Diskussion:Einkommensteuer (Deutschland)/Archiv
Frage
Muss der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht vom Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) abgezogen werden?
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in § 24b EStG geregelt, ich darf zitieren § 24b I "von der Summe der Einkünfte abzuziehen". Steht aber auch in dem Artikel zu dem Entlastungsbetrag.--Philipp.Walther 12:12, 22. Mär. 2007 (CET)
Einkommensteuertarif
Man sollte Rechthaber laufen lasssen. :-). Este hat natürlich damit Recht, dass die zweite 2. Stufe zwischen 7.665 bis 12.739 Euro mit einem Steuertarif zwischen 15% bis 23,97% belegt ist. ----Spazzo 21:48, 3. Apr 2005 (CEST)
Danke, Spazzo, zu gütig von dir! Du hast aber meine Frage auf deiner Diskussionsseite noch nicht beantwortet? --Este 08:10, 4. Apr 2005 (CEST)
Wo stehen eigentlich im Gesetz die Steuersätze? ---Spazzo 09:14, 4. Apr 2005 (CEST)
In der Formel in § 32a EStG. --Este 10:14, 4. Apr 2005 (CEST)
Dort stehen aber nicht explizit die Steuersätze. Man muss es schon ausrechnen. ---Spazzo 11:00, 4. Apr 2005 (CEST)
Erhebungsform der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer...
Einkommensteuer ist Einkommensteuer. Lohnsteuer ist Lohnsteur. Wieso soll Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer sein? Oder was meint der Autor mit Erhebungsform?
- Mit Erhebungsform ist gemeint, dass die Einkommensteuer auf Lohneinkünfte (=Lohnsteuer) durch Steuerabzug an der Quelle (=Lohnsteuerabzug) erhoben wird, während die Einkommensteuer in anderen Fällen durch Festsetzung von vierteljährlichen Vorauszahlungen erhoben wird. Este 13:31, 23. Mai 2005 (CEST)
Einstein-Zitat
Gehört das Einstein-Zitat nicht nach Wikiquote, z.B. Steuer oder Tax? --svengo 19:05, 24. Aug 2005 (CEST)
Ach was
Ich lese: Die Einkommensteuer ist eine Steuer; ich lese: Es gibt Erhebungsformen; Aber ich lese, in mehr als einem Drittel der Einführung, über eine Steuer (negative ESt), die es nicht gibt: TOLL--Omi´s Törtchen 21:58, 27. Aug 2005 (CEST)
Frage
Muss der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende nicht vom Einkommen abgezogen werden, zusammen mit dem Kinderfreibetrag?
Einkommen - Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende - Kinderfreibetrag = Zu versteuerndes Einkommen
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in § 24b EStG geregelt. In § 24b Abs. I EStG heißt es "von der Summe der Einkünfte abzuziehen".--Philipp.Walther 12:17, 22. Mär. 2007 (CET)
Frage
Muss der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende nicht vom Einkommen abgezogen werden, zusammen mit dem Kinderfreibetrag? Einkommen - Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende - Kinderfreibetrag = Zu versteuerndes Einkommen
- Nein. Este 17:31, 26. Jan 2006 (CET)
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in § 24b EStG geregelt. In § 24b Abs. I EStG heißt es "von der Summe der Einkünfte abzuziehen".--Philipp.Walther 12:19, 22. Mär. 2007 (CET)
Einkommenssteuer vs. Einkommensteuer
Hallo, ich hatte mit Benutzer:Sicherlich auf meiner Diskussionsseite eine Diskussion darüber ob wir die Duden-Version (Primär mit Fugen-S) oder die der Deutschen Steuerverwaltung (ohne Fugen-S) als Lemma nehmen. Ich glaube wir sind uns einig darüber, dass der aktuelle Stand, wo beides verwendet wird (Einkommenssteuer -> Einkommensteuer (Deutschland)) keine Lösung ist, da sie den unbedarften User einfach nur verwirrt. Über Kommentare (oder andere Vorschläge) wäre ich daher dankbar. Weiterhin wurde der Sinn der BKS unter Einkommenssteuer angesprochen, da es für die anderen Länder eh keine Artikel gibt. Auch hierzu wünsche ich mir Meinungen. --pixelFire Bierchen?!? 11:13, 22. Apr 2006 (CEST)
- argument gegen-fugen-s ist wohl, dass es in der deutschen steuerverwaltung nunmal so verwendet wird. argument dafür, dass die hautversion lt. duden mit Fugen-S ist und wir ja nicht nur das dt. betrachten (sollten) ... das kommt gleich zum Punkt; die aktuelle variante das Einkommenssteuer eine BKS ist finde ich schlecht; wenn sich jmd. allgemein über das thema informieren will ist das ziemlich mühsam. IMO sollten da ja allgemeinde dinge zu sagen sein die sollten in den artikel (also was wird besteuert, warum so, wie eingesammelt usw. .. vielleicht kann jmd. fachlich etwas bewandertes das in angriff nehmen. wäre super ...Sicherlich Post 11:18, 22. Apr 2006 (CEST)
- Da stimme ich zu. IMHO wäre es sinnvoll auf Einkommenssteuer allgemeine Dinge zu erwähnen. (Erklärung, Geschichte, erste erhebungen, ...) Im siehe auch, bzw. solange wir nur einen Länderspezifischen Artikel haben oben in einem {{Dieser Artikel|...}} Baustein, kann man dann auf Einkommenssteuer (Deutschland) verweisen. --pixelFire Bierchen?!? 11:29, 22. Apr 2006 (CEST)
- Eine wirklich wichtige Diskussion - und ein typischer Beitrag zur Steuervereinfachung! Es gibt keine Einkommenssteuer in DE - und auch nicht in Österreich. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass hier in Wikipedia abweichend von der amtlichen eine andere Schreibweise kreiert wird. Este 12:19, 22. Apr 2006 (CEST)
- Es wäre schön, wenn du dich hier eher etwas konstruktiver betätigen würdest.
- Die Version mit s ist eben so amtlich zulässig wie ohne, da beide zur amtlich zugelassenen Rechtschreibung gehören. Die Version ohne s wird lediglich von der Steuerverwaltung und den Vorschriften und Gesetzen verwendet. Daher tendiere ich auch zu dieser. --pixelFire Bierchen?!? 15:51, 22. Apr 2006 (CEST)
"Einkommenssteuer" gibt es nicht. Keine Ahnung wie der Duden drauf kommt, vielleicht haben sie im Rahmen der hochherrlichen neuen deutschen Rächtschraibung ein paar neue Worte erfunden - es würde ja eh keiner merken. Jedenfalls sollte man sich hüten, einem BWLer gegenüber von "Einkommenssteuer" zu sprechen/schreiben, das macht man genau einmal und dann nie wieder, entweder weil einem der Kopf abgerissen wurde oder weil man nie wieder so ausgelacht werden will. Das EStG heißt übrigens auch Einkommensteuergesetz und nicht "Einkommenssteuergesetz". --C.Löser Diskussion 16:31, 22. Apr 2006 (CEST)
- Einkommenssteuer gibt es nicht weil das wer sagt? hä? grübel: die wortbildung mittels eines Fugen-S ist durchaus üblich in der deutschen Sprache. Auch ein BWLer darf das wissen und entsprechend das wort nutzen; es wäre ein beweis, dass er es schafft über den Tellerrand zu blicken (interdiesziplinarität wäre wohl das schickere wort) ...Sicherlich Post 17:55, 22. Apr 2006 (CEST) allein dieser irrglaube das es das nicht gäbe ist es schon wert es zu erwähnen; denn die WP bildet
- )dazwischenquetsch nach Bearb.-Konflikt) "Einkommenssteuer" ist schlicht falsch. Wenn der Duden in letzter Zeit neben Begriffen der konkret krassen Slangsprache auch diesen aufnimmt, dann ist das sehr schade und ein weiterer Schritt zum Untergang des Dudens und der abendländischen Kultur insgesamt. Deshalb brauchen wir es hier in der Wikipedia aber nicht auch falsch zu machen. Denn wir sind eine Enzyklopädie und wollen den Menschen korrektes Wissen vermitteln :) --C.Löser Diskussion 18:01, 22. Apr 2006 (CEST)
- Auch ein sehr konstruktiver Beitrag! Willst du mit Gewalt - gegen die tägliche Praxis - eine neue Schreibweise einführen? Steht auf deiner Steuererklärung "Einkommenssteuererklärung" und auf deinem Steuerbescheid "Einkommenssteuerbescheid"? Este 17:59, 22. Apr 2006 (CEST)
Meine Meinung: Wenn die Schreibweise (Einkommensssteuer) laut Duden ebenfalls korrekt ist, dann könnte im Artikel darauf (kurz) verwiesen werden. An der Stelle sollte aber auch klargemacht werden, dass diese (alternative) Schreibweise absolut unüblich und im Fachjargon nicht vorkommt.(Beispiel: "Eine ebenfalls zugelassenene, aber nicht übliche Schreibweise ist die mit Fugen-s (Einkommensssteuer), die in der offiziellen Rechtssprache jedoch nicht verwendet wird")--Omi´s Törtchen 18:31, 22. Apr 2006 (CEST)
- die Schreibung mit Fugen-S ist nach dem Duden nicht nur ebenfalls korrekt sondern sogar die Hauptform. Natürlich ist es möglich, dass die vereinigte WP-Schaft die deutsche Sprache besser beherrscht als irgendwelche komischen Fachleute; @ C.Löser; das ist keinesfalls Slang sondern sprachgeschichtlich gewachsen und völlig korrekt; genau genommen auch korrekter als die nichtverwenung des Fugen-S, denn dieses hat sich (wiederum sprachgeschichtlich und nicht "Slangmäßig") herausgebildet um worte leichter sprechen zu können. Für den interessierten BWLer sei das buch von bastian Sick; Dem genitiv ist dem dativ sein Tod empfohlen; ab S. 100 beschäftigt er sich mit diesem witzigen Phänomen. Also um es nochmal zu betonen; die Hauptform nach dem Duden (nicht gerade ein irgendwie dahergelaufener möchtegern-deutsche-sprache-laden) ist die Version mit Fugen-S; allein die deutsche und wohl auch österreichische amtsstuben scheinen das Fugen-S zu fürchten ...Sicherlich Post 19:41, 22. Apr 2006 (CEST) @ este; nein ich will die deutsche sprache korrekt verwenden; da scheint mir der Duden durchaus ein brauchbarer leitfaden
- Da die Wikipedia -wie bekannt- kein Wörterbuch sein soll, ist es mir persönlich egal, ob die ESt mit Fugen-s die Haupt- oder Nebenform ist. Ausschlaggebend sollte die Nutzung im fachlichen Sprachgebrauch sein - und wir wollen doch hier nicht wirklich eine Schreibweise als gleichwertig anbieten, mit der sich ein potentieller Benutzer blamiert? --Omi´s Törtchen 20:18, 22. Apr 2006 (CEST)
- Also, blamieren tut man sich m. E. mit keiner Schreibweise - Google findet knapp 1 Mio. Treffer für die Version mit Doppel-S. Aber ich bin trotzdem für die Version mit einfachem S, da es wirklich die gebräuchlichere ist. Auch das Gabler Wirtschaftslexikon schreibt die Steuer so - und das ist im Wirtschaftsbereich eine anerkannte Instanz. Geisslr 20:51, 22. Apr 2006 (CEST)
- Da die Wikipedia -wie bekannt- kein Wörterbuch sein soll, ist es mir persönlich egal, ob die ESt mit Fugen-s die Haupt- oder Nebenform ist. Ausschlaggebend sollte die Nutzung im fachlichen Sprachgebrauch sein - und wir wollen doch hier nicht wirklich eine Schreibweise als gleichwertig anbieten, mit der sich ein potentieller Benutzer blamiert? --Omi´s Törtchen 20:18, 22. Apr 2006 (CEST)
- hmm danke Omi's Törtchen für den Kompromiss ;) damit kann ich gut leben ... @ Weblinks; jetzt haben wir weblinks für Österreich und Schweiz im artikel Einkommensteuer (Deutschland) ... wer jetzt böses denken würde .. ;o) ... aber vielleicht ist ja jetzt genug fachpublikum da um einen allgemeinen artikel zu schreiben? ...Sicherlich Post 23:04, 22. Apr 2006 (CEST)
- Dem schließe ich mich an. --pixelFire Bierchen?!? 10:51, 23. Apr 2006 (CEST)
- "Einkommensssteuer"??? jetzt übertreibst du :) --pixelFire Bierchen?!? 10:55, 23. Apr 2006 (CEST)
Die Steuer trägt den behördlichen Namen "Einkommensteuer", also ohne Fugen-S. Gleichwohl handelt es sich dabei (und in einigen anderen Fällen, z.B. Schadenersatz) um Verzerrungen der deutschen Sprache. Von altersher wird nämlich ein Fugen-s eingefügt, wo es sonst schwer aussprechbar ist. Das Finanzamt tut es übrigens bei anderen Ausdrücken selber: Solidaritätszuschlag, Bruttoarbeitslohn, Berufsverband ... Insofern ist die Einsortierung unter Einkommensteuer (ohne s) richtig, die Erklärung zur Schreibweis aber nicht ganz aufklärerisch. Vorschlag: "Die Schreibweise Einkommensteuer (ohne Fugen-s) ist die behördliche Version, die auch in die Fachliteratur übernommen wurde. Alltäglich findet die Schreib- und Sprechweise Einkommenssteuer Verwendung. Wie in vielen ähnlichen Fällen auch, sind lt. Duden beide Versionen zulässig."
