Diskussion:Feindstaatenklausel

Letzter Kommentar: vor 13 Tagen von 2003:CD:6701:EA00:E08A:A8F9:9F3D:444B in Abschnitt Feindstaatenklausel in Bezug auf das Saarland und Saargebiet
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Obsolet

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Also von der BRD kann man auf ihren Webseiten lesen, daß sie die Klauseln als obsolet betrachtet. Wo ist die Quelle, die dies auch für Japan und Italien ausweist? Ich haben den Art. daher bis zur Klärung/Quellenangabe geändert. (nicht signierter Beitrag von 84.150.39.213 (Diskussion) 02:14, 21. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Unbegründete Änderung zurückgesetzt. Dazu erging eine UNO-weite Resolution, auf die ihm Artikel mehrfach verwiesen wird! --Benatrevqre …?! 09:18, 21. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Oups - sorry. Hatte ich nicht gesehen. Aber für Italien galt sie auch. Nur weil diese früher kapituliert und ebenfalls schneller der UNO beitraten, wurde auch Italien als Feindstaat betrachtet (da Italien aus eigener Initiative Äthiopien, Ägypten und Griechenland überfiel). (nicht signierter Beitrag von 84.150.26.38 (Diskussion) 09:59, 21. Dez. 2012 (CET))Beantworten
Dass diese Klauseln der UN-Charta auch für Italien und Mitläufer wie Bulgarien, Finnland, Rumänien und Ungarn obsolet sind, liegt auf der Hand. Dass Italien zudem nicht mehr als Hauptschuldiger galt, war spätestens 1943 klar: schließlich erklärte es Deutschland am 13. Oktober 1943 den Krieg und kämpfte bis zuletzt noch auf Seiten der Alliierten. Bitte unterlasse Artikeländerungen bei nicht reputablen Quellen oder bei solchen, die unzureichend sind und mit denen deine Behauptungen nicht zu belegen sind. --Benatrevqre …?! 10:16, 21. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Definition OBSOLET :veraltet, überflüssig, ungebräuchlich, ungültig geworden Das Adjektiv obsolet heißt also: nicht mehr gebräuchlich sein, an Geltung bzw Gültigkeit verlieren

