und Rufschädigung gegenüber dem Missbrauchsbeauftragten.

Dieses Urteil akzeptierte Perrone. Bezüglich der Missbrauchsvorwürfe (die hat er stets bestritten hat) wurde dagegen gar kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Siehe ausführlich hier: https://www.detroitcatholic.com/news/fr-perrone (Artikel vom 7.3.22). Geht aber eigentlich auch schon aus dem bereits verlinkten Artikel hervor... https://www.aod.org/announcements-newsroom/newsroom/2022/february/church-judges-decide-in-fr-perrone-disciplinary-case.

Weil er das Urteil akzeptierte, kehrte er danach auch wieder in seine Pfarrei zurück, wie weitere Internetquellen belegen.

Das müsste also geändert werden (auch auf der Seite zum Engelwerk).


Nachtrag: ...auch die beiden Einleitungssätze sind demnach veraltet resp. falsch.

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