Diskussion:Enteignung

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Stephan Klage in Abschnitt Vergesellschaftung

Erstes Diskussionsthema: Entschädigungen und Volkseigentum

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Ein anonymer Nutzer schrieb:

Teile der DDR-Bevölkerung fordern die Rückgabe des von der BRD nach 1990 enteigneten Volkseigentum der DDR. Auch in diesem Fall wurden die DDR-Bewohner nicht von der BRD-Regierung entschädigt.

Das erscheint mir so widersinnig, dass es nicht ohne eingehende Diskussion im Artikel stehen sollte. Wer soll denn das Volkseigentum enteignet haben? Es blieb doch vor und nach der Wiedervereinigung Eigentum des Staates. Dass dieser größer geworden ist, beruht doch allein auf dem demokratisch gebildeten Willen des Staatsvolks der DDR. --Andrsvoss 19:10, 12. Mär 2004 (CET)

Das ist falsch. Per Gesetz übertrug Modrow kurz vor dem Beitritt der DDR zur BRD das Eigentum den Pächtern und machte diese dadurch zu den Eigentümern. Siehe Änderung im Artikel --PaulePanter 10:48, 8. Apr 2004 (CEST)
Der oben zitierte Satz beschäftigt sich nicht mit der Übertragung von Volkseigentum an Pächter, sondern behauptet, der Übergang des Volkseigentums an die Treuhandanstalt sei eine Enteignung gewesen. Die Bundesrepublik müsse deshalb alle DDR-Bewohner entschädigen. Das - und nicht meine Stellungnahme - ist falsch. --Andrsvoss 11:03, 8. Apr 2004 (CEST)

Sprunghafter Perspektivwechsel von Einzelfall- zur Legalenteignungen

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Der erste Abschnitt behandelt die wohl als Normalfall zu betrachtende Einzelfall-Enteignung. Der zweite, historische Abschnitt "springt", ohne dies zu benennen, unvermittelt zu flächenhaften Legalenteignungen aus politischen Gründen. Dieser Perspektivwechsel macht den Artikel insgesamt "schief", zumal nur EIN Beispiel angeführt wird. Eine wirklich historische Perspektive müßte die Enteignung von Kirchengut durch den Reichsdeputationshauptschluss ebenso erwähnen wie den Raub jüdischen Vermögens in der Zeit des Nationalsozialismus und die Problematik von Legalenteignungen grundsätzlicher behandeln. -- StephanK 08:26, 15. Apr 2004 (CEST)

Rest der Welt?

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Der Artikel ist etwas Deutschland-lastig IMO. Gibt es in anderen Ländern keine Gesetze oder weiß Gott was zum Thema Enteignung? Wäre schön wenn dazu jemand was einarbeiten könnte. :) --84.162.75.93
(Der vorstehende Beitrag stammt von 84.162.75.93 – 03:25, 16. Jan. 2006 (MEZ) – und wurde nachträglich vollständig (mit Zeitangabe) signiert.)

http://books.google.nl/books?hl=en&lr=&id=KdYsWAl8AucC&oi=fnd&pg=PR19&dq=takings+international&ots=0u28q5qctd&sig=BisPXgtvfdP1JsQ5pX8uTfzuGn8#v=onepage&q=takings%20international&f=false (nicht signierter Beitrag von 131.211.27.175 (Diskussion) 16:40, 22. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Zwangsversteigerung

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Ist eine Zwangsversteigerung z.B. wenn man Schuldzinsen nicht mehr bedienen kann auch eine Form der Enteignung, oder zählt das rechtlich als etwas anderes (man hat ja vorher der Eintragung von Grundschulden zugestimmt etc.)? --Klaus 20:21, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Enteignungen finden zu öffentlich relevanten Zwecken statt. Die Zwangsversteigerung ist ein davon unabhängiges Rechtsinstrument des bürgerlichen Rechts, d.h. der Durchsetzung einer Verpflichtung eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger. --Wolfgang J. Kraus 21:23, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Enteignungen in der Bundesrepublik (vor und nach Wiedervereinigung)