Bedeutet, das somit die Entscheidung der UN, sowie die Aussagen der Diplomaten diesbezüglich rechtswirksam sind, und damit die Artikel nicht mehr zur Anwendung heran gezogen werden dürfen. Das versteht ja wohl auch einer, der keine Rechtswissenschaft studiert hat. So wie ich zum Beispiel. Die Resolution, die durch Polen erwirkt wurde ist somit geltendes UN Recht, in Bezug das die Artikel nicht mehr angewand werden dürfen. Ob es in der Charta steht oder nicht. Damit ist es im Grunde genommen egal, ob die Artikel in der Charta noch stehen. Laut Resolution dürfen sie nicht mehr angewand werden. Hierüber, wer sich wirklich auskennt, dürfte im Grunden genommen, nichts Gegenteiliges behaupten. Denn sollte wirklich irgend ein Staat, aus irgend welchen Gründen, sich auf die Feindstaatklausel berufen, würde man dem Staat die Resolution von 1995 um die Ohren hauen.(Eine Entscheidung die völkerechtlich Rechstwirksam ist. Diese Resolution bezieht sich eindeutig auf die Artikel. Die Resolution steht sozusagen über der Feindstaatklausel) Die Entscheidung hat die Artikel für ungültig erklärt. Auf Latainisch: Obsolet! Damit existiert diese Klausel nur noch auf Papier, die keinerlei rechtliche Grundlage mehr besitzt. Und das dank den Polen. Dabei ist es unerheblich, ob der Antrag, seitens der Deutschen von 2005 abgelehnt wurde. Ist ja auch verständlich. Die UN- Entscheidung von 1995, hat schon dafür gesorgt, das diese Klausel ungültig ist. Daher entzieht sich hier mein Verständnis von Menschen, die es eigentlich besser wissen müßten(Sie geben ja vor Experten zu sein), denoch dagegen schießen, und wenn man nach Quellen verlangt, mit irgendwelchen Verschwörungen kommt. In diesem Sinne,... --Kolumdschiy (Diskussion) 21:04, 17. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Mir erschließt sich nicht so ganz, was du uns hier jetzt eigentlich wortreich mitteilen wolltest. --Benatrevqre …?! 17:56, 27. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Und mir ist das Versteckspiel hinter dem Geschwurbel sehr suspekt. Was heist eigentlich "obsolet": "Der Begriff Obsoleszenz (von lat. obsolescere‚ sich abnutzen, alt werden, aus der Mode kommen, an Ansehen, an Wert verlieren[1])". Ist also etwas wie der alte Krempel, den man im Keller oder auf dem Speicher verstaut.... Um ihn dann wieder vorzukramen, wenn man ihn wieder benutzen will. Das ganze Rumresolutionieren ist da nur Verschleierung der internen Absichten. Wie so oft bei juristischen Dokumenten liegt der Teufel auch hier im Detail. --41.146.56.22 16:37, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Ach hör doch auf mit diesem absurden verschwörungstheoretischen Unsinn, der – gerade juristisch betrachtet – in der Sache abwegig ist. "Obsolet" heißt auch hinfällig oder gegenstandslos. Die Feindstaatenklauseln sind Worte ohne Inhalt. Benatrevqre …?! 14:02, 30. Jan. 2016 (CET)Beantworten
+1--OecherAlemanne (Diskussion) 10:05, 31. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Wer "VT" schreit hat keine Argumente. Aber um es mal auf den Punkt zu bringen. Solange man meint etwas nicht (mehr) zu brauchen, solange ist das natürlich auch obsolet. Wenn man es dann doch benutzen will, dann ist es ganz schnell auch nicht mehr obsolet. Daher ist die Behauptung die Feindstaatenklauseln seien obsolet ein Scheinargument. Das mit dem "Aufwand" allerdings auch. Wenns da aber eine Abstimmung zu gegeben hat, sollte man sich vielleicht mal die Staaten, die gegen die Streichung der diskriminierenden Klauseln gestimmt haben, genauer anschauen. Welches Interesse könnten die wohl verfolgen? --105.12.0.8 11:19, 4. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Nein, das ist kein Scheinargument, sondern vielmehr hast du kein Argument, das den Umstand, dass die Klausel obsolet ist, negiert oder hiergegen sticht. --Benatrevqre …?! 11:58, 22. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Deutschland aus Sicht Russlands seit 26.02.22 wieder "Feindstaat"

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Die deutsche Bundesregierung hat die Lieferung von 1000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen aus Bundeswehr-Beständen an die Ukraine beschlossen. Damit ist Deutschland, aus Sicht Russlands, seit dem 26.02.22 zur Kriegspartei geworden; zum 1. Mal werden nach 1945 wieder russ. Soldaten mit deutschen Waffen bekämpft. Damit kann Russland nun jederzeit unter Berufung auf die Feindstaatenklausel, ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat, militärisch gegen Deutschland vorgehen. Ich korrigiere die Einleitung dahingehend. Weiterhin möchte ich anregen das im Intro 2x vorkommende Wort "obsolet" 1x zu tilgen. --Lectorium (Diskussion) 10:41, 1. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Ich halte Deine Änderung für berechtigt. Wenngleich wir bei dieser Auslegung bei Alternativen Fakten oder gar Fake News sind. --OecherAlemanne (Diskussion) 19:23, 5. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Das erste "obsolet" habe ich heute durch "hinfällig" ersetzt, wie es der offiziellen Übersetzung entspricht. Diese ist nun ebenfalls referenziert.--OecherAlemanne (Diskussion) 19:25, 5. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Wir befinden uns bereits im Stadium der geistigen Mobilmachung, und Springer ist sicher kein Alternatives Medium, ob eine Fake News-Schleuder sei dahin gestellt. Europas mächtigster Verleger, Döpfner, empfahl am Freitag den NATO-Ländern mit eigenen Soldaten einzugreifen. Klappe das nicht, soll Deutschland das zur Not ohne Nato tun. Was Herr Döpfner hier vorschlägt ist ein aktiver Kriegseintritt. Er, als Propagandist, sieht Krieg als die einzige Lösungsmöglichkeit. Die Konsequenz wäre kein Spaziergang, und die herrschende Meinung dann obsolet. --Lectorium (Diskussion) 17:10, 7. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Das ist doch eine völlige Übertreibung, und diese Einzelmeinung eines Verlegers ohnehin irrelevant. Denn für diese Interpretation einer „geistigen Mobilmachung“ gibt es bislang keine wissenschaftlichen Belege, und von der fehlenden Rezeption ganz zu schweigen. --Benatrevqre …?! 12:02, 22. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Japans Rolle hinsichtlich der Streichung der Feindstaatenklausel

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Der Artikel geht überhaupt nicht auf die Rolle Japans bei der Streichung der Feindstaatenklausel ein.

