Diskussion:Erich Auerbach
Fragen
BearbeitenWas hat die Genese des Filmdramas mit Auerbachs Mimesis-Buch zu tun? Das ist mir rätselhaft. -- 79.192.250.84 10:03, 3. Mär. 2008 (CET)
- Nicht nur Dir. Der Autor möge das erläutern. Schlage bis dahin Löschung vor. HarWie (Diskussion) 10:19, 6. Jan. 2019 (CET)
Ist das alles was der Autor über einen der größten Romanisten des 20. Jahrhunderts zu sagen hat? (nicht signierter Beitrag von 91.49.87.6 (Diskussion) 15:07, 24. Jun. 2010 (CEST))
- Die Frage wurde vor acht Jahren gestellt. Findet sich wirklich kein Romanist, der über einen der Größten seines Faches einen ordentlichen Wikipedia Artikel schreiben kann? Der vorliegende ist nicht ausreichend. HarWie (Diskussion) 10:19, 6. Jan. 2019 (CET)
Habe einiges ergänzt. HarWie (Diskussion) 14:58, 3. Mär. 2020 (CET)
Umformulierung
BearbeitenIch habe mal eben auf die Schnelle einige schlechte Formulierungen und historische Fehler beseitigt. Erich Auerbach war nicht ein deutscher Literaturwissenschaftler und ein amerikanischer Romanist. Er gilt selbstverständlich auch im deutschen als der große Romanist. Aber er war seit 1935/36 kein Deutscher mehr. Die Amerikaner machten das wieder gut, in dem sie ihm die Staatsbügerschaft verliehen. Wenn man nur von dem deutschen und amerikanischen Wissenschaftler spricht, übergeht man die Verfolgung als Jude. So etwas gehört durchaus in eine Einleitung. Das Berufsbeamtengesetz war ein rechtswidriges Konstrukt. Die Ausbürgerung auch eine Willkürmaßnahme. Im Lemma stand nichts davon sondern, dass er das Entlassungsschreiben erhielt. Den verbrecherischen Charakter dieser Maßnahme sollte sich der Leser denken? Bitte erst einmal etwas AGF zu neuen Gedanken im Lemma. Die unverständlichen Gedanken im Lemma sind m.E. ein Plagiat aus der verlinkten Besprechung des Buches von Barck/Treml. Gruß --Orik (Diskussion) 12:58, 4. Mär. 2020 (CET)
Gut, dass mal wieder jemand bei Erich Auerbach vorbeigeschaut hat. Zu Deinen Bemerkungen und Änderungen:
1. Der Eindruck, es gäbe den deutschen Literaturwissenschaftler und den amerikanischen Romanisten beruhte auf einer falschen Lektüre des Einleitungssatzes. In dem ursprünglichen Satz Auerbach war ein deutscher Literaturwissenschaftler und Romanist mit amerikanischer Staatsbürgerschaft verbindet das „und“ die Wörter „Literaturwissenschaftler“ und „Romanist“. Andernfalls hätte vor „und“ ein Komma stehen müssen. Ich habe trotzdem zur Sicherheit neu formuliert.
2. Auerbach ist nicht aus Deutschland geflohen. Er legte auf eine genehmigte Ausreise Wert. Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft erfolgte vor der Abreise nicht nachher.
3. Die Verleihung der amerikanischen Staatsbürgerschaft war kein bewusster Akt der Wiedergutmachung durch die USA.
4. Die Verfolgung des Juden Auerbach wird keineswegs übergangen. Die Einleitung kann man erst schreiben, wenn der Hauptteil geschrieben ist. Also bitte etwas Geduld!
5. Es ist nicht Aufgabe eines Artikels über Erich Auerbach historischen Nachhilfeunterricht in Sachen Unrechtsstaat und seine Verbrechen zu geben. Die Schilderung des Herganges der „Entlassung“ ist relativ genau und lässt über den wahren Charakter keinen Zweifel. Außerdem gibt es Verlinkungen und Einzelbemerkungen. Die persönliche Empörung, die auch in mir rumort, hat in einem Artikel einer Enzyklopädie keinen Platz.