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Der Abschnitt enthält lediglich Vorschriften und das Rettungsübernahmegesetz (welches vergleichsweise wenig relevant ist, da es ja ungenutzt auslief), es fehlen jedoch Informationen zu vorkommenden Enteignungen bei größeren Projekten, wie etwa dem Fraport Flughafenausbau oder dem Braunkohlentagebau Garzweiler. Das Ganze sollte sich nicht in Einzelbeispielen verlieren, aber ne Zusammenfassung der konkreten Politik/Rechtssprechung im Umgang mit Enteignungen und paar prominente Beispiele wäre noch informativ. --Sefo 05:26, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Das Baugesetzbuch (BauGB) und die BaunVO(Baunutzungsverordnung) sind plangeberische Voraussetzung für Baugenehmigungsverfahren. Bei enteignungsgleichen Vermögenseingriffen, so z.B. durch Baulückenerschließungen mit großflächigen Bandelsbetrieben,gegenwärtig Bundesweit von EDEKA und der Discount-Tochter Netto GmbH praktiziert, haben nur die betroffenen Nachbarn solcher Projekte als Gebäudeeigentümer ein Widerspruchsrecht inne, die Pächte solcher nachbarschaftlichen Handelsbetriebe jedoch nicht. Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BverwG. Die Folge ist der inzwischen ungezügelt praktizierte Verdrängungswettbewerb im Lebensmittel-Einzelhandel in der BRD, der zu Lasten der fußläufig gut erreichbaren Nahversorgung in den Gemeinden, flächendeckend praktiziert wird. Die Opfer solcher kalten Enteignungen sind schutzlos gestellt, indem Art 14 GG nicht greift, weil Pächter von Gewerbeimmobilien kein Widerspruchsrecht besitzen, sondern nur obligatorischen Rechte inne haben, im Gegensatz zu Gebäudeeigentümern, welche dingliche Rechte inne haben.
D. Baum
(nicht signierter Beitrag von Gutglaube (Diskussion | Beiträge) 20:25, 13. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Enteignung durch Inflation

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Sollte man Inflation im Heutigen Währungssystem nicht auch als enteignung bezeichnen?? Zitat alan greenspan (ex fed president): Nur Gold kann Ersparnisse vor der Enteignung durch Inflation schützen.
(nicht signierter Beitrag von 212.243.2.46 (Diskussion) 10:07, 5. Jul 2011 (CEST))

also ich weiss nicht genau was ihr jetzt gleich mit geschichte zu tun hat! Ich denke einfach: Wenn Geld nicht mehr durch Gold gedeckt sein muss, kann man es einfach so entstehen lassen. Man muss keine schaufel in die hand nehemen und gold graben sonder drückt am pc ein paar tasten. Somit kann man die geldmenge beliebig erhöhen - ohne arbeit zu leisten oder das damit irgend einen wirklichen wert entsteht. somit ist das doch eine enteignung? auch wenn man entwicklung gold und geld anschaut. Und nun nochmals zum Satz von alen greenspan: Nur Gold kann Ersparnisse vor der Enteignung durch Inflation schützen.
Was denkt ihr darüber?
(nicht signierter Beitrag von 212.243.2.46 (Diskussion) 10:30, 19. Jul 2011 (CEST))

Vermögenssteuer

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Wäre nicht (mindestens im Absatz "Kalte Enteignung") ein Verweis auf die Vermögenssteuer angebracht? --87.78.36.184 18:20, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Enteignungen in den USA

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In den USA wurde z.B. der amerikanische Teil des Pharmaherstellers Merck aus Deutschland (Darmstadt) aufgrund des Trading with the Enemy Acts enteignet und per Versteigerung privatisiert. Vergl. in Geschichte der Merck KGaAdas Kapitel "Die US-Niederlassung – Grundstein für ein anderes Weltunternehmen" -- PPosthorn 14:04, 4. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Vor allem die Abschaffung der Sklaverei in den Vereinigten Staaten fehlt noch im Artikel. --Nuuk 07:56, 2. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Quellen zur kalten Enteignung