Also diese ganze Diskussion kann ich nicht so recht nachvollziehen. Der Name einer Steuer, deren Bezeichnung also, wird im betreffenden Gesetz durch den Gesetzgeber festgelegt. In seiner Namenswahl ist der Gesetzgeber völlig frei. Er hätte die Einkommensteuer auch völlig anders nennen können (z.B. Würgesteuer). Hat er aber nicht getan. Und nun ist die Bezeichnung eben Gesetz. Dass die Damen und Herren vom Duden nicht mit einer Ausprägung der gelebten Sprache mithalten können, wäre nicht das erste Mal. Jedenfalls wird sich jeder, der beruflich irgendwie damit zu tun hat, disqualifizieren, wenn der das Fugen-S einbaut. Das bedeutet, der hat nicht mal in das Gesetz geschaut und leider muss man das in Deutschland schon ab und zu mal tun, wenn man mit dem Thema zu tun hat. Mein alter Lehrer hat immer gesagt, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und das gilt auch für das Steuerrecht und die Frage "Fugen-S oder nicht?". --Frank Mohr 22:58, 29. Mai 2007 (CEST)
- Ich kannte den Merksatz unter "Ein Blick ins Gesetz spart viel Geschwätz" ;-) Außerdem: Wieso Rechtsfindung und nicht Rechtfindung? ;-) SCNR --RokerHRO 11:33, 30. Mai 2007 (CEST)
Diskussion aus dem Review des 5. Schreibwettbewerbs (September 2006)
nominiert von DINO2411
Das Lemma ist ehrgeizig, der Artikel ist es nicht.
Vor den Details mus eine flüssige Darstellung kommen. --CJB 14:19, 25. Sep 2006 (CEST)
Der 5. Schreibwettbewerb ist beendet. -- Dishayloo + 20:37, 24. Okt. 2006 (CEST)
- Der Artikel ist grausam. OK, überwiegend stimmig, aber stümperhaft. Mach neu ! --80.144.164.147 15:09, 9. Jul. 2007 (CEST)
Sachlichkeit
Der Artikel, versucht alle wesentlichen Thematiken der EStG abzuhandeln, verfällt dann aber recht schnell im Tonfall vom sachlich ins polemisch ablehnende. Das sollte man doch nicht machen in einer Enzyklopädie. Auch die Paranoia attacken gegen über Eindringen des Finanzamtes in die Privatssphäre sollte bitte in eine Diskusion und nicht in den Artikel geschrieben werden (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 139.18.15.82 (Diskussion • Beiträge) 09:53, 23. Jul. 2004 ) Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 12:37, 11. Aug. 2007 (CEST)
Ungültiges Archivierungsziel
Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot 03:32, 11. Aug. 2007 (CEST)
Vorschlag zu den Beispielen
Ich finde den Vergleich der Steuerlast zu den verschiedenen Zeitpunkten sehr informativ; doch damit sich die Mehrheit ein Bild machen kann, ob die Steuerreformen sich für sie vorteilhaft ausgewirkt hat, halte ich es für sinnvoll noch die Steuerlast bei 15000, 20000, 25000, 30000, 35000, 40000, 45000, 50000, 55000 und 65000 aufzunehmen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von ... wem auch immer (Diskussion • Beiträge) irgendwann ...) Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 12:39, 11. Aug. 2007 (CEST)
Eine Frage, was soll bitte dieses ./. bedeuten? Etwa Minus? Geteilt? Ich verstehe das nicht.... --84.61.191.239 18:49, 19. Sep. 2007 (CEST)
- Stell es dir wie ein "-" vor. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:42, 19. Sep. 2007 (CEST)
Beschränkte / Unbeschränkte Steuerpflicht
Ich vermisse die Differenzierung zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. Hierzu Link auf "Doppelbesteuerungsabkommen" und auf das noch fehlende Lemma "Ausländersteuer" (womit die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger gemeint sein soll). --Zipferlak 00:44, 4. Okt. 2007 (CEST)
Split Salary und Expatriats
Gibt es hierzu besondere Regelungen im deutschen Steuerrecht? 84.173.221.106 11:32, 24. Dez. 2007 (CET)
In der Zusammenzählung der verschiedenen Einkunftsarten steht für Vermietung und Verpachtung auch ein Paragraph 21a EStG; in der grad von mir aufgeblätterten Online-Fassung finde ich den gar nicht; kann es sein, den gibt es nicht mehr? --Zook 18:31, 17. Jan. 2008 (CET)
- Hast Recht. Einen § 21a EStG gibt es im bundesdeutschen EStG weder vor noch nach dem Unternehmenssteuerreformgesetzt vom 14. August 2007 (in Kraft getreten am 01.01.2008). Also ändere den Eintrag ruhig. Grüße BECK's 17:54, 3. Mär. 2008 (CET)
- Hab den § jetzt entfernt. Sollte ich ihn an anderer Stelle übersehen haben, nimm ihn bitte selber raus. --BECK's 18:07, 3. Mär. 2008 (CET)
- Den § 21a EStG gab es bis Mitte der achtziger Jahre (ich glaube, letztmalig 1986) und betraf die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums. - Gast 14:07, 3. Mär. 2008
Grenzsteuersatz ist NICHT so wie hier beschrieben!
Bezieht sich auf den Teil "mathematisch betrachtet"
Soweit ich sehe, kann der Grenzsteuersatz nicht die Ableitung des Steuersatzes nach dem Einkommen sein, denn danach wäre die Ableitung bei Spitzeneinkünften (bei konstantem Steuersatz) NULL. Der Grenzsteuersatz in diesem Bereich ist aber konstant 42% ! --Torika 11:16, 2. Feb. 2008 (CET) vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 17:54, 3. Mär. 2008 (CET)
- Die (individuelle) Steuerlast S ist eine Funktion der Bemessungsgrundlage B. Die Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall das zu versteuernde Einkommen (zvE). S ermittelt sich in dem B/zvE mit dem Steuersatz s multipliziert wird also: S = s*zvE oder auch S = s*X. Mal als Zahlenbeispiel: S = 0,42*100.000 = 42.000. Leitest du die Funktion nun nach X ab, wird X = 1, erhälst du S' = 0,42*1 = 0,42 ↔ 42%. Die 2. Ableitung S'' = 0, also ist die 1. Ableitung 42(%) und das konstant → q.e.d. → Passt doch. Ah ich sehe was du meinst. --BECK's 17:54, 3. Mär. 2008 (CET)
Verwendung der Gelder
wieso steht hier nichts zur Verwendung? Wo fliessen die 173 Milliarden Euro hin? Gibt es dazu einen passenden Artikel bei der Wiki? Würde mich doch sehr interessieren. --theStorm 19:18, 5. Feb. 2008 (CET)
- Vielleicht hilft dir der Artikel Haushaltsplan etwas weiter. Gruß BECK's 17:54, 3. Mär. 2008 (CET)
Was bedeutet ./. ?
In dem Absatz "Ermittlung der individuellen Steuerlast" taucht immer wieder diese seltsame Zeichenansammlung auf. Ist die bedeutungsgleich mit einem einfachen "Minus"? Warum schreibt man dann nicht "-"?--Section6 00:56, 3. Mär. 2008 (CET)
- Ja, das ist das kaufmännische Minuszeichen, man verwendet es um keine Missverständnisse mit Aufzählungs- bzw. Gedankenstrichen, etc. aufkommen zu lassen. In der WP ist es aber nicht so gerne gesehen. Also ändere es ruhig. Gruß BECK's 17:22, 3. Mär. 2008 (CET)
- Hab das Minuszeichen nun geändert. --BECK's 18:07, 3. Mär. 2008 (CET)
Mathematische Ermittlung des individuellen Steuerbetrags, Bedeutung der Zonen sind unklar
Es wird aus dem Text nicht ganz klar, welche Bedeutung die Zonen haben.
Ein mögliches Verständnis ist: das Einkommen wird auf die einzelnen Zonen aufgeteilt, und in jeder Zone werden die Steuern separat ermittelt. Am Schluß wird die Steuerschuld durch die die Summe der Steuerschuld der einzelnen Zonen berechnet.
Eine zweite Möglichkeit des Verständnisses ist: es wird ermittelt, in welcher Zone das Einkommen liegt, und anhand der dort gültigen Formel wird die Steuerschuld berechnet.
Es sollte ein klärender Satz in diesen Abschnitt aufgenommen werden, der klarstellt, welcher der beiden oben aufgezeigten Möglichkeiten die richtige ist.
--84.58.124.116 20:10, 9. Mär. 2008 (CET)
- Letzteres ist zutreffend und das steht jetzt auch im Text. --BECK's 16:48, 10. Mär. 2008 (CET)
Verteilung
Im Artikel steht, dass 15% der Einkommenssteuer an die Gemeinden gehen, Rest an Land und Bund. An welche Gemeinde? An welches Land? Generell die in Deutschland gezahlte Einkommenssteuer wird aufaddiert und die Gesamtsumme zu 15% an alle Gemeinden ... ausgekehrt? Oder geht das nach jedem einzelnen Einkommenssteuerpflichtigen? An seine Gemeinde, sein Land? Wenn so: an die Gemeinde/ das Land, in der er arbeitet oder an die Gemeinde/ das Land, in dem er lebt? Das ist nicht eindeutig beschrieben. --TSDUS 10:51, 17. Mai 2008 (CEST)
- An die Gemeinde und das (Bundes-)Land in dem die entsprechende Person lebt. --BECK's 14:31, 17. Mai 2008 (CEST)
Abgeltungssteuer statt Kapitalertragssteuer
Bitte jemanden der sich auskennt, die Abschaffung der Kapitalertragssteuer zugunsten der Abgeltungssteuer in den Artikel aufzunehmen! Grüße --85.176.157.145 18:47, 15. Nov. 2008 vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 19:01, 15. Nov. 2008 (CET)
- Die Abgeltungssteuer kommt erst zum 1. Januar 2009. Bis dahin ist es nach wie vor so richtig.
- Bitte unterschreibe deine Diskussionsbeiträge zukünftig vier Tilden (~~~~) bzw. mit diesem -Knopf über dem Bearbeitungsfeld. Die Wiki-Software wandelt das dann beim abspeichern automatisch in deine Signatur mit Zeitstempel um. Siehe dazu auch Hilfe:Signieren.--BECK's 19:01, 15. Nov. 2008 (CET)
Mathematische Eigenschaften der Steuerfunktion
Im Artikel Einkommensteuer (Deutschland) bzw. Einkommensteuer_(Deutschland)#Mathematische_Eigenschaften_der_Steuerfunktion gibt es mathematische Formeln, die sachlich zusammengehören. Hier die Beispiele:
Es fällt auf, dass die erste Formel eine kleinere Schrift besitzt. Deshalb hatte ein früherer Autor (nicht ich selbst) die Schriftgröße erhöht, und zwar mittels <big>...</big> so:
Damit wird die Schriftgröße an die anderen Formeln angepasst, was wesentlich besser aussieht und die Qualität des Artikels verbessert. Trotzdem wurde das aus für mich unerfindlichen Gründen geändert (zum Schlechteren).
Meine Fragen:
Warum wurde dies geändert?