6. Zu dem Plagiatsvorwurf kann ich nichts sagen. Ich kenne den angeführten Titel nicht.
7. Der Artikelteil, der sich um Auerbachs Werk bemüht, ist sehr dürftig. Ich hoffe, dass da auch von Dir was kommt. Es müssten statt ein paar Phrasen Kurzbesprechungen der Hauptwerke Auerbachs erfolgen.
Danke für Deine Mitarbeit. --HarWie (Diskussion) 15:01, 5. Mär. 2020 (CET)
- Hallo HarWie, ich habe erst jetzt gesehen, dass Du seit Januar den Artikel überarbeitet hattest, sonst hätte ich meine Änderungen hier erst zur Diskussion gestellt. Es besteht trotzdem kein Grund, Änderungen im Artikel, wie ich sie vorgenommen hatte, sofort zu revertieren. Meine edits war schliesslich kein Vandalismus und auf der Disk angesprochen. Ich kann verstehen, dass Du Dich vielleicht angegriffen fühltest, weil ich einiges von dem, was Du geschrieben hattest, durch m.E. Bessere Formulierungen ersetzt hatte. Du hattest sicherlich Arbeit und Mühe auf den bisherigen Ausbau des Artikels verwandt. Hier geht es aber nicht um das, was an einem bestimmten Tag im Artikel steht, sondern was sich in der Diskussion mit anderen Autoren eventuell auch unter Zuhilfenahme von WP:3M oder durch Nachfrage im Portal:Nationalsozialismus oder der WP:Redaktion Geschichte als gemeinsamer Standpunkt in einer Sache herausstellt. Wikipediaartikel sind Gemeinschaftswerke. Sofortige Reverts rufen leicht Editwars hervor, die unterschiedliche Auffassungen nicht lösen helfen. Ich werde zu Deinen Punkten Stellung nehmen, bitte Dich aber zu beachten, dass auf WP ausser den bereits genannten Hinweisen bestimmte Regeln gelten, die einzuhalten sind. Wir bilden Sachverhalte nur deskriptiv ab, d.h. Wir berichten nur das, was bereits in möglichst aktueller wissenschaftlicher Literatur oder in guten Einführungen publiziert ist. Diese Abhandlungen in wissenschaftlicher Literatur sollte möglichst im akademischen Diskus anerkannt sein. (Das sieht man an Rezensionen oder an Querverweisen in anderer Literatur.) Die Regeln führe ich hier auf:WP:LIT, WP:BLG und WP:TF. Ich bitte Dich, diese Regeln erst mal zu lesen, ehe Du weiter machst. Deiner Bitte, mich um Auerbachs Werk mehr zu kümmern, kann ich nicht nachkommen, weil ich ein Privathistoriker bin und kein Romanist oder Literaturwissenschaftler. Meine Spezialgebiete sind der NS, Antisemitismus, Judenverfolgung im NS, Berufsbeamtengesetz, Nürnberger Gesetze, Zwang ins Exil, Exil und Holocaust. Wegen meines Exilschwerpunktes bin ich auf das Lemma gestoßen. Ich hatte zum Schluß meines obigen Beitrags um etwas mehr WP:AGF bei neuen Gedanken zum Lemma gebeten. Das gilt nach wie vor. Ich werde mich heute abend zu Deinen Punkten melden. Ich werde mal einen anderen Autoren anpingen, der sich im Gebiet Romanistik besser auskennt. Gruß --Orik (Diskussion) 15:36, 6. Mär. 2020 (CET)
Anmerkungen zu den Punkten:
- Deine Formulierung war uneindeutig. Jetzt hast Du sie geändert. M.E. Noch nicht gut: ein deutscher Literaturwissenschaftler, der Die amerikanische Staatsbürgerschaft hatte. Aber er hatte doch auch die deutsche. Warum nicht die Aussage erst Deutscher, dann Amerikaner. Ab 1936 war er ja kein Deutscher mehr.
