Diskussion:Eintrittsgeld
Es gibt noch eine völlig andere Bedeutung von Eintrittsgeld: Dies ist eine Summe, die neue Gesellschafter beim Eintritt in eine Gesellschaft (Genossenschaft, KG, etc.) zahlen müssen, um bislang geleistete Aufbauarbeit etwas auszugleichen, die andere Gesellschafter mitgetragen haben.
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