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..habe ich bis jetzt zwar noch nicht (direkt) gefunden, dafür aber einige recht interessante Artikel, siehe auch – Vorsicht: nichts für schwache Gemüter:

Anscheinlich gibt es dazu auch ein (Grund)Gesetzt(artikel),[1] ob dieser dann aber für den betreffenden Artikelabschnitt hilfreich ist (wenn dieser auch stellenweise Lateinisch geschrieben ist), müßte dann mal geprüft werden. --92.229.53.110 10:29, 29. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Zwangsenteignung

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Kann man auch freiwillig enteignet werden ? Ich denke, nein.
Aber dann duerfte es diesen Begriff doch eigentlich gar nicht geben: Ist Zwangsenteignung also ein Kakophemismus (Gegenteil von Euphemismus) und aus diesem Grund in Wikipedia als Verstoss gegen WP:Neutraler Standpunkt zu vermeiden ? -- Juergen 91.52.170.193 22:38, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Enteignung von Landbesitz

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Im Zuge der neuen Stromtrassen wird es zahlreiche Enteignungen geben. Sind die gezahlten Entschädigungen angemessen oder entsteht da Verlust? Wie sieht es mit Ausgsleichsflächen aus? --Skraemer (Diskussion) 23:01, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 22:59, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Enteignung und Schiedsgerichte