- Ein jüdischer Professor wird widerrechtlich entlassen, kann sich und seine Familie nicht ernähren. Ist doch logisch, dass er flüchten musste. Dazu verweigerte ihm der Staat die Ausreise auf seinen Wunsch hin. Der Staat deklariert, dürfe nicht einfach so sein Land verlassen dürfe, was ja immerhin ein „Menschenrecht“ ist, sondern er müsse einen Antrag dazu stellen. Dieses Antragsverfahren benutzte das Land, um dem Ausreisewilligen einen Großteil seines Restvermögens abzupressen. Wo ist da die Freiwilligkeit der Ausreise? Ich finde Deinen Gedankengang nicht nachvollziehbar. Dazu habe ich Deine Behauptung, es sei keine Flucht gewesen, in der von Dir angegebenen Literatur nachgeprüft. In dem Aufsatz von Vialon in Kalonymos 2015, Heft zwei (EN 1) lesen wir auf S. 5, dass „Auerbach es schaffte mit Frau Marie und Sohn Klemens ins türkische Exil zu flüchten“. Im Maas , Verfolgung und Vertreibung lesen wir das gleiche. Es ist unzulässig, belegte Inhalte löschen bzw. sich Sachverhalte auszudenken und die in den Artikel zu setzen.
- Ich hatte nicht geschrieben, dass es eine bewusste Wiedergutmachung der USA war. Aber ich finde es bemerkenswert, dass die USA so gastfreundlich, waren, dass sie einen jüdischen Wissenschaftler die Staatsbürgerschaft verliehen, der keine mehr besaß.
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- In der Geschichtswissenschaft hat sich etwas geändert. Spätestens seit den 2000er Jahren übergeht man die Verfolgungsmassnahmen nicht mehr mit Allgemeinplätzen sondern beschreibt die Verfolgungsmassnahmen auch konkret. Das hat nichts mit historischem Unterricht zu tun, sondern mit dem Bestreben, sich so genau auszudrücken, dass wirklich jeder versteht, was gemeint ist. Dein Satz: „ Obwohl Auerbach am 19. September 1934 den „Treueeid deutscher Beamter“ auf Adolf Hitler geschworen hatte, erhielt er am 16. Oktober 1935 von den Behörden sein Entlassungsschreiben, das ihn unter Berufung auf das nationalsozialistische „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ von seinem Amt suspendierte“ ließ alles im unklaren und überging das Unrecht, dass in diesen Massnahmen liegt. Aber Du hast es ja schon ein bißchen geändert. Jetzt hast Du den Text etwas verbessert. Jetzt lesen wir aber an anderer Stelle „ sein weiteres Schicksal hing letzten Endes von dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 ab, mit dem jüdische Beamten im Rahmen der rassenpolitischen Ziele der NSDAP aus dem Dienst entfernt werden sollten.“ Das ist sachlich falsch. Am 7. April haben wir eine Diktatur. Gesetze wurden nicht mehr vom Volk gemacht sondern vom Führer. Sie dienten dazu Rechtsstaatlichkeit vorzugaukeln, wo Verbrechertum regierte und Willkür herrschte. Eigentlich ist die Bezeichnung Gesetz schon falsch. Die Herrschenden konnten alles so drehen, wie es ihnen passte. Dazu gab es Gummi§§. Insofern hing Auerbachs Schicksal davon ab, wie ihn die NS Oberen verfolgen wollten und nicht wie der Text der Gesetze lautete.
Fortsetzung folgt (nicht signierter Beitrag von Orik (Diskussion | Beiträge) 00:38, 7. Mär. 2020 (CET))
- Hallo Orik,
- Ich hatte Dir gerade eben ausführlich geschrieben. Leider ist der ganze Text dem Bearbeitungskonflikt zum Opfer gefallen. Ich antworte morgen auf Deinen neuen Text --HarWie (Diskussion) 00:52, 7. Mär. 2020 (CET)
- Jetzt ist Auerbach im Einleitungssatz ja wieder ein vollständig Deutscher. Das stimmt doch nicht. Ab 1947 war er kein Deutscher sondern Amerikaner. 1935 wurde ihm nach den Nürnberger Gesetzen nur die Reichsbürgerschaft entzogen. Deutscher Staatsangehöriger war er noch weiter. Das hatte ich selbst verwechselt, sorry. Diese Staatsbürgerschaft wurde in vielen Fällen auch nach der Ausreise widerrufen. Das wurde in den Ausbürgerungslisten veröffentlicht. War Auerbach nach seiner Ausreise ausgebürgert worden? Gruß --Orik (Diskussion) 20:35, 7. Mär. 2020 (CET)
- Ich versuche, das in den nächsten Tagen richtig zu stellen. Es ist kompliziert. Danke für die Hinweise. --HarWie (Diskussion) 00:34, 11. Mär. 2020 (CET)
- Jetzt ist Auerbach im Einleitungssatz ja wieder ein vollständig Deutscher. Das stimmt doch nicht. Ab 1947 war er kein Deutscher sondern Amerikaner. 1935 wurde ihm nach den Nürnberger Gesetzen nur die Reichsbürgerschaft entzogen. Deutscher Staatsangehöriger war er noch weiter. Das hatte ich selbst verwechselt, sorry. Diese Staatsbürgerschaft wurde in vielen Fällen auch nach der Ausreise widerrufen. Das wurde in den Ausbürgerungslisten veröffentlicht. War Auerbach nach seiner Ausreise ausgebürgert worden? Gruß --Orik (Diskussion) 20:35, 7. Mär. 2020 (CET)
- War Auerbach mit der erzwungenen Emigration nicht ab 1936 staatenlos? Theoretisch hätte ihm 1945 die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verliehen werden müssen. Stattdessen wurde Auerbach 1947 amerikanischer Stastsbürger. Bitte Einleitung korrigieren--Orik (Diskussion) 05:38, 15. Mär. 2020 (CET)!