Gibt es eine andere Möglichkeit, die Schriftgröße bei mathematischen Formeln aneinander anzugleichen?
Falls nein, warum darf man dann nicht mit <big>...</big> anpassen?
--Udo 19:20, 19. Dez. 2008 (CET)
In der Zwischenzeit habe ich selbst mal recherchiert und Folgendes gefunden:
Hilfe:TeX#Erzwungenes_Rendern.
Damit wird statt <math>S = f(B)</math>
jetzt <math>S = f\!\,(B)</math> verwendet
So wird die ursprüngliche bessere Lesbarkeit wieder hergestellt. --Udo 10:26, 28. Dez. 2008 (CET)
Gegenstand der EInkommensteuer
Bisher wird ausgeführt, das die ESt das Einkommen besteuere. Dem wird in der steuerrechtlichen Diskussion seit Erscheinens des Artikels "Die Erwerbstätigkeit - der Steuergegenstand des Einkommensteuerrechts" von Müller und Bayer widersprochen. (erschienen in Betriebs-Berater 1978, S. 1 ff.)
Zur Verbesserung schlage ich vor, in Anlehnung an den Wortlaut von § 2 Abs. 1 EStG den Artikel wie folgt zu ändern:
Die Einkommensteuer wird auf das im Rahmen einer der sieben
Einkunftsarten erzielte Einkommen (Erwerbseinkommen) erhoben.
-- 87.160.225.14 16:32, 5. Apr. 2009 (CEST)
Artikel-Einleitung ändern
Ich möchte bei der Kapitalertragsteuer die neu eingeführte Abgeltungssteuer erwähnen, kann das mangels Bearbeiten Knopf allerdings nicht selbst erledigen. Vielleicht kann das einer erledigen und/oder mir sagen, wie das geht. --Morgul 10:34, 25. Jul. 2009 (CEST)
- Oben auf das Register "Artikel" gehen, dann das Register "Seite bearbeiten" anklicken. --Udo 11:05, 26. Jul. 2009 (CEST)
Steuerberechnung
Siechfred schreibt: Sorry, nicht WP:OMA-tauglich. und löscht:
Die Einkommenssteuer wird als Grenzsteuersatz festgelegt. Die zu entrichtende Steuer ist das Integral über die Grenzsteuersatzfunktion. Da die Funktion intervallweise definiert wird, ist auch die Integration intervallweise durchzuführen. Der einfache Zusammenhang zwischen Einkommen x und Steuer f(x) ist in den Berechnungstabellen nicht ohne weiteres zu erkennen. Das Integral einer Konstanten C führt zu einer linearen Funktion C*x. Das Integral einer Geraden a*x ergibt eine quadratische Funktion a*x².
(und weitere Änderungen)
Ist die Aussage:
- Zweite Zone: zvE von 7.835 € bis 13.139 € ... Dabei ist y ein Zehntausendstel von (zvE - 7.834)
verständlich, nur weil es so im Gesetzestext steht?
Wahrscheinlich glaubt Oma, das Stufenmodell sei einfacher und erspare ihr das Verständnis des Grenzsteuersatzes...
Trackler 00:40, 17. Okt. 2009 (CEST)
- OMA sollte verstehen, wie es funktioniert. So, wie es da steht, ist es unverständlich, es sei denn, man hätte während eines Mathematik-Studiums Freude am Lösen mathematischer Denksportaufgaben entwickelt. Ich halte mich für durchschnittlich naturwissenschaftlich gebildet, verstehe aber nicht, was mir der Abschnitt sagen will. Und in der Tat: Das Abtippen des Paragrafen ist genausowenig hilfreich. Also bitte versuchen, das ganze so zu formulieren, dass ein interessierter Leser es versteht.-- SF Senf? Ketchup? 09:39, 17. Okt. 2009 (CEST)
- Was kannst du beisteuern? Wenn du zB diese Grafik mit ihren Eckpunkten hier einbringst, gebe ich mir mehr Mühe mit der Ableitung des Durchschnittssteuersatzes. Trackler 12:24, 17. Okt. 2009 (CEST)
Der Satz "Die Einkommenssteuer wird als Grenzsteuersatz festgelegt." wurde zu Recht gelöscht, weil er sachlich falsch ist. In §32a EStG wird eben gerade nicht der Grenzsteuersatz festgelegt, sondern die Steuerbetragsfunktion. --Udo 14:08, 20. Okt. 2009 (CEST)
- In der Tat taucht der Begriff Grenzsteuer im Gesetz nicht auf. Hut ab vor demjenigen, der aus: auf die Grenzsteuer geschlossen hat -- wobei ich a) den Verdacht nicht loswerde, dass es anders herum war, b) dass viele ein Interesse daran haben, Klarheiten im Steuerrecht zu vermeiden. Statt plötzlich auftauchender Formeln hätte sich der Leser über eine ordentliche Stammfunktion gefreut. Trackler (22:27, 20. Okt. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Zu "dass viele ein Interesse daran haben, Klarheiten im Steuerrecht zu vermeiden.": Es ist wohl tatsächlich so, dass viele Leute aus der so genannten liberalen Ecke viel Geld verdienen, weil das Steuerrecht für den Durchschnittsbürger unverständlich erscheint. Trotzdem glaube ich nicht, dass jetzt noch mehr mathematische Funktionen mehr Verständlichkeit bringen. Der oben genannte Vorschlag, diese Grafik einzubringen, sollte meines Erachtens in den Abschnitt Kritik oder besser noch in den Artikel Steuerreform eingefügt werden. Teilweise ist das aber auch schon veraltet, aus dem Jahr 2005. --Udo 09:45, 21. Okt. 2009 (CEST)
- Hallo Udo, obwohl ich mich immer noch schüttele ob der misslungenen mathematischen Beschreibung, zügele ich meinen Missionseifer. Da Steuerrecht dein Steckenpferd ist, sind die Artikel sicherlich gut bei dir aufgehoben. Trackler (20:40, 21. Okt. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Hallo Trackler, deine Kritik finde ich durchaus berechtigt. Andererseits müssen wir uns schon irgendwie an den Gesetzestext anlehnen. Ich möchte nun auch nicht alles an mich reißen. Zunächst einmal sollten aber die Redundanzen zwischen Einkommensteuer (Deutschland), Einkommensteuertarif und Steuerprogression beseitigt werden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dann etwas mehr Übersichtlichkeit erreicht wird. Anschließend sollten wir deine Kritikpunkte in Angriff nehmen. PS: Vergiss bitte nicht, deine Diskussionsbeiträge zu signieren. --Udo 10:04, 22. Okt. 2009 (CEST)
- Hallo Udo, obwohl ich mich immer noch schüttele ob der misslungenen mathematischen Beschreibung, zügele ich meinen Missionseifer. Da Steuerrecht dein Steckenpferd ist, sind die Artikel sicherlich gut bei dir aufgehoben. Trackler (20:40, 21. Okt. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Zu "dass viele ein Interesse daran haben, Klarheiten im Steuerrecht zu vermeiden.": Es ist wohl tatsächlich so, dass viele Leute aus der so genannten liberalen Ecke viel Geld verdienen, weil das Steuerrecht für den Durchschnittsbürger unverständlich erscheint. Trotzdem glaube ich nicht, dass jetzt noch mehr mathematische Funktionen mehr Verständlichkeit bringen. Der oben genannte Vorschlag, diese Grafik einzubringen, sollte meines Erachtens in den Abschnitt Kritik oder besser noch in den Artikel Steuerreform eingefügt werden. Teilweise ist das aber auch schon veraltet, aus dem Jahr 2005. --Udo 09:45, 21. Okt. 2009 (CEST)
Eine Erläuterung, wie sich die Parameter a,b und c errechnen wäre zum Verständnis der Formel sicherlich hilfreich. Mir persönlich erschließen sie sich nicht. Selbiges gilt für Y=zvE-Freibetrag, was aus mir unerfindlichen Gründen durch 10.000 geteilt werden muss. -- PW (nicht signierter Beitrag von 213.157.5.28 (Diskussion | Beiträge) 20:56, 9. Dez. 2009 (CET))
Hallo! Die Parameter a, b, c werden vom Gesetzgeber festgelegt, so dass diejenige Steuerbetragsfunktion herauskommt, die sich aus der politischen Auseinandersetzung ergibt. Vom zvE muss der Eckwert, bei dem die Zone beginnt, abgezogen werden, weil die Berechnung nur den darüber hinausgehenden zvE-Teil betrifft. Mit dem Parameter c wird der maximalen Steuerbetrag der darunterliegenden Zonen hinzuaddiert. Die Division durch 10000 dient wohl lediglich dazu, zu viele Nachkommastellen bei den Parametern zu vermeiden.
- Beispiel "Dritte Zone zvE von 13.140 € bis 52.551 €"
ausmultipliziert
wobei
Somit ist
- der anfängliche Grenzsteuersatz
- der lineare Progressionsfaktor
- der Steuerbetrag aus der zweiten Zone
Berechnung: B vs (zvE - GFB)
Die mathematische Formulierung spricht von einer Geradengleichung (y=m*x+b) fuer den Steuerbetrag S in der Proportionalitaetszone in Abhaengigkeit von der Bemessungsgrundlage B. Das ist selbstverstaendlich richtig so, da der Grenzsteuersatz hier (also die Ableitung von S nach B) konstant ist.
Natuerlich gehen diese Geraden nicht durch den Ursprung, sind also keine Proportionalitaetsgleichungen (y=m*x), aber das wird auch nicht behauptet. Daher kommen wir im Artikel bestens ohne die zusaetzliche Definition der Groesse zvE-GFB (zu versteuerndes Einkommen, Grundfreibetrag) aus, wobei GFB wohl auch eher ein Eckwert haette sein muessen. Tomeasytalk 11:46, 10. Jan. 2010 (CET)
- In der Geradengleichnung (Tarifzonen 4 und 5) stimmt das, was ich auch so geschrieben hatte. Aber bei der gemischt quadratischen Gleichung stimmt es leider nicht, jedenfalls so wie sie im deutschen EStG definiert ist! Bitte lesen Sie meine Änderung nochmals genau, ich hatte da sehr wohl unterschieden. Die Konstante c ist der Steuerbetrag der vorhergehenden Tarifzone. Das klappt mathematisch aber nur, wenn man als B = zvE - GFB bzw. B = zvE - Eckwert einsetzt. Siehe Einkommensteuer_(Deutschland)#Berechnung_des_individuellen_Steuerbetrags.
- Zitat: "wobei GFB wohl auch eher ein Eckwert haette sein muessen" - Ja, am Beginn der Tarifzone 2 ist der Eckwert mit dem GFB identisch, am Beginn der Tarifzone 3 ist der Eckwert besonders definiert. --Udo 15:42, 10. Jan. 2010 (CET)
So, ich habe gerade noch einige Erläuterungen in den Artikel eingefügt und hoffe, dass es so klarer wird. --Udo 16:16, 10. Jan. 2010 (CET)
Von mir aus gerne so wie Sie es wollen. Selbstverständlich ist der Artikel so wie Sie ihn später editiert haben dann auch korrekt. Leider haben dazu aber zwei unterschiedliche Definitionen für die eine Variable B bemühen müssen. Da Sie dies nun textuell kenntlich gemacht haben kann ich damit leben. Sauber ist es nicht.
Was ich zu erklären versuchte ist, dass der Steuerbetrag S in der Proportionalitätszone/Progressionszone eine linerae/quadratische Funktion vom zvE ist. Wir kommen also mühelos ohne alternative Definitionen für B aus. Darin sah ich einen Vorteil. Mehr als die mathematischen Eigenschaften, so dachte ich, sollten in diesem Absatz auch nicht erklärt werden. Ich hoffe nun ist es klar geworden und Sie sehen, dass es auch korrekt war ...
Mir ist aber nicht entgangen, dass Ihr Ansatz den Vorteil besitzt, dass sich damit die mathematischen Parameter a,b,c,m,n mit den im Gesetz niedergeschriebenen Zahlen identifizieren lassen. Das ist vielleicht doch der entscheidende Vorteil Ihres Vorgehens. Vielleicht sollten wir das noch besser ausnutzen und am Ende des Abschnitts eine Tabelle einfügen mit den Spalten a,b,c,m,n und den Reihen 2004, 2009, 2010. Tomeasytalk 20:22, 11. Jan. 2010 (CET)
- Zitat: "Mehr als die mathematischen Eigenschaften, so dachte ich, sollten in diesem Absatz auch nicht erklärt werden." Ja, aber in diesem Artikel sind es eben die mathematischen Eigenschaften des deutschen ESt-Tarifs. Und der ist nun mal so unterschiedlich definiert, was leider oft zu Missverständnissen führt. Übrigens hätte der Gesetzgeber die Geradengleichung in Zone 4 und 5 auch mittels B = zvE - Eckwert definieren können, beispielsweise so:
- S = q * (zvE - Eckwert) + p = q * zvE + (p - q * Eckwert).
