Diskussion:Erster Bürgermeister (Begriffsklärung)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Rübenkopf in Abschnitt Vorschlag Artikelverschiebung

Verwendung des Begriffs

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Das mit Hamburg ist klar, aber die beiden anderen Verwendungen erscheinen mir eher unwahrscheinlich. WP:TF? Kann das jemand belegen? --Batschkapp 17:48, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Steht doch alles da und lässt sich problemlos belegen: Stuttgart als Bsp für Baden-Württemberg - der Erste Bürgermeister ist hier Stellv. des Oberbürgermeisters ([1]), Bad Tölz als Beispiel für Bayern - der Erste Bürgermeister ist direkt gewähltes Stadtoberhaupt ([2]). Gruß --Rapober 21:56, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Danke Rapober, alles klar. Mich hat zunächst irritiert, dass in den den beiden Zielartikeln für die 2 letzten Punkte (Oberbürgermeister und Bürgermeister) nichts von einem Ersten Bürgermeister steht, das sollte vielleicht dort ergänzt werden. --Batschkapp 09:23, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Vorschlag Artikelverschiebung

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Ich möchte hier den Vorschlag äußern, „Erster Bürgermeister (Hamburg)“ zu „Erster Bürgermeister“ (mit WL von Erster Bürgermeister (Hamburg) zu Erster Bürgermeister) und „Erster Bürgermeister“ zu „Erster Bürgermeister (Begriffserklärung)(mit Hinweis auf Begriffserklärung von der neuen Seite Erster Bürgermeister) zu verschieben.

Wir über den Ersten Bürgermeister gesprochen, so ist nämlich fast immer die Rede von dem Bürgermeister Hamburgs, aktuell Olaf Scholz. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass sich auch stellvertretende Bürgermeister „Erster Bürgermeister“ nennen – für diese Möglichkeit ist jedoch die Begriffserklärungsseite da. Der Erste Bürgermeister – Hamburgs – ist da so relevant, dass es eigentlich selbstverständlich ist, das der Hamburger Bürgermeister gemeint ist: Es gibt ja schließlich noch nicht einmal andere weiterführende Wikipedia-Artikel, die sich mit „Ersten Bürgermeistern“ befassen. Hingewiesen wird bloß auf die Möglichkeit (ohne direkten Artikel dazu) und auf die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (ebenfalls ohne direkten Artikel dazu).

Aus diesen Gründen – und vor allem der primären Relevanz wegen – plädiere ich dafür, den Artikelnamen „Erster Bürgermeister“ dem Bürgermeister Hamburgs vorzubehalten. —Rübenkopf (Diskussion) 17:18, 1. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Mein Vorschlag, den Artikel zu verschieben, ist nun schon knapp drei Monate alt, ohne dass irgendjemand dies mitdiskutiert hätte oder etwas im Allgemeinen getan hätte. Darum tue ich dies nun einfach.
  • Kleine Änderung der Vorgehensweise: Die ursprüngliche BKL-Seite „Erster Bürgermeister“ soll zu „Erster Bürgermeister (Begriffsklärung)“ verschoben werden („E… B… (Begriffserklärung)“).
  • Nun zu den aktuellen Zahlen, die für eine Verschiebung sprechen:
    • Die Ergebniszahl der Linkliste für „Erster Bürgermeister (Hamburg)“ lautet am 20. Januar 2017 4750 im Vergleich zu 168 für „Erster Bürgermeister“ (BKL).[1]
    • Gemäß der Pageview Analysis wurden in den letzten 90 Tagen, also seit dem 22. Oktober, für den Artikel „Erster Bürgermeister (Hamburg)“ 7630 Aufrufe gezählt – ca. 85 pro Tag –, für den Artikel „Erster Bürgermeister“ (BKL) jedoch nur 628 – durchschnittlich 7 pro Tag. Dabei lagen die Seitenaufrufe für die „Erster Bürgermeister (Hamburg)“- konsequent über denen der BKL-Seite.[2]
Insofern sollte die Verschiebung nun stattfinden. —Rübenkopf 14:25, 20. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Juhu! Erledigt. —Rübenkopf 15:29, 20. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Erster Bürgermeister in Baden-Württemberg

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In Baden-Württemberg ist die Bezeichnung "Erster Bürgermeister" im öffentlichen Sprachgebrauch durchaus üblich; sie wird von den Gemeinden selbst verwendet, ebenso von den gewählten Gemeinderäten und der Presse. Tatsächlich kennt die maßgebliche Rechtsgrundlage Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) diesen Begriff aber nicht. Gemeint ist mit dieser Bezeichnung in Ba-Wü immer der Erste Beigeordnete (§ 49 Abs. 3 GemO), der gegenüber den weiteren Beigeordneten eine besondere Rechtsstellung in der Vertretung des Oberbürgermeisters einnimmt. Auch der Erste Beigeordnete ist nach der GemO "nur" ein "Bürgermeister" (§ 49 Abs. 2, Satz 2: "Er führt in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten die Amtsbezeichnung Bürgermeister."). Beide Bezeichnungen werden im Sprachgebrauch also zur Unterscheidung mit den weiteren Beigeordneten quasi zusammengezogen: aus "Erster Beigeordneter" und "Bürgermeister" wird abgekürzt "Erster Bürgermeister". Rein juristisch gibt es diese Bezeichnung aber nicht (s.o.) und die Funktion und Rechtsstellung ist auch nicht mit dem Ersten Bürgermeister in Hamburg oder Bayern vergleichbar. Korrekterweise muss immer bekannt sein, in welchem Bundesland ein Bürgermeister tätig ist. Dies gilt aber nicht nur für den vorliegenden Fall, sondern auch für die "normalen", direkt gewählten Bürgermeister (Oberhaupt der Gemeinde): deren Rechtsstellung und Funktion ist in den verschiedenen Bundesländern ebenfalls sehr unterschiedlich. Hier hilft nur ein Blick in die jeweiligen Gemeindeverfassungen der Länder. (nicht signierter Beitrag von HbstHD (Diskussion | Beiträge) 08:14, 27. Jun. 2019)

  1. [3]; [4]
  2. [5]