- Du schreibst: Es ist unzulässig, belegte Inhalte löschen bzw. sich Sachverhalte auszudenken und die in den Artikel zu setzen. Da stimme ich Dir vollständig zu. Nur trifft es auf das, was ich geschrieben habe, nicht zu. Ich habe bereits dargelegt, dass es nicht Aufgabe eines Artikels über Erich Auerbach ist, die Unrechtmäßigkeit der gegen Auerbach verhängten Maßnahmen im Rahmen des damaligen Systems ausführlich zu diskutieren. Dazu gehört auch die Frage, ob das Wort Gesetz verwendet werden darf oder auch das Problem der Scheinlegalität. Es gibt Links im Artikel, die den Leser aufklären. Ich habe Dir außerdem gesagt, dass unsere persönliche Betroffenheit in einem enzyklopädischen Artikel keinen Platz hat. Zur Verwendung des Wortes Flucht: Der von Dir zitierte Maas sagt aber auch, dass Auerbach großen Wert darauf gelegt hat, dass sich alles im vorgegebenen Rahmen abspielte und seine bürokratische Richtigkeit hatte. Deshalb schien mir das Wort Flucht nicht ganz angemessen. Es ist aber heute in der Fachliteratur üblich, von Flucht zu sprechen, auch wenn die Abreise nicht heimlich bei Nacht und Nebel geschieht. Nun zu Deinen konkreten Fragen: Da Auerbachs Antrag vom 20. Juli 1936 auf Genehmigung, seinen Wohnsitz für die Dauer seiner zunächst fünfjährigen Beschäftigung nach Istanbul zu verlegen, positiv beschieden wurde, behielt er seine deutsche Staatsbürgerschaft und den deutschen Wohnsitz. Erst als nach Verlängerung seines Arbeitsvertrages das Gesuch um Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes (7. Februar 1941) abgelehnt wurde, verlor Auerbach seine deutsche Staatsangehörigkeit, die er aber nach Aufhebung der Nürnberger Rassengesetze durch das alliierte Kontrollratsgesetz vom 20. September 1945 automatisch wieder hatte d.h. als er 1947 von der Türkei nach USA emigrierte, war er nicht mehr staatenlos. Zur Formulierung: Auerbach war ein deutscher Romanist.....Es ist, soweit ich sehe, in der Wikipedia üblich, bei Emigranten zuerst die nationale Herkunft zu nennen und dann die Staatsbürgerschaft. Artur Rubinstein war also ein polnischer Pianist mit amerikanischer Staatsbürgerschaft. Vladimir Ashkenazy war ein russischer Pianist mit isländischer Staatsangehörigkeit. Andere Nachschlagewerke verfahren umgekehrt. Dies führt zu Angaben, die von vielen Benutzern als unnatürlich empfunden werden. (“Askenazy war ein isländischer Pianist russischer Herkunft“). Die Nennung der nationalen Herkunft an erster Stelle betont die kulturelle Verwurzelung. Es ist schlecht zu vermitteln, dass Horowitz zunächst ein amerikanischer Pianist oder Schönberg ein amerikanischer Komponist war oder Thomas Mann ein amerikanischer Schriftsteller deutscher Herkunft gewesen sein soll. HarWie (Diskussion) 01:17, 22. Mär. 2020 (CET)
- Nachtrag: Meine Bemerkung Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft erfolgte vor der Abreise, nicht nachher vom 5. März 2020 war falsch. Sie erfolgte erst später vor dem abgelehnten Gesuch um Verlängerung des deutschen Wohnsitzes (Febr, 1941) und war am 7. Juni 1940 im Reichsanzeiger veröffentlicht worden. Belege im Artikel. HarWie (Diskussion) 18:34, 27. Mär. 2020 (CET)