- somit q = m und n = -(p - q * Eckwert)
- Nur mal so als Überlegung.
- Zitat: "Vielleicht sollten wir das noch besser ausnutzen und am Ende des Abschnitts eine Tabelle einfügen mit den Spalten a,b,c,m,n und den Reihen 2004, 2009, 2010." Ja, sehr gute Idee! Mein Excel/VBA-Tool verwendet eine ähnliche Matrix. Vielleicht könnte ich das etwas umbauen und dafür verwenden.
- Vielen Dank für die sachliche Diskussion!! --Udo 09:17, 12. Jan. 2010 (CET)
Ich habe dann mal eine Tabelle eingefuegt, welche die von uns definierten Parameter mit dem EstG von 2010 verbindet. Ich finde es nach wie vor ungluecklich, dass wir die Bemessungsgrundlage B unterschiedlich definieren. Der deutsche Est-Tarif liesse sich problemlos mit der selben Menge Parameter definieren, auch wenn stets B gleich zvE gelten wuerde. Die Parameter a,b,c,m,n stehen sowieso nicht so im Gesetz, wie nun in der Tabelle geschrieben (auch wenn man die gesetzlichen Parameter wiedererkennt). Tomeasytalk 18:49, 17. Jan. 2010 (CET)
- Danke für die Tabelle, finde ich gut! Auch die Tauschung von a mit b finde ich OK. Nur die beiden Werte für a sollten mit 10-8 multipliziert werden, weil ist.
- "Die Parameter a,b,c,m,n stehen sowieso nicht so im Gesetz, ..." - Der einzige Unterschied ist der Divisor 10000, ansonsten ist alles mit dem Gesetz konform. Wenn wir die Formel so modifizieren würden, dass B = zvE ist, dann hätte die neue Formel keine Ähnlichkeit mehr mit den gesetzlichen Formeln. Ihre Überlegungen kann ich trotzdem verstehen; sie wären sehr gut im allgemeinen Artikel Steuerprogression aufgehoben. Da gäbe es noch einiges zu verbessern, wenn auch mit Vorsicht.--Udo 09:49, 18. Jan. 2010 (CET)
- Sie haben natuerlich recht (10e-8) und ich sehe auch den Vorteil B unterschiedlich zu definieren. Also von mir aus kann es ruhig so bleiben. Ich kann allerdings der Schreibweise mit den vielen Nullen gar nicht abgewinnen. Das würde ich gerne revertieren. So, geht der Vorteil die gesetzlich definierten Parameter wiederzuerkennen doch verloren. Außerdem kann man die Größenordnung so nicht fassen, weil auf den ersten Blick nicht klar ist wie viele Nullen das sind. Tomeasytalk 19:51, 19. Jan. 2010 (CET)
- Die Änderung mit den vielen Nullen ist nicht von mir, sondern von Benutzer:Juliabackhausen. --Udo 20:10, 19. Jan. 2010 (CET)
- Eure Argumente sind stichhaltig. Wie gewünscht geändert. --Juliabackhausen 00:01, 20. Jan. 2010 (CET)
- Die Änderung mit den vielen Nullen ist nicht von mir, sondern von Benutzer:Juliabackhausen. --Udo 20:10, 19. Jan. 2010 (CET)
- Sie haben natuerlich recht (10e-8) und ich sehe auch den Vorteil B unterschiedlich zu definieren. Also von mir aus kann es ruhig so bleiben. Ich kann allerdings der Schreibweise mit den vielen Nullen gar nicht abgewinnen. Das würde ich gerne revertieren. So, geht der Vorteil die gesetzlich definierten Parameter wiederzuerkennen doch verloren. Außerdem kann man die Größenordnung so nicht fassen, weil auf den ersten Blick nicht klar ist wie viele Nullen das sind. Tomeasytalk 19:51, 19. Jan. 2010 (CET)
Aufteilung nach Aufkommen
Die weitergehenden Aufgliederungen aufgrund der Einkommensteuerstatistik 2004 finde ich gut. Leider hinkt die Finanzverwaltung mit ihren Steuerstatistiken zeitlich immer weit hinterher. Die Überleitung zur einzig neueren Einkommensteuerstatistik des Anfalls nach Dezilen (Etwas ungenauere Auswertungen der vorgenannten Statistiken sind im folgenden Absatz beschrieben) dürfe aber unzutreffend sein. Denn die Statistik zum Jahr 2007 kann wohl kaum eine Auswertung der Steuerstatistik 2004 sein. Im Übrigen ist auch die Aussage sachlich nicht nachvollziehbar, wieso die statistische Erfassung des Steueraufkommens und der Vergleich der Einkommensanteile nach Dezilen ungenauer seien. Ich habe das zusammen mit einer weiteren Folgerung aus der weitgehenden einkommensteuerlichen Entlastung von etwa der Hälfte der Bevölkerung (Dezile 1-5) korrigiert. -- Karstenkascais 13:04, 26. Apr. 2010 (CEST)
- Diese Textänderung im Artikel finde ich soweit in Ordnung! Nur eine Anmerkung zur Deziltabelle: in dem als Referenz angegebenen Armuts- und Reichtumsbericht findet man auf Seite 16 unten die Fußnote 24. Hier heißt es u.a.: "Die zugrunde liegenden Daten geben den Stand des Jahres 2001 wieder und wurden erstmals im Jahr 2007 vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen der Bevölkerungs- und Einnahmenstruktur sowie der Änderungen im Steuerrecht sind sie auf das Jahr 2007 hochgerechnet worden." Die Aussage "ungenauer" wäre also durchaus teilweise zutreffend. Zur Klarstellung werde ich unter der Tabelle eine Anmerkung einfügen. --Udo 16:36, 26. Apr. 2010 (CEST)
Deutsche Einkommensteuer im internationalen Vergleich
Dieser Abschnitt sollte mMn komplett in den mehr international ausgerichteten Artikel Einkommensteuertarif verschoben werden. --Udo 08:22, 22. Apr. 2010 (CEST)
- Hi, das halte ich jedenfalls solange nicht die Redundanzen geklärt und abgearbeitet sind, für wenig sinnvoll. Auch ist es nicht richtig, dass der Artikel Einkommensteuertarif internationaler ausgerichtet sei. Er enthält Aussagen zu Deutschland und Österreich (also in der deutschsprachigen Wikipedia kein Ausland), aber keine verwertbaren Feststellungen zu anderen Ländern (der entsprechende Absatz ist inhaltsleer). Der internationale Vergleich der Einkommensteuerbelastung hängt zwar naturgemäß vom Tarif ab, gehört aber thematisch zur allgemeinen Erörterung der Einkommensteuer. Wenn man den Artikel zur Einkommensteuer -sinnvoller Weise- entlasten will, dann könnte dies allenfalls durch einen eigenen Artikel zum Ausländischen und Internationalen Einkommensteuerrecht geschehen, in dem dann natürlich auch die Vermeidung der Doppelbesteuerung und die DBAs mitbehandelt werden müsste. -- Karstenkascais 12:46, 26. Apr. 2010 (CEST)
- Hallo Karstenkascais, den Redundanzbaustein hatte ich selbst eingefügt und ich arbeite daran, soweit es mir die Zeit erlaubt. Der Artikel Einkommensteuertarif wird demnächst von mir um den Abschnitt "Schweiz" ergänzt. Der zur Verschiebung vorgeschlagene Abschnitt enthält ausschließlich Ausssagen zum Thema "Einkommensteuertarif" (Grundfreibeträge, Eckwerte, Eingangs- und Spitzensteuersätze, Steurabsetzbeträge). Er würde daher thematisch voll und ganz in den Artikel Einkommensteuertarif passen! (Außerdem bitte ich zu bedenken, dass dann dessen Internationalität verbessert wird.)
- Einen eigenen Artikel zum Ausländischen und Internationalen Einkommensteuerrecht kann man natürlich auch anlegen. Vielleicht existiert da aber auch schon was. Jedenfalls wäre dies zunächst kein Hindernis, den genannten Abschnitt trotzdem zu verschieben. --Udo 16:53, 26. Apr. 2010 (CEST)
- Zitat:"Der internationale Vergleich der Einkommensteuerbelastung hängt zwar naturgemäß vom Tarif ab, gehört aber thematisch zur allgemeinen Erörterung der Einkommensteuer." - Dem möchte ich gerne dadurch Rechnung tragen, dass der erörtende Text in diesem Artikel verbleibt, aber nur die Tabelle verschoben wird. Dann könnten auch andere Länder auf diese Tabelle Bezug nehmen.--Udo 16:11, 20. Mai 2010 (CEST)
- So erledigt. --Udo 15:27, 4. Jun. 2010 (CEST)
Berechnung des individuellen Steuerbetrags
Hier wäre die Angabe für den Laien hilfreich, ob es sich dabei um wöchentliche, monatliche oder jährliche Steuern handelt. (nicht signierter Beitrag von 79.204.163.15 (Diskussion) 18:19, 5. Jul 2010 (CEST))
- Ich hab mal eine Klarstellung eingefügt. --Udo 20:54, 5. Jul. 2010 (CEST)
Ermittlung der individuellen Steuerlast
Dieser Abschnitt bietet eine gute Übersicht, wie die Steuer ermittelt wird. Aber wo werden da die Werbungskosten erwähnt? Bin leider kein Experte, sonst würde ich es einfügen. (nicht signierter Beitrag von Markus Gumbel 20:35, 19. Aug. 2010)
- Bei den Einkünften sind die Werbungskosten bereits abgezogen. Das gilt aber nur für die folgenden vier Einkunftsarten
Überschusseinkünfte gesetzliche Grundlage Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG Sonstige Einkünfte § 22 EStG
- Demgegenüber werden die Kosten bei den Gewinneinkunftsarten als Betriebsausgaben definiert.
- Ich habe einen Hinweis im Artikel eingefügt. --Udo 09:05, 20. Aug. 2010 (CEST)
Berechnung des effektiven Steuersatzes (durchschnittlicher Steuersatz)
Im Abschnitt Mathematische Eigenschaften der Steuerfunktion wird der effektive Steuersatz mit folgender Formel berechnet:
In dem Artikel Einkommensteuertarif wird im Abschnitt Durchschnittsteuersatz eine andere Formel verwendet.
Falls die erste Formel falsch ist (bin kein Experte), könnte sie durch ersetzt werden. -- It-franky 15:37, 16. Nov. 2010 (CET)
- Man lese den Text und erkenne darin "B die Bemessungsgrundlage", die Bemessungsgrundlage ist das zu versteurnde Einkommen zvE. Zwei Seiten einer Medaille. Alles richtig.--Juliabackhausen
- Ja, so wird die Bemessungsgrundlage weiter oben beschrieben. Direkt über der Formel steht eine Tabelle, in der für "B" im Bereich der Progressionszone "zvE - Eckwert" verwendet wird. Obwohl ich den Artikel gelesen habe, führte die Verwendung von diesem "B" zu falschen Ergebnissen (Beispielergebnisse im Artikel Einkommensteuertarif). Vielleicht sollte darauf hingewiesen werden, den Eckwert nicht zu subtrahieren (oder doch die Formel geändert werden ;) ). -- It-franky 16:15, 17. Nov. 2010 (CET)
- Ja, da ist was nicht ganz stimmig. Ich kümmere mich darum. --Udo 08:55, 18. Nov. 2010 (CET)
- Ja, so wird die Bemessungsgrundlage weiter oben beschrieben. Direkt über der Formel steht eine Tabelle, in der für "B" im Bereich der Progressionszone "zvE - Eckwert" verwendet wird. Obwohl ich den Artikel gelesen habe, führte die Verwendung von diesem "B" zu falschen Ergebnissen (Beispielergebnisse im Artikel Einkommensteuertarif). Vielleicht sollte darauf hingewiesen werden, den Eckwert nicht zu subtrahieren (oder doch die Formel geändert werden ;) ). -- It-franky 16:15, 17. Nov. 2010 (CET)
- Man lese den Text und erkenne darin "B die Bemessungsgrundlage", die Bemessungsgrundlage ist das zu versteurnde Einkommen zvE. Zwei Seiten einer Medaille. Alles richtig.--Juliabackhausen
Fehler Solidaritätszuschlag
Meines Erachtens enthält die Tabelle zur "Entwicklung des Einkommensteuertarifs seit 1958" einen Fehler. Der Steuersatz wurde tatsächlich im Jahr 1990 auf 53% gesenkt. Der Soli wurde aber erst von 91-92 (1992 fehlt in der Tabelle) in Höhe von 3,75% erhoben und entfiel dann von 93-94.
