Diskussion:Familienfideikommiss

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von JogyB in Abschnitt Geschichte

Propaganda im Abschnitt Sozialgeschichtliche Bedeutung

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Der Abschnitt stellt - ohne jegliche haltbare Quellen - die Behauptung als Tatsache dar, daß der Familienfideikommiss das Wachstum des Sozialprodukts bremse. Diese Behauptung ist jedoch völlig aus der Luft gegriffen.

Stattdessen hat dieses Konzept enorm zur Sicherung der Lebensgrundlage für die einfache Bevölkerung beigetragen, da die darin befindlichen Gegenstände nicht weggepfändet werden konnten. Insbesondere gut sichtbar in der Implementation als Reichsheimstätte. (nicht signierter Beitrag von 91.43.209.236 (Diskussion) 22:22, 11. Jul 2013 (CEST))

Wer hats erfunden?

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Ich überarbeite gerade eine Familienchronik derer von Aufseß. In einem Abschnitt wird Carl Siegmund der Ältere, Statthalter des Bistums Bamberg, als Gründer des Familienfideikommisses bezeichnet. Lt. diesem Artikel hier kommt das Familienfideikommiss aus dem Römischen Recht. Aber kann es vielleicht sein, dass Carl Siegmund von Aufseß dies als Erster für die damalige Zeit adaptiert hat? -- Alix 21:26, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Aus dem Stand heraus, weiss ich nur zu sagen, dass das fideicommissum (hier in der engl. Wiki ) mit dem Fideikommiß des gemeinen Rechts nur die Hülle gemeinsam hatte, nämlich eine Art Treuhänderstellung. Die Glossatoren haben aus dem vorgefundenen römischen Recht zusammen mit dem Lehnrecht was neues gebastelt oder es war der Glossenapparat des liber feudorum; jedenfalls in den Glossen des Corpus iuris ists förmlich/inhaltlich passiert: den Begriff des Fideikommiß' als das Kennzeichen des ancién regime zu schaffen.[1].Gründer bedeutet denke ich hier, dass er (erst) einen bestimmten Adelsrang und Besitz hatte, der ihn dazu berechtigte.....--Wiguläus 23:12, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Genus des Substantivs

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Über das zutreffende Geschlecht der Wortes muss noch nachgedacht bzw nachgeforscht werden. Der Artikel schreibt die Familienfideikommiss oder gar (als Singular) die Familienfideikomisse, was wohl falsch ist, im Artikel Fideikommiss ist das Ding maskulin. Richtig dürfte wohl eher sein, dass das Fideikommiss ein Neutrum ist (fidei commissum), so auch laut Duden online. --wau > 00:50, 13. Aug 2006 (CEST)

Ergebnis der nochmaligen Prüfung: Soweit in in verschiedenen Lexika das Geschlecht angegeben ist, ist es immer Neutrum. Auch in verschiedenen Gerichtsentscheidungen und juristischen Kommentaren konnte das Familienfideikommiss (allerdings noch aus der Zeit vor der Rechtschreibreform als ...kommiß) gefunden werden (zB BayObLGZ 1952, 234 und 1996, 204ff; MüKoBGB 4.Aufl. Rdn 38,39 vor § 80; Staudinger zu Art. 59 EGBGB). Ganz vereinzelt findet man "der Fideikommiß" (zB BayObLGZ 1972, 231). Fazit: Man sollte die Artikel Familienfideikommiss und Fideikommiss umschreiben und das Neutrum verwenden, die weibliche Form ist sicher falsch. Eventuell beide Artikel zusammenführen! --wau > 18:49, 14. Aug 2006 (CEST)

Ergänzung: Auch in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Erlöschen der Familienfideikommisse ... von 1938 (siehe Link im Artikel) heißt es "das Fideikommiß".--wau > 10:51, 15. Aug 2006 (CEST)