Schon 1992 unternahm Japan einen Anlauf, um die ungeliebte Bezeichnung Feindstaat loszuwerden. Im September 1992 bezeichnete der japanische Außenminister Watanabe Michio in einer Ansprache vor der VN-Generalversammlung die Feindstaatenklauseln als einen "Überrest aus einer weit zurückliegenden Vergangenheit". Tags zuvor hatte er bei einem Treffen mit VN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali gefordert, dass die Klausel aus der VN-Satzung gestrichen werde. Boutros-Ghali zeigte Verständnis für das japanische Anliegen und drückte die Hoffnung aus, dass anlässlich des 50. Jahrestages der VN im Jahr 1995 dieser Passus aus der Satzung gestrichen werden könnte. Doch schon damals wurde klar, dass das nicht so einfach ist, da es noch eine große Anzahl von weiteren Änderungswünschen an der VN-Satzung mit wesentlich größerem Konfliktpotenzial gibt, die dann auf die Tagesordnung gebracht würden, wenn diese eine Änderung durchgeführt würde. (Quelle: Japan fights to lose UN 'enemy' tag, independent.co.uk, 1992)

Und anders als im Fall von Deutschland und Italien, wo es keine territorialen Streitpunkte mehr gibt, hat Japan sowohl mit China (Senkaku Islands dispute) als auch mit Russland (Kurilenkonflikt) ungelöste territoriale Konflikte. Das erklärt möglicherweise, warum manche Staaten es nicht eilig mit der Streichung der Klausel hatten.

In diesem Artikel von 2015 wird darauf hingewiesen:

But it is not only the USA that keeps Japan in the legal limbo of being designated as enemy State. Japanese – Chinese relations with regard to the disputed Senkaku / Diaoyu Islands are strongly biased by Japan’s attempt to assert its sovereignty, even if it, at times reluctantly, has to play geopolitics and use the US against China.
The enemy State clause also has an impact on Japanese – Russian relations. The disputed South Kuril Islands (as Russian would call them) is one issue that is biased by the Japanese legal status as UN enemy State and the lack of a Japanese – Russian peace treaty. Japanese governments, at times reluctantly, have to play the US card against Russia. Russian – Japanese relations could, arguably, become far more positive if Russia took the initiative to level the playing field by signing a peace treaty. (Quelle: Germany, Italy, Japan and the UN Charter’s “Enemy State Clause”: Obstacle to an Asian and European Peace?, globalresearch.ca)

Ich bin der Menung, diese Problematik sollte im Artikel Eingang finden, um besser zu verstehen, warum es bis heute bei der Streichung der Feindstaatenklausel keine Fortschritte gibt. - --2001:9E8:4619:D1D7:2189:861D:CFB1:AD1B 13:22, 5. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Feindstaatenklausel in Bezug auf das Saarland und Saargebiet

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Selbst wenn die Klausel noch gültig in der Charta steht und die Res 50/52 nicht über der UN Charta stehen würde also nur mal angenommen, so ist die Klausel heute tatsächlich nur noch auf Teile Deutschlands anwendbar, denn das Saargebiet und später das Saarland hat nie dazugehört, dass hat geschichtliche und rechtliche Gründe auch ist der Status Preußens und deren Auflösung mit dem Selbstbestimmungsrechtes der Völker noch nicht ganz geklärt sowie das Verhältnis Deutschlands mit Frankreich

der Enklave Bonn usw

vereibfacht kann man sagen, dass zumindest teile Deutschlands deswegen nicht zur UN Feindstaatenklausel gehören --2003:CD:6701:EA00:E08A:A8F9:9F3D:444B 20:08, 7. Dez. 2024 (CET)Beantworten