Ich darf leider von meinem Arbeitsplatz aus keine Änderungen in Wikipedia vornehmen, daher an dieser Stelle nur als Anregung zur Überprüfung.
-- Till Förstemann (nicht signierter Beitrag von 213.70.209.132 (Diskussion) 19:08, 12. Mär. 2011 (CET))
- Danke für diesen Hinweis! Gibt es für die Historie des Soli eine gute Quellenangabe? --Udo 11:23, 13. Mär. 2011 (CET)
Lohnsteuer-Jahresausgleich war mal in Gebrauch
Zu dem Teil hinter "rechtlich nicht zutreffend" im Satz:
Der Antrag auf Veranlagung wird durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung gestellt (umgangssprachlich und rechtlich nicht zutreffend häufig auch als "Lohnsteuerjahresausgleich" bezeichnet).
1990 gab es diese Bezeichnung noch (aber mit Bindestrich: Lohnsteuer-Jahresausgleich): Vor drei weiteren Möglichkeiten zum Ankreuzen (die es heute noch gibt - vgl. z. B. http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/fms.php?n=034039_10) im Kopf des Formulars, nämlich "Einkommensteuererklärung", "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs" stand als erste Ankreuzmöglichkeit:
Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich.
Im Formular von 1991 fehlte diese Ankreuzmöglichkeit, dafür stand dort
Einkommensteuererklärung (einschließlich Lohnsteuer-Jahresausgleich),
also äußerlich erkennbar in seiner Bedeutsamkeit schon herabgestuft, 1. durch Einklammern, 2. durch Verkleinerung der Schriftgröße auf etwa die Hälfte. Ich weiß nicht, ob sich das ab 1992 so schleichend fortgesetzt hat oder ob es eine offizielle "Entfernung aus dem rechtlichen Sprachgebrauch" gab, da ich keine online verfügbare Quelle für rechtliche Sprachgebräuche kenne (Bundesanzeiger vielleicht?). -- 82.113.99.152 21:45, 9. Nov. 2011 (CET)
Formeln unklar
Unklar, keine deutliche Frklärung für die Formelbezeichnungen. was ist StB?; y?;z?, usw. Gruß C.L. (nicht signierter Beitrag von 188.104.174.204 (Diskussion) 17:45, 10. Jul 2012 (CEST))
- Ich habe eine Erläuterung eingefügt (siehe hier).--Udo (Diskussion) 14:03, 27. Jul. 2012 (CEST)
Mir ist da auch noch was Unklar … übergang Zone II zu III: wenn ich also einen Euro mehr verdiene und dadurch in diese Zone rutsche, steigt meine Jährliche Steuerbelastung automatisch um zusätzliche 1038? ("Die Zahl 1.038 entspricht dem Steuerbetrag der vorigen Zonen, die zur Belastung dieser Zone hinzu addiert werden.") -??? Der Steuerbetrag, den ich bei 17340€ errechne, lautet übrigens ~799.21€. .rhavin;) (Diskussion) 11:12, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Nein, die Belastung beim Zonenübergang steigt natürlich nicht um 1038 Euro, sondern es ändert sich lediglich die Formel, weil nun der Grenzsteuersatz langsamer ansteigt. Dazu zwei Beispiele:
- zvE = 13.469 Euro/Jahr
- mit
- damit wird
- Euro (abgerundet)
- zvE = 13.470 Euro/Jahr
- mit
- damit wird
- Euro (abgerundet)
- Beim ZvE von 17340 € hätten wir einen StB von 2000 € (z = 0,3871). Auf den Einkommenszuwachs von 3871 Euro werden 962 Euro Steuern fällig, so dass gilt: StB = 962 € + 1038 € = 2000 €.
- Zum Vergleich: Abgabenrechner BMF
- Der Satz "Die Zahl 1.038 entspricht dem Steuerbetrag der vorigen Zonen, die zur Belastung dieser Zone hinzu addiert werden." bedeutet, dass am untersten Rand der Zone III (zvE = 13.470 Euro/Jahr) ein Steuerbetrag von insgesamt 1038 Euro fällig wird. Der erste Teil der Formel ergibt hier 0,24 Euro und wird abgerundet. Schöne Grüße --Udo (Diskussion) 09:29, 26. Sep. 2012 (CEST)
OK, dann stimmt aber dieser Satz nicht: "Dabei unterliegt jeder einzelne zu versteuernde Euro dem Steuersatz, wie er sich aus der jeweiligen Tarifzone ergibt" … der wird nämlich so verstanden, daß die Euros der Zone I steuerfrei bleiben, die der Zone II nach deren Formel zu versteuern sind etc. Du scheinst aber zu meinen, daß – wenn ich mit meinem Einkommen in z.B: Zone III rutsche – dann ALLE Euros nach Zone III zu versteuern sind; daß die Zonen also nicht kumulativ sind, oder…? .rhavin;) (Diskussion) 16:09, 26. Sep. 2012 (CEST)
- Richtig, man muss zuerst die Zone auswählen, in die das gesamte zvE passt. Dann wird ausschließlich mit dieser (für die gewählte Zone gültigen) Formel gerechnet. Der von dir kritisierte Satz ist auch mMn irreführend und sollte umformuliert bzw. gelöscht werden. --Udo (Diskussion) 19:44, 26. Sep. 2012 (CEST)
- Prima, wir nähern uns ;-Δ … was hat's denn mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag auf sich? Der Artikel zu dem Grundfreibetrag ist da auch etwas unverständlich… ist der jetzt bei den 8004€ schon dabei oder wird der *vorher* abgezogen und die 8004€ zzgl. der Sonderausgaben sind dadurch effektiv 9040€…?
.rhavin;) (Diskussion) 18:01, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Alle Formeln gehen vom jährlich zu versteuernden Einkommen (zvE) aus. Dieses zvE wird berechnet, indem alle Freibeträge und absetzbare Aufwendungen von den Einnahmen(=Brutto bei Arbeitnehmern) bzw. Einkünften(=Betrag nach Abzug der Werbungskosten/Arbeitnehmerpauschbetrag) abgezogen werden, ausgenommen der Grundfreibetrag in Höhe von 8004 €. Letzterer ist in den Berechnungsformeln für den Steuerbetrag enthalten. Nicht in den Formeln enthalten sind jedoch die Steuerermäßigungen, die nach der Berechnung vom Steuerbetrag abgezogen werden.--Udo (Diskussion) 08:40, 2. Okt. 2012 (CEST)
Steuerspirale 2008
Hallo, Ich habe gesehen, dass der (inzwischen von mir entfernte) Einzelnachweis #1 in der Einleitung auf eine Google-Bilder-Suche zur Steuerspirale 2008 verwies. Ich habe ihn entfernt, weil ich das für keine geeignete Quelle halte, denn schließlich wurden da auch Bilder angezeigt (z.T. sogar als erstes Ergebnis), die die Steuerspirale 2006 darstellten. Außerdem kann sich der durch Google angezeigte Inhalt zu schnell ändern, um verlässlich zu sein, meiner Meinung nach. Dazu kommt, dass die angezeigten Bilder nur Euro-Beträge angaben, und keine Prozentsätze. Ok, die kann man sich evtl. selbst ausrechnen, aber die „Quelle“ hat trotzdem nicht genau das belegt, was sie sollte. Ich habe den letzten Satz der Einleitung stattdessen durch einen anderen (imo einfacheren und zutreffenderen) Satz ersetzt. Als Quelle habe ich nun ein PDF des Bundesfinanzministeriums angegeben. Viele Grüße, --188.105.197.104 10:59, 19. Dez. 2012 (CET)
- Ja, der Einwand zum Beleg ist durchaus berechtigt! Leider geht aber durch deine Änderung einiges an Infos verloren: Auch die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag sind einkommensbezogene Steuern, und müssten mMn hinzugezählt werden. Gruß--Udo (Diskussion) 09:19, 20. Dez. 2012 (CET)
Verlinkung 'Einkommensteuertarif'-'Einkommenstuer (Deutschland)'
Unber 'Berechnung des individuellen Steuersatzes' wird man auf den Hauptartikel 'Einkommenssteuertarif' verwiesen. Dort wird man allerdings im Abschnitt 'Deutschland' wieder zu deisem Artikel verwiesen, was meiner Meinung nach nicht unbedingt Sinn macht. Wie die Inhalte auf die Artikel aufgeteilt werden sollten, kann ich nicht beurteilen. Hat jemand Vorschläge, diese Verlinkung zu verbessern? --Fulgura frango (Diskussion) 17:45, 21. Feb. 2013 (CET)
- Ich halte den Link zum Anfang des Artikels Einkommensteuertarif durchaus für sinnvoll, weil ja hier eine Menge zusätzlicher Infos zu finden sind. Der umgekehrte Link ist mMn auch sinnvoll für diejenigen Leser, die zunächst den Artikel Einkommensteuertarif gefunden haben und dann auf zusätzliche Details zur ESt in Deutschland hingewiesen werden. Gruß--Udo (Diskussion) 10:17, 22. Feb. 2013 (CET)
Spitzensteuersatz im Jahre 2007 teilweise verfassungswidrig
Der seit dem 1.1.2007 erhobene Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 45 % („Reichensteuer“) ist in 2007 teilweise verfassungswidrig. Das hat das Finanzgericht FG Düsseldorf entschieden und die Frage zur Klärung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der Vorsitzende des 1. Senats, Berthold Meyer, führt dazu klarstellend aus: "Keinesfalls hält das Gericht den Spitzensteuersatz oder gar den Einkommensteuertarif insgesamt für verfassungswidrig. Denn bei der Ausgestaltung des Steuersatzes kommt dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Vor dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes lässt es sich aber nicht rechtfertigen, dass nur eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen – hier im Wesentlichen Arbeitnehmer sowie die Bezieher von Miet- und Zinseinkünften – in 2007 der sogenannten Reichensteuer unterworfen werden, andere Steuerpflichtige wie Unternehmer und Freiberufler hingegen nicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Entscheidung des Gerichts und damit die verfassungsrechtlichen Zweifel nur auf das Jahr 2007 beziehen. Mit dem Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 unterfallen alle Steuerpflichtigen, egal welche Einkünfte sie erzielen, bei hohem Einkommen dem Steuersatz von 45 %."
Steuergerechtigkeit in Deutschland (?)
Die obersten 10 % der Einkommensteuerpflichten (Einkommen ab 69 582 Euro/Jahr brutto) bringen in Deutschland 54,6 % der gesamtem Einkommensteuer auf. Die oberen 50 % (ab 26 191 Euro/Jahr) zahlen 94,6 % des Steueraufkommens. -- Günterheimbug (Diskussion) 03:20, 7. Mär. 2013 (CET)
- Diese Zahlen (leider ohne Beleg) ergeben sich so ähnlich durch Addition der im Abschnitt Aufteilung_nach_Aufkommen enthaltenen Tabelle. Das muss nicht extra gesagt werden. Auch wäre ein solcher zusammenfassender Satz etwas einseitig (POV), da er verschweigt, dass 50 % aller Steuerpflichtigen Jahreseinkünfte von höchstens 29.995 Euro haben. Und 20 % aller Steuerpflichtigen haben so niedrige Jahreseinkünfte, dass sie gar keine Steuern zahlen (Quelle: Jährl. ESt-Statistik 2008, Tabelle 4). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ehepaare und Einzelpersonen in der Statistik als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Die genannte Tabelle im Artikel ist leider etwas veraltet, vermischt Daten aus 2001 mit Daten aus 2005 und müsste dringend mal aktualisiert werden. --Udo (Diskussion) 17:17, 7. Mär. 2013 (CET)
Pläne der Parteien
Finde den Artikel und die Tabellen hier weiter oben recht gut lesbar und klar.