In der geschichtswissenschaftlichen Literatur wird meist der maskuline Artikel verwendet. 141.35.23.126 13:26, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ich nehme an, wir haben hier einen typischen Fall eines Wortes, welches durchaus mehrere Artikel haben kann. Nach meinem Gefühl überwiegt die maskuline Form mit meiner subjektiven oder selektiven Erfahrung als Leser/Hörer oder Rezipient. Fideikomisse hatten natürlich Verwaltungen, die dann auch so firmierten (Beispiel: Gräflich von Kanitz'sche Fideikommissverwaltung, zu der gehörte m.W. Schloß Cappenberg bei Dortmund). Das könnte zum Gebrauch des femininen Artikels beigetragen haben. Andere Zusammensetzungen wie Fideikommisseigentum, -gut usw. ("das Anvertraute" läßt grüßen) könnten wiederum zum Gebrauch mit neutralem Artikel beigetragen haben. Abgesehen von der lateinischen Grundbedeutung, dem Ausgangsbegriff, von dem unser Fremdwort abgeleitet ist. Aber wer hat da schon ständig dran gedacht und konnte so gut Latein? Übrigens heißt es "die Fiducia" - klassisches römisch-rechtliches Treuhandvermögen, wohl ein verwandter Begriff. Außerdem gibt es ja noch den unbestimmten Artikel: "Das ist ein (eine?) Familienfideikommiss".--Frankenschüler 22:31, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Im bayerischen Edict von 1818 wird (neben unbestimmtem Artikel und vielen Wortzusammensetzungen, bei denen das Grundwort das Geschlecht des Artikels bestimmt) Fideicommiß in der neutralen Form gebraucht:

http://www.verfassungen.de/de/by/bayern18-vii.htm Also "das Familien-Fideicommiß". Aber das ist nur eine Stichprobe, die ich gemacht habe. --Frankenschüler 15:51, 13. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Aussprache

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Heißt es Fid-ei-kommiss oder Fide-i-kommiss? ein EI oder getrennt? 141.35.23.126 13:26, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Fide–i–komiss. Fingalo 10:56, 5. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Genau! Wie bei Defensor fidei. Im Titel der britischen Könige.--Frankenschüler 22:13, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hier: http://www.peter-hug.ch/lexikon?such=Fide%C3%AFkommiss&m=Los! gibt es noch weitere Informationen. Scheinbar wurde dieser Begriff zur Klarstellung der richtigen Aussprache noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts Fide ï kommiss geschrieben. Das Trema "ï" kann man übrigens mit ALT+0239 am Rechner erzeugen. --ez 13:10, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

ungenaue info österreich

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im ersten satz wird die abschaffung dieser regelung in österreich seit 1938 erwähnt. es trifft zu, dass die genaue auslegung und definition nicht mehr existent ist, soweit ich weiss? allerdings wurde und wird erb/privatrechtlich ein konstrukt namens fideikommissarische substitution angewandt. über eine nähere herleitung etc weiss ich nichts, sie ist aber definitiv ähnlich und dürfte eine artverwandte regelung sein zu römischen rechtsgrundlagen sowie alten odal gebräuchen. artikel hierzu ist anscheinend in der wiki nicht vorhanden, vl sieht ein österreichischer jus informierter das hier und nimmt sich einer richtigstellung und länderüberfassenden erläuterung/wikifizierung an, oder erstellt einen verlinkten neuen artikel. 81.217.63.142 10:58, 31. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Vollkommen richtig. Ich denke, dass vor allem bei Hinweisen auf die Abschaffung explizit ausgewiesen werden sollte für welche Staaten dies gültig ist, also in diesem Artikel etwa "Abschaffung in Deutschland 1938". --Fynn74 15:10, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Antagonismus aus "Obereigentum" und "Nutzungseigentum"