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Wegen des aktuellen Streits: Eine andere Auffassung zum Enteignungsbegriff durch Investitionsschutzabkommen (Beeinträchtigung von Investitionen) ist doch durchaus relevant (wird auch öfters thematisiert, Beispiel). Allerdings war die Formulierung natürlich auch etwas nichtssagend, insbesondere für eine Erwähnung in der Einleitung, weswegen ich auch die Zurücksetzungen nachvollziehen kann. Mein Vorschlag: Verständlicher umformulieren und es in einem besser geeigneten Abschnitt platzieren. Bei Nichtzustimmung bitte melden um Editwar zu verhindern ;). --Casra (Diskussion) 02:08, 20. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Enteignungsbegriff durch Investitionsschutzabkommen? Was soll das sein? Du versuchst hier, an dieser nicht passenden Stelle bestehende und geplante Freihandelsabkommen zu erörtern. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen gegen fremde Staaten wegen Verletzungen von Eigentumsrechten klagen können, berührt eher Schadensersatz- oder Amtshaftungsthemen als Fragen einer Enteignung (auch wenn juristisch nicht vorgebildete Journalisten und Politiker diesen Begriff laienhaft verwenden). Siehe vielmehr Artikel wie Investor-state dispute settlement, Enteignungsgleicher Eingriff, Enteignender Eingriff oder Staatshaftungsrecht. --Malabon (Diskussion) 20:35, 20. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Es gibt Regelungen zur Enteignung in einigen existierenden und geplanten Investitionsschutzabkommen, eine entsprechende andere Interpretation des Begriffs und diese Interpretation wird im Ref und weiteren Quellen (Beispiel Wirtschaftsdienst wo im Abschnitt "Unbestimmte Rechtsbegriffe.." auf die weit möglichen Interpretationen hingewiesen wird) wegen ihrer Bedeutung für Schiedsverfahren thematisiert (hier geht es nicht um auf Gesetzen basierende Sachverhalte). Diese Abkommen rund um Begriffe wie "indirekte Enteignung" oder "de facto Enteignung" haben somit doch auch eine Bedeutung für diese Thematik, unabhängig davon ob wir selbst diese Verwendung des Enteignungsbegriffs als sinnvoll empfinden. --Casra (Diskussion) 00:14, 21. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
ich denke es geht hier nicht um TTIP sondern um den juristischen Tatbestand 'indirekter Enteignung', welcher vor internationalen Schiedsgerichten Bestand hat, und auch die BRD zu Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe veranlassen kann, obwohl der Begriff der indirekten Enteignung im deutschen Verfassungsrecht nicht vorkommt (siehe Stephan, Sabine; Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, 2015) allein dieser Zusammenhang, bzw. Widerspruch macht den Begriff der 'indirekten Enteignung' zu einem wichtigen Unteraspekt des Enteignungsbegriffs, der in der Wikipedia nicht ausgeblendet werden darf. Da die Formulierung des gelöschten Satzes tatsächlich verbesserungsfähig ist, würde ich dazu mal ein wenig recherchieren und einen entsprechenden kompletten Absatz für den Artikel formulieren (könnte ich übers Wochenende schaffen), in der Hoffnung dass das dann nicht von den Fuzzis der Revertierfraktion sofort wieder gelöscht wird. Ich gehe mal davon aus, dass der Hinweis auf die Diskussion bei der letzten Löschung so gemeint war, dass ich etwas besseres an geeigneter Stelle formulieren solle und kein erneuter Pauschalmaulkorb im Sinne von "Thema verfehlt" sein sollte. --Zorrolaf (Diskussion) 01:12, 22. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Ich bin momentan leider etwas eingebunden und kann mich nicht selbst darum kümmern, aber wenn du möchtest schreibe den Entwurf vorsichtshalber erstmal auf diese Diskussionsseite, ich werde drauf schauen, und kopiere ihn dann (wenn kein eklatanter Widerspruch kommt) in den Artikel. --Casra (Diskussion) 08:53, 22. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
@Zorro: „Fuzzis der Revertierfraktion“? Das ist kein Wikipedia-Diskussionsstil. Außerdem habe ich dir einige Artikel genannt, in denen das Thema besser aufgehoben ist, z. B. Investor-state dispute settlement. Wenn das Thema dort dargestellt wird, kann man es hier verlinken. Aber in jedem Fall. Belege aus reputablen Quellen, nicht unjuristische, laienhafte Erwägungen heranziehen. --Malabon (Diskussion) 09:37, 22. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Ok, "Fuzzis von der Revertierfraktion" war unsachliche Polemik, sorry dafür. Allerdings frage ich mich auch, ob ihr wiederholtes Löschen ohne Argument bzw. mit falschen Behauptungen ('Begriff kommt im zitierten Artikel gar nicht vor' ) für Wikipedia Stil haltet. Das würde mich mal interessieren. Ausserdem wundert es mich, dass ich auf die Diskutierseite verwiesen werde, dort aber dann niemand über die Sache diskutieren will. (dass 'indirekte Enteignung' auch und evt. ausführlicher in anderen Artikeln behandelt werden kann, heisst ja nicht, dass es nicht zum Enteignungsbegriff selbst als eine relevante Ausprägung dazu gehört. Dafür gibt es zahllose Beispiele auf der Wikipedia. Da müsste man schon auf meine Argumente selbst eingehen). Danke auch für den Hinweis, ich solle nicht laienhafte Erwägungen heranziehen - das hätte ich sonst doch glatt gemacht.--Zorrolaf (Diskussion) 20:09, 28. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

@Zorrolaf:

--DVvD |D̲̅| 10:26, 29. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Im Artikel zur Themenwoche wird auf den Begriff eingegangen (öffne das rechts dort verlinkte PDF-Manuskript). Zu dem Argument zum unnötig exponierten Platz stimme ich zu (wenn dann sollte es einen Platz irgendwo im Artikel selbst enthalten, nicht im Intro), wobei ich die Relevanz für den Artikel selbst sehe. --Casra (Diskussion) 23:09, 31. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Enteignung und Freihandelsabkommen