Wo aber finde ich etwas ähnlich präzises zu den Plänen der verschiedenen Parteien?
Per google zu dieser Frage kam fast nichts. Mit z.T. abenteuerlichen Zahlen
- kostet den Steuerzahler +50 Mia (Grüne, lt. Steuerzahlerbund), +32 Mia (SPD)
- nur +5 Euro (Steinbrück, aber bei welchem EK?)
Liegt die Unklarheit am dummen google, meiner unpassenden Fragestellung, oder an den Partei-Expertemn, die ihre so wichtigen infos nicht googlegerecht platzieren? --Hans Eo (Diskussion) 16:22, 14. Sep. 2013 (CEST)
Danke Udo! Der Artikel scheint echt informativ. Ich schreibe den Hinweis hier in den Artikel. --Hans Eo (Diskussion) 22:50, 16. Sep. 2013 (CEST)
Auf einen Blick...
Ich wüsste gern auf einen Blick, und nicht nach dem Durchzappen unzähliger Tabellen, wann es welches Niveau der Einkommenssteuer gegeben hat, speziell welches in der frühen BRD bis einschließlich des Endes der Kohl-Ära, welches danach. Ist mein Gefühl richtig, dass das Einkommensteuerniveau sich seit Gründung der BRD bis zum Ende der Kohl-Ära bei etwa 52% bewegt hat, um dann ab Schröder unter 40% zu fallen? Gut möglich, dass ich die Antwort in den zahllosen Tabellen fände. Ich will aber nicht zahllose Tabellen lesen, sondern bloß eine einfache Antwort auf meine einfache lexikalische Anfrage: Einkommenssteuer BRD
--Gceschmidt (Diskussion) 02:10, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo Gceschmidt, da Kohl bis 1998 regiert hat, kann man die Steuersätze bis zu diesem Zeitpunkt aus der Tabelle oder den Grafiken ablesen. Man muss aber streng zwischen dem Durchschnittsteuersatz (gilt für das gesamte zu versteuernde Einkommen) und dem Grenzsteuersatz (gilt für das zusätzliche Einkommen) unterscheiden.
- Unter Kohl galt damit Folgendes:
Jahr 1998 Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr Art des Steuersatzes 18.000 € 24.000 € 30.000 € 60.000 € Durchschnittssteuersatz ca. 18,1 % ca. 21,4 % ca. 23,8 % ca. 33,5 % Grenzsteuersatz ca. 30,1 % ca. 32,2 % ca. 34,4 % ca. 52,2 %
- Heute ist es so:
Jahr 2013 Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr Art des Steuersatzes 18.000 € 24.000 € 30.000 € 60.000 € Durchschnittssteuersatz ca. 12 % ca. 15,8 % ca. 18,7 % ca. 28,3 % Grenzsteuersatz ca. 26 % ca. 28,8 % ca. 31,5 % 42,0 %
- Vielleicht kann man ja mal eine übersichtlichere Tabelle zusammenstellen. Schöne Grüße --Udo (Diskussion) 09:45, 3. Aug. 2013 (CEST)
- Wenn man einen solchen Vergleich über 15 Jahre anstellt, sollte man die Inflation nicht unberücksichtigt lassen. 18000 Euro 2013 waren etwa 28000 DM 1998, also um die 14500 Euro mit gleicher Kaufkraft. Damit ergibt sich ein deutlich niedrigerer (wenn auch immer noch höherer als 2013) Durchschnittsteuersatz von um die 16%. Siehe zB auch hier Steuerrechner mit Inflation -- Käptn Weltall (Diskussion) 22:16, 10. Okt. 2013 (CEST)
- P.S. Sogar nur gut 15% Durchschnittssteuersatz 1998, da hier ja ohne Soli gerechnet wurde... -- Käptn Weltall (Diskussion) 22:18, 10. Okt. 2013 (CEST)
- Ja, sieht so aus. Hier ist das amtliche Ergebnis: bmf-steuerrechner.de mit 14000 € für 1998. Übrigens, der o.a. Steuerrechner mit Inflation ist sehr interessant. Vielleicht sollte man als Beispiel auch noch das Durchschnitts-zvE und das Median-zvE der jeweiligen Jahre benutzen, um auch die geänderte Einkommensverteilung zu berücksichtigen.--Udo (Diskussion) 11:25, 11. Okt. 2013 (CEST)
Beträge pro Monat oder pro Jahr?
Kann es sein, dass in der Tabelle "Entwicklung des Einkommensteuertarifs seit 1958" der Grundfreibetrag pro Jahr angegeben ist, der Beginn der letzten Tarifzone aber pro Monat? Anders kann ich mir meine Gehaltsabrechnung nicht erklären. Bitte ggf. im Tabellenkopf entsprechenden Hinweis ergänzen, falls sich meine Vermutung bestätigt. Danke. --84.154.190.183 22:26, 8. Okt. 2013 (CEST)
- Das sind alles Jahresbeträge --Tulumino (Diskussion) 22:34, 8. Okt. 2013 (CEST)
Kritik
Sinn und Zweck der Steuern ist es ja grundsätzlich einenMehrwert zu bieten. Beispiel. In einem Dorf will man Wasser oder Strom. Nun ist es teuer wenn jeder selbst seinen Strom / Wasserversorgung gewährleisten will. Günstiger ist es die gemeinschaftlich zu tun. Ergo verabredet man sich in der Regel FREIWILLIG dies so zu organisieren. In der Praxis sind Steuern heute aber ZWANG. Ein Mensch wird in ein Land hinein geboren und hat zu keinem Zeitpunkt seinens Lebens die Wahl ob er dieses System ( Die Vor und Nachteile) für sich als sinnvoll erachtet oder nicht. Es wird niemals legetimiert oder ein Vertrag unterschrieben. Ein ganz wichtiger Kritikpunkt der hier gänzlich fehlt ist die freie Entscheidung zu diesem Abkommen / Vorgehen des einzelnen Bürgers welcher per Geburt gezwungen wird. Er ist somit also nicht Anteilseigner seines Landes sondern quasi Gast der sich einer Führung und deren Regeln unterwerfen muss. Diese Kritik ist von zentraler Bedeutung und muss unbedingt in den Artikel. 87.245.78.135 11:39, 21. Mai 2014 (CEST)
- Diese Kritik betrifft aber alle Staaten und alle Arten von Steuern, nicht nur Deutschland. Daher gehört das nicht in diesen Artikel, sondern eher allgemein ins Thema Steuerrecht bzw. Staat o.ä. Beste Grüße--Udo (Diskussion) 12:06, 21. Mai 2014 (CEST)
Berechnung des individuellen Steuerbetrags
In der ersten Progessionsstufe muss der Faktor 933,7 in 974,58 geändert werden dadurch ist die Ermittlung des Steuerbetrags ab der 2. Progressionsstufe falsch. Es werden statt 1014 Euro, 971 Euro von der vorherigen Progessionsstufe mit einbezogen. In Progessionsstufe 3 statt 8196 Euro, 8239 Euro und in der letzten Stufe statt 15718 Euro, 15761 Euro. Die Ursprungsformeln in den letzten beiden Stufen habe ich auch angepasst, damit es wieder stimmt. Siehe §32a I EStG. Beste Grüße. (nicht signierter Beitrag von 92.202.63.11 (Diskussion) 01:00, 20. Jul 2014 (CEST))
Einleitungssatz
Die Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist
- a) eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird,
- b) eine direkte Steuer, weil Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind,
- c) eine Gemeinschaftssteuer, da sie Bund, Ländern und Gemeinden zusteht,
- d) eine Personensteuer, eine Subjektsteuer (anders die Gewerbesteuer, die das Objekt Gewerbebetrieb besteuert) und eine Ertragsteuer.
Sind wir hier bei WWM? ;-) Das kann man doch auch ohne Buchstaben machen? Und kann man vielleicht nicht gleich damit im Einleitungssatz anfangen, wirkt ein wenig komisch. --178.24.130.72 13:10, 12. Aug. 2014 (CEST)
- Hast du bei WWM auch jeweils vier richtige Antworten? Este (Diskussion) 11:24, 29. Aug. 2014 (CEST)
- Buchstaben entfernt--Udo (Diskussion) 07:58, 29. Aug. 2014 (CEST)
Euroumrechnung sinnlos vor einführung des ECU
Die Umrechnung von DN -Werten in Euros vor Einführung des ECU ist siinnlos. Denn es macht keinen sinn sich auf eine "Rechengröße" zu beziehuen die erst Jahrzehnte später festgelegt wurde.
Der ECU war auch schwankend und nicht die 1,95583 DM, auf die er für den Beginn der EWWO festgelegt wurde. --95.222.189.121 16:01, 11. Nov. 2014 (CET)
- Das mag schon sein. Es geht auch nur darum, einen ungefähren Vergleich der Größenordnung zu ermöglichen.--Udo (Diskussion) 16:31, 11. Nov. 2014 (CET)
Geschichte
Wurde die Einkommenssteuer 1949-1955 bundeseinheitlich nach einem Bundesgesetz erhoben und dann den Ländern überschrieben, oder konnten die Länder den Steuersatz jeweils selbständig festsetzen? Wie sah die Möglichkeit des Bundes zur "Partizipation" konkret aus? (nicht signierter Beitrag von Oudeís (Diskussion | Beiträge) 12:01, 14. Aug. 2013 (CEST))
Variablen in Formeln
Der Grund für die Unterscheidung zwischen "zu versteuerndem Einkommen" (zvE) und "Bemessungsgrundlage" (B) wird mir nicht klar. Die Einkommensteuer wird doch auf Grundlage des zvE bemessen, das zvE ist doch damit die Bemessungsgrundlage. M.E. gibt es keinen Grund, in der Diskussion der mathematischen Grundlagen andere Symbole zu verwenden als in dem Text davor. Und in der Formel für den Durchschnitssteuersatz tauchen beide auf, was ich nicht verstehe. Ich schlage vor, z.B. einheitlich S(B) zu schreiben, um den Steuerbetrag zu bezeichnen. (nicht signierter Beitrag von Jyyb (Diskussion | Beiträge) 12:05, 31. Dez. 2014 (CET))
- Die Unterscheidung von zvE und B ist das Ergebnis einer längeren Diskussion, die entstand, weil in die gesetzlichen Formeln manchmal die Differenz von zvE minus Eckwert, manchmal jedoch das gesamte zvE eingeht (siehe Tabelle mit Gegenüberstellung der mathematisch gleichwertigen Formeln). Mit der Verwendung des Buchstabens B bin ich aber auch nicht so ganz glücklich. Das könnte man durchaus ändern. Einheitlich S(B) zu verwenden wäre für mich ok. Gruß--Udo (Diskussion) 18:12, 31. Dez. 2014 (CET)
Verwendung/Abführung
Ich vermisse noch Infos, was mit den Steuern passiert, da gibt es doch noch Nutznießer auf Bundesebene? Und für welche Etats werden die Steuereinnahmen der ESt verwendet? --93.135.35.110 19:55, 27. Mär. 2015 (CET)
- Nach dem Non-Affektationsprinzip werden Steuern nicht zum Zweck einer bestimmten Verwendung erhoben. Alle Steuern fließen in denselben Pott aus dem dann die öffentlichen Ausgaben bezahlt werden.--BECK'sDisclaimer 16:02, 29. Mär. 2015 (CEST)
Büsingen
Die Sonderregelung für Büsingen habe ich diesem Beitrag entnommen. MfG Harry8 23:53, 16. Jun. 2016 (CEST)
Wäre interessant ob das schon mal gerichtlich überprüft wurde. Die Lebenshaltungskosten sind ja auch ansonsten recht unterschiedlich in Deutschland - ob da Büsingen so außergewöhnlich ist, insbesondere im Vergleich zu München, Frankfurt, Hamburg? Eine spezielle gesetzliche Ermächtigung gibt es nicht oder?217.110.209.235 16:31, 13. Apr. 2017 (CEST)
Formeln unklar
