Diskussion:Existenzrecht Israels

Letzter Kommentar: vor 17 Tagen von EinBeitrag in Abschnitt Fehlende Arabische Sicht
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Existenzrecht Israels“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Baustein überarbeiten

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Zu dem Baustein gibt es keine Diskussion. Ich finde in der Versionsgeschichte auch nicht, wer ihn wann gesetzt hat. Ich finbde ihn auch nicht nachvollziehbar begründet. Warum soll es eine "Begriffskritik" geben? Der Baustein scheint POV-getrieben zu sein. Ich bitte den Bausteinsetzer, sich in der Artikeldiskussion substanzieller und quellenbasiert zu äußern. Bis dahin entferne ich den Baustein.--Fiona (Diskussion) 20:37, 25. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

In Wikipedia:Neutraler Standpunkt#Erläuterung des neutralen Standpunkts heißt es:
Ein Artikel und seine Unterartikel sollen alle unterschiedlichen Standpunkte, Meinungen und Streitigkeiten eines Themas klar beschreiben und charakterisieren, ohne einzelne davon zu befürworten, zu vertreten oder abzulehnen. (Hervorhebung von mir)
Ob eine Begriffskritik notwendig ist, hängt also unbedingt davon ab, ob es wichtige Stimmen gibt, die den Begriff kritisieren.
Klar ist, dass es viele verschiedene Kritikpunkte gibt, die sich gegen den Begriff selbst auf der Metaebene und die politische Motivation hinter seiner Verwendung richten.
Wenn der Artikel diese Kritik vollständig ignoriert und eine einseitige Position einnimmt, dann verstößt er natürlich gegen NPOV. --Bowad91017 (Diskussion) 10:39, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Mit einem Baustein kann man keinem POV zur Geltung verhelfen. Wenn es relevante Kritik an dem Begriff (oder dem Existenzrecht selbst?) gibt, dann arbeite sie doch ein. Nur cherry-picking in Form von Zitatschnipseln ist dabei zu vermeiden - sonst bekommt man: ein Neutralitätsproblem. --Fiona (Diskussion) 10:10, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bei deiner Zitierung von WP:NPOV hast du Punkte 3 und 5 im Kapitel Ausgewogene Darstellung der Standpunkte vergessen zu erwähnen:
3. Die angemessene Darstellung des Lemmas und von Argumenten hat Vorrang vor dem Bestreben, konkurrierende Sichtweisen möglichst in gleichem Umfang wiederzugeben.
4. Durch bloße Aneinanderreihung verschiedener Meinungen dürfen wissenschaftliche Erkenntnisse nicht relativiert werden. Durch eine unangemessen gewichtete Darstellung von Positionen entstünde ein verzerrtes Bild des Forschungsstands.
Siehe auch: False Balance --Fiona (Diskussion) 10:15, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
@Fiona B.
> dann arbeite sie doch ein
Ich würde es bevorzugen, wenn es von jemandem geschrieben wäre, der sich mehr für Recht interessiert, ich interessiere mich für Geschichte.
> Wenn es relevante Kritik an dem Begriff (oder dem Existenzrecht selbst?) gibt,
Gibt es Ihrer Meinung nach relevante Kritik an der Verwendung des Begriffs? (ist Avi Shlaim relevant?)
> 3., 4.
3 trifft nicht zu, 4 ist eindeutig das Problem, dass ein akademischer Konsens dargestellt wird, obwohl es ihn nicht gibt.
zweiter Teil:
Der Baustein bestand ohnehin aus zwei Teilen. In dem anderen Teil ging es um die rechtlichen Auswirkungen von Balfour und dem Teilungsplan. Es wurde hier diskutiert: Diskussion:Existenzrecht_Israels#Fehlende_Arabische_Sicht
Die Diskussion wurde von einem anderen Nutzer @Jlmmuc angestoßen und ich stimme mit seiner Einschätzung überein.
Ich verstehe also nicht, wie der zweite Teil als POV nur eines Nutzers betrachtet werden kann. (eindeutig gibt es mindestens 2) --Bowad91017 (Diskussion) 16:46, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Fehlende Arabische Sicht

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Im Abschnitt "UN-Resolution 181 (1947)" haißt es lapidar: " Die arabischen Vertreter dagegen lehnten ihn (den UN Teilungsplan) ab und begannen schon Monate vor dem Beschluss mit bewaffneten Übergriffen auf jüdische Siedler."

