Diskussion:Fürstentum Pleß

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Galt nicht „cuius regio eius religio“?

Interessantes Lemma, aber so kein Lexikonartikel!! Keine Struktur, null Übersicht, ohne Wikilinks... Wäre allerdings bestimmt einen Rettungsversuch wert! Gruß Ogb 18:52, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Den Anfang habe ich mal gemacht. --PeeWee 16:47, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Tod von Hans Heinrich XV.?

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Der Artikel nennt zwei Todesjahr, einmal stirbt er verarmt 1938, einmal 1943, was stimmt denn nun? Habe mal einen entsprechenden Baustein gesetzt. Gruß, --Wahldresdner 15:28, 12. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Kritik war berechtigt. Daisy ist 1943 gestorben, der Hans 1938. Das hat wohl jemand verwechselt. Korrigiert. --Adelfrank 13:29, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

"das größte und schönste Schloss im deutschen Kaiserreich" < Was ist denn das für eine Aussage? Darf man das anzweifeln? (nicht signierter Beitrag von 79.245.100.17 (Diskussion | Beiträge) 23:08, 10. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Allgemeine Grammatik

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Im Text steht : .... Deutschen Kaiser und dem britischen König... Warum Deutschen groß geschrieben und britischen klein geschrieben? Gruß hopman --95.222.125.244 13:40, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Naja, es gab zwar einen „Deutschen Kaiser“ (so steht es in der Verfassung von 1870), aber jedenfalls keinen „britischen / Britischen König“, denn dessen Titel lautet eben völlig anders. --Hvs50 (Diskussion) 22:27, 16. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Reichshoheit ?

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Der Satz „Die anhaltische Fürstenherrschaft brachte im 19. Jahrhundert die freie Standesherrschaft mehr und mehr in die deutsche Reichshoheit Preußens“ macht überhaupt keinen rechten Sinn, denn die preußische Landeshoheit war seit 1742 genauso unbestritten, wie vorher die Landeshoheit der Krone Böhmen. Was soll damit eigentlich gemeint sein? --Hvs50 (Diskussion) 16:50, 5. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis! Sie haben recht: Der Satz ist unzutreffend. Ich habe ihn deshalb entfernt. --M Huhn (Diskussion) 16:07, 13. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Galt nicht „cuius regio eius religio“?

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„Die damals noch großteils polnischsprachige Landbevölkerung bekannte sich zur katholischen Religion.“ Das war doch der Obrigkeit herzlich egal! wichtig war nur, dass der Bischof von Breslau eher die Gewähr bot, bei der habsburgisch röm-kath Stange zu bleiben, als irgendein Magnat aus dem damals weitgehend protestantischen schlesisch-böhmischen Adel. --Hvs50 (Diskussion) 13:32, 15. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Im übrigen: wieso „damals noch ...“ = die vorherrschende Sprache war im Plesser Land immer die polnische, zumal unter der Landbevölkerung. --Hvs50 (Diskussion) 00:07, 17. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Fürstentum

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Nur weil der Besitzer Fürst ist, wird aus einem Land kein Fürstentum, schon gar nicht aus einer freien Standesherrschaft: Erst aufgrund der im November 1825 getroffenen Allerhöchsten Entschließung des Königs von Preußen wurde die bis dahin „freie Standesherrschaft“ zu einem „Fürstentum erhoben“, allerdings war dies gebunden an die eheliche männliche Descendenz der beiden Vasallen: Fürst Heinrich und Fürst Ludwig von Anhalt-Köthen(-Pleß). Was danach wurde, bleibt unklar. --Hvs50 (Diskussion) 09:19, 17. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Gefunden: Mit „Allerhöchster Kabinetsorder“ vom 21. Februar 1848 - die erst 6 Jahre später veröffentlicht wurde (GS 1854, S. 63) - wurde der (nach dem Tode des letzten Herzogs von Anhalt-Köthen) wieder „nur“ freien Standesherrschaft Pleß zu Gunsten der Grafen von Hochberg, die zugleich „mit dem Prädikate ‚Fürstliche Gnaden‘ in den (preußischen) Fürstenstand (erhoben)“ wurden, wieder „die Eigenschaft eines Fürstentums“ beigelegt. --Hvs50 (Diskussion) 12:11, 17. Aug. 2019 (CEST)Beantworten