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denke wir haben es hier mit einem relativ neuen Phänomen zu tun, dass seit mitte der Neunziger Jahre zunehmend der Enteignungbegriff von Seiten großer Konzerne ausgedehnt wird und entgangene Renditeerwartungen für investiertes Kapital aufgrund von Gesetzesänderungen in einzelnen Staaten welche Vertragspartner sind als Enteignung begriffen und unter diesem Rechtstitel Milliardenschwere Klagen angestrebt werden. Die EU hebt in ihren offiziellen Verlautbarungen zur Rechtfertigung des geplanten Freihandelsabkommens TTIP hervor, dass es Schadensersatzklagen AUSSCHLIESSLICH IM FALL VON ENTEIGNUNGEN geben kann. Sie verschweigt dabei die ausgedehnung des Enteignungsbegriffes (denn Klagen, wie im Fall Vattenfall gg. Hamburg (Braunkohlekraftwerk Moorburg) oder Vattenfall gg. Bundesrepublik Deutschland (Atomausstieg) wären unter TTIP zwischen USA und der EU in jedem Fall möglich. Ich denke diese neue, und zunehmend systematisch genutzte Ausdehnung des Enteignungsbegriffs gehört auf jeden fall in einen Wikipedia Artikel über Enteignung (wohin denn sonst?), auch (oder gerade weil) das 99,9 % der Bevölkerung nicht klar ist. Historisch hat das ja den Hintergrund, dass Freihandelsabkommen ursprünglich vor allem vor der Vernichtung von Investitionen durch Enteignung schützen sollten (damals noch ganz wörtlich, weil man es mit unzuverlässigen Autokraten oder kommunistischen Regimen zu tun hatte, denen man nicht über den Weg traute). Es gab dazumal keine andere Möglichkeit Investitionen in solchen Staaten zu schützen, als internationale Schiedsgerichte dafür einzusetzen im Zweifel Schadensersatz wegen Enteignung zuzusprechen (Die begriffe Schadensersatz und Enteignung sind kein Widerspruch. Im Fall von Enteignung kann man in der Regel nur auf Schadensersatz klagen, das sich vollzogene Enteignungen nur in wenigen Fällen rückgängig machen lassen). Dieses Instrument des Insvestitionsschutzes vor Enteignungen ist seit den 90er Jahren verkehrt worden, indem es auf normale Gesetzesvorlagen, wie etwas Umweltschutzgesetze und die folgen für investiertes Kapital ausgedehnt wurde. Auch solche komplexen Zusammenhänge einer (faktisch und rechtlich wirksamen) neuinstrumentalisierung des Enteignungsbegriffs gehören ja zum Begriff selbst und nicht unter irgendein Stichwort wie TTIP weggeschoben. (nicht signierter Beitrag von 134.3.126.51, 20:28, 20. Jul. 2016 (Diskussion | Beiträge) )

Ergänzungsvorschlag zur Lage in Deutschland: Politiker enteignen im Hamburg Hauseigentümer um Wohnungsleerstand endgegen zu wirken ( 01.05.2017 )

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https://www.taz.de/Politik-greift-gegen-Leerstand-durch/!5402289/

http://www.abendblatt.de/hamburg/article210438879/Bezirk-Mitte-fuehrt-erstmals-Zwangsvermietung-durch.html

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/hamburg--behoerde-enteignet-vermieter-von-sechs-wohnungen-7437404.html

http://www.taz.de/!5353348/

== Zweckentfremdungsverbot ==
Unter diesem Begriff wird eine praktische Enteignung von Wohnungseigentümern durchgesetzt. Statt einer häufigen Ursache von leerstehenden Wohnraum entgegegenzuwirken, nämlich der Angst von kleinen Vermietern, "unangenehme Mieter" wegen der in Jahrzehnten verschobener Rechtslage nicht wieder loswerden zu können, wird noch weiterer Druck ausgeübt. Dies wird nicht zu einer Verbesserung der Situation führen, sondern zu Bespitzelung, Denuntiantentum und noch mehr Angst.

Kalte Enteignung?