- Du schreibst: Es ist unzulässig, belegte Inhalte löschen bzw. sich Sachverhalte auszudenken und die in den Artikel zu setzen. Da stimme ich Dir vollständig zu. Nur trifft es auf das, was ich geschrieben habe, nicht zu. Ich habe bereits dargelegt, dass es nicht Aufgabe eines Artikels über Erich Auerbach ist, die Unrechtmäßigkeit der gegen Auerbach verhängten Maßnahmen im Rahmen des damaligen Systems ausführlich zu diskutieren. Dazu gehört auch die Frage, ob das Wort Gesetz verwendet werden darf oder auch das Problem der Scheinlegalität. Es gibt Links im Artikel, die den Leser aufklären. Ich habe Dir außerdem gesagt, dass unsere persönliche Betroffenheit in einem enzyklopädischen Artikel keinen Platz hat. Zur Verwendung des Wortes Flucht: Der von Dir zitierte Maas sagt aber auch, dass Auerbach großen Wert darauf gelegt hat, dass sich alles im vorgegebenen Rahmen abspielte und seine bürokratische Richtigkeit hatte. Deshalb schien mir das Wort Flucht nicht ganz angemessen. Es ist aber heute in der Fachliteratur üblich, von Flucht zu sprechen, auch wenn die Abreise nicht heimlich bei Nacht und Nebel geschieht. Nun zu Deinen konkreten Fragen: Da Auerbachs Antrag vom 20. Juli 1936 auf Genehmigung, seinen Wohnsitz für die Dauer seiner zunächst fünfjährigen Beschäftigung nach Istanbul zu verlegen, positiv beschieden wurde, behielt er seine deutsche Staatsbürgerschaft und den deutschen Wohnsitz. Erst als nach Verlängerung seines Arbeitsvertrages das Gesuch um Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes (7. Februar 1941) abgelehnt wurde, verlor Auerbach seine deutsche Staatsangehörigkeit, die er aber nach Aufhebung der Nürnberger Rassengesetze durch das alliierte Kontrollratsgesetz vom 20. September 1945 automatisch wieder hatte d.h. als er 1947 von der Türkei nach USA emigrierte, war er nicht mehr staatenlos. Zur Formulierung: Auerbach war ein deutscher Romanist.....Es ist, soweit ich sehe, in der Wikipedia üblich, bei Emigranten zuerst die nationale Herkunft zu nennen und dann die Staatsbürgerschaft. Artur Rubinstein war also ein polnischer Pianist mit amerikanischer Staatsbürgerschaft. Vladimir Ashkenazy war ein russischer Pianist mit isländischer Staatsangehörigkeit. Andere Nachschlagewerke verfahren umgekehrt. Dies führt zu Angaben, die von vielen Benutzern als unnatürlich empfunden werden. (“Askenazy war ein isländischer Pianist russischer Herkunft“). Die Nennung der nationalen Herkunft an erster Stelle betont die kulturelle Verwurzelung. Es ist schlecht zu vermitteln, dass Horowitz zunächst ein amerikanischer Pianist oder Schönberg ein amerikanischer Komponist war oder Thomas Mann ein amerikanischer Schriftsteller deutscher Herkunft gewesen sein soll. HarWie (Diskussion) 01:17, 22. Mär. 2020 (CET)
- War Auerbach mit der erzwungenen Emigration nicht ab 1936 staatenlos? Theoretisch hätte ihm 1945 die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verliehen werden müssen. Stattdessen wurde Auerbach 1947 amerikanischer Stastsbürger. Bitte Einleitung korrigieren--Orik (Diskussion) 05:38, 15. Mär. 2020 (CET)!