In Anbetracht des 2023-10-07 neu entflammten Krieges fände ich es wichtig, zu erfahren, welche arabischen Vertreter AUS WELCHEN GRÜNDEN den Teilungsplan abgelehnt haben, denn diese Ablehnung ist die Basis der Charta der PLO und der Charta der Hamas. In beiden wird das Existenzrecht des Staates Israel kategorisch abgelehnt; die Balfour-Erklärung und der UN Teilungsplan werden als illigetim abgetan; damit werden die aktuellen Kriegshandlungen u.a. gerechtfertigt. --Jlmmuc (Diskussion) 10:07, 12. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Dann recherchier selber dazu, und wenn du Antworten auf deine Fragen gefunden hast und belegen kannst, dann kannst diese Belege im Artikel zum UN-Teilungsplan einbringen. Dort gehört das hin. EinBeitrag (Diskussion) 21:32, 12. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Hilfreiche Quellen
1) Ralph Wilde vertritt in einer Stellungnahme vor dem Internationalen Gerichtshof die Arabische Liga und kritisiert sowohl:
  • die Rechtmäßigkeit der Balfour-Deklaration (basierend auf dem Völkerbundabkommen)
  • als auch die Rechtmäßigkeit des UN-Teilungsplans.
Siehe Seiten 25 bis 27, beginnend mit "2. PALESTINIAN SELF-DETERMINATION UNDER ARTICLE 22 OF THE LEAGUE OF NATIONS COVENANT"
2) Das originale 1948er Kabelgramm des Generalsekretärs der Arabischen Liga an den Generalsekretär der Vereinten Nationen stellt ebenfalls ähnliche Argumente vor.
3) Der Abschnitt UN-Teilungsplan#Geltung_des_Teilungsplans bietet eine umfassende Meta-Analyse der rechtlichen Konsequenzen des Plans.
4) Die Kritik an der Balfour-Deklaration als Grundlage für die Staatsbildung wird auch im Weißen Buch deutlich, speziell:
"I/4: Seine Majestät die Regierung erklärt nun unmissverständlich, dass es nicht ihre Politik ist, Palästina in einen jüdischen Staat zu verwandeln."
deutsche Übersetzung hier: https://www.bpb.de/themen/naher-mittlerer-osten/israel/45184/quellen/?p=2#node-content-title-3
5) Die Unterscheidung zwischen einem "nationalen Heim" und einem jüdischen Staat wird nicht ausreichend untersucht. Weitere Einblicke finden sich im Abschnitt w:en:Balfour_Declaration#The_"national_home_for_the_Jewish_people"_vs._Jewish_state auf Wikipedia.
Insbesondere (3) könnte sehr nützlich sein, um Diskussionen über die Legitimität des Existenzrechts Israels zu verknüpfen, da er derzeit hauptsächlich die Problematik beschreibt, ohne auf die rechtlichen Implikationen einzugehen. (3) enthält sowohl Pro- als auch Kontra-Argumente.
N.B: Selbstverständlich sollten Sie nicht Wikipedia zitieren, sondern die Quellen verwenden, die der Abschnitt verwendet.
Ich hoffe, dass diese Quellen Ihnen (oder anderen) helfen, die Neutralitätsprobleme in dem Artikel zu beheben. --Bowad91017 (Diskussion) 09:58, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Mit wem redest Du hier? Und wenn Du andere auf Belege aus anderen Wikipediaartikeln hinweist, dann kannst Du diese Belege auch gleich selber hier zitieren und daraus einen Textvorschlag formulieren.
Das "Pro und Contra" zum UN-Teilungsplan hat mit dem Lemma "Existenzrecht Israels" direkt nichts zu tun, denn da war der Staat Israel ja noch gar nicht gegründet. Man konnte vorher ja auch einfach die Teilung des Gebietes ablehnen, weil man für Israel oder den arabischen Staat andere Teilgebiete haben wollte, als die UN vorsahen.
Der Jischuw erkannte den Plan damals an, obwohl dieser fruchtbare Gebiete nur den Arabern gab und Jerusalem jüdischer Kontrolle entzog. Die Araber lehnten den Plan ab, obwohl sie mehr und bessere Gebiete erhalten hätten. Sie lehnten den Staat Israel als solchen, also überhaupt jedes Zugeständnis an die Juden in Palästina ab. Auf ihrer Seite gab es kein "Pro und Contra", nur "Contra". Diese arabische Sicht fehlt ja gar nicht. Mit "Pro und Contra" kann man hier also nichts "neutralisieren". EinBeitrag (Diskussion) 18:54, 29. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Belege fehlen