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Ich werde den Abschnitt löschen. Er ist durch fachlich völlig unvertretbare Aussagen geprägt, die der geltenden Rechtsordnung widersprechen. Frontal21 ist keine reputable Quelle. --Malabon (Diskussion) 21:52, 28. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Investigativer Journalismus ist keine reputable Quelle? Das ist, gelinde gesagt, dumm. 2019 (nicht signierter Beitrag von 2A02:810A:8A80:4CD8:2573:A070:740A:7EDC (Diskussion) 00:07, 23. Jun. 2019 (CEST))Beantworten

Enteignung durch Hartz 4

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Warum thematisiert man nicht in wikipedia die brutale Enteignung langzeitarbeitsloser Menschen in Deutschland? Seit der Agenda 2010 werden Menschen gezwungen ihr gesamtes Vermögen zu verwerten, um später noch ein paar Almosen des Staates zu erhalten.

Wenn es ums Geld geht und seien es nur Almosen, kennen die meisten Deutschen keine Gnade, noch Verstand. In Deutschland wird halt alles auf das Geld reduziert und gleichzeitig will man selbiges auch nicht wahrhaben. Die Deutschen sind eigentlich sehr sozial aber sie haben ein gestörtes Verhältnis zu Geld. Ich kann es nicht anders erklären, warum ums Thema Geld soviel vorgemacht wird aber gleichzeitig nichts Konsistentes passiert. Deutschland hat keine Rohstoffe. Auch nur noch wenig Industrie und Handwerk kann man hier vergessen. Die Forschungsförderung ist lachhaft, die Betreibung der Wissenschaft allein auf sofortiger Verwertbarkeit ausgerichtet (von den Förderprogrammen des Staates her) und Bildung wird in den höchsten Himmeln gelobt aber Studiengebühren gibt es weiterhin, zu wenig höhere Schulen und man kann noch nicht einmal genügend Lehrer heranbringen, ganz zu schweigen von der Restriktion der Erstausbildung. Deutschland enteignet sich selbst und da fängt der normale Affenmensch halt immer bei den Schwächsten an. 2019 (nicht signierter Beitrag von 2A02:810A:8A80:4CD8:2573:A070:740A:7EDC (Diskussion) 00:20, 23. Jun. 2019 (CEST))Beantworten

BRD damals - wiedervereinigtes Deutschland

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Die Untertitel sollte man zusammenfassen. Das wiedervereinigte Deutschland heißt offiziell BRD. Die DDR wurde von der BRD assimiliert. Die ehemalige DDR ist damit ein Teil der Geschichte der BRD geworden. Die DDR ist ja bereits aufgeführt und eine Differenzierung gemacht. Reicht doch wohl. 2019(nicht signierter Beitrag von 2a02:810a:8a80:4cd8:2573:a070:740a:7edc (Diskussion) 23:05, 22. Jun. 2019‎)

nach 33

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ich such Hinweise auf die Enteignung von nichtjüdischen Deutschen (z.B. PrivatPKW)z.B. nach dem Reichs-Leistungsgesetz vom 01. September 1939.... wo ist da was zu finden?--Flussbus (Diskussion) 22:05, 7. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

dejure vs. BMJ

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Im Kapitel Bundesrepublik sind Links auf Art. 14 GG und Art. 19 GG bei dejure.org. Auf dieser Website werden Cookies fällig. Warum wird nicht statt dessen auf die Seiten des BMJ Art 14 GG bzw. Art 19 GG verlinkt? --Astu (Diskussion) 01:04, 18. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Vergesellschaftung

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Zunächst der Hinweis auf den neuen Artikel Vergesellschaftung. Dann ist darauf hinzuweisen, dass für eine Vergesellschaftung nicht notwendigerweise auf eine Enteignung zurückgegriffen werden muss. Eine Enteignung ist nur ein denkbares Mittel der Überführung, daher sollten die beiden Begriffe sauber getrennt werden. Im GG werden die Begriffe auch in zwei Artikeln kodiert. --Neudabei (Diskussion) 23:08, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Völlig klar, darüber braucht man nicht ernsthaft diskutieren müssen. Danke für die Korrektur. --Stephan Klage (Diskussion) 00:40, 22. Nov. 2023 (CET)Beantworten