Diskussion:Einkommensteuer (Deutschland)/Archiv#Formeln_unklar Leider ist die textuelle als auch mathematische Darstellung weiterhin unklar. Gerade wenn in 'Berechnung des individuellen Steuerbetrags' für die zweite Zone erklärt wird: "Die Zahl 997,6 ergibt sich aus dem Wunsch, den Grenzsteuersatz zwischen einem Zonenwechsel stetig zu halten...", wird das Missverständnis sichtbar und die Verwirrung größer. Meiner Meinung nach müsste viel deutlicher gemacht werden, dass für jeden einzelnen Euro des Einkommens (hier will ich grad nicht auf den Bezeichnungswirrwarr eingehen) ein eigener Steueranteil zu berechnen ist - also ist beispielsweise für 2016 der 8472te Euro mit 0%, der 8473te Euro mit 14%, der 8474te Euro mit 14,002%, ..., der 10000te Euro mit 17,0473%, ... zu besteuern. Entsprechend ist dann für ein Einkommen von 10000 Euro die Summe der einzelnen Anteile (2016 237.20 Euro) zu zahlen. Mathematisch ist das vergleichbar dem bestimmten Integral über die lineare 'Grenzsteuer-Funktion' in den Grenzen 8473 und 10000. Die 'Grenzsteuer-Funktion' lässt sich dabei zwar als Gerade durch die Punkte (8473;0,14) und (13469;0.2397) aufstellen, die Einkommensteuer wird aber nur auf jeden ganzen Euro (abgerundet) berechnet, weshalb tatsächlich numerisch integriert werden muss/müsste - der Fehler ist klein. Der Gesetzgeber hat bei den im Gesetz angegebenen Formeln bereits die Integration vorweggenommen. Der individuelle Steuerbetrag berechnet sich also anhand der gesetzlichen Formeln, indem das 'ganze' Einkommen (also ohne Abzug des Freibetrags) eingesetzt wird. "Die Zahl 997,6 ergibt sich" ergibt sich dann also aus der Integration, die Zahl 948,68 in der dritten Zone entspricht der Summe der einzelnen Anteile vom 8473ten bis zum 13469ten Euro. --Piusbmaier (Diskussion) 06:42, 7. Dez. 2016 (CET)
- Ob der Begriff Integration für Laien verständlicher ist? Jedenfalls muss ich dir Recht geben, dass der Satz "Die Zahl 997,6 ergibt sich aus dem Wunsch, den Grenzsteuersatz zwischen einem Zonenwechsel stetig zu halten..." nur verwirrt. Vielleicht besser: "Die Zahl 997,6 bestimmt den linearen Progressionsfaktor. Sie bewirkt, dass der Grenzsteuersatz linear ansteigt um sprunghafte Übergänge zwischen den Tarifzonen vermieden werden". Siehe Linear-progressiver Tarif. Die Formel zur Berechnung der Zahl 997,6 verwirrt an dieser Stelle auch. Diese sollte in den Abschnitt "Mathematische Eigenschaften der Steuerfunktion", der sich mehr an Fachleute wendet, verschoben werden. Beste Grüße--Udo (Diskussion) 07:28, 7. Dez. 2016 (CET)
- Zumindest wäre 'Integration' keine falsche didaktische Vereinfachung. An dem jetzigen Satz ist alleine schon verwirrend, dass 'zwischen einem Zonenwechsel' etwa auch das Intervall von 8472 zu 8473 meinen könnte - sonst ließe sich ja auch einfach 'innerhalb einer Zone' schreiben. Die Steigung der abschnittsweise definierten Grenzsteuersatzfunktion ergibt sich, wie in bemängeltem Satz mit falschem Bezug angegeben, "aus der Differenz des Eingangssteuersatzes zu dem der nächsten Zone und der Differenz der Eckwerte" - beträgt hier also etwa 1,9952e-5 (Prozentpunkte je Euro). Ich denke auch, dass eine zielgruppenspezifische Auftrennung der Darstellung von Vorteil wäre. Beste Grüße--Piusbmaier (Diskussion) 09:30, 7. Dez. 2016 (CET)
Ich habe jetzt erstmal diese Änderung hier durchgeführt. Wenn das so verständlich ist, werde ich es noch auf den Tarif 2016 übertragen und demnächst auch für die Tarife 2017 und 2018 umsetzen. Gruß--Udo (Diskussion) 10:19, 7. Dez. 2016 (CET)
Meine Löschung der Formel für Tabellenkalkulation
@Schotterebene: Ich habe diese Änderung durchgeführt, da die Formel viel weniger üebrsichtlich war, als die Formel direkt darunter, die das gleiche besagte. Sie schien mir nur dazu da zu sein, direkt kopiert zu werden oder so, aber so etwas anzubieten ist nicht die Aufgabe von Wikipedia („Wikipedia ist keine Sammlung von Anleitungen und Ratgebern.“). --Zupanto (Diskussion) 11:03, 20. Nov. 2017 (CET)
- OK, bitte künftig begründen. Danke und Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 11:09, 20. Nov. 2017 (CET)
- Hallo @Zupanto, das sehe ich nicht so. Denn WP:WWNI sagt: "Andererseits enthält die Wikipedia sehr wohl z. B. Formeln und Hinweise zu deren Anwendung." Formeln für die Tabellenkalkulation sind mMn eine Bereicherung des Artikels. Bisher hatte sich noch niemand daran gestört.--Udo (Diskussion) 13:30, 20. Nov. 2017 (CET)
zu den Änderungen vom 07.12.2017
Die durch die Änderungen des Mitstreiters mögen inhaltlich eine bessere Kritik sein als die des Steuerzahlerbundes, für Wikipedia relevanter ist die Meinung des Steuerzahlerbundes. Dem Mitstreiter rate ich seine Kritik in einer Fachzeitschrift zu veröffentlichen und danach als zusätzlichen Kritikpunkt hier zu ergänzen. Vor einem weiteren Hin und Her an Artikeländerung sollte vorab hier noch diskutiert werden. HJunghans, 08.12.2017 (nicht signierter Beitrag von HJunghans (Diskussion | Beiträge) 05:32, 8. Dez. 2017 (CET))
- Vorab: Bitte signieren Sie Ihre Beiträge mit dem dafür vorgesehen Button oben über dem Bearbeitungsfeld.
- Die Aussage in diversen Zeitungen und auch des Steuerzahlerbundes, dass 42% der "Spitzensteuersatz" sei, ist sachlich und logisch schlicht falsch. Der Spitzensteuersatz beträgt in Deutschland 45%. Daher entspricht meine Textänderung den Fakten und ist neutral. Das Anliegen des Steuerzahlerbundes ist dennoch klar erkennbar. Sie schreiben ja oben selbst: "die Änderungen des Mitstreiters mögen inhaltlich eine bessere Kritik sein als die des Steuerzahlerbundes". Wikipedia ist eine Wissensdatenbank und keine Sammlung politischer Statements. Erst recht dann nicht, wenn die Fachbegriffe falsch verwendet und Gesamtzusammenhänge verschwiegen werden.--Udo (Diskussion) 07:45, 8. Dez. 2017 (CET)
Wissen umfasst auch das Wissen über divergierende Meinungen, gerade bei gesellschaftspolitisch umstrittenen Dingen. Unter einem Abschnitt "Kritik" gehören auch Stellungnahmen großer Interessenverbände, selbst wenn man deren Ansicht nicht teilt. Auch die Kritik an Kritik bedarf grundsätzlich eines Quellennachweises. HJunghans, 09.12.2017 (nicht signierter Beitrag von HJunghans (Diskussion | Beiträge) 09:17, 9. Dez. 2017 (CET))
- Der Spitzensteuersatz ist der höchstmögliche Steuersatz, das Maximaum dessen, was der Tarif vorgibt - und das sind nun mal 45%. Der Beleg ist das Gesetz EStG §32a Abs. 1, Nr. 5. Das ist allen Fachleuten bekannt. Sie können ja den Welt-Artikel in der Referenz verlinken, wenn Sie möchten. Dann kann sich der Leser den Welt-Artikel anschauen.--Udo (Diskussion) 17:39, 9. Dez. 2017 (CET)
- Eigentlich beträgt der Spitzensteuersatz 47,475 %. Der Solidaritätszuschlag ist dabei zu berücksichtigen. MfG Harry8 19:35, 9. Dez. 2017 (CET)
- Stimmt! Das bestätigt meine Argumente. Beste Grüße--Udo (Diskussion) 09:40, 10. Dez. 2017 (CET)
- Eigentlich beträgt der Spitzensteuersatz 47,475 %. Der Solidaritätszuschlag ist dabei zu berücksichtigen. MfG Harry8 19:35, 9. Dez. 2017 (CET)
- Ich habe den starken Verdacht, dass sowohl der Bund der Steuerzahler als auch Die Welt zu versteuerndes Einkommen und Bruttoeinkommen vermengen und daher die ganze Diskussion nicht sauber läuft. Este (Diskussion)
- Ja, das kommt noch erschwerend dazu. Gruß--Udo (Diskussion) 07:28, 11. Dez. 2017 (CET)
Fehler in der Umformung der Formeln für 2019, 2020?
Hallo, die Umformung der Formeln für 2018 für die 4. und 5. Zone kann ich nachvollziehen: S=42%*zvE-8621,75 umgeformt zu S=42%*(zvE-54949)+14456,83. Im Prinzip wird der Beginn des Tarifs mit in der Klammer vom zvE abgezogen. Für 2019 und 2020 verändern sich die Werte in der Klammer nicht, aber trotzdem wird z.B. bei 2019 nach der Klammer einmal -8780,9 gerechnet und bei der Umformung +14722,30. Ich denke, hier muss bei der ersten Variante der Formeln jeweils der negative Summand in der Klammer entfernt werden. --Mghansen256 (Diskussion) 20:48, 19. Okt. 2018 (CEST).
- In der Tat ist das falsch. Ich habe es korrigiert. Danke für den Hinweis und beste Grüße--Udo (Diskussion) 11:01, 21. Okt. 2018 (CEST)
Einnahme Einkommenssteuer
Hallo, mir ist aufgefallen, dass: "Im Jahr 2017 nahm der deutsche Staat über 255 Milliarden Euro Einkommensteuer ein. Das entspricht knapp einem Drittel der gesamten Steuereinnahmen Deutschlands." nicht stimmen kann. Der Bundeshaushalt war 2017 bei knapp 350 Milliarden. lg S. Fleckhaus
- In den Bundeshaushalt fließt aber auch nur ein Teil der Einkommensteuern. Este (Diskussion)
- Ich glaube eher, es war auf den Gesamthaushalt bezogen, also Bund, Länder und Gemeinden. --Aufklärungstyp (Diskussion) 15:27, 21. Nov. 2018 (CET)
Lohnsteuer-Jahresausgleich
in Einkommensteuer_(Deutschland)#Steuererklärung heißt es Dies wird umgangssprachlich oft als „Lohnsteuerjahresausgleich“ bezeichnet, was aber rechtlich nicht zutreffend ist. aber nach https://www.gesetze-im-internet.de/estg/EStG.pdf gibt es mit estg § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich den Lohnsteuer-Jahresausgleich. --TumtraH-PumA (Diskussion) 08:44, 9. Jun. 2019 (CEST)
- Das ist aber der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber gleicht da dann nochmal das Jahreseinkommen mit der Jahreslohnsteuertabelle ab, was bei schwankendem Einkommen zu Erstattungen im Rahmen der Gehaltsabrechnung führen kann. Früher - ist aber bestimmt schon mehr als 20 Jahre her - gab es beim Finanzamt getrennte Anträge/Erklärungen für Arbeitnehmer, die dann als 'Lohnsteuer-Jahresausgleich' bezeichnet waren und für die diejenigen, die auch andere Einkommensarten hatten und daher eine 'Einkommensteuererklärung' abgeben mussten. Die Trennung wurde aber aufgegeben, der alte Begriff des Lohnsteuer-Jahresausgleichs schwirrt aber immer noch herum wie die Mehrwertsteuer, die seit mindestens 1977 Umsatzsteuer heisst.
Aktualität des Diagramms (alte Diskussion von 2008/2009)
Das Diagramm ist eine Schätzung für das Jahr 2004. Mittlerweile sollten doch auch genauere Zahlen vorhanden sein (ist ja schließlich schon ne Weile her).
echt! Der scheiß sollte gelöscht werden!!! --77.8.168.119 19:34, 26. Jan. 2008 (CET)
- Kannst nicht lesen? Ist von 2007! Este 18:25, 6. Dez. 2009 (CET)
- In 2013 wie sich das gehört als "Absatz" formatiert. ---andy- (Diskussion) 13:37, 28. Jan. 2013 (CET)
In 2018 Grafik ersetzt, durch neue Grafik mit den Daten von 2015--Borofa (Diskussion) 12:42, 16. Aug. 2018 (CEST)
Mineralölsteuer
Wo sind die Mineralölsteuern? (nicht signierter Beitrag von 87.123.166.82 (Diskussion) 08:54, 24. Mai 2011 (CEST))
- In Energiesteuer enthalten. Este 22:26, 25. Mai 2011 (CEST)
Tabellen: Punkt bzw. Komma
Ich habe gerade den Artikel gelesen und bin etwas verwirrt über die Darstellung der Zahlen in den Tabellen.