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Der Antagonismus zwischen dem Verfügen über eine Sache (Verkaufen, mit Grundpfandrechten belasten usw.) und dem Nutzen einer Sache wird im Sachenrecht sprachlich durch die Begriffe "Verfügungseigentum" und "Nutzungseigentum" abgebildet. Wenn hier im Artikel das Verfügungseigentum als "Obereigentum" bezeichnet wird, dann verdunkelt dies das dargestellte Spannungsfeld zwischen "Verfügen" und "Nutzen". Der Begriff "Obereigentum" sollte deshalb im Artikel durch "Verfügungseigentum" ersetzt werden. --79.202.200.244 13:15, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten


Bezeichnung "Stifter", "gestiftet"

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Diese Bezeichnungen rühren, wie sich schon allein aus der Definition ergibt, aus dem Stiftungsrecht her und sind bei diesem Thema die falsche Verwendung. Besser wäre wohl der "Errichter", "Einrichter" oder die "Errichtung" und nicht die "Stiftung". Dies allein schon aus dem Grund heraus, dass die Instrumente zwar ähnlich sind, aber im Endeffekt und Detail doch gravierende Unterschiede aufweisen. (nicht signierter Beitrag von 217.173.225.12 (Diskussion) 11:18, 21. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Grammatik, Tempuswahl

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Ich tue mich etwas schwer mit der zeitlichen Einordung. Wenn ich richtig gelesen habe, gibt es dieses Rechtskonstrukt praktisch nicht mehr. Deshalb irritieren mich folgende Formulierungen:

  • Das Familienfideikommiss (lateinisch fidei commissum, „zu treuen Händen belassen“) ist eine Einrichtung des Erb- und Sachenrechts
  • Das Familienfideikommiss ist ein Sondervermögen einer Familie (Obereigentümer), das ungeteilt in der Hand eines Familienmitgliedes (Nutzeigentümer) blieb. Der Inhaber erhielt nur den Ertrag des Vermögens zur freien Verfügung. Vollstreckungen in das Vermögen wegen Schulden des Inhabers waren ausgeschlossen.
  • Das Familienfideikommiss ist rein privat-rechtlicher Natur...

Auch im Abschnitt "Ausgestaltung der Familienfideikommisse" kommen diese Tempuswechsel vor. Imo sollte durchgängig die Vergangenheit gewählt werden, soweit es nicht um die heutige Stuation geht. --Schließzylinder (Diskussion) 21:28, 5. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Bei der Bereinigung der Tempuswechsel ist mir aufgefallen, dass im Abschnitt "Ausgestaltung der Familienfideikommisse" vieles wiederholt wird, was bereits in den vorherigen Abschnitten erläutert wurde. Imo sollte dieser Abschnitt überarbeitet werden. --Schließzylinder (Diskussion) 12:19, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Eigentümer oder Inhaber

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Gibt es für den Eigentümer oder Inhaber einer Fideikommiss einen besonderen Namen? Könnte man das im Beitrag erwähnen? Hin und wieder lese ich Major oder Fideikommissär, oder bezeichnen diese Begriffe eine andere Funktion? --Norbach (Diskussion) 21:00, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Bezeichnungen

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Fideikommiss-Errichter: derjenige, der das Fideikommiss errichtet/ins Leben gerufen hat Fideikommiss-Besitzer: derjenige, der das Fideikommiss-Gut zum jeweiligen Zeitpunkt besitzt, verwaltet und dann an den nächsten Besitzer entsprechend den Vorgaben weiter übertragen muss Anwärter: diese sind die Begünstigten des Fideikommiss (nicht signierter Beitrag von 185.73.156.1 (Diskussion) 16:16, 1. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Geschichte

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Im ersten Absatz zur Geschichte steht: "Namentlich richtete sich das Institut gegen die augustäische Ehegesetzgebung der lex Voconia, die die Erbeinsetzung von Frauen verbot." Dies kann so nicht stimmen, da das Gesetz mehr als 100 Jahre vor der Übernahme der Kaiserwürde durch Augustus gewschaffen wurde. Kann das jemande dem die Quelle vorliegt bitte prüfen. Danke. --Jogy sprich mit mir 13:47, 7. Nov. 2020 (CET)Beantworten