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In diesem Artikel gibt es zahlreiche Abschnitte, die nicht mit einem Zitat belegt sind.

Dies führte zu Fehlern in dem Artikel. Zum Beispiel heißt es in dem Artikel, dass Tunesien Israel anerkennt, aber das ist nicht der Fall (auch wenn sie Beziehungen zu Israel hatten).

Andere Beispiele sind zwar glaubwürdig, haben aber keine Quellen:

Andere Abschnitte, wie zum Beispiel Existenzrecht_Israels#Staatsgründung_Israels_(1948), haben nur eine Quelle, was die Neutralität ihrer Darstellung beeinflusst.

Es wird auch versucht, Primärquellen dahingehend zu interpretieren, dass die PLO derzeit das Existenzrecht Israels nicht anerkennt. Das ist ein klarer Fall von Theoriefindung. Wenn es verlässliche Sekundärquellen gibt, die dies nahelegen, sollten Sie sie verwenden.

Manchmal wird es auch versäumt, unzuverlässige Quellen zu identifizieren. Zum Beispiel: "Muhammad Zia Abbas: Israel: The History and How Jews, Christians and Muslims Can Achieve Peace" iUniverse????

Es mangelt nicht an seriösen Gelehrten, die sich mit diesem Thema befassen, und wenn Sie eine solche Quelle angeben müssen, verwenden Sie bitte „ laut x“. --Bowad91017 (Diskussion) 19:25, 19. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Ich weiß, dass Quellen in der Einleitung nicht obligatorisch sind, aber diese Behauptungen werden auch nicht durch den Fließtext belegt --Bowad91017 (Diskussion) 10:55, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten

  • "Nicht mit einem Zitat belegt": Zitate sind als Belege weder üblich noch nötig.
  • Tunesien nahm 1996 diplomatische Beziehungen mit Israel auf, das war eine de-facto-Anerkennung. Die ist jetzt belegt.
  • Die Staatenmehrheit ist belegt durch die Zahl 162 (von zuvor genannten 193) und den Anker auf "Internationale Anerkennung Israels". Und natürlich impliziert das die Anerkennung, dass ohne Israel kein Frieden in der Region möglich ist.
  • Bisher hat von den Palästinenserorganisationen nur die PLO Israel anerkannt, alle anderen nicht (PFLP, Hamas, Islamischer Jihad usw...)
  • Ein Beleg pro Abschnitt reicht, wenn dieser Beleg alles Wesentliche enthält. Wem der Beleg nicht genügt, der muss das inhaltlich begründen und kommt um eigene Suche nach weiteren Belegen, also eigene Mitarbeit, nicht herum. Dies ist ein Mitmachprojekt.
  • Welcher Satz zur PLO deren heutige Position angeblich falsch darstellt, muss konkretisiert und nachgewiesen werden. Sonst kann man mit dem Einwand nix anfangen.
  • Drei Fragezeichen ersetzen nicht die Begründung, was an dem Verlag iuniverse stört. Und dann sollte man sofort einen besseren Beleg für dieselbe Information anbieten.
  • "Es mangelt nicht an seriösen Gelehrten": im Artikel auch nicht, im geposteten Beitrag oben dagegen mangelt es genau daran.
  • Der Rat, "laut X" zu editieren, kann nicht befolgt werden, denn "laut X" ist laut WP:BLG kein gültiger Einzelnachweis.
  • Auf Arbeitsseiten wie dieser spricht man ALLE Mitarbeiter an, bei direkten Dialogen duzt man sich. Die persönliche Anrede "Sie", obwohl keiner vorher hier gepostet hatte, ist also doppelt daneben. EinBeitrag (Diskussion) 18:35, 29. Jan. 2025 (CET)Beantworten