So ist z.B. in der Tabelle "Gesamtes Steueraufkommen [Mio. €]" für 2008 von 561.182 Mio € die Rede, in der Grafik wird das Steueraufkommen aber mit 561 Mrd angegeben.
Da in Deutschland üblicherweise in Zahlen der Punkt nur ein Zeichen einer Gruppierung ist (z.B. 561.182.000.000 ~ 561 Bio) und nur das Komma das Zeichen für die Trennung der Vor- und NachKOMMAstellen ist (561,182 Mio = 561 Mrd) würde ich hier für eine, den entsprechenden Normen angepassten Schreibweise plädieren wollen. 2.202.19.97 22:16, 23. Feb. 2012 (CET)
- Es ist doch im Text exakt so, wie du es richtig erklärst: 561.182 Millionen sind eben 561 Milliarden :) 4l3ert (Diskussion) 13:02, 18. Mär. 2012 (CET)
Quelle defekt
Link in Quellen www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Steuerschaetzung__einnahmen/Steuereinnahmen/001.html?__nnn=true
verweist auf eine nicht (mehr) vorhande Seite.
Gruß (nicht signierter Beitrag von 109.47.246.21 (Diskussion) 00:26, 14. Aug. 2012 (CEST))
Inflations- und Bevölkerungsbereinigt
Interessant wäre der Verlauf seit 1950, wenn die Zahlen denn inflations- und bevölkerungsbereinigt wären. ---andy- (Diskussion) 13:39, 28. Jan. 2013 (CET)
Es wird nicht klar, auf welchen Zeitstand inflationsbereinigt wurde und mit welchen Quellen. Oder übersehe ich etwas?
Diskrepanz zu anderen Artikeln
Wie kommt es, dass in diesem Artikel der Steueranteil am BIP mit ungefähr ~22% angegeben wird, auf der Seite http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_countries_by_tax_revenue_as_percentage_of_GDP in Deutschland laut Heritage Foundation, OECD und Eurostat die Steuern 37-40% des GDP bzw. BIP ausmachen? 80.133.131.140 16:06, 5. Okt. 2014 (CEST)
Gewerbesteuer ist KEINE Ländersteuer
sondern eine Gemeindesteuer Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_(Deutschland) (nicht signierter Beitrag von 79.200.230.208 (Diskussion) 00:18, 22. Feb. 2017 (CET))
Ist im Dokument auch so eingetragen! --Borofa (Diskussion) 05:33, 16. Aug. 2018 (CEST)
Habe jetzt die Hintergrundfarbe in der Steuerart-Tabelle angepaßt. Dadurch wird die Zuordnung zur Steuerart deutlicher. Farben entsprechend der neuen Tortendiagramm-Grafik.--Borofa (Diskussion) 13:16, 16. Aug. 2018 (CEST)
Geringfügige Diskrepanz bei Werten in der Steuerart-Tabelle
Hier z.B. die Zahlen für 2012 laut destatis-Realsteuervergleich. In Klammern dahinter der Wert laut Wikipedia
Grundsteuer A: 373,2 (375)
Grundsteuer B: 11.606,8 (11.642)
Gewerbesteuer: 42.293,4 (42.345)
Ältere Veröffentlichungen sind rückwirkend bis 2013 verfügbar. Aber auch dort stimmen die Angaben nicht überein. Wahrscheinlich stammen die Wikipedia-Zahlen aus anderen Quellen.
Ich habe die Werte nicht korrigiert und die Grund- und Gewerbesteuerwerte für 2015 aus dem destatis-Realsteuervergleich von 2016 übernommen. Hoffe das ist so OK.--Borofa (Diskussion) 05:55, 16. Aug. 2018 (CEST)
Möchte die Sortierung in der Steuerart-Tabelle ändern!
Ich fände es anschaulicher, wenn die Zeilen innerhalb der Steuergruppen absteigend nach der Größe sortiert sind. Dann hat man die wichtigsten Einnahmequellen immer vorne. Im Moment entspricht die Sortierung der Reihenfolge, wie sie vom Statistischen Bundesamt verwendet wird. Ich weiß nicht welche Gründe sie für die Sortierung haben, vielleicht historische. Für den normalen Benutzer finde ich die Sortierung nicht sinnvoll.
Ich möchte die Änderung nicht machen, ohne sie vorher hier zu diskutieren. Bitte um Meinungen, Daumen-Hoch oder Daumen-Runter (👍/ 👎).
👍 --Borofa (Diskussion) 09:32, 20. Aug. 2018 (CEST)Borofa
Die Sortierung entspricht der der mit bekannten amtlichen Veröffentlichungen. Ich finde die Anzahl innerhalb einer Gruppe nicht gerade unübersichtlich. Hinzu kommt, dass die sich die Rangfolge in den einzelnen Jahren ändern, dass neue Steuerarten hinzukommen oder alte wegfallen. Da finde ich insgesamt gesehen eine einheitliche Sortierung noch am sinnvollsten. Daher 👎.
Link 8 ist tot
Link 8 (Statistisches Bundesamt – Fachserie 14 Reihe 4 Steuerhaushalt 2017. Abgerufen am 18. August 2018) verweißt auf eine 404 Seite. (nicht signierter Beitrag von Leos08 (Diskussion | Beiträge) 09:07, 11. Jul. 2020 (CEST))
Falsche Zahlen
Das Steueraufkommen ist viel höher. Die Staatsquote liegt bei ca 44%. Hier wird kleingerechnet und so getan als wären es nur 22. Es geht ja alleine mehr Geld in Umverteilung als hier als komplette Steuereinnahmen aufgeführt werden. Nämlich 1000 Milliarden https://www.welt.de/wirtschaft/article191505589/Ungleichheit-Zwei-Gruppen-sind-die-Gewinner-der-deutschen-Billionen-Umverteilung.html
Die kompletten Staatseinnahmen liegen also knapp doppelt so hoch wie hier gezeigt - nämlich bei ca 1500 mrd. Wir sollten nicht unhinterfragt die Zahlen verwenden die der der kassiert angiebt und sich naturgemäs gerne etwas "arm" rechnet. --178.193.55.134 08:10, 17. Aug. 2020 (CEST)
- Völliger Unsinn. Staatsquote hat ja auch nix mit den Steuereinnahmen zu tun.Este (Diskussion) 13:31, 19. Aug. 2020 (CEST)
Maximale Einkommensteuer am Ende der Zone 3 für 2019
Ich komme für das Jahr 2019 am Ende der Zone 3 immer auf eine maximale Einkommensteuer von 14.722,37 €, statt - wie es im Artikel heißt - 14.722,30 €. Meine Rechnung: (216,16×((55960−14254)÷10000)+2397)×((55960−14254)÷10000)+965,58 = 14722,37. Was mache ich falsch?--95.91.241.217 14:22, 14. Aug. 2019 (CEST)
- Sie haben richtig gerechnet. Aber: Der Wert 14.722,30 € ergibt sich, wenn man die Formel aus Zone 4 benutzt:
- .
- Das ergibt Sinn, weil die mathematisch gleichwertige Formel in Zone 4 diesen Wert benötigt. Bei der Berechnung wird auf volle Euro abgerundet. Damit fällt diese kleine Differenz praktisch nicht ins Gewicht.--Udo (Diskussion) 12:37, 16. Aug. 2019 (CEST)
- Hallo Udo, erst einmal vielen Dank für Deine Antwort! Gleich vorweg: Mir ist klar, dass 7 Cent wirtschaftlich nur ein kleiner Unterschied ist. Dennoch müssen sie sich ja schlüssig herleiten lassen. Die Herleitung über die Formel aus Zone 4 finde ich aus zwei Gründen als nicht schlüssig:
- 1) Die Formel 4 wird für ein zvE von 55.961 € bis 265.326 € herangezogen, nicht aber für ein zvE von 55.960 €.
- 2) Wie der Artikel erläutert, leitet sich die von Dir verwendete Formel 4 von folgender Ausgangsformel her:
- Wenn Du diese Formel 4 für ein zvE von 55.960 € heranziehst - obwohl die Formel für ein zvE in dieser Höhe nicht heranzuziehen ist (s. Einwand Nr. 1) -, dann wird der Wert in der ersten Klammer doch einfach 0 und mit ihm das Produkt:
- Die Formel liefert also schlicht den Wert des zweiten Summanden der Ausgangsformel. Dieser ist aber - wie der Artikel ja gut erläutert - definiert durch die Höhe der in den Zonen 1-3 maximal anfallenden Einkommensteuer. Sprich: Du erhältst durch die Berechnung über die 4. Formel deshalb 14722,30 €, weil 14722,30 € in die Formel eingesetzt wurde. Der Beweis der Richtigkeit des Werts durch die Formel 4 ist also eine sog. Petitio Principii, ein Zirkelschluss. Würde man 14.722,37 € als maximale ESt der Zone 1-3 betrachten, müsste man diesen Wert in die Formel 4 einsetzen und erhielte ihn, wenn man mit Formel 4 die ESt für ein zvE von 55960 berechnete.--Claus 95.91.241.217 22:16, 17. Aug. 2019 (CEST)
- Hallo Claus, vielen Dank für dein Interesse an diesen Details. Den meisten Leuten ist das ziemlich egal. Man bekommt ja auch einen Knoten ins Gehirn, wenn man das aufdröseln will. Dennoch benötigen wir die Keule des Zirkelschlusses nicht unbedingt. Der Reihe nach:
- Der Gesetzgeber hat in §32a EStG folgende Formeln festgelegt (im Folgenden in eine mathematisch günstigere Form gebracht):
- Zone 3:
- Zone 4:
- Davon gehen wir aus. Damit gibt es aber auch folgende Probleme:
- In Zone 3 wurde der Faktor gesetzlich festgelegt. Dabei wurde gerundet. Eigentlich müsste dieser Faktor aufgrund der steuerlichen Eckwerte wie folgt definiert werden:
- Mit diesem genaueren Faktor ergäbe sich der Wert für den Steuerbetrag der beiden unteren Zonen wie folgt:
- Nun, damit ist 14722,30 Euro der korrekte Wert.
- In Zone 4 benutzt die gesetzliche Formel den Summanden –8780,9. Dieser ergibt sich schlüssig aus dem Wert 14722,30, wenn man die Formel umstellt.
- Beste Grüße--Udo (Diskussion) 10:54, 18. Aug. 2019 (CEST)
- Noch eine Ergänzung zur Umstellung der Formel in Zone 4. Es gilt der Ansatz
- Nun nach x umstellen:
- Schönen Sonntag noch. --Udo (Diskussion) 12:27, 18. Aug. 2019 (CEST)
- Die Formel liefert also schlicht den Wert des zweiten Summanden der Ausgangsformel. Dieser ist aber - wie der Artikel ja gut erläutert - definiert durch die Höhe der in den Zonen 1-3 maximal anfallenden Einkommensteuer. Sprich: Du erhältst durch die Berechnung über die 4. Formel deshalb 14722,30 €, weil 14722,30 € in die Formel eingesetzt wurde. Der Beweis der Richtigkeit des Werts durch die Formel 4 ist also eine sog. Petitio Principii, ein Zirkelschluss. Würde man 14.722,37 € als maximale ESt der Zone 1-3 betrachten, müsste man diesen Wert in die Formel 4 einsetzen und erhielte ihn, wenn man mit Formel 4 die ESt für ein zvE von 55960 berechnete.--Claus 95.91.241.217 22:16, 17. Aug. 2019 (CEST)
Rechtschreibfehler im Diagramm
Im Diagramm Aufkommen einzelner Steuern 2015 sind alle Steuern, die ein Fugen-S im Namen haben, falsch geschrieben: Grunderwerbssteuer, Versicherungssteuer, Einkommenssteuer, Abgeltungssteuer, Körperschaftssteuer (nicht signierter Beitrag von 87.138.209.50 (Diskussion) 12:44, 7. Aug. 2022 (CEST))